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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1892
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.12.1892
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- Deutsch
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7772 Nichtamtlicher Teil. 291, 15. Dezember 1892. 7) Die Publikation war nicht weit besser als die ursprüng liche Herausgabe als Illustration; sie war technisch vielleicht ganz gut; aber diese Art der Wiedergabe war für diese Zeichnung künstlerisch ausgeschlossen. 8) Die Schönthanschcn Unterschriften richten sich selbst; man muß das Werk sehen, um sofort zu erkennen, daß Herr Bähr es nicht gesehen hat, wenn er sich lobend über diese »Scherze« (?) ansspricht. 9) Die früheren Verleger sind die besten Sachverständigen, weil sie den Verdienst Alters' ans den früheren Mappen am besten wissen und die Einbuße, die der Vertrieb erlitten hat — unter voller Berücksichtigung aller Verhältnisse — am besten beurteilen konnte». Daß das Publikum durchaus nicht mit Allers mappen gesättigt ist, zeigt der jetzige Vertrieb seiner alten und neuen Werke. Die Ausführungen Bährs verkennen die ganze Sachlage. Durch das falsche Werk hatte der künstlerische Ruf Alters' gelitten; nicht jeder erfuhr den wahre» Sachverhalt und konnte ihn bis dahin auch nicht erfahren; man glaubt, daß das Werk ein Unternehmen Alters' sei und hat für solchen Mann und srinc Werke kein Interesse mehr. Die Buße soll sich gerade dadurch von dem rein zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch — aus gute» Gründen — unterscheiden, daß bezüglich der Höhe des Schadens freies richterliches Ermessen waltet, auch ethische Ge sichtspunkte in Betracht gezogen werden. Auch in ihrer Wirkung liegt ein Strasmoment; das scheint Herr Bähr zu übersehen. Uebrigens übersteigt der Herrn Alters entstandene Schaden 12 000 die Höhe der Buße ist Herrn Alters aber gleich- giltig. 10) Weshalb nun Conitzer und von Schönthan so sehr über die große Buße jammern, ist um so weniger verständlich, als bisher noch keiner von ihnen einen Pfennig bezahlt hat; von Schönthan ist in Wien und schreibt, daß er mit allen diesen Angriffen auf Alters nichts zu thun habe, daß alles gegen seinen Wille» und ohne sein Wissen erfolgt sei, ganz besonders auch die Ausführungen des Herrn Ackermann. Auf diese und die übrigen Erörterungen werde ich, sobald meine Zeit es mir irgend erlaubt, insbesondere in thatsächlicher Beziehung ausführlicher eingehen und Sie um Ausnahme dieser Ausführungen bitten. Conitzer hat sich sofort unter den Schutz der Konknrsgesetze begeben. Durch Einsendung des zu erwartenden Abdruckes würden Sie mich sehr erfreuen. Hochachtungsvoll Hamburg, den 13. Dezember 1892. Ihr ergebener John Alexander, Rechtsanwalt. Vermischtes. Volksbibliotheken. — Aus Kurhessen wird dem Leipziger Tage blatt gemeldet: Um den Bewohnern des platten Landes eine veredelnde Lektüre zu verschaffen und sic vom Lesen schlechter Kolpvrtageromane fern zu halten, werden in Kurhcsse» jetzt überall in den Dörfern von den Behörden Volksbibliotheken eingerichtet. Die Kosten zahlen im allgemeinen die Kirchcnkassen; die Lehrer der Landorte verwalten die Bibliotheken. Die Bücher werden ganz kostenfrei nusgeliehen. Der Ober-Präsident der Provinz gewährt den Gemeinden Zuschüsse zu den Bibliotheken. Neue Frachtbriefe. — Wir verweisen auf unsere wiederholten Mitteilungen (zuletzt in Nr. 279 vom 1. Dezember) über bevor stehende Acndernngeu im Eisenbahnfrachtvcrkehr und machen erneut darauf aufmerksam, daß vom 1. Januar 1893 ab neue Frachtbrief- formulare in Geltung treten und die alten Formnlare dann nicht mehr verwendet werden dürfen, und zwar sowohl im inneren deutschen und deutsch-österreichischen Verkehr als auch im Verkehr mit dem AuSlande, soweit dieses dem internationalen Uebereinkommcn über den Eisenbahn- Irachtverkehr beigetrcten ist. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschrifteu, Kataloge cc. für die Hand- u. Hausbibliothek des Buchhändlers. Vsrxswbvis clor Libliotbolcsn mit ASAen 50 000 nuä wobr Ländou. II. LelZien, Draolcroiob, Orieobouland, Lolland, Italien, DortnAnl, Rumänien, Russland, Lsrbioo, 8lcavdina.vion, Lpauisn, Xkriica, Xsisv, Australien, älexito, 8nd- und älittelamorilca. Von I'. L. kiobtsr, Libliotbotcar a. ä. lcAl. ölksutl. Libliutbelc in Dresden. 8cmdordruelc aus dem Kxpoit-dournal. 8'. 40 8. mit Dapier- Durebsednss. DeipriA, 6. Lodsler. OataloAlio mötbodigus des revues et journnur parus ä Daris jusgu'ä tia 1892, ooutsvant Io titro, llanose d'oriAins, 1'adrosse de I'öditeur ou do I'admiuistratiov, Is modo de publioation et Io prix d'abouneivellt pour Daris, la provines et I'union postalo, suivi do la tadle alpbabötigue de tous Igz journaux, publiä par XI dort 8ebul r. Dsuxiäms avnös. 8". 94 8. Daris, Dibrairis Xibort 8ebul2. (OeipriA: Xdolk IVsiAol.) Uiseellanoa. Xuticp XuxeiAer M. 424 von dosepb Laer L Oo. in Dravlckurt a/U. 8". 19 8. 518 Krn. zVeibnaektslralaloA kür Xrebitebtur u. KnnstAocverbe. Xntig KatalvA von dosepb Laer L Oo. in Diauklurt a/Ll. 8». 32 8. Illustrierter Weihnachts-Katalog der Verlagsbuchhandlung Adolf Bonz L Comp in Stuttgart. 16". 48 S. Nodieio. Dritter autigu. DaZorlcatalox der Lirsobrvald'sebo n Luobbaudlunu in Lerlio. 6. (8eb!uss-) Leit. Ar. 8". 8. 261 —394. Ko. 11060—15434. Xnbang: Doitraits, ^sitsebrikten u. 8ammelvverlco. OataloA» dolla bibliotsoa di 8. L, il (kardinale XnAUsto Vbeodoli. XuictioosIcataloA (16.—22. Dsesmbsr, Hotel de Voutes Ol. 8auAwrAi, sntica salieria korgbose) von V. ülsnorxi in Rom. 8°. 79 8. No. 3231-4170 Oowpositionen von Xnton Rnbinstsin im VorlaAS von Lartbolk 8ookk in DoipxiA. sobmal 8". 28 8. Oatalogki moosual al libräriei romäus publioat de Indraria 8ooooki L Oo., Luourosei. Xnul II. Ko. 8—10. Xugust, 8eptsmdro, Ootombro 1892. 8". 8. 35—44. Verschiedenes. Antiquar. Bücher-Anzeiger von P. Zipperers Buch handlung u. Antiquariat (M. Thoma! in München. No. 889 u. 890. 4». 8 u. 12 S. 515 u. 684 Nr». Kxport-dourual. Ko. 66 (vol. IV, 6.) Deoember 1892 LoixmA, L. Lecleler. Inbalt: Keuo KisobsiounAeu. — NitteiluuASu aus Lrüssel. (Doris.) — Verxoiobnis amorilcanisober Drivatbibiiotbelren. — Dirmonvor^eiobnis. — Kleine NittoilunAen. D'Xbrabam Vorbosvon. Noniteur oktioiol de I'oxposition internationale de la presse aneienno et de la presse moderne, oiAaoiseo par I'IInion de la presse pöriodigus bolAS st le oorcls bslAtz des eol- loetionusurs de journaux. Dromisro aunös. Ko. 1 (15 aoüt 1892.) Ar. 4". 8 8. ^u borisbs» von Nax Karrwitr: in Lerlin. 8ommairs: DroArawws de I'oxposition. — Xbrabam Vsrbvsvon. — Oowmunieatiovs — Lebos de la Dresse. Hand lungsreisendc in der Schweiz — Die vom schweizerischen Bnndesrat erlassenen Vollzugsvorschriften zu dem am 1. Januar 1893 in Kraft tretenden Bundesgesetz, betreffend die Patenttaxen der Hand lungsreisenden, vom 24. Juni 1892, enthalten unter Ziffer 4 folgende auch für die deutschen Handlungsreisenden wichtigen Bestimmungen: Jeder Reisende, der Bestellungen aufnimmt, bedarf »eben der Gewerbelegitima tionskarte einer Ausweiskarte. Es ist gestattet, eine Karte für mehrere Reisende ausstellen zu lassen, wenn sie nur von dem einen oder dem an deren derselben gebraucht werden soll. Nehmen dagegen mehrere Reisende eines Hauses gleichzeitig Bestellungen ans, so bedarf ein jeder derselbe» einer Ausweiskarte. Umgekehrt hat ein Reisender, der mehrere Hand lungsgeschäfte vertritt, nur eine Ausweiskarte zu lösen Für Angehörige der Vcrtragsstaaten erfolgt, wie im Reichsanzeiger dazu bemerkt wird, die Ausstellung der Ausweiskarte laut Artikel 4 und 5 des erwähnten Gesetzes unentgeltlich in demjenigen Kanton, den der Handlungsreisende zuerst besucht. Ausländische Schwindelsirmen. — Der Neichsanzeiger hat schon seit einiger Zeit wiederholt Mitteilungen über holländische Schwindel firmen gebracht und veröffentlichte soeben eine weitere Liste solcher Firmen, die sämllich in Rotterdam ihren Wohnsitz haben und vor denen die Rotterdamer Polizei neuerdings öffentlich gewarnt hat. Ihre Namen sind: Frederik Braun, Arie Cornelis Bakker, Johann Josef Bersch, Karl Braun, van Dich, I. P. Dresscl L Co., Josef Paul Eyken, Grübe L Co., I. C. de Graaf, Aloysius Heinrich Hermann Hoge, Christ. Henzer, Hellinqa H Co., Klyrr alias Klyhro, Gysbertns Hendrikus Lieftinck, Ehefrau des Willem Frederik van de» Akker, Hendrika Johanna Mathot, Jan Adriaan
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