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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.07.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.07.1871
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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Bürgschaften gegen vorschnelles Beschlagnehmen, Verjährung der Preßvergchen, endlich der Regelung der strafrechtlichen Verantwort lichkeit bei solchen — im Wesentlichen mit den von Professor Bieder mann als Referenten für den Journalistentag entworfenen »Grund zügen zu einem Reichsgesetz über die Presse« (Börsenbl. Nr. 145) überein. Er geht noch etwas weiter als diese, insofern er auch für den Verkauf von Druckschriften und Bildwerken im Umherziehen sowie für das Anschlägen von Placaten keinerlei besondere Legitima tion durch die Behörde, wie solche die Deutsche Gewerbeordnung vorschreibt, znlassen will. Dagegen bleibt er insofern dahinter zurück, als er die zwangsweise Angabe der Drucker- oder Verlegcrfirma auf jeder Druckschrift, ferner den Berichtigungszwang für Zeitungen bci- behält, während der Biedermann'sche Entwurf, der streng auf dem Boden des reinen Repressivsystems fußt, jene und andere Bestim mungen, als Maßregeln präventiver Natur und als praktisch theils unnöthig, theils bedenklich ausschließt." — Und von ebendaher berichtet man der Elberfelder Zeitung: „Was das neue Preßgesetz betrifft, so scheint cs nach den Andeu tungen, welche über die Vorbesprechungen in die Oeffcntlichkcit dringen, daß einige Regierungen, und zwar vor allem die preußische Regierung, mit großer Zähigkeit an der vorläufigen Beschlag nahme durch die Polizei festhalten. Die Beseitigung dieser vor läufigen Beschlagnahme ist aber eine der dringendsten Forderungen, welche im Interesse der Presse gestellt werden muß; sie gibt die Mög lichkeit, ein Blatt ganz ohne jede Anklage vollständig zu rumsten, denn wenn eine Zeitung Tag für Tag confiscirt wird, sodaß sic die Abonnenten wochenlang nicht bekommen, so ist sie ruinirt, selbst wenn sich in keinem der confiscirten Exemplare ein Passus findet, der dem Richter zu einer Anklage Veranlassung gibt, und alle Nummern möglichst schnell, vielleicht schon nach 24 Stunden, wieder freigcgeben werden. Im Reichstage dürfte sich Wohl für die Besei tigung der vorläufigen Beschlagnahme die Mehrheit finden; der Bundesrath wird sich vielleicht auch noch eines Bessern besinnen, und Preußen gibt am Ende auch seine Zustimmung, wäre cs auch nur, um sich nicht majorisiren zu lassen." — Beim Abdruck dieser Korre spondenz setzt die Kölnische Zeitung hinzu: „Das vorstehende Ur> theil über die polizeilichen Beschlagnahmen ist so offenbar zutreffend, ist so oft schon von uns ansgeführt worden, daß wir die Aufrecht- crhaltung dieser Beschlagnahmen im neuen Gesetz gar nicht mehr für möglich halten möchten." — Vom Leipziger Schriftstcllcrverein wurdcimHinblick auf das für die nächste Reichstagssession in Aussicht gestellte deutsche Preßgesetz der Beschluß gefaßt, unerwartet der Veröffentlichung des desfallsigen Entwurfs, ein im Wesentlichen an das königlich sächsische Preßgesetz vom 24. März v. I. sich anschließendes Gut achten durch eine Commission ausarbeiten zu lassen und demnächst durch den Druck zu veröffentlichen. — Da gegenwärtig das Preßgesetz für den Reichstag in Vor bereitung ist, so dürfte es sehr an der Zeit sein, daß vom Börsen vorstand die Abgabe von Pflichtexemplaren an die Staatsbiblio- lheken an geeigneter Stelle zur Sprache gebracht und auf Beseitigung Antrag gestellt würde. Seit dpr Buchhandel vor allen anderen Ge werben keinen Vorzug vom Staat hat, ist diese veraltete Auflage eine entschiedene Härte, die namentlich den Verleger wissenschaftlicher Werke beeinträchtigt. IV Miscellen. Zur Abwehr. — In Nr. 145 d. Bl. wird unsrer Firma in nicht freundlicher Weise von einem Herrn „Vom Rhein" gedacht. Wir gestehen, daß wir den großen Fehler begangen haben, unser neues Geschäft zu empfehlen, und erlauben uns nur noch hinzuzu fügen, daß der Sinn des angezogenen Satzes aus unserer Bekannt machung doch etwas anders lautet, wenn derselbe im Zusammen hang mit dem Vorhergehenden gelesen wird. Speeiell bemerken wir, daß eine Concurrenzmacherei unfern beiderseitigen Geschäftsprin zipien widerspricht, wir überhaupt es nicht für möglich halten, in den Orten directen Absatz zu finden, in welchen Sortimentshand lungen bestehen; namentlich aber betonen wir, daß wir weit davon entfernt sind, den Sortimcntshandel zu schädigen und dieses durch Rabattschlcudereien zu erzielen. Leipzig, 1. Juli 1871. Siegismund L Volkening. Aus Königsberg i/Pr. Am 24. v. Mts. feierte der hiesige Verein jüngerer Buchhändler „Complet" sein zweites Stiftungsfest in ebenso gemüthlicher als glanzvoller Weise. Gäste wie Mitglieder waren von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, sich gegenseitig zu erheitern, und so verlief die ganze Feier in schönster Harmonie. An Toasten auf den Verein, den Buchhandel re. fehlte es natürlich nicht, doch wurde auch dem Andenken der im Felde gefalle nen Kollegen, unter denen ein ehemaliges Mitglied des „Complet" ist, ein stilles Glas geweiht. Der Morgen dämmerte bereits, als wir uns mit dem fröhlichen Bewußtsein trennten, einen schönen und genußreichen Abend verlebt zu haben, an den gewiß Jeder, der ihn mitgenossen hat, noch lange mit Vergnügen zurückdenken wird. Die französische Nationalversammlung hat das von der „Regierung der Landesvertheidigung" unterm 11. October v.J. erlassene Gesetz, welches die Cautionspflicht der Zeitungen beseitigte, außer Wirksamkeit gesetzt. Nach dem neuen Gesetze wird sich null die Höhe der Eäution in Städten abwärts bis zu 5000 Einwohnern auf 12,000, unter 5000 Einwohnern auf 6000 Frs. belaufen. Von dem Hinrichs'schen Verzeichniß der Bücher, Landkarten re., welche neu erschienen oder neu aufgelegt worden sind, ist soeben das 1. Semester von 1871 in gewohnter sorgfältiger Bearbeitung erschienen. Einen sehr dankenswerthen Anhang dazu bildet wieder ein Verzeichniß der bedeutendsten Erscheinungen des niederländischen Buchhandels aus dem gleichen Zeiträume, dessen Zusammenstellung im Auftrag des niederländischen Buchhändler- Vereins von Hrn. I. L- Beijers in Utrecht besorgt ist. Personalnachrichten. Herr Eduard Aber, Mitbesitzer der Firmen Aug. Hirsch wald, Verlagsbuchhandlung, und Hirschwald'sche Buchhandlung in Berlin, hat den kaiserlich russischen St. Anncn-Ordcn dritter Classe erhalten. Der König von Sachsen hat Herrn Wilhelm von Brau müller (Vater) in Wien das Ritterkreuz des Albrechts-Ordens verliehen. Mit dem Eisernen Kreuz ist weiter decorirt worden: Herr- Benno Waldmann, Gehilfe in der Logier'schen Buchhandlung in Berlin, für seine als Vice-Wachtmeister im schleswig-holsteini schen Ulanen-Regiment No. 15 in den Kämpfen um Le Mans bewiesene Bravour bei Gefangennahme einer feindlichen Ulanen- Patrouille.
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