Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1892
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18920523
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189205230
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18920523
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1892
- Monat1892-05
- Tag1892-05-23
- Monat1892-05
- Jahr1892
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
derselben heimlichen Weise, wie früher, und entziehe sich also der Kontrolle. Er bitte aber den Vorstand, sich diese Sache zu überlegen und zu erwägen, welche Mittel zu ergreifen seien, um diesem Unfug, der dem Ansehen des deutschen Buchhandels außer ordentlich gefährlich sei, zu unterdrücken oder doch einzuschränken. (Bravo.) Vorsitzender Herr Ur. Eduard Brock Haus: Er dürfe versichern, daß der Vorstand sich angelegen sein lassen werde, den vom Vorredner ausgedrücklen Erwartungen zu entsprechen. Der Vorstand könne bestätige», daß die Bestellanstalt des Leip ziger Vereins keine Schuld treffe. Für diese beständen sehr strenge Vorschriften, die alles irgendwie in dieser Richtung Be denkliche ausschlössen. Selbstverständlich gebe es leider dennoch Mittel und Wege,, die von der Bestellanstalt ausgeschlossenen Cirkulare ans andere Weise von Leipzig aus im Buchhandel zu verbreiten. Hiergegen werde der Vorstand kaum viel thun können; er könne nur die Erwartung aussprechen, in seinen hieraus gerichteten Bemühungen, die er gern zusage, von allen unterstützt zu werden denen an der Ehre des deutschen Buch handels gelegen sei. Nur dadurch werde es möglich sein, diese Litteratur wirksamer und vollständiger auszuschließen. Herr llr. Ruprecht-Güttingen: Vielleicht könne auch noch auf andere Weise eingewirkt werden durch Mitwirkung des Börsenvereins an der Gesetzgebung, da vielfach behauptet werde, daß unsere Gesetze in diesem Punkte ziemlich machtlos seien. Vorsitzender Herr Or. Eduard Brockhaus: Es sei ja gerade gegenwärtig die Absicht der Verbündeten Regie rungen, dem Reichstage eine Vorlage zu machen, um eine schärfere Fassung der einschläglichen Gesetzesparagraphen zu erwirken, und der Vorstand werde jedenfalls nicht versäumen zu erwägen, ob und wie er vielleicht auch nach dieser Seite hin an einer Besserung der gerügten Uebelstände würde Mitwirken können. Er müsse aber hervorheben, daß die Fassung des neuen Ge setzcsparagrapheu nach anderer Seite Bedenke» erregt habe. Der Eindruck sei vorherrschend, als ob mit der Verschärfung zu weit gegangen sei, und es sei auch schon das Verlangen an den Vorstand gekommen, er möge dafür eintreten, daß hier nicht etwa, wie man zu sagen pflege, das Kind mit dem Bade aus geschüttet werde. Hierauf erfolgte die Genehmigung des Geschäftsberichts. Zu Punkt 2 der Tagesordnung (Bericht des Rechnungsaus schusses über die Finanzverwaltung des Jahres 1891) nahm der Vorsitzende des Rechnungsausschusses Herr Lampart-Augsburg das Wort und gab eingehende Erläuterungen zu dem gedruckt vorliegenden, auch im Börsenblatte (Nr. 93 vom 23. April d. I.) abgedruckten Rechenschaftsbericht. Wir sehen an dieser Stelle von einer Mitteilung über die mit Beifall aufgenommenen Aus führungen des Herrn Berichterstatters ab und verweisen unsere Leser auf den demnächst folgenden amtlichen Bericht. Der Herr Berichterstatter schloß seine ausführlichen Mitteilungen, indem er namens des Rechnungsausschusses die Entlastung des Vorstandes und sodann mit warmen Worten den Dank der Ver sammlung an den Herrn Schatzmeister Kommerzienrat Franz Wagner für dessen mühevolle und umsichtige Verwaltung be antragte. (Lebhaftes Bravo.) Herr A. Foerster-Leipzig: Der Herr Vorredner habe erwähnt, daß der Posten »Börsenblatt«, der für das vergangene Jahr in der Vermögens-Bilanz mit 0 eingesetzt sei, künftig mit einer Mark eingesetzt werden solle. Er wolle empfehlen, den Posten lieber mit 100 einzusetzen und dafür in Zukunst dem Börsenblatte ein Kopfclichs als Titel zu geben, das ihm würdiger scheine als der alte, seit langen Jahren übliche und kaum zeit mäße Titelkops. (Rufe: Nein! Nein!) Vorsitzender Herr I)r. Eduard Brock Haus: Ein Antrag sei nicht gestellt. Er frage, ob noch jemand das Wort zu nehmen wünsche. Es meldete sich niemand zum Wort, worauf auf die Frage des Vorsitzenden die Entlastung einstimmig erteilt wurde. Ebenso einstimmig genehmigte die Versammlung den Ausdruck des Dankes an den Herrn Schatzmeister. Auch zu Punkt 3 der Tagesordnung (Voranschlag für das Jahr 1892) gab Herr Lamport ausführlichen Bericht, dessen Wiedergabe hier gleichfalls dem amtlichen Berichte Vorbehalten werden muß. Der Voranschlag fand einstimmige Genehmigung zunächst unter Ausschluß desjenigen Postens, der den Aufwand für neue Bildnisse im großen Saale des Buchhändlerhauses betrifft und bis nach Erledigung des diesen Gegenstand behandelnden Punktes 8 der Tagesordnung zurückgestellt wurde. Unter Zurückstellung von Punkt 4 der Tagesordnung (Neu wahlen), der noch nicht behandelt werden konnte, da die Aus zählung der Stimmzettel im Rückstände war, gelangte Punkt 5 zur Beratung, Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle die von dem hierzu nieder- gesetzten Ausschüsse ausgearbeitete Verlagsordnung für den Deutschen Buchhandel in dem Sinne genehmigen, 1. daß den Mitgliedern des Börsenvereius empfohlen werde, die Verlagsordnung als Grundlage zu ihren Verlagsver trägen und durch ausdrückliche Bezugnahme in Verlagsver trägen zu deren Ergänzung und Erläuterung zu benutzen; 2. daß die Verlagsordnung dem Reichskanzler bezw. dem Rcichs-Jnstizamte zur Berücksichtigung bei einer reichsgesetz lichen Regelung des Verlagsrechts überwiesen werde. Berichterstatter Herr Robert Voigtländer: Der zur Be schlußfassung vorliegende Entwurf einer Verlagsordnung für den deutschen Buchhandel sei im Drucke zweimal dem Börsenblatte beigegeben worden und zwar nach den Beschlüssen der dritten Lesung am 30. Dezember des vorigen und nach denen der vierten am 23. April dieses Jahres. Der Bitte des Vorstandes an die Vereine und alle Mitglieder des Börsenvereins um Begutachtung sei vielfach entsprochen worden Er dürfe Wohl annehme», daß der Ent wurf allen zur Genüge bekannt sei. Zur Erläuterung von Einzel heiten, falls dies gewünscht werde, sei er bereit, wolle sich aber im übrigen nur auf einige Bemerkungen allgemeiner Art be schränken. Das vor zwei Jahren von ihm als Zweck der Verlagsord nung bezeichnete Ziel: in der Verlagsordnung erstens ein brauch bares Nachschlogebuch für verlagsrechtliche Fragen, zweitens ein geeignetes Mittel zu schaffen, in Lücken und Unklarheiten be stehender Verträge einzutreten, habe der Ausschuß stets im Auge behalten. Mehrfache anerkennende Beurteilungen seiner Arbeit aus dem Buchhandel ließen den Ausschuß hoffen, die erste Aufgabe befriedigend gelöst zu haben. Er glaube nicht, daß an dem umfang reichen Stoffe Wesentliches vermißt werden werde. Die zweite Auf gabe der Verlagsordnung, ihre Eignung zur Ergänzung lückenhafter oder unklarer Verlagsverträge und die Verhütung von solchen Unsicherheiten bei noch abzuschließenden Verträgen, habe dem Ausschuß die Aufwendung ganz besonderer Sorgfalt auserlegt. In elf Sitzungstagen des Gesamtausschusses und einer Sitzung des Unterausschusses seien auf Grund des ersten Entwurfs vier Lesungen erfolgt, wobei Rechtsgutachten der Herren vr. Dam- bach und l)r. von Wächter und sachverständige Beratung durch den Protokollführer Herrn Rechtsanwalt v,. Gentzsch in dankens werter Weise mitgewirkt hätten, so daß man auf eine praktische Brauchbarkeit der Verlagsordnung hoffen dürfe, ohne eine juristische Entgleisung befürchten zu müssen. Um sie rechtskräftig zu machen, sei es nötig, in den Verträgen ans sie ausdrücklich Bezug zu nehmen oder ihr sonst durch die Unterschrift der Ver tragschließenden, also auch des Autors, Anerkennung zu ver schaffen. Die Verhandlungen des Ausschusses mit dem etwa 800 Mitglieder zählenden Deutschen Schriftstellerverbande, der sich zu den diesseitigen Bestrebungen in offenen Widerspruch gesetzt habe, seien bekannt. Es wäre kein Anlaß an dieser Stelle hieraus
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder