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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1893
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1893
- Sprache
- Deutsch
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27L, 27. November 1898. Nichtamtlicher Teil. 7309 Diese Bewegungsfreiheit unterbinden, heißt die Erwerbsfähig keit des gesamten Buchhandels und der sämtlichen Buchgewerbe auf das schwerste — bis zur vollständigen Existenzvernichtung — bedrohen. Daß nicht nur der Buchhandel, sonder» alle an der Er zeugung von Büchern, Zeitschriften rc. beteiligten Kreise gleich stark in Mitleidenschaft gezogen werden, liegt auf der Hand. Wo der Absatz der fertigen Ware ins Stocken gerät, muß auch die Erzeugung eine Einbuße erfahre». Die geistigen Urheber der Bücher, Zeitschriften rc. — Schriftsteller und Künstler — werden durch geringere Aufträge und schlechtere Honorierung in ihrer Existenz bedroht, die buchgewerblichen Kreise — Buchdrucker, Schriftsetzer, Buchbinder, Lylographen, Lithographen, Papierfabrikanten, Papierhändler rc. — durch die Verringerung der Aufträge und durch Herabminderung der Arbeitsgelegenheit in ihrem Erwerb geschädigt. Der Rückgang all dieser Gewerbe muß die wirtschaftliche Krisis verschärfen, die der so hoch in Anspruch genommenen Steuerkraft des deutschen Volkes die schwersten Wunden schlägt. Der dem Geiste der Gewerbefreiheit und dem Grund sätze der persönlichen Freiheit widersprechende Antrag Gröber, Hitze und Genossen ist somit eine direkte Bedrohung der ur eigensten Interessen einer Anzahl von Berusskreisen, deren Angehörige nach vielen Hunderttausenden zählen. Die Versammelten sprechen daher die evtschiedene Er wartung aus, der Reichstag werde solchen Gesetzänderungen seine Zustimmung versagen und die Einsicht der hohen ver bündeten Regierungen werde — falls sich im Reichstage doch eine Majorität dafür finden sollte — der dadurch herbei- geführtcn schweren Bedrohung der Existenz von Bürgern nicht beipflichten. Die Anträge Gröber, Hitze und Genosse» zum Gesetz erhoben, würden ferner der allgemeinen Volksbildung, in der das deutsche Volk die Wurzeln seiner Machtstellung zu suchen hat, den schwersten Schlag versetzen Darum halten es die Versammelten für dringend geboten, daß sowohl die in ihrem Erwerb bedrohten Kreise, wie die zu Hütern der idealen Güter unseres Volkes berufenen Männer sich zusammenscharen, dem drohenden Angriff zu begegnen.« — Das Bureau des gewählten »Berliner Agitations-Komitees zur Bekämpfung des Antrages Gröber, Hitze und Genossen auf Abänderung der Gewerbeordnung« befindet sich in Berlin IV., Potsdamerstraße 88 im Verlagshause Rich. Bong Am 24. November wurde in einer in Leipzig abgehaltenen Konferenz ein Kartell zwischen dem Leipziger und dem Berliner Agitationskomitee geschlossen, wodurch ein gemein sames Handeln beider eine um so größere Hoffnung auf Erfolg gewährt. Es ist nur zu wünschen, daß die beteiligte» Kreise, und das sind alle Zweige des Buchhandels, die opferwillige Thätigkeit dieses Komitees auch durch Beisteuerung von Geld mitteln unterstützen. Beiträge sind an Herrn O. Maier (i. Fa. R. Giegler's Kolp.-Grosso-Buchhandlung) in Leipzig oder a» Herrn Rich. Bong in Berlin zu richten. Vermischtes. Vom Bundesrat. — Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung vom 20. November dem Gesetzentwürfe über die Ergänzung des Strafgesetzbuches seine Zustimmung erteilt. — In seiner Sitzung vom 23. November genehmigte er den Gesetzentwurf über die Abzah lungsgeschäfte. Muster- und Markenschutz. — Das zwischen den« Deutschen Reich und Serbien am 21. August 1892 abgeschlossene Ueber- cinkommcn, betreffend den gegenseitigen Muster- und Marken schutz nebst den Zusatzerklärungen vom 17. März und 7. November 1893, ist dem Reichstag zugegangen. Die Artikel 1 bis 6 sind aus dem deutsch-italienischen Uebereinkommen, soweit sich dieses aus Muster und Modelle, auf Handels- und Fabrikmarken, auf Firmen und Namen Sechzigster Jahrgang. bezieht, wörtlich übernommen worden. Die Angehörigen des einen der vertragschließenden Teile sollen in dem Gebiete des anderen in Bezug auf den Schutz von Mustern und Modellen, von Handels- und Fabrik marken, von Firmen und Namen dieselben Rechte wie die eigenen Staatsangehörigen genießen. Artikel 7 verpflichtet nach Analogie einer entsprechenden Vorschrift im deutsch-österreichisch-ungarischen Ueber einkommen die königlich serbische Negierung gegen die Verwendung trügerischer Ursprungsbczeichnungen im Warenverkehr in ähnlicher Weise vorzugehen, wie dies von deutscher Seite nach Maßgabe des zur Zeit dem Reichstag vorliegenden Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen beabsichtigt ist. Der ursprünglich aus den 1. Januar 1893 festgesetzt gewesene Termin des Inkrafttretens ist aus den 1. Januar 1^94 verschoben worden. Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt sind die Tafeln eines soeben erschienenen Werkes von Hermann Vogel: -Wald- bilder- (Verlag von Braun L Schneider in München) Der Künstler giebt in den vorliegenden Blättern eine Reihe von anmutigen Bildern aus unserem heimischen Walde, den er mit den bekannten und allbeliebten Figuren unserer Hausmärchen und Volkssagen bevölkert. Schneewittchen, die alte Hexe in der Hexenküche, die Waldsrau, Nixen, Elsen und Zwerge werden in ihrem Leben und Treiben vorgesührt, gerade so wie wir sie uns als Kinder ausgedacht haben. Kleine und Große werden sich in gleichem Maße an diesen gemütvollen und liebenswürdigen Bildern erfreuen. Die Tafeln sind von Meisenbach, Rissarth L Co. in Berlin in Heliogravüre auss beste ansgesührt. Vortrag. — Ueber das Thema -Organisation und Wesen des Buchhandels« hielt am 17. November Herr Kommerzialrat Eugen Marx (i. Fa. A. Hartleben) einen seine Zuhörer in hohem Grade fesselnden Vortrag im Niederösterreichischen Gewerbeverein zu Wien. Die -Deutsche Zeitung» berichtet hierüber in folgendem: Der Vortragende lieferte ein klares, imponierendes Bild über jenen sinnreichen und komplizierten Mechanismus, jenen Staat im Staate, den der aus der höchsten Stufe der Entwickelung stehende deutsche und deutsch-österreichische Buchhandel bildet, und belebte den anscheinend so spröden Stoff mit interessanten kulturphilosophischen Ausblicken und einein Ziffernmateriale, das fast die Wirkung gut gewählter Illustra tionen hatte. Kommerzialrat Marx zeigte zunächst, aus welche Weise es dem Buchhändler möglich gemacht wird, über die riesige litterarische Pro duktion, die jedes Jahr Hervorrust, völlig orientiert zu sein. Er erörterte die verschiedenen Zweige des Buchhandels, ihre Ausgaben und ihren Geschäftsbetrieb, und kam dann aus eine allgemeineres Thema, aus den Einfluß nämlich, den größere Verleger auf die Litteratur und deren Erzeugnisse üben. Der Verleger ist Fabrikant, sagte er, insofern er das aus der Feder des Autors hervorgegangene Werk übernimmt und daraus ein Buch werden läßt. Aber er ergreift auch selbst die Initiative, wo er fühlt, daß auf dem Büchermärkte ein Mangel besteht Das ist seine größte Kunst, Auge und Ohr offen zu halten für die mannigfachen Bedürfnisse und Strömungen der Zeit. Man weiß: es giebt auch in der Litteratur Moden, und nicht nur in der Belletristik, sogar auf dem wissenschaftlichen Gebiete. Die Ritter- und Geisterromane sind veraltet, der Familienroman ist nicht mehr zeitgemäß; es ist der naturhistorische, der geschichtliche Roman gekommen, und zuletzt jener Roman, der mit Vorliebe an große Zeitereignisse sich anlehnt Ebensolch ein Wechsel herrscht überall. Eine große Erfindung wird gemacht: das Publikum will informiert sein; medizinische Erungenschaslcn alarmieren die Welt — sofort fliegen emsig die Federn über das Papier, die Setzer rühren sich, ein Buch erscheint; irgendwo beginnt die Erde zu grollen, und eine sörmliche Erdbeben- Lilteratur entsteht. Auf allen Gebieten folgt die Litteratur den Ereig nissen. Daneben aber gibt es ei» immer Gleichbleibendes: Klassiker, Schulbücher, Lexika, Kalender u. s. s. Zwischen Verleger und Autor giebt es verschiedene Verhältnisse. Tüchtige Schriftsteller finden immer leistungsfähige Verleger und erhalten gute Honorare, die denen im Auslande nicht nachstehen. Höchstens Frankreich kann man in letzterer Beziehung ausnehmen. Der deutschen Litteratur fehlt leider der Weltmarkt, und das deutsche Publikum ist zu spröde, um Riescnauflagen zu ermöglichen. Es giebt übrigens, wie es heißt, auch Autoren, die alle Kosten selbst tragen, um nur gedruckt zu werden. Ein anständiger Verleger aber sollte nur ein solches Buch über nehmen, dem er mit Vertrauen auch das eigene Kapital widmen würde. Eln Buch ist überhaupt ein eigenes Ding: es hat erst Wert, wenn es verkauft ist. Der Materialwert sinkt, je mehr das Buch zu dem wird, wozu es bestimmt ist. Der rohe unbedruckte Bogen läßt sich als Ma kulatur verwenden; in dem Maße, als er zum Buche wird, und sei die Ausstattung noch so schön, der Einband noch so kostbar, sinkt er im Werte, wenn das Buch unverkäuflich bleibt. Es wird endlich Stampf- papier, das man nach dem Kilo verkauft. Diese eigenartigen Verhältnisse bewirke», daß der Buchhändler alS der Vermittler der Kulturströmungen zwischen dem geistigen Schaffen und dem kaufmännischen Gewerbe steht Er dars das Buch nicht alS 979
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