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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.12.1873
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.12.1873
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- Deutsch
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^ 283, 8. December. Nichtamtlicher Theil. 4593 Erklärungen zusammengestellt würden, damit sich danach alle Welt richte. Ich habe mir denn auch die Schriften nennen lassen und gefunden, daß der wesentlichste Grund, den Ihre Autoren, an der Spitze Hr. v. Kette- ler, angeben, warum diese Sätze nichl nach unserer Weise aufzufassen seien, dahin geht, daß die einzelnen Sätze des Syllabus sich auf concrete Fälle bezögen. Der eine Satz z. B. bezöge sich auf Mexico, ein anderer auf Spanien u. s. w., und man habe durchaus kein Recht, diese Sätze in der 'Allgemeinheit zu intcrpretiren, wie das hier gewöhnlich geschehe, und woraus man schließe, daß allen Culturstaaten zusammen der Fehde handschuh hingeworfen sei. Es ist sogar ausdrücklich bestimmt, daß eine Liste aller jener Jrrthümer angeferligt und allen Oberhirten zugesendet werden solle, damit dieselben die sämmtlichen Jrrthümer und verderb lichen Lehren, welche von ihm verworfen und verboten sind, vor ihren nur für einzelne concrete Fälle berechnet sei, somit hinfällig. Ich habe neulich, nachdem ich die Frage der Preß- und der Gewissensfreiheit gegen über der päpstlichen hierarchischen Auffassung besprochen hatte, die Ehre gehabt, von Herrn Reichensperger darauf aufmerksam gemacht zu werden, Wahnwitz, bezeichnet hat. (Zuruf aus dem Centrum: „Gewissensfreiheit!") Es steht ausdrücklich da (verliest den betreffenden Passus) ohne allen Zu satz von „jedweder". (Ruse aus dem Eenlrum: Preßfreiheit!! Ich werde Ihnen das gleich verlesen. (Verliest. Rufe aus dein Centrum: 4uo8oumiu6!, Ja, meine Herren, Sie sagen mir immer wieder: da steht „1uo8ouuciu6". (Abg. Reichensperger: Ja, natürlich! Was steht denn in der preußischen Verfassung. „Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort. Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern." (Abg. Windthorst sMeppen^: „Soweit es den Strafgesetzen nichl wider spricht.") Das Strafgesetz wird Jeden treffen, der etwas Schlechtes ge äußert hat, aber daß er es äußern kann, das ist eben die Preßfreiheit. Ob die Presse mit irgend welchen Strafen belegt werden soll, ist eine ganz andere Frage. Ist denn das nicht etwas von der Preßfreiheit absolut Trennbares, ob Jemand die Fähigkeit haben soll, seine Meinung frei zu äußern auf die Gefahr hin, daß er bestraft wird, weil er etwas Schädliches thul. Der Staat kann sich ja dagegen schützen, daß der Schaden nicht effectiv werde. Die Preßfreiheit, von der Sie sprechen, ist die Preßfreiheit mit gleichzeitiger Censur, d. i. mit päpstlicher Cen- sur. Ja, ja, m. H., der inäsx prolliditorum ist das für die großen Bücher, was für die Zeitungen bie reguläre Censur ist. M. H., bringen Sie mir doch irgend ein Beispiel eines rein katholischen Staates bei. eines Staates, der wirklich auf Ihren religiösen Anschauungen be gründet ist, der die katholische Kirche als Staatskirche hat, und in dem irgend etwas von den Freiheiten realisirt ist, um die wir hier disputiren und als deren unfreiwillige Bekenner Sie sich im Drange der Gefahr be kennen. (Heiterkeit.) Sie greifen nach diesen Freiheiten, als nach dem letzten Strohhalm, an dem Sie sich festklammern, das ist Ihre Situation, aber sowie Sie oben aufkommen und die Herrschaft erlangen, so erhalten wir die Censur. (Ruf: Belgien!) Sie sagen mir: Belgien! Wenn dort einmal etwas Besonderes vorwärts gebracht wird, sind es immer die „bö sen Liberalen" gewesen. Es ist ein Glück, daß der Ultramontanismus in Belgien, wenn es sich um Staatsleitnng und Gesetz handelt, noch niemals dahin gekommen ist, zu voller Freiheit zu gelangen. Meine Herren, die belgischen Könige waren bisher sehr bewußte und klare Köpfe, noch hat kem bigotter König auf dem Throne Belgiens gesessen; einen spanischen König, einen oesterreichischen Kaiser, wie Sie ihn gelegentlich zur Dispo sition gehabt haben, hatten Sie in Belgien nicht. (Heiterkeit.) Säße ein wirklich bigotter König auf dem belgischen Thron, dazu den Ultramon- lanismus, und man dürfte nicht lange auf die geistliche Censur zu war ten haben. Gestehen Sie nur zu: Die Censur ist nicht allein die Er findung der Hierarchie, sondern auch ihre Neigung und Gewohnheit, ihre richtige Consequenz. Aber Sie sind ja gewohnt, in dem einen Lande mit liberalen, in dem andern mit absoluten Waffen — wie es für den augen blicklichen Zweck geeignet ist — zu kämpfen, wie Sie uns heute unter stützen, werden Sie uns vielleicht übermorgen bekämpfen, wenn die Re gierung sich bereit fände, Ihre Bedingungen anzunehmen. Daß Sie ge glaubt haben, die Sache der Preßfreiheit wesentlich zu fördern, wenn Sie diese in Ihre Hand nehmen, ist mir nicht ganz deutlich geworden. (Heiterkeit.) Ich hatte mir vorgestellt. Sie würden Einem auf dieser Seite des Hauses oder aus einer anderen Gruppe unter der Hand gesagt haben: „Wollt Ihr nicht das Gesetz vornehmen ? Wir wollen Euch unter stützen." Aber, meine Herren, daß gerade Sie, aus deren Händen in der That das Ministerium etwas weniger gern noch, als aus irgend einer anderen vielleicht, ein solches Gesetz anniinmt (Unruhe), sich als die eigent lichen Darbringer des Geschenkes vor der Nation darstcllen, das war. glaube ich, nicht ganz politisch klug. Es liegt mir. meine Herren, wirk- nichts^an^den Urhebern, wenn^ Sie das ^seb^durchb^inrien,^ wollen mit im Volke Propaganda zu machen. (Ruf: ministeriell!) Wir sind ministeriell geworden, sagt der Abg. Mallinckrodt. M H.. ich wollte zu Ihrer Unterstützung anführen, weshalb wir gerade ein besonderes Ber- ständniß dafür haben, die Sachs zu unterstützen. Wir gehören zu Den jenigen, die Erfahrungen gemacht haben, ähnlich denjenigen, in denen Sie ren, wenn Preußen hochherzig die Initiative ergriffen und seine Steuer abgeschafft haben wird. Dann wird es nur nöthig sein, den bestehenden Zustand rechtlich festzustellen. Mit Ausnahme der Stadt Hamburg besteht auch keine Jnseratensieuer: daher muß es uns der Herr Finanzminister irgend eine Concefsion zu erlangen. Das wäre eine falsche Voraussetzung und der Herr Finanzminister müßte sich überzeugen lassen, daß die Sache auf rein preußischem Boden ausgetragen werden könnte und sollte. Wenn ich nun noch an die Kleinheit der Summe denke, so scheint mir der Fi nanzminister wohl in der Lage, auf dieselbe Verzicht leisten zu können. Nach den Mittheilungen in der betreffenden Gruppe hat nämlich der Zeitungsstempel betragen im Jahre 1871 921,821 Thlr., im Jahre 1872 1,008,457, also im Durchschnitt 965,000 Thlr.; der Kalenderstempel betrug im Jahre 1871 121,360 Thlr., im folgenden Jahre 123,760 Thlr., also im Durchschnitt 122,560 Thlr.; das macht zusammen circa 1 Mil lion Thaler; ich glaube, daß kein Grund vorhanden ist, diese Summe als Unterhandlungsobject in das Reichsgesetz zu werfen; ich meine, jede Materie, die im Schoße der Landesvertretungen geordnet werden kann, sollte nicht auf das Gebiet der Transaclionen im Reichstage gebracht werden. Das preußische Volk hat einen verfassungsmäßigen Anspruch gegengestellt werden, welche die Möglichkeit, eine Culturarbeit auf diesem Gebiete zu Stande zu bringen, beeinträchtigen. Wenn der Herr Finanz minister gestattet, daß eine rciu preußische Steuer, für die kein Analogon in irgend einer anderen deutschen Gesetzgebung existirt, in die Reichspreß- gesetzgebung hineingetragen wird, daß die Beseitigung gewissermaßen als eine Bedingung für die Zustimmung zu anderweitigen lästigen Beding object. Wir müssen dafür Sorge tragen, daß eine in der That so parti- cularistische Materie nicht zum Gegenstand der allgemeinen Reichsgesetz gebung gemacht werde. Wohin diese Art von Verhandlungen führt, das zeigt am besten der mecklenburgische Verfassungsstreit, der auch nur
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