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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.10.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-10-08
- Erscheinungsdatum
- 08.10.1890
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- Deutsch
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I. BikleselSS Verlag in Karlsruhe. S. 5399 Grösst,. Bereinigte Sammlungen zu Karlsruhes Schumacher, Be schreibung der Sammlung antiker Bronzen. BonisaciuS-Druckerci in Padervorn. 5400 LIKvI, IkooloAia woralis per moäum eonksrentiarnm. Usus ituü. Smile Bouillon in Paris. 5403 Uontu^ne, I.«3 IsKenäes äs In ksrss. 8onlou kireir-lssl. Okavsons popalaires äs In Lasse-LretaAne. «rellkops ä- Härtel in Lei»,lg. S102 Dahn, Die Bataver. Ebers, Die hieroglhphischen Schriftzeichen der Aeghpter. Goethc-Dkbrient, Geschichte Gottfriedens von Berlichingen mit der eisernen Hand. Von Volkmann-Lcander, Träumereien an französischen Kaminen. 19. Ausl. Anzengrubers Dorsromane. Allgemeines Reichs-Commersbuch für deutsche Studenten. 8. Ausl. Herausg. von Dahn und Reinecke. Lrar ä- Merlach <Joh. Ttettners in Frclberg i. S. S4oa Bühme, Die JnvaUdiläts- und Altersversicherung der Arbeiter. Ker». Diimmlcr'S BerlagSbuchhandlu», in Berlin. 5396 Iliitb, ääle 6>>u.näürutiiLI<-rrir ok RatuLrays-utl. TheoSor Kischcr in Kassel. 5397 livil, kolitisebe unä Lisenb»bnzvLnä>rLrts von Oeutseklauä. Th. «rlcbcn'S Verlag sL. Kernaus in Leipzig. 5403 L. V. Hoya, Gedichte. «. Hartlcden'S Verlag in Wien. S. 5397 Kainz, Prakt. Grammatik der chines. Sprache. Wcllcwill, Praktische Grammatik der finnischen Sprache. Pcönik, Prakt. Grammatik der sloven. Sprache. Seidel. Prakt. Grammatik der Suaheli Sprache. Wilhelm Hertz lvessersche Buchhandlung» i» Berlin. 53ss 6rlmin, Lrnäsr, liiväsr- u Uausmärotieo. 6rosse ^usßsabs. biene rvoblksils ^usZabe. Peter Hodding in Leipzig. szos Rlbbivb, Ule sexuelle ttvqisiie unä ilire etbiselisn Ikonsequsursn. 2. ^uü. Hugo Klein in Barmen. ggtzg Frommcl, Unterwegs. Palm L Snke in Srlange». 5404 ^eitsekrikt kör internationales krivat- nnä Ltrakreedt. llerausx. von övbm. Jos. Roth vorm. «l. Schmid'sche Buchhandlung in Schw.-Gmiind. 5397 Göz, Hilfsbuch f. d. Schulunterricht der Kapitulanten bei den Truppen. Kr. Starke <R. MiihlmannS Sortiments in Halle a. S. 5403 Walter, Nach Amereka. I. Theil. Koniccki, Fredegod. 2. Ausl. Theodor Thomas in Leipzig. 5403 llensiuger von IValäex^, Ais^el-, Röbrsn- unä Lallcbrennsrvi. 4. statt. Walther « Apolaut in Berlin. 5405. 5399 llunpt, I,a bausss äe l'arxont st l'ewprnnt inäien 4^/,"/, Raapiss, von Wissmann, Unter deutscher Flagge quer durch Afrika von West nach Ost. 7. Aufl. Nichtamtlicher Teil. Zur Berner Litterarkonvenkion. Im Organ des deutschen Schriftsteller-Verbandes, der »Deutschen Presse«, berichten die Herren K. W. Batz und Rechts anwalt De. Ludwig Fuld in Mainz über die Ergebnisse der von der »Fssoelatiou littsiairs st artistigns iutsrnationals« nach Bern berufenen Konferenz von Delegierten der Schriftsteller- und Künstlergenossenschasten der beteiligten Länder zum Zwecke der Vorberatung einer demnächst zu erwartenden Revision der Berner Konvention Wir geben diesen Bericht in nachfolgendem wieder: »Zuerst wurde der Beschluß gefaßt, daß es wünschenswert erscheine, daß unter den verschiedenen Staaten, deren Urheber- rcchtsgesetzgcbungen im Wesen einander inhaltlich gleich sind, ein engerer Verband errichtet werde; so lange dies nicht geschehe», sollen die Sonderverträge (Litterar-Konventionen), welche von den einzelnen Staaten geschlossen wurden, insoweit aufrecht erhalten werden, als ihre Bestimmungen ohnehin schon günstiger sind als die der Berner Konvention. Dieser Beschluß ^erscheint im Hin blick darauf, daß das materielle Urheberrecht in den Unions- staatcn nicht gleichheitlich, sondern verschieden geregelt ist, und daß manche der Sonderverträge die Interessen der Schriftsteller und Künstler in dem einen oder andern Punkte in weitergehcnder Weise schützen, als dies die Konvention thul, gerechtfertigt.^ Die Bildung einer engeren Union seitens der Staaten mit besonders ausgebildeter Gesetzgebung innerhalb der große» Union ist lebhaft zu wünsche», und dieser Weg zur besseren gemeinschaftlichen Be schritzung der Autorrechte empfiehlt sich jedenfalls vor dem bisher allein üblich gewesenen des Abschlusses von Sonderverträgen zwischen zwei Staaten, in welchen zumeist die Klausel der meist begünstigten Nation ausgenommen worden ist. Der zweite Beschluß beschäftigt sich mit der Beseitigung der euutio juäieirtum solvi in allen durch die Anwendung der Kon vention verursachten Rechtsstreitigkeiten, d. h. der prozessualen Sicherheitsleistung, welche in fast allen Staaten von dem Aus länder zu leisten ist; die Konferenz sprach sich für de» Fortfall derselben aus und erklärt es für notwendig, daß die in solchen machen in einem Unionsstaate erlassenen Urteile in jedem andern Unionsstaate ohne materielle Nachprüfung vollstreckbar sein sollten. Der dritte Beschluß erklärt den Erlaß einer Bestimmung für notwendig, welche anerkennt, daß das Wort säitsur im Art. 3 der Konvention in weitestem Sinne auszufassen ist, so daß nicht nur der Herausgeber einer Zeitschrift, der Verleger eines Buches, sondern auch der Unternehmer theatralischer und musika lischer Vorstellungen darunter verstanden werden muß. Ter vierte Beschluß verlangt, daß die Autoren, welche einem Unionsstaate angehören, in jedem anderen Unionsstaate die ausschließliche Befugnis zur Uebersetzung ihres Werkes für die ganze Dauer des Schutzes des ursprünglichen Werkes besitzen, vorausgesetzt, daß sie binnen 10 Jahren von dem Uebersetzungs- recht Gebrauch gemacht haben. Der Schutz der Autoren gegen Uebersetzungen ihrer Werke wird hierdurch im Vergleiche zu Art. 5 der Konvention sehr wesentlich nach der in- und extensiven Seite erweitert und Referenten können den Beschluß als eine weit vorgeschobene Etappe auf dem Wege bezeichnen, der zu dem Ziele führt, den Autor in demselben Maße gegen Uebersetzung seines Werkes zu schützen, wie er gegen Nachdruck desselben geschützt ist. Der fünfte Beschluß beschäftigt sich mit dem Schutze der in Zeitungen veröffentlichten Romane und Erzählungen; die Konferenz verlangt eine Aenderung des Artikels 7 der Kon vention in der Richtung, daß die Befugnis zum Abdruck der in Zeitungen und Zeitschriften veröffentlichten Aussätze sich nicht lauf den Abdruck von Romanen, Erzählungen, Aufsätzen über Wissen schaft oder Kunst erstreckt. Es ist hierbei zu bemerken, daß nicht nur der Wiederabdruck, sondern auch die Uebersetzung derartiger Veröffentlichungen untersagt sein soll. 731*
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