Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.09.1871
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- 1871-09-13
- Erscheinungsdatum
- 13.09.1871
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- Deutsch
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2860 Nichtamtlicher Theil. 211, 13. September. Nichtamtlicher Theil Vs lllsulsoks Lrouisk eu 6s 6o8tsrIkAsuä6 va.ii vr. L. van cksr I-inäs ts 2awsn Aetoetst cloor ?. van ZIsurs. Ar8. 65 8. Haarlem 1870, LruZemau. Daß sich Holland nicht so ohne Weiteres durch die „Costcr- legcnde" van der Linde's*) bestimmen lassen würde, den seit Jahr hunderten mühsam verteidigten, wenn auch stark erschütterten An spruch auf die Ehre der Erfindung der Buchdruckerkunst aufzugcben, war vorauszusehen, und wir hatten eine Erwiderung an van der Linde eigentlich schon lange erwartet. Entweder aber sind unsere Nachbarn des langen Haders müde — wie sehr sind wir cs! — oder van der Linde's Beweisführung, daß die Costerfabel „ein na tionaler Scandal" sei, stützt sich eben auf zu viele Wahrheiten, als daß die Costerianer sich hätten veranlaßt sehen sollen, den für Holland jetzt fast unhaltbar gewordenen Boden der Guttenberg- Costcr-Polemik in dem vorliegenden Falle nochmals zu betreten. „Weil sonst Niemand den Handschuh aufnahm", so tritt nun vanMcurs mit der oben citirten Schrift für seinenWohnortHaarlem ein; er fühlt sich indessen von vornherein etwas unsicher und kann das Legendenhafte der holländischen Ansprüche nicht in Abrede stellen, denn er sagt gleich anfangs: ebensowenig, wie die Schweiz sich durch die historische Kritik in ihrem Tell-Cultus stören lassen dürfe, ebenso wenig dürfe in Holland an der „Volksüberlicfernng", daß Haarlem die Wiege der Buchdruckerkunst sei, gerüttelt werden. Wie bei allen Costcrfrcunden, so dreht sich auch bei van Mcurs die Frage haupt sächlich um die bekannte Zell'sche Erklärung in der Kölnischen Chronik v. I. 1499, wonach dieKunst inHolland erfunden worden sein soll; dieser Ausspruch wird krampfhaft festgehalteu, aber wie überall, so auch in der vorliegenden Schrift nicht bewiesen, eine Schrift, die weitere Gesichtspunkte nicht aufstcllt, auch nicht aufstellcn will, son dern die es sich hauptsächlich angelegen sein läßt, van der Linde's Glaubwürdigkeit zu erschüttern und zu untersuchen, „ob er (v. d. L.) nicht mit dem Texte der von ihm citirten Schriftsteller solange ge spielt und gepfuscht habe, bis der unter einem Berge von Sophismen begrabene Leser das Gegenthcil von dem darin findet, was eine un befangene ehrliche Exegese darin hätte finden sollen". Die Bemüh ungen nach dieser Seite sind dem Verfasser allerdings durch seinen Gegner erleichtert, der sich in der Costerlegcnde zuweilen in argen Widerspruch mit seinen frühem Behauptungen gesetzt hat; wenn beispielsweise van der Linde im „8peotator" von 1866 selbst sagt: „es gehört eine besondere exegetische Geschicklichkeit dazu, in dem Be richte der Kölnischen Chronik etwas anderes zu finden, als den Be weis, daß die Buchdruckerkunst vorMainz in Holland erfunden war", und wenn er jetzt nach vier Jahren in derselben Zeitschrift beweist, der erwähnte Bericht der Kölnischen Chronik habe mit dcrErfindung der eigentlichen Buchdruckerkunst, soweit sie Holland betreffe, gar nichts zu schassen — so wirft das allerdings ein sonderbares Licht auf seine schriftstellerische Zuverlässigkeit. Van Mcurs verwahrt sich gegen van der Linde's Verdrehungen des Textes der Chronik, wo durch Zell andere Gedanken untergelegt würden, als sic an besagter Stelle zu finden seien, wo cs u. a. wirklich heißt: ,,äat cksOouatsu aläaar (in Holland) solls uoA ssrllkr 2vu Aöclrulrt cksu te Llsut?"; van der Linde hat nun zu beweisen gesucht, daß cs sich hier um xylo graphische Donaten aus Flandern handeln müsse, wäh rend van Meurs für den Buchdruck in Holland streitet. Letzterer sucht denn auch die Zell'sche Erzählung zu motiviren, indem er aus führt, sie sei gegen Peter Schösser gerichtet gewesen, der vierzig Jahre hindurch auf seinen Büchertiteln sich selbst als den Erfinder der Kunst bezeichnet habe; da nun weder Peter Schösser, noch sein Sohn ") Haag 1870. Siehe Börsenblatt 1871, Nr. 42. Johannes der Zcll'schcn Behauptung widersprochen hätten, so folgert van Meurs daraus die Nichtigkeit der Angabe zu Gunsten Hollands. Die Folgerung könnte allenfalls acceptirt werden, wenn zugleich bewiesen würde, daß Schöffer überhaupt Kcnntniß von den paar Worten in der Chronik gehabt hat, und zweitens, daß er in der Thal darauf nicht geantwortet habe; aber wer will das heute untersuchen? Bis dahin müssen solche Trugschlüsse als unzulässig zurückgewiesen werden. Was ist von holländischer Seite nicht schon alles aus dieser Zell'schcn Erzählung herausgclesen worden! Immer und immer wieder wird als einziger Beweis die „Kölner Chronik" vorgebracht und als unumstößliches Evangelium gepriesen, während doch schon anerkannt zuverlässige gelehrte Forscher wie Marchand und Fournier nachgewiesen haben, wie diese Chronik von manchen andern Dingen unzuverlässig, ja mitunter sogar fabulirend erzählt. Deutschland hat in dieser Frage einen zu festen Boden, um Vermuthungen und Be hauptungen, für die der sichtbare Beweis nicht bcigebracht wird, acceptiren zu können; wir können und werden die Segel nicht eher streichen, als bis man unserem ksaltsrium von 1457, das bis heute als das erste mit dem Namen des Druckers, des Druckortcs und mit der Jahreszahl versehene Buch bekannt ist, einen früher datirten holländischen Druck, sei es ein Donatus oder was sonst, gcgenüber- stelll, der Beweis allein ist stichhaltig und unumstößlich. Es ist eine unfruchtbare Polemik, wenn Hr. van Meurs, bei Er örterung der Frage, ob die undatirtcn holländischen Donaten als die ältesten Erzeugnisse der Buchdruckerkunst angesehen werden können, als ehrlicher Mann bekennen muß, „daß sich allerdings aus typo graphischen Documenlen die Erfindung der Kunst in Holland nicht beweisen lasse", und wenn er trotzdem, wie früher Holtrop, Enschcdö, Meerinan u. A., sich bemüht, die aufgefundenen Fragmente der holländischen Donaten, „die unzweifelhaft die Spuren der primiti ven Kunst tragen und die keinem der bekannten Drucker zugeschrie- bcn werden können", mit der Kölner Chronik in Verbindung zu bringen, und in ihnen die ersten Druckwerke zu constatiren. Dieser schwachen Zell'schcn Behauptung — deren Richtigkeit zu dem aus dem übrigen Charakter der Chronik angezweifelt werden kann —, stehen doch eine Menge viel gewichtigerer Momente gegen über, die sehr zu Ungunsten der holländischen Priorität sprechen; cs ist z. B. doch gewiß ausfällig, daß iu Holland selbst während des ganzen ersten Jahrhunderts nach Bekanntwerden der neuen Kunst Niemand die so offen zur Schau getragenen Ansprüche Deutschlands auf die Ehre der Erfindung angegriffen hat, ja daß im Gegenthcil einer der größten holländischen Gelehrten aus jener Zeit, Erasmus von Rotterdam, in einem 1530 in Leyden gedruckten Buche (in der Anmerkung zum fünften Briefe des heil. Hieronymus) in Bezug auf Mainz ausdrücklich sagt: „Dieser Stadt sind alle, welche den Wissenschaften obliegen, großen Dank schuldig wegen jener herrlichen und fast göttlichen Erfindung, mit zinnernen Buchstaben Bücher zu drucken, welche dort in's Leben getreten ist". Wie nimmt sich diese Erklärung der des unbekannten Zell gegenüber aus ? Niemand hat, wie gesagt, derzeit daran gedacht, also Wohl keinen Grund dazu gehabt, diesen Ausspruch und daneben die deutschen Ansprüche zu bekämpfen; erst um's Jahr 1628 wurden auf Petrus Scriverus Anregung die bekannte Junius'sche Sage, die Zell'sche Erzählung re. zu Behauptungen und Ansprüchen benutzt, für welche bis heute die tüchtigsten Gelehrten und Forscher den entscheidenden Beweis schuldig geblieben sind. Aber wir haben mit zähen Gegnern zu thun, die alles Mögliche aufbieten, um den Rückzug zu vermeiden. So kommt van Meurs auch auf den Ausspruch Guicciardini's zu Gunsten Haarlems zurück, indem er ausführt, wie bcmcrkens- werlh cs sei, daß Haarlems Buchdrucker so frühzeitig schon iw
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