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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1865-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1865
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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64 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 5, 11. Januar. SckIa^vitL in Berlin. Iler 6isube 6er VLter im keilißen 8ckmuclc 6er l.ie6er. 24 U1e6er 6er Kireke, mit K.sn6reicknnn8sn von 6. v. ö. In Uitkogrs- pkien »sek einem in ^qnsreU susAelükrten OriZinsIe. 1. ^ktk.: V6vent bis künZsten. 4. UI^. (6es Asnl-en tVerices 7. Ui^., entk. 3 LIstt litk. von SekLker, mit 1'on6ruek). Zr. kol. In Dmsckls^ 22^ ^.nsZ. suk lonxspier 1 ^ Lckroeäer 8 Verlnx in Berlin. Kluclc, Oomponist. Lrustdi>6 in kslber Uekensgrüsse. 6em. von ^ 6. Ouplessis, litk. von k Uokrbnck. Okin. kopier, kol. 1^2 >? 8oen6el, Lomponist. 8rustkiI6 in kolber I-ekensArösss. 6em. ! von 8u6son, litk. von k. Uvkrkok. Lkin. kopier, k'ol. (ken6ont rum Vorigen.) IsH ^ LpourinLnii in Kl.-6lL6bocU. .4Ikum von Ost-Lsien. Ilersusg. von k'r. IVoIII, Kgl. preuss. 6om- merrienrotk un6 >Iitglie6 6er preuss. U!xpe6. nsck Ostosien. (lüntk. 30 Llott kkotogrspkien von Nisse un6NIin6, eolorirt, 6orstellen6: kortrsits un6 Nevvoknsr von knglisck In6ien, 6K1- nss, lopons un6 6er Insel lkuron, 6ostüme, KopI- un6 kuss- kskl«i6ungen, locker, 6evveke, Nünren, VVolken, 'kkon- un6 korrellon Wosren, LIumenstön6er mit Korallen, dläktlscke, 8ckrsnlce eie., 4V»n6»okirme, ckinesiseke 8ee- un6 NIuss)unken, !VIo6elIe von ks)o6e», ckinesisekes ^ltsrki>6 un6 6lssgemöl6s, ^nsickten, ckinesiseke un6 )spsnesiseko Noixlsekokten, orkei- te»6e 6kine»en, 'kkeepro6uction 6er Dkiliesen Ull6 6os LiI6 6es Lru6ers 6es Königs von 8iom; nebst VIII un6 60 8. 6eut- sckem, Ironrösiseken un6 «nglisekem lext.) Imp.-4. In krockt- Kon6 von I,e6er mit Ovl6seknitt. In llorton 60 ^ n. Nichtamtlicher Th eil. Betrachtungen über Photographie. Wie alles Neue eine Veränderung in dem Bestehenden herbeiführt, ist nun auch im Gebiet der Kunst und des Kunst- > Handels ein mächtiger Umschwungeingetreten. Nie hat ein neues Element so sehr zu Mißverständnissen und so erschütternd zu un richtigen Rechtsbegriffen gedient als gegenwärtig die Phologra- I phie! Der Kunstverleger, der mitunter für das Original oder ^ für das Vervielfältigungsrecht, oder beides zusammen, bedeutende Summen ausgibt, und neben seiner eigenen Zeit und persönlichen j kunsthändlerischen Thätigkeit noch ein ansehnliches Betriebsca- ^ pital in sein Lager und seine Sendungen steckt, um dem Publi cum allenthalben seineExemplare vorlegen lasten zu können, sieht sich in seinem Eigenthum von jedem beraubt, der, ohne es zur Höhe gebracht zu haben oder dieMittel zu besitzen sich selbstOri- ginale zu schaffen, niedrig genug denkt und handelt, dieOriginal- abdrücke des andern zu copiren und diese seine Eopien als Origi nale auszugeben. Der solide Platz-Kunsthändler en ilötsil verliert in seinen werthvollenVorräthen vonOriginalen baaresGeld sammtZinsen, und blickt nach einer richtigen Gesetzauslegung, denn nun steht er am Scheideweg der reellen Handlungsweise und dem des Schwindels und der Täuschung. Das Publicum aber wird in verletzendster Weise um sein Vertrauen betrogen, indem es Originalphotographien, schone ge treue Originale (und resp. nach dem Leben) wünscht, und ihm da gegen Eopien in ordinärster Dutzendwaare ohne jedes künstleri sche Vcrständniß und wissenschaftliche Sorgfalt, ohneWahrheit, Ansehen und Dauer geboten werden. Wie allesNeue hat nun auch die Photographie aus verschie denen Gründen Masten von Gegnern, und darunter selbst Män ner, dieihr näher stehen könnten, aber heute, von demVorurtheil befangen, in dieser vermeintlich unebenbürtigen Eoncurrenz eine Gefährdung ihres Verdienstes und ihrer socialen Stellung er blicken, und es daher für weit einfacher halten, der Photographie jede höhere Befähigung abzusprcchen, und sie als rein mechani sches Gewerbe hinzustellen, besten Thätigkeit sich nicht über den Dienst der Maschine erstrecke. Dieser seichte Begriff ist Jedermann so leicht zugängig, daß er schon fast wie nachgewiesene Thatsache betrachtet wird, wozu die vielen photographischen Eommunisten, die nur — ob mit Recht oder Unrecht — copiren, in ihrem Interesse das Ihrige beitragen. Indessen will ich versuchen darzuthun, daß die Photographie in 1) das künstlerische, 2) das wissenschaftliche Gebiet, welche beide Schutz erheischen, und 3) das gewerbliche zerfällt. ^6 1. Photographische Originalp o r tra i ts gehören unbe streitbar dem Kunstfach an, denn der Photograph hat ebenso künstlerisch die Aesthetik, Beleuchtung und Composition, sogar noch ln Rücksicht auf sein Instrument, zu erfassen wie alle andern Künstler, welche mittelst Stift, Farbe und Meißel ebenso auch nur Copisten desOriginals in dem Sinne sind, wie es der Photo graph sein kann. In dem künstlerischen Entwurf des Bildes und dem Jdea- lisiren des Portraits, ohne der Ähnlichkeit Eintrag zu thun, sind, unbeschadet des Werkzeugs zur technischen Ausführung, alle Künstler, jeder eben in seiner Art. Oder sollte dem, der in weni gen Minuten alle die vielen einzelnen Details durch mechanische und chemische Productionskräfte mit Künstlcrbegabung in ein gelungenes Bild vereint, weniger Meisterschaft zuzuerkcnnen sein, als jenem, der ganz behaglich so oft seine Skizze erneuert, bis er sie für ausführbar hält? So kann auch selbst bei der photographischen Reproduction irgend eines Kunstgcgenstands — plastisch oder graphisch oder einesOelgemäldes— Kunst in Anwendung kommen, und zwar sowohl bei Gemälden, welcbe nicht direct vomOriginal genommen werden können, und deshalb einer Zeichnung (eines Originals für die Photographie!) benöthigen, als auch bei solchen Schöpfungen, die eigens für die Photographie geschaffen werden. Im erster» Fall handelt es sich um die Kunst, die Farbe des Uroriginals in den für die Ociginalphotographie nöthigen Ton zu übersetzen, ebenso wie es im letzter» sich um das dirccte Schaf fen desselben handelt, wodurch die Photographie wirklich den Kunsterzeugnisscn zugezählt werden kann. Um in der Abstufung einer Farbe wie bei Photographie das treu wiederzugcben, was ein Meister vor ein paar Jahrhunderten mit vollster Farbenpracht in seine Schöpfung gelegt, in seinem Original aber wegen Nachdunkelung selbst mittelst directcr Op tik und Ehcmie nicht zu copiren ist, bedarf es gewiß eines selb ständigen Künstlers in seinem speciellen Fach. Die Kunst hat früher so wenig wie jetzt der Photographie I in die Hände gearbeitet, und bestehen häufig Gegensätze, welche die Gegenwart erst auszugleichen strebt, was nicht dem Zeichner, ! Maler, Bildhauer, sondern nur dem Gefühl des der Specialität ^ der Photographie zugewendetcn Künstlers in seinem photvgraphi- > sehen Atelier (nicht zu verwechseln mit photographischer Eopir- ! anstatt!) gelingt. Es ist somit jedenfalls zu viel gewagt, und es wäre eine Un gerechtigkeit, wollte man absolut in Abrede stellen, daß Photogra- ! phie nicht auch Kunst sein kann, und zwar zeichnende Kunst — , und ist dies auch unter hundert Theilen nur einmal zutreffend, so ; darf ein Factum nicht abgestritlen werden; denn sobald die ver diente Befriedigung des künstlerischen Bewußtseins durch mangel- ! hafte Auslegung der Gesetze beeinträchtigt wird, ist auch höherer Aufschwung kaum denkbar.
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