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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1892
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- Erscheinungsdatum
- 23.05.1892
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- Deutsch
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118, 23 Mai 1892. Nichtamtlicher Teil. 3077 znrückzukommcn, wenn nicht der dem genannten Verbände durch seine Wortführer nahestehende Verein »Berliner Presse« einen förmlichen Protest gegen die sofortige praktische Wirksamkeit der buchhöndlerischen Verlagsordnnng erlassen hatte. Man wisse nicht recht, was man aus diesem Proteste machen solle. Die Verlagsordnung sei kein Gesetz. Die Verleger könnten nichts weiter thun, als ihren Autoren Vorschlägen, !die Verlagsordnung entweder als Ganzes oder in Einzelheiten als rechtsverbindlich gelten zu lassen. Weigere sich der Autor, so sei das sein gutes Recht. Das gute Recht des Börsenvereins aber sei es, solche Vertrags abschlüsse für seine Mitglieder vorzubereiten Letztere Ansicht scheine übrigens auch in Schriftstellcrkreise» recht verbreitet zu sein; denn, so viel bekannt geworden, hätte außer dem Deutschen Schriftstellerverbande nur noch ein Verein, der Lehrer-Schrift- steller-Bund, sich dem überallhin mit der Aufforderung zur Be teiligung versandten Proteste augeschlossen. Es sei daher anzu nehmen, daß andere Schriftsteller anders denken, wie dies auch der Verein »Dresdner Presse« in seiner bekannten Erklärung bekundet habe. Redner habe hier einzuschalten, daß der Verein »Dresdner Presse« gebeten habe, zu erklären, daß er sich damit nicht etwa von seinen Berufsgeuossen habe trennen wollen. Er habe vielmehr in seiner Begutachtung des Entwurfs dritter Lesung ausdrücklich gesagt daß er, vor die Wahl gestellt, den Entwurf des Schriftstellerverbandes vorziehen würde. Das würden ja gewiß auch alle als richtig anerkennen. Für den Ausschuß aber sei es von Wert, darzuthun, daß sein Entwurf nicht so einseitig sei, um nicht auch von Schriftstellern aner kennende Beurteilung finden zu können, trotz der Wahrung manches abweichenden Standpunktes in Einzelheiten. Es sei zu bedauern, daß bei den Beratungen des Ausschusses keine Ver treter der Schriftsteller anwesend gewesen seien. Hätten sie hören können, mit welcher peinlichen Rücksicht der Ausschuß bemüht gewesen sei, sich ihre Interessen zu vergegenwärtigen, so würden beide Teile schon jetzt gute Freunde sein. Eine eindringliche Mahnung seien diese kleinen Reibungen immerhin. Berichterstatter habe bereits vor zwei Jahren auf den Einfluß Hinweisen dürfen, den die Verlagsordnung auf die Gesetzgebung voraussichtlich haben werde. Nach mancherlei An zeichen sei es wahrscheinlich, daß die gesetzliche Regelung des Ver lagsrechts früher stattfinden werde, als bisher beabsichtigt gewesen sei. Darum müsse auch die Verlagsordnung, dem Vorstands- Antrage entsprechend, dem Reichskanzler vorgelegt und diesem die Bitte um Berücksichtigung bei Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage vorgetragen werden Der Buchhandel müsse so gut wie andere auf Wahrung seiner Rechte bedacht sein Die Agitation einer rührigen Partei unter den Schriftstellern lege es dem Verlags- buchhandcl dringend nahe, aus der Hut zu sein, um sich nicht von seiner geschichtlich und sachlich wohlbegründeten Stellung, die in der Gleichberechtigung wurzele, in eine den Autoren unter geordnete Stellung drängen zu lassen, wie das teilweise schon bei der gesetzlichen Regelung des Urheberrechtes so gegangen sei. Man werde erleben, daß die Presse, die sich ja ganz in den Händen der Schriftsteller befinde, versuchen werde, die öffentliche Meinung und den Reichstag zu gunsten der viel zu weitgehenden schriftstellerischen Auffassung zu beeinflussen. Das alte Thema vom darbenden Schriftsteller und dem ausbeutenden Verleger sei eben außerordentlich dankbar. Buchhändlerischen Entgeg nungen werde die Presse so gut wie verschlossen sein Die Stärke des Verlegers liege einzig in der stillen Arbeit des Geschäftszimmers und in der Rechtmäßigkeit seines Wollens. Jeder auf Grund der heute anzunchmenden Verlags ordnung abgeschlossene Verlagsvertrag werde zur Befestigung der das buchhändlerische Recht wahrenden Anschauungen dienen und allmählich den sicheren Ankergrund eines Gewohnheitsrechtes erwachsen lassen. Es werde dem Aus schüsse zur hohen Befriedigung gereichen, wenn die Haupt versammlung den Entwurf annehmen wolle. Je einmütiger dies Neunundsünszigstcr Jahrgang. geschehe, um so nachhaltiger werde der Eindruck stuf chie^'öffent liche Mein» >g und auf diejenigen sein, die zu einer künftige» Ge setzgebung in dieser Materie berufen sein werden. Vorsitzender Herr vr. Eduard Brockhaus: Ehe er die^Ver- handlunge» über diesen Gegenstand eröffne, würde er namens des Vorstandes dessen Antrag zu begründen haben. Er glaube aber, sich hier mit einem Hinweis auf die betreffende Stelle im Geschäftsbericht begnügen zu können, und wolle nur weniges hinzufügen. Der Vorstand halte Punkt 1 des Antrages für zweckmäßig, um jedes Mißverständnis darüber auszuschließen, als ob die Verlagsordnung mit ihrer Annahme durch die Haupt versammlung zu einer rechtsverbindlichen Kraft für die Mitglieder gelange und damit indirekt auch für die Autoren rechtsverbindlich werden könne. Der Ausdruck: » Eintreten in sofortige praktische Wirksamkeit« habe nur so verstanden werden können, wie es der Vorredner erläutert habe. Auf Punkt 2 des Antrages lege der Vorstand besonderes Gewicht, weil er den Wunsch und auch die Ueberzeugung habe, daß die Arbeit des Ausschusses in vielen Teilen zur Grundlage einer späteren Reichsgesetzgebung genommen werde und die darin niedergelegten Rechtsanschauungen an maß gebender Stelle Beachtung fänden. Herr vr. Ehlermann-Dresden: Als in der vorigen Haupt versammlung die Verkehrsordnung zur Beratung gestanden habe, waren in der Fassung des Entwurfs nicht wenige Paragraphen, die viele anders gewünscht hätten. Aber alle diese Bedenken wären zurückgehalten worden gegenüber dem viel wesentlicheren und wichtigeren Gedanken, daß das Eintreten in die Einzel beratung einer so schwierigen Materie dem Ganzen schwerlich Nutzen bringen könne. Er glaube darauf Hinweisen zu dürfen, daß gegenüber der Berkehrsordnung die heute vorliegende Verlagsordnung ein noch viel komplizierterer Gegenstand sei. Die Beziehungen der Autoren zu den Verlegern seien nach mancher Richtung hin so vielseitiger Art, daß es ein außer ordentlich schwieriges Stück Arbeit für den Ausschuß gewesen sein müsse, die leitenden Gesichtspunkte zu finden, um alle diese verschiedenen Anschauungen und Richtungen zu vereinigen. Wenn dennoch auch er, der Redner, einige Bestimmungen anders ge wünscht hätte, so habe er doch anzuerkennen und hoffe hierdurch die Meinung der Versammlung aus seiner Seite zu haben, daß der Entwurf eine außerordentlich dankenswerte und glückliche Arbeit sei. Diesem Danke könne seines Erachtens die Haupt versammlung in keiner besseren Weise zum Ausdruck helfen als dadurch, daß sie auf die Einzelberatung verzichte und den vor gelegten Entwurf im ganzen annehme Er stelle hiermit diesen Antrag auf Ln bloo-Aunahme und bitte gleichzeitig, daß die Ver sammlung den Vorstand ermächtige, etwa noch notwendige re daktionelle Aenderungen selbständig vorzunehmen. Vorsitzender Herr vr. Eduard Brockhaus: Nachdem der Antrag des Herrn vr. Ehlermann zahlreiche Unterstützung ge funden habe, frage er, ob jemand das Wort zu diesem Anträge nehmen wolle. Herr vr. Breitenstein-Wien: Man wolle verzeihen, wenn er sich gegen einen Antrag wende, der so viel für sich habe; aber es scheine ihm absolut unmöglich, eine so wichtige Angelegenheit, die auf ein Menschenalter hinaus Geltung haben könne, hier ohne Debatte kurzer Hand zu beschließen Es sei ja vollkommen richtig, daß eine Spezialdebatte hier in dieser großen Versamm lung unmöglich sei; immerhin sei eine Generaldebatte dringend notwendig, damit abweichende Meinungen doch wenigstens im allgemeinen zum Ausdruck gelangen könnten. In dieser General debatte hoffe er zeigen zu können, daß die Verlagsordnung Punkte enthalte, die absolut unannehmbar, ja, eine Gefahr für den deutschen Buchhandel seien. Herr vr. Ehlermann: Der Herr Vorredner fasse die Angelegenheit wohl zu ernst auf. Wenn man im Vorjahre die Verkehrsordnung ohne Einzelberatung beschlossen habe, obgleich diese eine Art Gesetz war, das nach seiner Annahme für die 416
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