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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1871
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1871
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- Deutsch
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161, 17. Juli. Nichtamtlicher Theil. 2123 eins „Presse" entnommene und von der Versammlung in Breslau genehmigte Paragraphen hinzu, betreffend 1) die Verpflichtung zur Nennung entweder des Druckers, oder des Verlegers, oder des Nedactcurs (Herausgebers), oder des Ver fassers ans jedem Preßerzeugnisse, welches nicht rein geschäftlicher Natur ist (entsprechend den bisherigen Bestimmungen aller deutschen Preßgesetze), 2) die Verpflichtung zur Aufnahme von Berichtigungen der Zeitungen. Der letztere hat folgende Fassung: Der verantwortliche Ncdacteur einer Zeitung oder einer in monatlichen oder kürzer», wenn auch nnrcgeliniisngen Fristen erscheinenden Zeitschrift ist verpflichtet, die Entgegnung zur Berichtigung von in ihr erwähnten unrich tigen Thatsachcn, zu welcher sich die beiheiligte öffentliche Behörde, die an gegriffene Privatperson oocr die Vorsteher einer mit CorporationSrcchtcn ver sehenen Gesellschaft veranlagt finden, in eine der beiden nächsten nach Ein gang der Entgegnung erscheinenden Nummern und zwar in denjenigen Theil ocr Zeitung ooer Zeitschrift aufznnehmcn, in welchem sich der Artikel, wel cher zur Entgegnung Veranlassung gab, befunden hat. Die Entgegnung must vvn dem Bctheiligtcn unterschrieben scni und darf den Raum der an- grcifcndcn Stelle nickt überschreiten. Die Aufnahme muss kostenfrei ge schehen und kann im Wege des fchlcnnigcn summarischen CivilprozesscS er zwungen werden. Nach Ausnahme der Berichtigung ist der Beiheiligte zu einer strafrechtlichen Verfolgung wegen des berichtigten Artikels nicht befugt. Diese Fassung weicht von den bisher üblichen Bestimmungen über die betreffende Verpflichtung in drei wichtigen Punkten ab: 1) in der unbedingten Beschränkung der aufzunehmenden Berich tigung auf dcuselben Raum, den der Angriff einnahm; 2) in der Verweisung der Procedur des „Erzwingcns" von dem administrativen auf den Rechtsweg; 3) in dem Präjudiz, daß durch Einsendung einer Berichtigung, sobald diese ausgenommen wird, der Angegriffene (Privatperson oder Staat) als auf die strafrechtliche Verfolgung des berichtigten Artikels verzichtend angesehen werden soll. Angcschlossen wurden endlich noch folgende Resolutionen: 1) Der Deutsche Journalistcntag spricht die Erwartung aus, daß für die Zusammensetzung der Geschworenengerichte die Factorcn der Rcichsgc- sctzgcbnng in der zu vcrhosscndcn deutschen Strafprozcstordnung diejenigen Grundlagen ausstcUen werden, welche deren Unabhängigkeit und Unpartei lichkeit nach allen Seilen sicherstcllcn. 2) Die Strafen für begangene Preß- vcrgehcn sind in angemessenen Gefängnissen abzulcistcn. In Bezug auf die praktische Vcrwerthnng der in Sachen der Preßgcsehgcbung gefaßten, oben mikgetheilten Beschlüsse gab der Journalistentag folgenden sehr zweckmäßigen Vorschlägen seines zweiten Vicepräsidcuten, Or. M. Friedländer, Chcfrcdacteurs der Neuen Freien Presse, seine Zustimmung: Indem der sechste Deutsche Iournalistentag die nachstehenden Linc- amcntc zum Preßgesetze aufstellt ('olgl der Eniwursf, beauftragt er den Vorort mit der Aufgabe, unter Zuziehung der beiden Referenten diesen Entwurf in einer Denkschrift 1) durch seine beiden Mitglieder Biedermann und Sonncmann, die zugleich dem Deutschen Reichstage angeboren, ebenso dem BundcSrathe wie als Petition auch dem Deutschen Reichstage niitzn- cheilcn; 2) den ocstcrreichiichcn Mitgliedern anheimzugcben, dieselbe Denk schrift der oesterreickischen NeichSvertrctung zu überreichen; 3) die Dcntschrift auch an den Deutschen Jnristcutag gelangen zn lassen und diejenigen, welche Mitglieder sowohl des JournalistenragS wie des Juristcntags sind, cinzuladcn, die in diesem Entwürfe nicdcrgelcgtcn Grundsätze dort zu vertreten. Aus den Papieren der Weidmannschcn Buchhandlung. Zur Geschichte des Nachdrucks. I. Schon das bisher Gegebene zeugt für den Umfang, in dem der Nachdruck anftrat, für die Frechheit und den entsittlichenden Einfluß Derer, die ihn betrieben. Cotta möchte Reich zur Ostermessc 1788 Vorschlägethun in Betreff des Nachdrucks, durch Bartholomäi's Briefe ziehen sich ausführliche Berichte über den Nachdruck; ihn betrachtet der aufbegehrcnde Ulmer als gerechte Strafe für die norddeutschen Verleger, dem demüthigen Augsburger wird er dann ein Gegenstand )ür sittliche Entrüstung; der Gedanke, Mannheim als Stapelplatz auswärtigen Verlags in die Höhe zu bringcu, ist vornehmlich Er zeugnis; des Nachdrucks, gegen den man sich schützen möchte. Und wie der ehrenhafte Schwan in dieser Richtung thätig ist, vernrthcilt ihn die Ironie des Schicksals, den Verwandten seiner Frau ein Eigen thum zu sichern, das für ihn und uns nur Diebstahl ist. Daß aber alle solche Klagen in Len Briefen gipfeln, die der Firma, beziehungsweise dem alten Reich aus Wien zukamcu, wird man erklärlich finden. Unter kaiserlicher Regierung blühte der Nach druck, für die draußen im Reich ein erwünschtes Schreckmittel, das artiges Geld einbrachte im Tausch für wenig werthvolle Privilegien. Und wenn dann, in begreiflicher Verhöhnung kaiserlicher Ohnmacht und kaiserlichen schlechten Willens, trotz der Privilegien der Nachdruck außer in den k. k. Erblanden auch im Reich sich frech erhob, so war es abermals Wien, wo man bei höchstprcislichem Reichshofrath seine Vorstellungen submisscst ciubrachtcund um Abhilfe bat: neuer Stoff zn reichlichem Acrger, zu ausführlichen Briefen, zu nicht unbeträcht lichen Geldsendungen an den Rcchtsbeistand, der wenigstens im Auf stellen seiner Rechnungen cs gewiß an Pünktlichkeit nicht fehlen ließ. Es soll nun hier gegeben werden, was aus den Briefen des Buchhändlers Rudolf Gräffer znsammcnzustellcn der Mühe Werth erachtet ward. Gräffer, der Reich persönlich befreundet war, erweist sich in seinen schriftlichen Mitthcilnngen als ein eifriger Mann, dessen Schuld es nicht ist, wenn die Quelle des Aergers, die dem Leipziger Verleger so reichlich fließt, nicht endlich versiegt. Und, wie aus Gräffer's Briefen uns die Ueberzcugnng sich ergibt, daß der Kampf wider den Nachdruck vorläufig noch vergeblich sein werde, so ist das, was Andre, z. B. Stahcl, Klopstock, Enderes schrieben, als unerfreuliche Ergänzung der Gräffer'schcn Mitthciluugen anzuschen. Im Jahr 1757 halte Reich dem Professor Snlzer in Berlin 1500 Thlr. „pro laboro seines Wörterbuchs" gutgebracht, in den nächsten Jahren wurden darauf nicht unbeträchtliche Abschlagszah lungen geleistet, die allgemeine Theorie der schönen Künste erschien dann in zwei Bänden 1771 — 74, ein würdiger Gegenstand für die liebevolle Aufmerksamkeit des Nachdruckcrs. Schon damals fürchtet Reich, daß Hcilmann in Biel sich den Raub nicht würde ent gehen lassen. Die Züricher Freunde versprechen, ein scharfes Auge zu haben, doch es vergehen in der That einige Jahre, bis Hcilmann zu seinem Nachdruck Anstalten trifft. Der Baseler Serini hält beson ders gute Wacht, und wie ihm auf Anfrage der Bieter im April 1777 meldet, daß sein Snlzer der Vollendung nahe sei, sendet er diesen Brief flugs an Reich und verspricht, wie der Nachdruck erschienen sei, ihm die gewünschten zwei Eremplare sofort zu senden. Der Buchhändler Stage aber schlägt im Octobcr 1777 Reich vor, daß er in seiner „teutschen Chronik" wegen des Heilmann'schcn 'Nachdrucks die Originalairsgabe zu ermäßigtem Preis ausbieten solle. Was Philipp Erasmus dann in der Schweiz that, hielt er jedoch, wie es scheint, in Augsburg für unpassend. Jedenfalls fand sich der Stage'- sche Entwurf noch unter den alten Briefen unansgcfüllt vor. Reich suchte also in dem ersten Jahr die Gefahr auf der falschen Seite. Er dachte an die Schweiz — Sulzer war ans Winter thur — und vergaß Wien. Erst durch Gräffer wird er aufmerksam. Die Freundschaft legt diesem, wie er meldet — 29. Febr. 1772 —, auf, dem Leipziger Nachricht zu geben von dem, was wider ihn unternommen wird. „Sie können sich leicht cinbilden, daß eü wieder um einen Nachdruck zu thun ist, ob Sie aber just ans Sulzcrn fallen würden, das ist eine andre Frage, wenigstens kömmt mir für, daß Sie sich dessen am allerwenigsten vermuthcten." Dennoch ist es nicht anders, und wer der Nachdrucker ist, kann nicht zweifelhaft sein. Es ist wieder der Edle von Trattner. „ Sein Factor Nöthen versicherte gestern, daß das Buch binnen vier Wochen fertig sehn wird und daß es um vier Gulden soll gegeben werden." Da nun der vorsichtige Gräffer nicht weiß, ob Freund Reich schon mit den ge wöhnlichen Privilegien versehen ist, so meldet er eiligst das Vor- 308*
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