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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1881
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1881
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- Deutsch
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entsprechenden, die Verleger nicht verletzenden Form ge schehen können. Er durften dies namentlich diejenigen Verleger erwarten, denen die Gsellius'sche Buchhandlung die bestimmte Zu sicherung gegeben hatte, daß sie sich der „Erklärung der Verleger" fügen würde, wie dies insbesondere dem Vernehmen nach auch einigen Verlegern gegenüber geschehen ist, welche den Weihnachts- Katalog durch Inserate unterstützt haben. Statt dessen hat Hr. Schumann die Erklärung der Verleger dem Publicum gegenüber mit Bemerkungen begleitet, deren Hauptsätze gar nicht aus Wahrheit beruhen. Es ist unwahr, daß, wie in dem Begleit-Circular zum Kata log gesagt wird, „die Bestrebungen im Buchhandel, den überall üb lichen Kunden-Rabatt abzuschaffen", durch die Collectiv-Erklärung der Verleger „greifbare Gestalt gewonnen haben". Diese Erklärung beschäftigt sich in keiner Weise mit dem Kunden-Rabatt; sie läßt vielmehr diese Frage vollständig unberührt, weil nicht bloß die Ver leger, sondern auch die große Mehrzahl der Sortimenter die Ab schaffung des Rabatts ans Publicum für unmöglich halten, eine Ansicht, die auch in einer Resolution der Weimar'schen Conferenz Ausdruck gefunden hat. Es ist ferner unwahr, daß durch die Erklärung der Verleger „dem Bücher kaufenden Publicum die von den Verlegern publi- cirten Verlegerpreise als unabänderlicher Kaufpreis geboten sein sollen" und daß damit „der Versuch gemacht wird, der Bllcherwaare einen constanten Marktpreis zu geben ohne Rücksicht auf inneren Gehalt, Zeit, Bedürfniß und Nachfrage, kurz, ohne Berücksichtigung aller Momente, welche sonst im Verkehr der Menschen den Preis bestimmen und regeln", und ebenso unwahr ist es, wennHr. Schu mann im Vorwort zum Katalog behauptet, daß „zur Zeit im Buch handel — merkwürdiger Weise — die dominirende (monopoli- sirende) Anschauung" herrsche, „die Bücher müßten den einmal pu- blicirten Verlegerpreis in inkinituw (!) behalten und als Markt preis behaupten, selbst wenn sie schon bei der Herausgabe äs lücto für den Sortimentsbuchhändler Maculatur waren". „Wahrheit und Reellität bleibt die Grundlage jedes Ge schäfts," sagt Hr. Schumann in Nr. 302 d. Bl. Aber wie ver tragen sich mit diesem schönen Grundsatz die offenbar gegen besseres Wissen ausgestellten unwahren Behauptungen, die nur aus eine Täuschung des Publicums berechnet sein können? Die Verleger, welche die bekannte Erklärung unterzeichnet haben, bezwecken nichts Anderes, als daß ihre Verlagsartikel, und zwar nicht etwa diejenigen, „welche Maculatur sind", mit welchen sich die Gsellius'sche Buchhandlung bekanntlich nicht befaßt, sondern vor nehmlich ihre neuesten und besten Verla gsartikel von der Gsellius'sche» Buchhandlung und ihrewGesinnungsgenossen ohne ihre Zustimmung öffentlich im Preise nicht herabgesetzt werden; die Verleger wollen soviel als möglich verhindern, daß durch derartige öffent liche Preisofferten dem soliden Sortimentsbuchhandel, der ihnen zum Vertrieb ihres Verlags und insbesondere ihrer Novitäten viel unentbehrlicher ist, als die Schleuderfirmen, die Lebensadern unter bunden werden, aber sie können sich nicht darum kümmern, ob und welcher Rabatt dem Publicum gegeben wird, da sie dies nicht con- troliren können, wenn es nicht durch öffentliche Offerten geschieht. Diese unwahren Vorspiegelungen, mit welchen Hr. Schumann der Verleger - Erklärung Tendenzen uuterschiebt, die sie nicht ver folgt, lassen in Verbindung mit der Zusicherung, „der alten Praxis treu zu bleiben", das Verfahren der Gsellius'schen Buchhandlung viel bedenklicher erscheinen, als wenn sie in seitheriger Weise die Preise gleich ermäßigt hätte. Es liegt darin allerdings meines Erachtens ein gewisser Hohn den Verlegern gegenüber, zu gleich aber auch eine Aufreizung des Bücher kaufenden Publicums gegen die Sortimenter, welche sich nicht in der bevorzugten Lage der Berliner und Leipziger Handlungen befinden. Das Publicum soll aus diese Weise in die Arme der Gsellius'schen Buchhandlung getrieben werden. Im Uebrigen halte ich es für sehr unnöthig, aus die Aus lassungen des Hrn. Schumann in Nr. 302 d. Bl. näher einzugehen. Die Erklärung der Verleger hat seiner Zeit im Börsenblatt so ein gehende Erörterungen nach allen Seiten hin gefunden, daß sich Neues Wohl kaum noch darüber sagen läßt, wie denn auch Hr. Schu mann lediglich wiederholt, was schon früher — namentlich von Berlin aus — gegen die Maßregel der Verleger vorgebracht und von anderer Seite widerlegt worden ist. Es wird sich nun zeigen, ob die Rechtfertigung des Hrn. Schumann den Verlegern genügt, oder ob es den Unterzeichnern der „Erklärung" nicht gleichgültig ist, in welcher Weise dieselbe interpretirt und umgangen wird. Misccllcn. Aus Leipzig schreibt man der Allg. Ztg.: „Die von einem Deutschen in Oporto mit großem Kunst-, Kosten- und Zeitauf wand herausgegebene textkritische und illustrirte Säcularaus- gabe von Camoös' Lusiaden in Großsolio schreitet in ihrer Druckherstellung bei Giesecke L Devrient Hierselbst ziemlich rasch vorwärts. Wir sahen ein auf Pergament (keine Nachahmung) gedrucktes, für Kaiser Dom Pedro II. von Brasilien, vr. jur. lionoris causa von Leipzig, zum Weihnachtsgeschenk bestimmtes prächtig in grünen Sammet mit Goldbeschlägen gebundenes Exemplar des ersten Theiles (4 Gesänge), das als Bezeichnung eingedruckt ,Nummer I' trug. Das Werk macht einen würdigen und hocheleganten Eindruck mit seinen Stahlstichen nach Gemälden von Begas (Berlin), Liezen Mayer (Stuttgart) und Kostka (Berlin), gestochen von Männern wie Deininger, Goldberg, Krauste, Lind- ner, Martin, Nässer, Pickel, Schultheiß und Wagenmann; Holz- schnittvignetten und Initialen nach Zeichnungen von Ludwig Burger (Berlin), auf Holz gezeichnet von Martin Lämmel und P. Grotjohann, endlich chromotypisch hergestellten Titelvorblättern nach Kompositionen von A. Gnauth (Nürnberg). Der deutsche Herausgeber dieser kostbaren „Läi^ao sriticu-connnoraorLtiva äo tsrosiro csntsnario äa raorts äo Aranäs posta" ist Emil Biel." Zürich, 30. Dec. Am 15. d. M. hat sich hier ein Verein jüngerer Buchhändler unter dem Namen „Literatur" ge bildet, welcher sich zur Ausgabe stellt, durch regelmäßige Zusammen künfte das collegialische Leben zu fördern und die Interessen des buchhändlerischen Gehilfenstandes zu vertreten. Als einziger nomi nell existirender Verein in der Schweiz soll der Verein gleichsam als Centralverein figuriren, und befaßt sich derselbe als solcher auch mit der Vermittlung von buchhändlerischen Personalstellen unter streng reellen und billigen Bedingungen (für die Herren Chefs unentgeltlich). Alle Zuschriften an den Verein sind an den Schriftführer JoHs. Winkler (Schweizerische Lehrmittelanstalt) in Zürich zu richten. Perjonalnachrichten. Herrn Carl Mayer, Juhaber der Firma I. A. Mayer in Aachen, ist von der Königin der Belgier der Titel eines Hofbnch- händlcrs verliehen worden. ssr Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buch druckerkunst — Biographisches — Aussätze aus dem Gebiete dec Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Ber- lagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Berkehr zwischen Schriftsteller und Verleger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buch handels finden willkommene Aufnahme und angemessene Honorirung. — Die gewöhnlichen Einsendungen aus dem Buchhandel werden nicht honorirt.
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