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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1865
- Sprache
- Deutsch
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^5, 11. Januar. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 65 Und sollen demnach die wenigen wirklichen Künstler den Mafien photographischer Kopisten dadurch zum Opfer fallen, daß elftere keinen Schutz bei Eingriffen in ihr Eigenthum finden, wah rend letztere wie zum Wcgnehmen privilegict scheinen? Glaubt man etwa jenen Männern, die vor der Zeit der Photographie Künstler waren, die auch bisher dieser Laufbahn nicht entsagt haben, sondern sie nur mit andern Mitteln verfol gen , ihre Befähigung, ihr geistiges Element absprcchen und sie- zum mechanischen Arbeiter degradiren zu können, oder daß diese der Unwissenheit vieler Einzelnen zu Liebe plötzlich in ein freiwil liges träges Hinbrülen verfallen und sich nur mit geistloser Ma schinerie belustigen? Allgemeiner und entschiedener steht die Wissenschaft der Photographie zur Seite, welche allein sie bei möglichst höchster Vollkommenheit schon fast zur Kunst erhebt. ^<i 2) Optik und Ehemie sind die Wissenschaften, deren sich die Photographie zur Herstellung der Originalplatten bedient, und wird in dieser Beziehung fortwährend noch geforscht und ge strebt. Es ist daher erklärlich daß der Künstler, oder der Ver leger, der das Recht der Vervielfältigung besitzt, hohe Summen daran setzt, um sein Product in dieser Richtung in gediegenster Art zu publiciren, und ihm daher sein Erzeugniß ungleich viel höher zu stehen kommt als das in jeder Beziehung werthlose des Falsisicators. Die bei derOriginal-Photographie verbundene optische und chemische Thäligkeit — nicht zu verleugnende Wissenschaft — ist ein bestimmtes Geistesproduct, vermöge dessen die Photographie allein photographisch schön, photographisch werthvoll sein kann, und immer, selbst wenn die Photographie eine direkte Eopie (Re produclion) wäre, ist doch die Glasplatte eine Originalplatte für Photographie, der photographische Abzug hiervon eine Original- Photographie. Kll 3) Endlich tritt der mächtigste aller Faktoren, die Moral, die bisher Gesetze geschaffen, uns entgegen, und will Schutz des Eigenthums und fordert Klarheit vom materiellen Standpunkt aus. Die Photographie als gewerblicher Gegenstand ist nur ein Abzug, der allerdings wie jede andere Thätigkeit durch Aufmerk samkeit, Nettigkeit der Behandlung möglichst rein gehalten wer den kann, und dadurch besser ansprickt; außerdem daß der Kunst- Photograph jedes Exemplar nochmals gewissenhaft prüft und künstlerisch vollendet, ehe es sein Atelier verläßt. Der gewöhnliche photographische Eopist dagegen fertigt, ohne sich selbst Rechenschaft der Ursachen und Wirkungen geben zu können, nach einem beliebigen Recept seine photographische Glasplatte, und copirt damit das Original Anderer, um seineEo- pie, wie schon erwähnt, als directen Abzug der Originalplatte auszugeben. Das Recht aber, ein literarisches oder artistisches Werk zu photographiren, entspringt aus der Schöpfung oder aus dem Kauf des Originals sammt Vervielfältigungsrecht, durch Schen kung, Erbschaft; basirt überhaupt auf einem Rechtstilei, wodurch die Autorschaft auf den Verleger übergeht. Die rein mechanische Eopie der Photographie ist Druck (ob durch Presse, ob durch Licht erzeugt) im Sinn des §. 1. des Bun desgesetzes vom 6. Juli 1854, und von Seiten des unberechtig ten Copisten als unerlaubter Nachdruck des geistigen Products eines Andern zu betrachten. §. 1. benannten Gesetzes lautet: Alles was durch gegenwärtigen Bundesbeschluß in Bezug auf Druckschriften angeordnet wird, findet nicht bloß auf Erzeugnisse derBuchdruckerpresse, sondern auch auf alle andern durch mechani- scheMittel vorgenommenen Vervielfältigungen von Schriften und bildlichen Darstellungen seine Anwendung. (Allg. Zeitung.) Verzeichnis? der in Preußen steuerpflichtigen (außerhalb Preußen erscheinen den) gangbarsten deutschen Zeitschriften für 1865, soweit solche dem Buchhandel angehören; nebst Angabe des betreffenden Steuerbetrages. (Nach dem Preis-Courant des K. Aeitungs-Komtoir in Berlin.) Iährl. St! Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Nürnberg — ^15 Blätter, historisch-politische. München ... Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. Leipzig . — - 25 Buchhändler-Correspondenz, oesterrcichische. Wien Buchhändler-Zeitung, süddeutsche. Stuttgart - . Centralblatt, chemisches. Leipzig Christen-Bote- Stuttgart Dorfbarbier, illustrirter. Leipzig Europa. Leipzig Familien-Journal, illustrirtes- Leipzig .... Figaro. Wien Glocke- Leipzig Handclsblatt, Hamburger. Hamburg Hendschel's Telegraph. Frankfurt a. M- ... Jagd-Zeitung. Wien — - 15 Kirchen- und Schulblatt, evangelisches. Stuttgart Lehrer-Zeitung, allgemeine deutsche. Leipzig . . Narrhalla. Mainz . Pilger aus Sachsen. Dresden — - 14 Punsch. München St. Galler-Blätter. St. Gallen Schaubühne, die deutsche. Dresden Schul-Aeitung, sächsische. Dresden Serapeum- Leipzig Signale für die musikalische Welt- Leipzig .... Theater-Chronik, Hamburger. Hamburg .... Ueber Land und Meer. Stuttgart . . .... Volksbote, christlicher. Basel Waldhcim's illustrirte Blätter. Wien Wochenschrift, Prager medizinische. Prag . . - - — Wiener medizinische. Wien Zeitschrift, oesterrcichische, für Berg- und Hüttenwe sen. Wien — f. Chemie und Pharmacie. Heidelberg .... — f. Leihbibliotheken und Antiquare. Leipzig . . . Zeitung, agronomische. Leipzig — des Vereins deutscher Eisenbahn-Verwaltungen- Leipzig — illustrirte. Leipzig — allgemeine, des Judenthums. Leipzig — allgemeine Wiener mcdicinischc Wien .... — allgemeine musikalische. Leipzig Miscellcn. Aus Gotha vom 26. Dcc. wird dem Frankfurter Jour nal geschrieben: „Seitens der preußischen Behörden scheint man, natürlich auf Weisung von oben, sehr streng das Verbot der Garten la ub c aufrecht erhallen zu wollen. So hat in diesen Tagen erst der Landralh in Langensalza eine öffentliche Bekannt machung des Inhalts erlassen, daß die Gcnsdarmcrie angewiesen sei, mit allem Eifer auf die Gartenlaube und die an deren Stelle ! etwa tretenden Blätter zu fahnden." Iährl. Steuerbetrag — ^ 15 — - 12 - — - 25 - — - 15 - — - 15 - - 15 - — - "V, - — - 14 - — - 15 - — - 12 - — - 15 — - 12 - — - 15 - — - 15 - — - 15 - — - 15 - — - M - — - 14 - — - IN/2 - — - 1N/e - — - 15 - — - 15 s — - 15 S — - 15 - — - 15 - — - 15 s — - 11 r — - 15 - — - 15 - — - 15 - - 15 - — - l5 - - 7 s — - 15 - - 15 - — - 15 - - 8 s — - 15 — . 15 Hcrsonaiuaclirichten. Die Herren Fr.W i l h. Ei n h o rn ,H er m. R oft undF r an z Wagner hier sind Ton dem König von Sachsen als stellvertre tende Handelsrichter in das hiesige Handelsgericht berufen worden. Am 2. d. Mts. starb nach kurzem Krankenlager, im Alter von 70 Jahren, Herr Joh. Fr. Franckh in Stuttgart. In Verbindung mir seinem im Jahre 1845 verstorbenen jüngeren Bruder Gottlob war er der Gründer mehrerer heute noch blühen der Geschäfte in Stuttgart und bis vor kurzem Mitbesitzer der seinen Namen führenden Franckh'schen Verlagshandlung.
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