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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.04.1888
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18880423
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2022 Nichtamtlicher Teil. I? 92, 23. April 1883. Verblichen Schleuderei entgegenzutreten. Sie sollen vor allem den jenigen, welche nicht direkt oder durch Vermittelung solcher buch- händlerischen Vereine, welche vom Börsenverein als seine Organe anerkannt sind oder werden, dem letzteren angehören, den Genuß der durch den Börsenverein gebotenen bedeutenden geschäftlichen Erleichterungen unmöglich machen Über Verletzung der Satzungen hat der neu geschaffene Vereinsansschuß zu entscheiden, der an die Stelle des früheren Hauptausichusses und der Siebener-Kom mission getreten ist. Das Zentralbureau wird aufgelöst', an seine Stelle tritt mit verändertem Geschäftskreise unter der Leitung eines Geschäftsführers die Geschäftsstelle des Börsenvercins. Aus dem soeben geschilderten Kreise reicher Wirksamkeit scheiden zur diesjährigen Osterniesse zwei Männer ans, welche sechs Jahre hindurch in den Angelegenheiten des Vereins und des Buch handels gemeinsam gearbeitet haben. Der hochverdiente erste Vorsteher Adolf Kröner wird mit der bevorstehenden außer ordentlichen Hauptversammlung sein Amt aufgeben, weil die satzuugsgemäß beschränkte Wahlfähigkeitsperiode für ihn mit dem Ablauf dieses Geschäftsjahres beendigt ist Gleichzeitig mit ihm wird auch der bisherige Generalsekretär des Börsenvereins, v,-. sne. Paul Schmidt, sein Amt »iederlegen, weil er schon vor längerer Zeit das Amt eines Direktors der deutschen Buchdrucker-Berufs- geuossenschaft übernommen und nur auf ausdrücklichen Wunsch des ersten Vorstehers die Geschäfte des Vereins bis zu diesem Zeitpunkt weitergeführt hat. Möge aus der schaffensfreudigen Thätigkeit der letzten Jahre, welche unter der Vorsteherschaft Adolf Kröners einen so hervor ragenden Abschnitt in der Geschichte des Börsenvereins bilden, dem deutschen Buchhandel reichster Segen erblühen! Berlin, am Sonntag Kantate 1888. Die Photochemigraphische Kunstanstalt von Heinrich Riffarth. Aus Sachsen. In diesen Tagen wurde nachstehendes Rundschreiben an alle sächsischen und die zum sächsischen Buchhändlerverband gehörenden sachseu-altenburgischen und anhaltischen Buchhandlungen versandt: Dresd.en und Leipzig, den 15. April 18^8. Mit dem 1. Mai dieses Jahres treten die neuen Satzungen des Börsenvereins in Kraft, welche, abgesehen von den in denselben näher bezeichneten Ausnahmefällen, sämtlichen Mitgliedern die Pflicht auferlegen, einen Kundenrabatt nicht mehr zu gewähren Mit Hinblick darauf hielten es die Vorstände der drei Unter zeichneten Vereine für ihre Pflicht, sich in einer gemeinsamen Be ratung zu Leipzig über die zu ergreifenden Maßregeln zu ver ständigen. In dieser Sitzung, welche am 8. März dieses Jahres statt- -fand, und an welcher auch der zweite Vorsteher des Börsenvereins, Herr Parey, teilzunehmen die Güte hatte, wurde beschlossen: 1. vom 1. Mai dieses Jahres ab einen Kundenrabatt nicht mehr zu gewähren, sondern nur einen kaufmännischen Diskont von höchstens fünf Prozent einzuräumen, wovon jedoch die öfter wie monatlich einmal erscheinenden Zeitschriften auszu schließen sind; 2. an alle betreffenden Behörden eine gemeinsame Erklärung zu erlassen; 3. obige Beschlüsse sämtlichen Firmen der Vereinsgebiete durch Rundschreiben bekannt zu geben; 4. diese Beschlüsse dem Vorstand des Börsenvereins zu unter breiten und ihn zu ersuchen, in Ausführung der Bestimmungen der neuen Satzungen 3, 5a) keinem anderen Lokal- oder Provinzialvercin die Genehmigung eines höheren Diskonts als von fünf Prozent zu erteilen. In Ausführung dieser Beschlüsse erließen die Unterzeichneten Vereine unterm 15. März dieses Jahres die nachstehend im Wort laut mitgeteilte Eingabe: »Dresden und Leipzig, den 15. März 1888. Wie dem durch die an denselben unterm 13. Fe bruar dieses Jahres gerichtete Eingabe des Vorstandes des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler näher bekannt ge geben ist, haben die dort erörterten Mißstände innerhalb des deutschen Buchhandels einen solchen Umfang erreicht, daß nicht nur das Bestehen vieler kleinerer Geschäfte, sondern auch die Organisation des deutschen Buchhandels auf das ernstlichste be droht ist, wenn in ihnen nicht Wandel geschaffen wird. In Anbetracht dieser Gefahr hat die am 25. September 1887 in Frankfurt am Main tagende außerordentliche General versammlung des Börsenvereins der deutschen Buchhändler mit der Annahme ihrer neuen Satzungen den für alle seine Mit glieder verbindlichen Beschluß gefaßt, zu der ursprünglichen, den Fortbestand der segensreichen Organisation des deutschen Buch handels allein verbürgenden Regel zurückzukehren: sämtliche Bücher und Zeitungen nur zu den von den betreffenden Ver legern festgesetzten Ladenpreisen zu verkaufen, bei Barzahlung und größeren Bezügen — aber mit Ausschluß der öfter als monatlich erscheinenden Zeitschriften — ein Skonto von fünf Prozent zu gewähren und zwar vom 1. Mai dieses Jahres ab beginnend, als dem Tage des Inkrafttretens der neuen Börsen- vereins-Satzungen. Wir ersuchen deshalb, hiervon geneigtest Kenntnis nehmen und die ihm Unterstellten entsprechend anweisen zu wollen. Je mehr die gehorsamst Unterzeichneten, als Vertreter der von ihnen geleiteten Vereine, mit Sicherheit glauben aussprechen zu können, daß alle Mitglieder derselben die höchste Ehre ihres Berufs darin erblicken, in demselben an ihrem Teile an der hohen Aufgabe Mitarbeiten zu dürfen, Treue gegen Gott und unsere Obrigkeit, sowie wahre Bildung unter unserem Volke zu verbreiten und dadurch den drohenden Mächten des Umsturzes entgegenzuwirken, um so zuversichtlicher hegen wir die Erwar tung, daß der geehrte in vorstehender Angelegen heit uns seine Unterstützung angedeihen lassen werde und zeichnen, rc. . . « Diese Eingabe wurde in einer dem Range der betreffenden Behörden angemessenen Form versandt: 1. an das Königlich Sächsische Gesamtministerium und die Mini sterien der auswärtigen Angelegenheiten, des Kultus und öffentlichen Unterrichts, der Finanzen, des Innern, der Justiz, des Krieges; 2. an die Herzoglichen Staatsministerien zu Altenburg und Dessau; 3. an die Generaldirektion der Königlichen Sammlungen und die Oberrechnungskammer zu Dresden; 4. an alle Stadt- und Gcmcinderäte der Orte unserer Vereins bezirke, in welchen nach Schulz' Adreßbuch eine Buchhandlung sich befindet. Von vielen unserer Vereinsmitglieder ist uns der Wunsch aus gesprochen worden, jeder Handlung ein an ihre Kunden zu ver sendendes Rundschreiben zur Verfügung zu stellen; wir kommen dieser Anforderung nach und unterbreiten Ihnen sanliegendj den Probedruck eines solchen rc. rc. Der Buchhändler-Verband für das Königreich Sachsen und die Herzogtümer Altenburg und Anhalt. Hugo Colditz. Der Verein der Dresdner Buchhändler, von Baensch. Der Verein der Leipziger Sortimcntsbuchhändler. Justus Naumann.
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