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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.12.1892
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.12.1892
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- Deutsch
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Antisemitismus denken, wie man will; jedenfalls wäre es traurig, wenn der dadurch hervorgerufene Gegensatz auch in den Ent scheidungen unserer Gerichte sich geltend machte. Ob Conitzer und v. Schönthan, wie in der Berichtigung Nr. 10 gesagt wird, über die große Buße sehr jammern, weiß ich nicht. Ich stehe mit beiden außer aller Beziehung. Weit minder ist es der Jammer der Einzelnen, was mir am Herzen liegt, als die Schädigung, die das Recht durch solche Fehler er leidet. Wenn übrigens Conitzer wegen der von ihm zu zahlenden Buße sich »unter den Schutz der Konlursgesetze begeben« hat, so scheint er durch den Prozeß ruiniert zu sein, und es ziemt den jenigen, die ihn ruiniert haben, wenig, darüber zu spotten. Die Berichtigung Nr. 3 enthält noch folgende Bemerkung »Alters persönlich hat überhaupt keine Anträge gestellt, sondern allein sein bevollmächtigter Anwalt.« Am Schlüsse der Berich tigung Nr. 9 wird noch gesagt: »Die Höhe der Buße ist Herrn Alters gleichgiltig.« Soll damit gesagt sein, daß Allers sich um die Einzelheiten der Rechtsverfolgung gar nicht gekümmert und namentlich zu der Einklagung der Buße keinen besonderen Auftrag erteilt habe? Das wäre ja sehr erfreulich. Steht ein Künstler, wie Allers, so hoch, daß viele durch seine Werke ihn wahrhaft lieb gewonnen haben, so haben diese den Wunsch, ihn auch als Menschen sich gleich hochstehend denken zu können. In diesen Wunsch trägt die Einklagung der Buße, wenn man sie von Allers selbst ausgehend sich denkt, einen schmerz lichen Mißklang. Wäre also diese Einklagung gar nicht sein eigener Gedanke, so würde das gewiß seinen Verehrern sehr willkommen sein. Allers hätte es aber in der Hand, dies klar zu Tage treten zu lassen. Er brauchte nur zu erklären, daß er auf die ihm zuerkannte Buße verzichte. Ob er dazu geneigt ist, wissen wir freilich nicht. Für die Aufklärungen, die die Berichtigungen über manche Punkte gebracht haben, müssen wir dem Herrn Rechtsanwalt Alexander dankbar sein. Im übrigen kann ich aber nur bei dem Inhalte meines Aufsatzes stehen bleiben. In Sachen Allers — v. Schönkhan. In Hinblick aus meinen Artikel in Nr 224 des Börsen blattes: »Allers und die Künstlerehre vor dem Gerichts hof der Logik und Menschlichkeit« werden wohl die meisten Herren Kollegen des Buch- und Kunsthandels mit einiger Be friedigung Kenntnis genommen haben von den Ausführungen des Herrn _Reichsaericktsrats Otto Räbr in Nr, 29L..dieses Blattes. vatz vas Werk, weccyes (im BuciM» Publikum) 300 Abnehmer gesunden hat, überhaupt keinen Schaden angerichtct hat; 5 daß das Landgerichtsurteil sich nicht wie ein deutsches, sondern wie ein französisches Urteil liest. Diese Sätze, welche alle auf demselben Boden der Logik stehe», mit welchem ich meine Ausführungen niedergeschrieben, machen jeden weiteren Kommentar überflüssig. Der Allers'sche Rcchtsbeistand, Herr Alexander, bringt daraus eine »Richtig stellung«, auf welche ich aus Zweckmäßigkeitsgründen nichts er widere; nur den einen Punkt muß ich aus künstlerischen und kunst technischen Gründen entschieden bestreiten, daß nämlich größere für zinkographische Verkleinerung bestimmte Originale, in der Originalgröße reproduziert, künstlerisch durchaus unzulässig sein sollen. Mit Interesse und Befriedigung entnehme ich aus dem Schlußsatz des Herrn Alexander, daß Herr Paul von Schönthan ihm geschrieben, mein Artikel sei ohne seinen Willen und ohne sein Wissen erschiene». Hätte ich ihn mit Willen und Wissen oder gar aus Wunsch des Herr» von Schönthan geschrieben, dann hätten meine Ausführungen nicht den halben Wert, während sie jetzt nach den Ausführungen des Herrn Reichsgerichtsrats Bähr ihren dreifachen Wert erlangt habe». München, 16. Dezember 1892. Friedrich Adolf Ackermann. Bunte Holzschnitte. Aus dem neuesten Hefte der -Grenzboten» (Leipzig, Fr. Wilh. Grnnow) geben wir mit Genehmigung des Herrn Verlegers den nachstehenden Artikel, den wir der Aufmerksamkeit der Verleger empfehlen, um so lieber wieder, als auch wir bereits mehrfach auf die großen Verdienste der Herrn H. und R. Kn öfter in Wien um die Ausgestaltung der Holz- schniltknnst hingewiescn haben. Wir bemerken, daß wir uns das Urteil des Herrn Verfassers über die Photographie nicht aneignen und auch die Zinkätzung, die natürlich nicht aus den verbrauchten Druckplatten unter geordneter Witzblätter beurteilt werden darf, nicht für so schlimm halten, wie der Verfasser uns glauben machen will. Der Artikel lautet: Seit einem Jahr etwa konnte man gelegentlich in den Schaufenstern der Kunsthändler ein Par kleine Buntdrucke ausgestellt sehn, die zwei von den Engeln Fra Angelicos vom Tabernakel der Leinweber in Florenz Wieder gaben. Dem flüchtigen Betrachter erschienen sie als nett ausgeführte Lithographie?», »Holgen,» wie man ihnen insbesondere in katholischen Gegenden öfter begegnet, und er gab vielleicht nicht viel Acht auf sie. So ging es auch uns, und wir wurden erst später darauf aufmerksam, daß hier kleine Kunstwerke vorliegen, die eine ganz besonders erfreuliche Erscheinung bilden. Es sind Holzschnitte von so vollendeter Feinheit und Schönheit, daß sie das Herz jedes Kunstfreundes entzücken müssen. Seit Jahren müht sich die Kunstindustrie ab, ein Verfahren zu finden, das eine möglichst treue Wiedergabe farbiger Vorbilder zuwege brächte. Farbenphotographieen sind bis jetzt ein schönerTraum geblieben. Die Photo graphiekonnte immer nur als Helferin zu einer treueren Wiedergabe der Zeich nung diene», als sie Auge und Hand allein zu schaffen vermögen. Im übrige» hat sie fast inehr zur Verrohung der reproduzierenden Künste beigetragen, als zur Vollendung. Die gräßliche Zinkätzung ist seit ihrer Erfindung fast nicht fortgeschritten; während sie nur ans ganz eng begrenztem Gebiet Erfreuliches leistet, ist sie insbesondre für den Buntdruck nur eine untergeordnete Magd geblieben, die jetzt kann, mehr leistet, als im allerersten Beginn ihrer Thätig- keit. Sie hat aber durch ihre Billigkeit und leichte Verwendbarkeit für den Hochdruck bewirkt, daß der Holzschnitt, der es zu einer hohen Vollendung ge bracht hatte, fast zu einer brodlosen Kunst herabsank. Hunderte von Holz schneidern haben sich zu anderen Gewerben wenden müssen, weil ihre mühsame und darum kostspieligere Kunst den größten Teil des bisher beherrschte» Bodens an die Zinkätzung abgcben mußte. Der Holzschnitt selbst bewegte sich auf dem Gebiete des Buntdrucks fast nur aus dem Niveau der Zinkätzung, und er kam nur zur Verwendung, wo es galt, durch Hochdruck Massenpublikalionen einen billigen Farbeureiz zu geben, wo die Lithographie als die eigentliche und noch von keinem andern Verfahren erreichte Buntdrnckerin — sie ist jetzt dies säst allein; als vornehme Schwarzkunst ist sie fast ganz vergessen — aus technischen Gründen nicht mitzuwirken imstande war Nun eröffnen diese kleinen Holzschnittbuntdrucke, aus die unsre Zeilen aufmerksam machen wollen, einen ganz neuen Ausblick in die Zukunst, uitd einen um so ersreulichern, als er dem alten guten Holzschnitt, der schon seine Tage gezählt glaubte, die schönsten Aufgaben stellt. Wir haben im ganzen jetzt zehn dieser entzückenden Blätter vor uns liegen, von dem Kunstverleger Julius Schmidt in Florenz veröffent licht, geschnitten — auch gedruckt?*) — von H und R. Knöfter in Wien. Es sind Wiedergaben der Madonna della Stella von Fra Augelico, von acht der zwölf Engel des genannten Tabernakels desselben Meisters — die übrigen vier sollen noch folgen —, und von Giulio Romanos Reigen Apollos und der Muse». Alle diese Blätter zeigen, aus Goldgrund, einen Farbenglanz, der mit jeder Leistung der Lithographie wetteifern kann; aber sie haben eins, was sie von der Lithographie unterscheidet und ihnen einen besonderen Vorzug giebt, das ist die Festigkeit der Zeichnung, der außerordentlich klare Umriß der Formen und damit deren große Plastik. Das ist etwas, *> Soviel uns bekannt, werden die Knösler'schen Farben Holzschnitte auch von Knöfler selbst gedruckt. Red Neunundfünfzigster Jahrgang. 1064
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