Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.06.1871
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- 1871-06-07
- Erscheinungsdatum
- 07.06.1871
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- Deutsch
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1?7, 7. Juni. Nichtamtlicher Theil. 1655 Um dic Mitte des achtzehnten Jahrhunderts blühten die Zeitun gen, die in der Regel in einem halben oder ganzen Bogen in Octav gedruckt und gefalzt erschienen. Es eristirten so „der Postreiter", „der Handelsspiegel", „Kopenhagener neue Zeitungen von gelehr ten und neuen Sachen", „Adreßcomploir-Rachrichten" (Jntelligenz- blatt) und „Berling'sche Zeitung", gegründet von einem aus Deutsch land eingewanderten Vorfahren des bekannten Reiscmarschall des Königs Friedrich VII. und Inhaber jener noch bestehenden Zeitung nebst großer Buchdruckerei. Ferner war schon im Jahre 1720 ein kritisches Journal erschienen und 1753 gab Büsching seine „Nach richten von dem Zustande der Wissenschaften und Künste in den kgl. dänischen Neichen und Landen" aus. Auch eine „Hova Uttsrarin rnsa'is Laltioi" erschien. Wir nähern uns jetzt dem Ende des achtzehnten Jahrhunderts und befinden uns plötzlich einer ebenso plötzlichen als in alle Ver hältnisse, nicht am wenigsten in die der Presse und des Buchhandels tief eingreifenden Maßregel der dänischen Negierung gegenüber, nämlich der durch Rescript vom 14. September 1770 vom Ministe rium Struensee unter Christian VII. eingcführten vollständigen, schrankenlosesten Preßfreiheit. Dieselbe rief auf dem Gebiete der Literatur alle guten, aber zugleich alle bösen Mächte auf. Sehen wir, was sie während ihres kurzen Bestehens, kurz wie die glänzende, jäh schließende Laufbahn Strucnsce's, ausrichtcte, wie die Literatur und der Buchhandel Dänemarks sich von nun an bis in die Gegenwart gestaltet. Wir sahen, wie durch den Minister Struensee plötzlich vollstän dige Preßfreiheit durch Rescript vom 14. September 1770 in Däne mark eingeführt war, so vollständig, daß nun weder Verfasser noch Verleger oder Drucker auf einer Schrift angegeben wurde. Diese Freiheit artete jedoch in dem Grade nach allen Richtungen hin in Mißbrauch aus, „daß sie allen rechtschaffenen Bürgern ein Aerger- niß wurde", und daß sie schon durch ein Gesetz vom 7. Oct. 1771 begrenzt werden mußte, wenigstens dahin, daß jeder Verfasser, in zweiter Reihe jeder Buchdrucker für seine Schriften verantwortlich und daß beider Namen, wenigstens der des Druckers, auf der Schrift anzugeben seien. Endlich nach Struensee's Fall erschien ein neues Gesetz zur Regelung der Preßfreiheit, welches unter anderem alle und jede Anonymität verbot und für alle Schriften unter 24 Bogen anordnete, daß, bevor sie erscheinen dürften, ein Exemplar an den Polizeidirector eingeliefert werden müsse. Von dessen Gutdünken hing es zum Theil ab, ob dic Schrift ausgegeben werden dürfe oder mit Beschlag belegt werden solle, und zur Förderung des Buchhandels half das wenig, daß es jedenfalls nachträglich den Gerichten zustand, die Verfügung des Polizeidircctors zu cassiren. Man war factisch so ziemlich wieder in die Willkür der Censnr hineingerathen. Wenn hierzu kommt, daß die politische Lage Dänemarks zu Anfang des 19. Jahrhunderts im höchsten Grade ungünstig und die ökonomischen Verhältnisse des Landes vielfach zerrüttet waren, so darf man die Zeit als eine für den Buchhandel nicht gedeihliche nennen, und er lag denn auch, wenigstens was die ausländische Literatur betrifft, fast ziemlich darnieder; jeder Bücherballen aus Leipzig wurde von den Franzosen untersucht und dessen Inhalt geprüft, che er nach Kopenhagen gelangte. Jedoch der Himmel klärte sich wieder und hatte z. B. auch Schubothe in einem Circular an den deutschen Buchhandel vom April 1819 erklären müssen, daß die Zeitverhält nisse ihn zwingen, eine nochmalige Zahlungsfrist zu beanspruchen, so warsolches undAehnliches doch nur vorübergehend, derBuchhandel hob sich wieder. Um diese Zeit etablirte Sörcn Jenscn Gyldcndal die Gyldendal'sche Buchhandlung, später gründeten C. A. Neitzel und Andr. Friedr. Höst bedeutende Verlags- und Sortimentsbuch handlungen, ferner Ehr. Steen, namentlich bedeutenden Land- karten-Verlag, Philipsen, Wöldicke und Andere, und unterstützt von bedeutenden Gelehrten und Dichtern, von welchen das kleine Däne mark viele hervorgebracht hat — wir nennen z. B. die Gebrüder Oersted, Schouw, Werlaus, Allen, N. M. Petersen, Baggesen, Hauch, Oehlenschläger, Andersen, Hertz, Heiberg, Namen, dic auch in Deutschland wohl bekannt sind — nahm der Buchhandel einen großen Aufschwung. Die Gyldendal'sche Buchhandlung verlegte vorzugsweise wissenschaftliche Werke und gründete ein bedeutendes englisches Sortiment; C. A. Rcitzcl war namentlich der Verleger der Dichter; Oehlenschläger war lange Jahre selbst Verleger seiner epochemachen den Dichtungen, bis er sie Andr. Friedr. Höft übergab, welcher zu gleich die Schriften Oersted's verlegte und ein bedeutendes fran zösisches Sortiment gründete; deutsches Sortiment führten und führen noch fast alle Kopenhagener Buchhändler. Es werden nun auch mehrere Vereine gestiftet, welche den Zweck haben, die wissen schaftliche Literatur zu heben und zu unterstützen, und die entweder selbst dic Werke der Schriftsteller verlegen, oder in vielen Fällen durch pecuniäre Theilnahmc es den Buchhändlern leichter machen, solche wissenschaftliche Werke zu verlegen, die von hohem nationalen Werth, jedoch bei einem so kleinen Publicum, wie das dänische, keine lucrative Unternehmungen sind. Muß es schon hervorgchoben werden, daß Gyldcndal ein Muster der Ordnung und Solidität war und daß schon er dahin strebte, überhaupt den dänischen Buchhandel geschäftlich zu heben, so hat der nachmalige Besitzer der Gyldcndal'schcn Buchhand lung, Deichmann, noch größere Verdienste in dieser Hinsicht. Der selbe stellte sich im Januar 1837 an die Spitze der Kopenhagener Verleger und betrieb die Bildung des dänischen Buchhändler-Vereins, desselben, welcher auch heutzutage factisch darüber entscheidet, inwie weit ein dänischer Sortimentsbuchhändlcr überhaupt existircn soll oder nicht, und ob er sich in Kopenhagen oder in diesem oder jenem Städtchen der Provinz niederlassen kann oder nicht, indem eine der Hauptbestimmnngen des Vereins dahin lautet: keinem neuen Buchhändler ist von jetzt an Rabatt zu gewähren, bis die Majorität des Vereins — und der Verein besteht eben aus den großen Kopen hagener Verlegern — solches entschieden und bestimmt hat, inwie fern er überhaupt als Buchhändler anerkannt werde. Kein Provinz buchhändler, sei er ein noch so großer Verleger, kann Mitglied des Buchhändler-Vereins werden. Uebcr die Zweckmäßigkeit und Zcit- gemäßheit dieser beiden Bestimmungen läßt sich freilich streiten, aber sonst hat der Verein unzweifelhaft viel dazu beigetragen, daß Ordnung in allen Branchen des dänischen Buchhandels, zum Theil nach deut schem Muster, gchandhabt wird. Selbstverständlich haben die dänischen Provinzbuchhändler ihre Commissionäre in Kopenhagen, welche, gleich falls nach deutschem Muster, das Commissionsgeschäft betreiben, und inKopenhagen wird auch ein „Börsenblatt", die frühere Dansk Bog- handlcrtidende, jetzige Nordisk Boghandlertidende, freilich nicht vom Verlegervcreine, sondern von dem Buchhändler O. H. Dclbanco herausgegcben. Dieses Blatt hat als Beilage einen Wahlzcttel nach Muster des Naumburg'schen, bringt Bibliographien der dänischen, norwegischen und schwedischen Literatur, Leitartikel und sonstiges Geschäftliche aus der Buchhändlerwelt. Das Kreditwesen des däni schen Buchhandels ist gut geregelt und Abrechnung wird jährlich im Januar gehalten; der Buchhändlervcrcin mahnt die Säumigen. Es wird ü cond. versandt — verlangt und unverlangt — bestens rcmit- tirt und disponirt, tont oornrns olmr norm. — Im Jahre 1869 be trug die Zahl der dänischen Buchhändler in - und außerhalb Kopen hagens 263; in Kopenhagen mit seinen 180,000 Einwohnern sind allein 128 Buch-, Kunst- und Papierhändler und wird man die Thätigkeit der Verleger schon daraus bemessen können, daß dic Gyl- dcndal'schcn und Reitzel'schcn Verlagskatalogc je gegen 1300 Ar tikel enthalten, von welchen wenigstens der dritte Theil größere und bedeutende Werke umfaßt. So wie der dänische Buchhandel in ge regelter Verbindung mit dem deutschen, französischen und englischen 243*
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