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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1865
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.01.1865
- Sprache
- Deutsch
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ZI? 2, 4. Januar. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 21 sulkat ein gleich angenehmes. Ein Beispiel des Fortschritts aus der neuesten Zeit ist, daß die Hrn. Vieweg L Sohn ihre Lo garithmen wegen der Eoncurrenz der Vega'schen Tafeln jetzt mit 33sH o/o liefern werden; es geht also doch? — Darum, Sorti menter, fest beisammen gestanden und nicht verzagt! Wer aus- hacrt, den lohnt wohl endlich der Sieg und die Anzeichen einer nahenden bessern Zeit sind schon da. Hoffentlich erinnern sich dieVerleger mehr und mehr, daß sie den Sortimenter doch eigent lich nöthig haben und daß sie durch Benachtheiligung desselben und, um so zu sagen, Feindschaft mit ihm zuletzt sich selbst den meisten Schaden thun werden und gethan haben. Utrecht. U. ll. MiScellen. Aus Berlin. Die unterm 2. August 1862 zwischen Preu ßen und Frankreich geschlossene Uebereinkunft wegen gegen seitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeug nissen und Werken der Kunst ist durch das am 14. v. Mts. hier vollzogene Protokoll wie folgt abgeändert: 1) Die Autoren und Verleger in beiden Ländern, sowie ihre Rechts nachfolger, sollen zufolge des in den Artikeln 3. und 6. festgestellten allgemeinen Grundsatzes gegenseitig und unbedingt von der Nicderle- gung eines oder mehrerer Pflichtexemplare der von ihnen herausgegebe nen Werke in dem andern Lande befreit sein. 2) Die Autoren oder Verleger von Werken, welche in mehrere, Abtheilungs- oder Lieferungsweise erscheinende Bände zerfallen, sollen verpflichtet sein, auf der ersten Abtheilung oder Lieferung eines jeden Bandes die Erklärung zu wiederholen, daß sie sich das Recht der Ue- bersetzung vorzubchalten beabsichtigen. 3) Werke, auf welche die Bestimmung im Artikel 7.*) Anwendung findet, sollen in beiden Ländern zur Durchfuhr nach einem dritten Lande unbehindert zugelassen werden. Aus Württemberg. Der Staats-Anzeiger publicirt fol gende königliche Verordnung, betreffend die Presse und das Vereinswesen, vom 24. Dec.: Karl, von Gottes Gnaden, König von Württemberg. Nach An hörung unsers Geheimen Raths verordnen und verfügen Wir wie folgt: H. 1. Die Verordnung vom 25. Jan. 1855, betreffend die Regelung des Vereinswelens, die Verordnungen vom 25. Dec. 1850, 7. Jan. 1856 und 22. Febr. 1861, betreffend die Verhinderung des Mißbrauchs der Presse, kommen hiermit außer Anwendung. §. 2. Statt jener Verord nung treten daher die bis zur Erlassung derselben bestandenen Vor schriften der Landesgesetze, namentlich das Gesetz über die Presse vom 30. Jan. 1817, deren Revision Vorbehalten bleibt, wieder in Wirkung. Der Staats-Anzeiger fügt hinzu: ,,Für die Erlassung dieser Verordnung ist die Ueberzeugung von der sich immer klarer dar- legendcn relativen Erfolglosigkeit der Bestimmungen der seithe rigen Verordnungen, sowie das in Betreff ihrer Vollziehung und Handhabung von einzelnen Bundesstaaten sowie von dem Bunde selbst eingehaltene Verfahren in erster Linie maßgebend gewesen... Aus der Provinz Westphalen. Eine Frage, die viel leicht für den gesummten deutschen Sorkimentshandel von Wich tigkeit, dürfte in diesem Blatte wohl erwähnt werden, nämlich die: ob Buchbinder (die nicht Buchhändler sind) auch mit sol chen gebundenen Büchern handeln dürfen, welche an höheren *) Artikel 7. der Uebereinkunft v. 2. August 1862 lautet: Wenn der Urheber eines im Artikel 1. bezeichneten Werkes das Recht zur Herausgabe oder Vervielfältigung einem Verleger in dem Geriete eines jeden der hohen vertragenden Lheile mit der Maßgabe übertragen hat, daß die Exemplare oder Ausgaben des solchergestalt herausgegcbenen oder vervielfältigten Werkes in dem andern Lande nicht verkauft wer den dürfen, so sollen die in dem einen Lande erschienenen Exemplare oder Ausgaben in dem anderen Lande als unbefugte Nachbildung an gesehen und behandelt werden. Lehranstalten, Gymnasien :c. gebraucht werden. In Preußen durften dieses die Buchbinder bisher nicht; aber leider ertheilten die Regierungen denselben ohne Weiteres die Eoncession zum An tiquarhandel und da ist es leicht, daß sie auch in den Buchhandel pfuschen. Ein Fall aus neuester Zeit dürfte den Herren Sorti mentern Veranlassung geben (d. h. den in Preußen wohnenden), auf ihrer Hut zu sein und gemeinsame Schritte gegen die Ue- bcrgriffe der Buchbinder bei dem demnächst zusammentrelenden preußischen Landtag zu thun. In einer Kreisstadt Westphalens nämlich wohnt ein einziger examinirter Buchhändler und ein Buch binder, der zugleich Antiquar ist; letzterer hat von der Regierung nun auch die Erlaubniß erhalten, Gymnasial-Schulbücher zu ver kaufen, trotz der Cabinetsordre!! Dec arme Sortimenter ist nun sehr übel dran, wenn — da er kein Recht bekommen kann — der gestimmte deutsche Buchhandel, d. h. die Herren Verleger, nicht Zusammenhalten, und eine Verbindung mit Buchbindern, selbst gegen baar von der Hand weisen! Der rheinisch-westphälische Buchhändler-Verein hat in seiner jüngsten Versammlung sich lo benswert!) zu Schritten gegen das Unwesen der Buchbinder und Antiquare entschlossen; möchten andere Buchhändler, Verleger und Buchhändlervereine diesem guten Beispiele folgen und dem doch arg genug gedrückten Sortimenlshandel, wenigstens hier, eine Stütze sein! Von den Büchring'schen Listen sind 1) die vollstän dige Buchhändler-Liste (in den bekannten drei Ausgaben: s. ohne senkrechte Linien; b. mit zwölf Feldern; o. mit drei Li nien) und 2) die Sortimenter-Liste wieder für 1865 in dec gewohnten sorgfältigen Herstellung erschienen. Personaluachrichten. Herrn Earl Bein in Sondershausen ist vom Fürsten von Schwarzburg-Sondecshausen das Prädicat H ofb uch händ lec ertheilt worden. Herrn Otto Zanke in Berlin ist in Anerkennung seiner Verdienste um die deutsche Literatur, insbesondere um Popula- risirung derselben durch Herausgabe billiger Ausgaben von Wer ken namhafter Schriftsteller, von dem Herzog von Eoburg-Gocha dec Titel eines Eommcrzienralhs verliehen worden. Neuigkeiten der ausländischen Literatur. Französische Literatur. Xiaicrno, <7., Ie lion du däsert, scönes de la vie indienne da»« I«, prairies. l»-I8 jäsus, 230 p. et ßrav. Paris, 6sdot. 3 kr. Lrnoir, 6n., ktude morale et littäraire sur 6l>»te»ubriand. In-8., 111 p. pari», l,e lllere sc 6o. NLUrsLr, lil., Ie lurä. In-18 jäsu», 355 p. Paris, Hackette sc 6o. 3 lr. öonnLußnk:, k., la prance sous I>ouis XIV (1643 —1715). 2 Vols. in-8., 1098 p. Paris, 1<!br. internationale. 12 lr. llcrpxriavL, 51., >a belle llorisande et le» ßalanteries du öearnais. In-18 jesus, vin-218 p. Paris, Xmxot. 3 lr. 50 e. Oavxnvv, Li., pour un Kaiser. In-18 jssus, 383 p. et I xrav. pa ri«, Cadot 3 lr. 6xn^ccioi.o, 5Ime. — IVIz'störe« des couvents <Ie hiaples. lNämoirea de 5Ime. knrieketta Laraceiulo, princesse de porino, ex-ben6- dictine. In-18 jssus, 408 p. et portr. Paris, Oentu. 3 lr. Oxnnrr, IVIaladies de I'estumac. In-18 jssus, lV-225 p. pari», lvlasson sc üls. 3 lr. OxvkciünL, p. , de la medecine naturelle ober les anciens et Ie» modernes, considäre« surtout »u pvint de vue de la tbärapeu- tique. In-8., 432 p. Paris, Oentu. 6 lr.
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