Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1871
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18710717
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187107173
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18710717
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1871
- Monat1871-07
- Tag1871-07-17
- Monat1871-07
- Jahr1871
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 161, 17. Juli. Nichtamtlicher Theil. 2125 ricth. Dabei blieb cs für längere Zeit. Der Rcutlinger fügte sich, j wie cs scheint, nnr Anfangs dem Ausspruch der Wiener Behörde, der Karlsruher druckte sofort weiter, die Herren an der Donau aber glaubten, mit ihrer Sentenz vorläufig das Passende geleistet zu haben. In dem Herbst, da der alte Philipp Erasmus Hochzeit hielt, war daun der Referent kaiserlicher Kommission in Familien angelegenheiten auf vier Monate nach dem Rhein gereist; begreif licher Weise mußte da die Gerechtigkeit in Wien weiter feiern. Aber endlich kam der Deccmbcr und mit ihm die Erccllenz, nud nun sollte, wie Gräffer mit Gcnugthuuug meldet, die Sache desto eifriger vorgenommen werden. „Dem ungeachtet bis heil. 3 Könige Ferien sind, so hat doch unser Sachwalter, der Agent von Fabricc mir gestern die Hofuung gegeben, daß während der Zeit die Commission, wovon ich Ihnen schon inehr gesagt habe, Vorgehen soll." Wenn sich auch gar nichts über deren Ausgang bestimmen läßt, so darf doch Gräffer anuehmen, daß, wenn die Gegner ihr erhaltenes Pri vileg nicht ungebraucht lassen wollen, „sie doch gehalten sein sollen, keinen Schriftsteller für sich allein in ununterbrochener Reihe zu drucken oder zu dcbitiren; sondern alles müßte in einer stückwcisen Uutereinandcrmcugung der Autoren geschehen. Wenn dieses wäre, so verlören die Nachdrucker ihren Endzweck und würden meiner Meynung nach gewiß davon abstehen. Dagegen dürften die recht mäßigen Verleger vielleicht die noch übrigen ersten Thcile gegen Pappicr und Druckcrlohn zu übernehmen kriegen; doch das ist nur Vcrmuthung. Das plus aut minus wird mit von der Härte oder Erschrockenheit des auf sein Privilegium sich berufenden Gegners abhängen." Das Jahr— 1775 —endet fürNeich,denEhemann,in erfreulicher Weise. Ein gütiges Geschick hat dem alten Herrn noch die Wohlthat des eigenen Haushalts gegönnt, und der Wiener Freund schließt deshalb seinen Brief unter Anwünschung eines gesunden und doppelt gesegneten neuen Jahres, lind die Wiener Justiz vertieft sich wieder mit lang vermißtem Eiier in Behandlung des schwierigen Falls, dessen Austrag doch Wohl erwartet werden darf, bevor Herr Gräffer abermals daran denken muß, dem Reich'schcn Paare zum Jahres wechsel seine besten Wünsche zu senden. In der That läßt sich schon der Februar 1776 gut an. Zunächst in Klagesachcn gegen Göbhardt in Bamberg. Dieser hat zwar sich dadurch Luft zu machen gesucht, daß er behauptete, er sei im Begriff, sich mit Weidmanu's Erben und Reich zu vergleichen, immerhin! Auch wenn ein solcher Vergleich zu Stande käme, so wird er durch Kaiserlicher Majestät Couclusum doch fest gehalten. Was den Inhalt dieses Conclusums bildete, bleibt uns leider verborgen. Aber, daß der hoffnungsvolle Ton Gräffer's den Leser selbst nicht dauernd hoffnungssclig mache, hat das boshafte Geschick drei Briefe des Würzburger I. J.Stahel uns aufbewahrt, die zeigen, daß Göbhardt die Macht der Herren in Wien kannte und nach Verdienst würdigte. Am 24. Mai 1777 meldet Stahel, daß in dem Prozeß Reich's gegen Göbhardt von dem Kläger Kaution verlangt werde, er habe sich zu deren Zahlung erboten. Im April 1779 beauftragt dann der alte Herr Stahel seinen Sohn Veit I. Stahel, dem Herrn Reich u. A. zu schreiben, daß dessen Prozeß nun besser als bisher betrieben werden dürfte, „da unser neuer Herr ein Gerechtigkeit liebender Fürst ist. Wenden Sie sich mit einer Lupplie an ihn und er wird ihnen gewiß die genauste Gerechtigkeit wieberfahreu lassen. Auch habe ich dahier an ihren Advokaten einiges Geld gezahlt, worüber die Quittung zur Messe eiusenden werde". Und im April 1785 schreibt der alte Herr Stahel selbst wieder. Reich hat ihn gebeten, daß er wegen eines Frankenthaler Nachdrucks in Würzburg Nachforschung thuu möge, und da erwidert Siahcl, „daß der hiesige Göbhardischc Diener keine Kenntniß davon hat". — „E. E. werden vermuthlich Spuren haben, daß Göbhard unter diesen Nachdruckern stecke; ich werde also alle Maßregeln nehmen, um das Gewisse auszukundschaften." — Und wie in der Sache wider Göbhardt, so sieht Gräffer in der Gellert'schen Angelegenheit eine rosige Zukunft vor sich. Da der Weidmannschc Rechtsbeistand bisher etwas langsam war, theils weil auch kränkliche Umstände ihn verhinderten, so ist ihm eine Mark Silber Strafe zuerkannt worden. Gräffer selbst aber war am ver gangenen Sonntag bei dem Reichshofrath, der die Sache im großen Rathe rcferirt. Des Freundes Angelegenheit machte den Wiener Buchhändler warm und er „sprach viel mit jenem über die bösartigen Leute und ihre sträflichen Absichten, die sie hegen. Solcke Entrevues sind bey diesen Herren sonst nicht gewöhnlich", aber Gräffer darf sich freuen, daß er sic bei einem Mann machte, der Reckt und Ge wissen hat. „Freylich kann ein Vergleich nur dadurch zu Stande kommen, wenn behde Theile etwas bewilligen. Das Privi legium kann nicht cassiert, aber interpretirt werden: nun, das wird schon so geschehen, daß Sie keinen Schaden mehr haben. So geht es mit den Rechten vom Potentaten herunter zum Schuster." Aber der Februar vergeht, dazu der halbe März und die berickt- crstattende Ercelleuz hat ihre eingehenden Studien des Prozesses, in Betreff der Nachdruckung der Gellert'schen Schriften noch nicht znm gedeihlichen Abschluß gebracht. Gräffer glaubt deshalb, selbst sich aus den Weg machen zu sollen. Sein Gang ist von Erfolg, und das umsomehr, als der zweite kaiserliche Kommissar, welcher seither übel auf war, sich wieder besser befindet. So kam es denn endlich am Freitag, dem 29. März 1776 zur ersehnten Commissionssitzung, Gräffer hatte vor deren Beginn den Weidmannschen Anwalt von Fabrice noch tüchtig instruirt, und alles ging darauf sehr gut. Des anderen Tages schickte der Wiener das Protokoll der Sitzung an Reich. Das Protokoll lautet: Drolocollum Lommissionis llsesareo auliese, in Sachen GellcrtS sämmtliche Schriften, I'unolo llnvileisii impressorii in 8p,wie die ven den Buckhändlern Lchmicder und Fleischhauer ver hakende Nachorncknng derselben betreffend. Venerin, 29. Kartis 1776. Nachdemc denen Kanckila, von Seiten des Buchhändlers Schmieder dem von Fischer Edlen ven Ehrcnbach und von Seiten des Buchhändlers Fleischhauer dem von Reck die von dem von Fabrice, qua illauilatario der Leipziger Buchhändler WeidcinannS Eiben und Reich bcvgcbrachte Kan,lata speeiaiia all lran^i^enlluiii vorgclcgt worden und sic dabei) nichts zu erin nern hatten, machte llommisiio den Vortrag dahin: daß Sie vernehmen wollte, was sämmtliche Kanilalarii in dieser zn einem Vergleich allerdings qualilieirlsn Streitsache zn Vermeidung aller Weitläufigkeiten, und daraus entspringenden Unkosten für gütliche Vorschläge bcyznbringcn den Auftrag erhalten hätten. von bckrenbaoii und von Iloek erklärten sich hierauf: wie ihre In structionen dahin gchctcn, zuvörderst die gcgcnlhcijigc Vorschläge zur Güte zu vernehme», um solche ihren l'rineipaien cinbcrichtcn zu können. Hierauf der von bückrice «leclarntc: dast seine l'rineipalos aus schuldigster Devotion gegen eine hochanschnlichc Kahscrliche llommission bereit und willig wären unter folgenden Bcdingnüssen einen gütlichen Ver gleich abzi,schließen, nämlich: das; 1. ihnen ralione des durch die Debitirung deren Schriften, worüber sic mit Kapserlichcm I'rivileAio versehen, erlittenen Schaden eine hinlängliche Vergütung geschehe. 2. die Gcgncrc, falls sic ihre Sammlung hcrauögcbcn wollten- tcincn Schriftsteller besonders verkaufen, sondern in jedem Theil ihrer Versammlung Stücke von verschiedenen Schriftstellern in- svriren uns die p:enera>-?jt»l gebrauchen: Sammlung poetischer und prosaischer Schriften z. E. erster Theil, worinncn enthalten GellcrtS, Hallers w. moralische Schriften; Item zwcytcr Theil, worinnen enthalten verschiedene Fabeln von Geliert, inglcichcn von ic., da dann diejenige, welche die Sammlung verlangten, solche gewiß von ihnen, diejenige aber, so Belieben hätte», einen oder andern Schriftsteller zu haben, solchen von denen hierüber I'rivilegirtcn nehmen und also sowohl sie, als seine I'rineip.iles bcp dem uiigctränltcn Genuß ihrer Drivjle^ien verbleiben würden. Lommi-isio befragte hiernach die Schmicdcrische und Flcischhauerische Ksnilatarios, ob sie denn mit gar keiner andern Instruction versehen wären? Hieraus äußerte sich der von kckrenbacsi: daß dessen Drinoipalis nichts
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder