2038 Amtlicher Teil. 93, 24. April 1888. anerkannten Bnchhändlervereins zu beglaubigen oder behördlich (d. h. durch einen Beamten, welcher ein öffentliches Siegel führt) zu bescheinigen. Zu den Vollmachten für die ordentliche Hauptversammlung ist ein besonderes Formular festgestellt und zur Unterscheidung von den Vollmachten für die außerordentliche Hauptversammlung auf farbigem Papier gedruckt worden. Da für die ordentliche Hauptversammlung die Übertragung von Stimmen nur insoweit gestattet ist, als Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins auf Grund der neuen Satzungen anerkannten Vereins ihre Stimme auf Mitglieder desselben Vereins übertragen können, so müssen die Vollmachten für die ordentliche Hauptversammlung vom Aussteller eigenhändig unterzeichnet und von dem betreffenden Vorstande des Orts- oder Kreisvereins, welchem der Aussteller der Vollmacht und der Bevollmächigte als Mitglieder angehvren, unter Bestätigung der Mitgliedschaft derselben, beglaubigt sein. Vollmachtsformulare für die außerordentliche und ordentliche Hauptversammlung können vom Centralbureau des Börsenvereins bezogen werden. Die Vollmachten zur außerordentlichen, sowie zur ordentlichen Hauptversammlung sind am Iveitag öen 27. April 1888 nachmittags 2—4 Hthr im rechten Parterrezimmer der alten Bnchhändlerbörse zur Prüfung durch den Wahlausschuß bei letzterem einzureichen, wogegen am Sonnabend den 28. April 1888 vormittags 10—12 Hlhr ebenfalls im rechten Parterrezimmer der alten Buchhändlerbörse vom Wahlausschüsse in Empfang zu nehmen sind: 1) Die Eintrittskarten für die außerordentliche und ordentliche Hauptversammlung. 2) Die auf Grund der geprüften Vollmachten vom Wahlausschüsse ausgefüllten und mit der Zahl der zu vertretenden Stimmen versehenen Vollmachtskarten für die außerordentliche Hauptver sammlung. 3) Die auf Grund der geprüften Vollmachten vom Wahlausschüsse ausgefüllten und mit der Zahl der zu vertretenden Stimmen versehenen Vollmachtskarten und Wahlzettel für die ordentliche Hauptversammlung. Schließlich ersuchen wir Sie, um das Fremdenverzeichnis, welches auch für die diesjährige Ostermesse angefertigt werden soll, so genau und vollständig als möglich zu bringen, unserem Centralburean anzuzeigen, ob Sie zur bevorstehenden Ostermesse selbst in Leipzig anwesend oder durch Ihren Herrn Geschäftsführer daselbst vertreten sein werden, ob Sie selbst abrechnen oder durch Ihren Herrn Kommissionär zahlen lassen, und eventuell, wo Sie in Leipzig wohnen werden. Wir bemerken, daß in dem Fremdenverzeichnis nur diejenigen Mitglieder Aufnahme finden können, welche sich spätestens bis Donnerstag den 20. April 1888 nachmittags 3 Uhr bei unserem Centralburrau angemeldet haben. Das Fremdenverzeichnis wird auf Verlangen von Freitag den 27. April d. I. vormittags 8 Uhr ab im rechten Parterrczimmcr der alten Bnchhändlerbörse verausgabt. Stuttgart, Berlin und Leipzig, den 12. April 1888. Der Vorstand des üörscnvereins -er Deutschen Suchhändlcr. Adolf Kröner. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann. Der Vorsitzende des Wahlausschusses. Otto Mühlbrecht. Bekanntmachung. Der früher zugelassene letzte Zahltag, Mittwoch vor Himmelfahrt, ist aufgehoben, und gelten als Ostermeß- Zahlungen nur solche, welche spätestens bis zum Sonnabend nach Kantate geleistet sind. Desgleichen ist als letzter Termin für das Eintreffen der Remittenden in Leipzig der Sonnabend nach Kantate festgesetzt. Leipzig, den 10. April 1888. Der Vorstand -es Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Adolf Kröner. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann.