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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.09.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-09-13
- Erscheinungsdatum
- 13.09.1871
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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HZ 211, 13. September. 2861 Nichtamtlicher Thcil. Italien die Buchdruckerkunst ausübten (Petrus de Haarlem in Vicenza 1477, Henricus de Haarlem in Bologna 1488, Gerardus de Haarlem in Florenz 1498), „siebenJahre früher, soviel bekannt, als das erste mit Jahreszahl versehene Buch in Haarlem erschien", und wie denn Guicciardini(geb. 1523 in Florenz) der erste Ausländer gewesen sei, der vonHaarlem als dem Orte derErfindung gesprochen habe; cs sei sehr wahrscheinlich, daß der italienische Schriftsteller von den in Italien lebenden Holländern gut unterrichtet worden sei re. Es würde zu weit führen, hier nochmals auf alle diese, schon so oft von anderer Seite widerlegten Punkte der holländischen Beweisführung einzugehen; wir wollen nur noch des Endresultates der Untersuchungen des Hrn. van Menrs gedenken, das sich wie die Polemik aller Costerianer in dem Satze zuspitzt: „Die Erklärung in der Kölner Chronik ist das älteste und wichtigste Document für die Erfindung der Buchdruckerkunst in Holland. Will man sie nicht acceptiren — wohlan, so gibt es fortan nur noch eine dünkelhafte Geschichte (!), man häufe dann nur ruhig eine falsche Behauptung auf die andere, und man wird immer noch Leute finden, die Ver gnügen und Bewunderung daran haben. Ohne die Kölnische Chronik wäre die Sache Haarlems schon lange verloren als eine Frage des blinden Glaubens (!!), mit der Hand auf dieser Chronik aber kann man ruhig behaupten: aus Holland und den Donaten ist unleugbar der Anfang der Buchdruckerkunst abznleiten!" Nun, wir möchten, mit der Hand auf Erasmus von Rotterdam, fragen, ob sich nicht, bei dem Mangel anderer haltbarer Beweise, gerade dieses Festhalten an der Kölnischen Chronik in Holland zu einer „blinden Glaubensfrage", und deshalb zu einer „verlorenen" gestaltet haben sollte? Otto Mühlbrecht. Miscellen. Aus Berlin, 8. Sept. berichtet die Dtsch. Allg. Ztg.: „Die Vorarbeiten zu dem Prcßgesetzcntwurfc, welcher vem Reichstage vorgelcgt werden soll, find im Gange. Bei dieser Gelegenheit mag vor allem der falschen Voraussetzung entgegengetreten werden, als ob mit dieser Vorlage zugleich die Frage der Zeitungsstcuer ihre Er ledigung finden würde. Die Zeitungssteuer beruhtaufeinem spccisisch preußischen Gesetze; sie ist eine preußische Finanzfrage, über die vor zugsweise der preußische Finanzminister die Entscheidung mit zu treffen hat. Sie gehört demnach auch vor den preußischen Landtag, nicht vor den Reichstag. (?) Der einzige Finanzpunkt, der in dieser Angelegenheit den Berathungen des Reichstags unterliegen wird, ist die Frage der Beibehaltung oder Abschaffung der Cautionsstellung. Bestimmte Beschlüsse hierüber sind in Negierungskreisen noch nicht gefaßt, doch soll man, wie wir hören, mehr der Aufhebung der Cau tionsstellung zuneigen." Entgegnung. — Der Herr Einsender des Artikels „Buch händlerische Mißbräuche" in Nr. 203 d. Bl. hat eine ge schäftliche Manipulation von uns in einer so unmotivirten Weise zu kritisiren versucht, daß wir gezwungen find, ihm die Intentionen, welche uns zu dieser Manipulation bestimmten, klarzulegen. Das bei uns vor kurzem erschienene, unter der Aufsicht einer Reihe re- ! nommirter Düsseldorfer Künstler in Kreide- und Farbendruck her- I gestellte Würz'sche nationale Erinnerungsblatt für das neuerstandene deutsche Reich hat in allen Kreisen, wo es nur bekannt geworden, eine so allgemein günstige Aufnahme gefunden, daß wir es nicht allein in unserem, sondern auch im Interesse derjcnigenHrn. College», welche bisher nicht bestellten, aber für derartige Kunstblätter Absatz haben, erachteten, wenn wir sie durch eine Ansichtssendung mit dem Blatte bekannt machten. Da es nun die Natur des Unternehmens nicht gestattete, die ä cond.-Versendung unter dem bei anderen Ver- lagsartikeln üblichen Modus vorzunehmcn, so entschlossen wir uns zur ä cond.-Versendung auf sechs Wochen, indem wir annahmen, daß sich cvent. innerhalb dieser Zeit eine Gelegenheit zur Remission bieten würde, wenn nicht inzwischen — was wir bei den betreffenden Firmen als sicher glaubten annehmen zu können — der Verkauf des so cffectreichen Blattes erfolgt sein sollte; und da wir dasselbe ä cond. zum Baarpreis (40?h) berechneten, so durften wir event. nach sechs Wochen doch auch um Zahlung ersuchen. Wir motivirten dies auch in einem der Sendung vorausgcsandten Schreiben, und haben dies keineswegs nach dem Wortlaute gethan, wie dies der betreffende Artikel zu insinuircn sich bemüht. Dem Hrn. Einsender können wir übrigens die Versicherung geben, daß seine Ansicht bei weitem nicht allgemein getheilt wird, denn nach mehreren uns bereits vorliegen den Zuschriften drücken andere Hrn. College» unter gleichzeitiger Einsendung ansehnlicher Aufträge ihren Dank für die Aufmerksam keit aus, indem sie sich zugleich nicht enthalten konnten, schmeichel hafte Urthcile über unsere Novität beizufügen. Wenn wir also dadurch einen „bnchhändlcrischen Mißbrauch" begangen haben, daß wir dem Hrn. Einsender Gelegenheit geben wollten, in einer ohne hin stillen Zeit Geschäfte zu machen, dann bitten wir denselben um Entschuldigung! —Schließlich können wir aber die Bemerkung nicht unterdrücken, daß, wenn die betreffende geschäftliche Manipulation als eine „neue Erfindung" bezeichnet werden darf, wir den betreffen den Passus des Artikels als ein Compliment von Seiten des Hrn. Einsenders gcrn annchmcn und den Hrn. Verlegern, welche in unseren Fall kommen sollten, diese „neue Erfindung" auch im Interesse der Sortimenter bestens empfehlen. Elberfeld, 5. September 1871. I. Loewenstcin L Co. Jahrzahl-Scheu. — So oft werden Offerten von Büchern zu ermäßigten Preisen versandt und zwar — entgegen allem buch händlerischen Brauche — ohne Angabe des Erscheinungsjahres von den betreffenden Werken. Warum? — In der Regel ist der Grund einfach: DerAdressat soll durch den mehroder weniger interessanten Titel zu einer Bestellung veranlaßt werden, die er unterlassen würde, ^ wenn er wüßte, daß das Buch vielleicht schon in den ersten Decennien unseres Jahrhunderts erschienen ist. Der vorsichtige Antiquar wird sich wohl hüten, in diese Falle zu treten, aber auch kaum sich die Mühe nehmen, das Erscheinungsjahr selbst besserer Werke in bibliogra phischen Hilfsmitteln nachzuschlagen, um — wie es sonst geschähe — deren Titel in richtiger Form, nämlich mit der Jahrzahl, in seine Kataloge aufzunehmen. Das Loos solcher Offerten ist folglich in der Regel der Papierkorb, und der Titel manches sonst beachtens- wcrthen Werkes wandert eben mit dem vielen Unbedeutenden eben dahin; der Versender hat sich nur nutzlose Mühe und Kosten bereitet, dem Empfänger dagegen einen unerwünschten Beitrag zur Macnlakur gesandt. Es muß somit offenbar im gemeinsamen Interesse aller Bctheiligten liegen, daß solche jahrzahlscheuc Offerten ver mieden werden, ebenso wie Offerten im Börsenblatt gesuchter Bücher, welche die Titel überhaupt ungenügend angeben. (Es kommen einem manchmal, z. B. aus einer besungenen Universitätsstadt, Offerten letzterer Art zu, die vielem Anderen ähnlicher sehen als einem einiger maßen corrcctcn Büchertitel.) Wenn alle Empfänger solcher Offerten dieselben gleich unberücksichtigt an den oben erwähnten Ort promo- viren, so wird diese Manier den Ausgebern wohl verleiden, den crsteren aber dadurch ein nicht unbclrächtlichcr Zeitverlust erspart werden, indem alter Schund dann nicht mehr offcrirt, sondern dahin befördert wird, wo er hingchört, das Gute aber um so bemerklicher hervortrcten kann. A. G. Personalnuchrichten. Der Verlagsbuchhandlung Jßleib L Rietzschel zu Gera wurde bei der vom Lehrcrvcrein in Baden bei Wien in der Zeit vom 13. bis 23. Juli veranstalteten Lehrmittelausstellung ein Ehren - diplom für die ausgestellten zweckmäßigen Lehrmittel zu Thcil.
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