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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.10.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-10-22
- Erscheinungsdatum
- 22.10.1890
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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s. Plerson'S Verlag in Dresden. Arent, Lebensphasen. Phantasus. — Durchs Kaleidoscop. S. 5751 Siigcn Strien in Halle a. S. S. 5750 Christian, Alcth, Stille Gedanken eines der vierzehn Nothelfer oder „Friedensbischöfe" Deutschlands. Schickhardt L «ibncr litonrad Wlttwer) in Stuttgart. 5751 üvlkmuuu, lllierärrtliebs dbirurgis kür pralrtiseks Tierärrts nuä Ltuckisrsucks. I-isksrnn^ 1. Schletter'sche Buchhandlung lFranck L Weigert» in Breslau. 5751 Brie, Die Fortschritte des Völkerrechts nach dem Wiener Kongreß. Belhagrn ch illaslng in Bicleseld. Von Kunowski, Wird die Sozialdemokratie siegen? «eorg Wigand in Leipzig. Quellwasser für's deutsche Haus. 5743 574» XV. Jahrg. Heft 1. Nichtamtlicher Teil. f Adolph Emmerling. Das Börsenblatt brachte in seiner Nr. 238 die Kunde von dem Dahinscheiden eines Veteranen des deutschen Buchhandels, des am 5. d. M. früh, ohne alle vorangegangene Krankheit plötz lich und unerwartet infolge eines Blutsturzes verstorbenen Ver lagsbuchhändlers und Buchdruckereibcsitzers Adolph Emmerling in Heidelberg. Wenige Wochen vor seinem Ende, das damals niemand so nahe glaubte, feierte der nun Entschlafene in außer ordentlicher geistiger wie körperlicher Rüstigkeit im Kreise seiner Familie, seiner Mitarbeiter und seiner Freunde seinen achtzigsten Geburtstag. In voller Hingabe an den von ihm frei erwählten Beruf, dem er mit großer Liebe anhing, blieb er der Arbeit bis zum letzten Tage seines Lebens treu, und erst der Tod hat seinem er folgreichen unermüdlichen Schaffen ein Ziel gesetzt. Adolph Emmerling war als der jüngste Sohn des damaligen Hofkammerrats Emmerling in Gießen am 31. Juli 1810 ge boren. Nach znrückgelcgten Gymnasialstudien entschied er sich bei der Wahl eines Berufes aus eigenem Antriebe für den Buch handel, den er in dein Sortimentsgeschäft von Hetzer in Gießen erlernte. Als Gehilfe arbeitete er sodann in der Leuckart'schen Buchhandlung in Breslau, die er, da der Besitzer kein Buchhänd ler war, als Geschäftsführer leitete; sodann mehrere Jahre in der Gcrold'schen Buchhandlung in Wien. Zu Beginn des lJahres 1837 erwarb er die Buchhandlung der Gebrüder Groos in Freiburg i. Br., die unter seiner gewandten, tüchtigen Leitung einen bedeutenden Aufschwung nahm. 1842 gründete Emmerling ein Filialgeschäst in Konstanz, das er jedoch 1844 an den Ge schäftsführer desselben, den kürzlich verstorbenen Buchhändler Wilhelm Meck, abtrat. Im Jahre 1839 hatte er auch die Groos'sche Druckerei in Freiburg erworben und neben dem Sorti- mcntsgeschäft wandte er sich nunmehr auch dem Verlage zu. Die politischen Wirren der Jahre 1848 und 1849, in welche er durch die von ihm herausgegebene »Oberrheinische Zeitung« verwickelt wurde, machten, obgleich er in dem gegen ihn ange strengten politischen Strafprozeß von dem Oberhofgericht vollständig frcigesprochen wurde, seiner Wirksamkeit in Freiburg, wo er sein Sortimentsgeschäft bereits 1848 an den jetzt ebenfalls schon ver storbenen Buchhändler I. Diernfellner verkauft hatte, ein Ende, und 1852 siedelte er nach Heidelberg über, wo er die Julius Groos'sche Universitätsbuchhandlung erworben hatte. Mit dem Sortimentsgeschäfte ging hier — dank seinem regen Unternehmungsgeiste — ein von ihm ins Leben gerufener und von bestem Erfolge begleiteter Vertrieb eigener Verlagswerke Hand in Hand. Letztere bewegten sich — jetzt wie auch später — hauptsächlich auf dem Gebiete der badischen Verwaltung und Rechtspflege und entstanden zum guten Teile auf Anregung ihres Verlegers, dem somit ein nicht unwesentliches Verdienst um diesen Zweig der badischen Litteratur zugeschrieben werden darf. Der Vorliebe des Dahingeschiedenen für den Schwarzwald, dessen Berge und Thäler eine mächtige Anziehungskraft auf ihn aus übten, ist ferner die Herausgabe des ersten eigentlichen Spezialreise führers für dieses schöne Stück deutschen Landes zuzuschrciben, der seitdem eine ganze Reihe von Nachfolgern gefunden hat. Nachdem Emmerling im Jahre 1858 in Heidelberg seine ursprünglich in Freiburg betriebene Druckerei wieder eröffnet und im gleichen Jahre die »Heidelberger Zeitung« gegründet hatte, verkaufte er, um sich dem Verlage und der Redaktion des ge nannten Blattes, die er länger als zwanzig Jahre selbst leitete, besser widmen zu können, im Jahre 1859 das Sortimentsgeschäft an Georg Weiß. Mit ganzer Kraft wandte er sich nunmehr dem Verlage — vorzugsweise in schon oben charakterisierter Richtung — zu, und eine namhafte Zahl von Werken und Schriften hervorragend ster badischer Verwaltvngs- und richterlicher Beamten erschien mit dein Impressum seiner Firma. Im Jahre 1878 trat sein ältester Sohn als Teilhaber in das Geschäft ein, das seit dieser Zeit Adolph Emmerling L Sohn firmierte. Fortwährend unermüdlich ttzätig, ließ sich der nun mehr Verstorbene auch durch das herangerückte Greisenalter nicht von regelmäßiger Arbeit abhalten, »nenn er schon durch die zu nehmende Zahl der Jahre genötigt war, solche einigermaßen ein- zuschränkcn und sie zum Teil jüngeren Kräften zu überlassen. So hat ihn denn der Tod, man kann fast sagen, mitten in der Arbeit ereilt; sanft und schmerzlos ist er verschieden, wohl ein Veteran, aber keineswegs ein Invalide. Viele, wohl die meisten der Genossen seiner jüngeren Jahre dürfte er überlebt haben, und der jüngeren Generation ist er meist wohl nur dem Namen nach bekannt. Als einem vollkommenen soll-mucks-man, erfüllt von Lust und Liebe zu seinem Beruf, beseelt von regem Schaffens- und Unternehmungsgeist, als einem durchaus ehren haften, streng rechtlichen Charakter, einem warmen Vaterlands freunde werde» ihm alle, die ihn persönlich kannten, ein ehren volles, freundliches Andenken bewahren, werden ihm seine Be rufsgenossen überhaupt ihre Achtung und Anerkennung seines Wirkens nicht versagen. Sanft ruhe seine Asche! Vermischtes. Die Novelle zur Gewerbeordnung. — Aus den Verhandlungen des deutschen Handelstages in Hamburg, dessen Tagesordnung sich ein gehend mit der Beratung der Novelle zur Gewerbeordnung beschäftigte, ist folgendes hervorzuheben: Zu Absatz 2 H 105 b war die Versammlung einstimmig der Ansicht, daß eine Zeit bestimmt werden müsse, zu welcher die Handelsgeschäfte an Sonnlagen geschlossen werden sollten. Als die geeignete Stunde wurde 3 Uhr nachmittags bezeichnet, wobei es jedoch den Lokalbehörden überlassen bleiben soll, den Schluß der Geschäfte auch früher eintreten zu lassen, wenn die örtlichen Verhältnisse es gestatten. Auch soll nach Ansicht der Versammlung der Schluß der Verkaufslokale allgemein sein, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit oder ohne Gehilfen arbeiten. Ausge nommen sollen von diesem Verbote nur diejenigen Geschäfte sein, welche Nahrungs- und Genußmittcl für den uumitlelbaren Gebrauch fcilhallcn; dagegen soll der Hausierhandel mit anderen Gegenständen verboten sein. Als der heikelste Paragraph der ganzen Vorlage wurde Z 125 be zeichnet, welcher über d e Entschädigung beim Vertragsbruch handelt. Die Novelle will bekanntlich für den Fall eines Vertragsbruchs dem Arbeitgeber das Recht einräumen, an Stelle der Entschädigung eine an
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