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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1922
- Strukturtyp
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- 1922-04-27
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1922
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- Deutsch
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Sprechsaal. 98, 27. April 1922. öprechMl. Zum Geschäftsbericht. Vom Verein Freiburger Buchhändler, Freiburg i. B-, ist der Geschäftsstelle des Börsenvereins folgendes Schreiben zugegangen: Auf Grund des § 11 des Pressegesetzes ersuchen mir um Aus nahme folgender Berichtigungen zum Geschäftsbericht des Börsen vereins (vgl. Börsenblatt Nr. 84, Seite 461). Die FÄiburger wissenschaftlichen Buchhändler gewähren keinen Pfennig Preisnachlaß den notleidenden Studenten im Laden selbst. Eine unmittelbare Abgabe an dürftige Studenten findet überhaupt nicht statt. Die Behauptung, die Freiburger wissenschaftlichen Buchhändler hätten sich an die Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger ge wandt, ist unwahr. Hochachtungsvoll Der Verein Freiburger Buchhändler. I. Watbel. E. Fr ick. Die Geschäftsstelle bemerkt hierzu: Wir veröffentlichen das Schreiben wunschgemäß im Wortlaut, wenn uns gegenüber auch die Berufung auf 811 des Pressegesetzes unzutreffend ist und obwohl die vermeintliche Richtigstellung teils Behauptungen be trifft, die im Geschäftsbericht nicht ausgestellt sind, teils Nebensäch liches, auf das es nicht ankommt, und obwohl der Vorwurf der »Un wahrheit« der Sachlage gegenüber nicht sonderlich geschmackvoll er scheint. Die im ersten Satz bekämpfte Behauptung ist im Geschäftsbericht nicht enthalten. Zugegeben aber, daß man sie herauslesen kann, so ist unerheblich, ob der einzelne Buchhändler im Laden Rabatte gibt, wesentlich aber und Tatsache (vgl. Bbl. Nr. 273 vom 23. Novem ber 1921), daß eine Stelle, an der ein Freiburger Buchhändler maßgeblich beteiligt ist, die Bücher zu einem ermäßigten Preise abgibt, sodaß der Eindruck einer Nabattgewährung entstehen muß. Es handelt sich aber in- Wahrheit nicht um einen Verzicht auf einen entbehrlichen Mehr gewinn, sondern um ein Verlustgeschäft, und dies muß betont werden, nicht etwa um den Opfcrwillen des Buchhandels zu unterstreichen, sondern um dem Irrtum zu begegnen, daß der Buchhandel auch bei solchem Preisnachlaß noch auf seine Kosten komme und daß daher der Kreis der Ausnahmen einer Erweiterung fähig sei. Nach den dem Vorstand gemachten Mitteilungen hat sich derselbe Buchhändler, der das Abkommen im Börsenblatt bekanntgegeben und an den Verhandlungen in Leipzig teilgenommen hat und in beiden Fällen zugleich auch als Vertreter seiner Freiburger Kollegen auftrat, im Anschluß an die Leipziger Besprechung an einen Berliner Verleger gewandt, der seinerseits die Angelegenheit als eine solche der Arbeits gemeinschaft wissenschaftlicher Verleger behandelte. Wenn jener hierbei nur für seine eigene Firma tätig war, so enthält allerdings der Geschäftsbericht inso weit eine sachliche Unrichtigkeit, aus der aber dem Berichterstatter nicht der leiseste Vorwurf gemacht werden kann, zumal da es Sache der Beteiligten gewesen wäre, beizeiten ihrer von ihrem Sprecher abweichenden Meinung Gehör zu verschaffen. Denn wer der Maß nahme eines »kalsu8 proeurator« nicht widerspricht, muß eine solche gegen sich gelten lassen und kann sich jedenfalls nicht wundern, wenn sie auch als Maßnahme der Vertretenen gedeutet wird. Zu den Artikeln: Portoersparnis — Verkehr über Leipzig — Zahl- und Mahnwesen. (Vgl. Bbl. Nr. 40, 61 und 72.) Zu 1. Warum soll der Sortimenter nicht berechtigt sein, »Zah lung nach Empfang« zu verlangen? Ist das ein so »unbilliges« Ver langen, wenn man erst die richtige Ausführung einer Bestellung sest- stcllen will, bevor man zahlt? Der Artikelschreiber Sch. weiß, scheint es. nicht, wieviel Bestellungen falsch erledigt werden (und nicht etwa aus Grund ungenauer Bestellung) und wie nachlässig oft von den Ver legern Reklamationen behandelt werden, wenn die Sendung bereits be zahlt ist. »Irgendein Sortimenter« wird kaum die Zahlungserleichterung verlangen, und wenn doch, so bleibt ja eben immer noch die Kredit- verweigcrung des Verlags übrig. Es wird aber von den Verlags- expedientcn gar nicht erst nachgcschen, ob es sich um eine alte, solvente Firma oder um »irgendeinen Sortimenter« handelt: da wird alles in einen Topf geworfen. Wenn Sie der Ansicht sind, gerade die kleinen und kleinsten Verleger seien eher zur Lieferung unter »Zahlung nach Empfang« bereit, so irren Sie nach meiner Praxis ganz gewaltig. Gerade diese Verleger sind es, die nicht gern Kredit ge währen — mag sein, daß sie es auch pekuniär nicht können—, während die großen und größeren Verlagsfirmcn anstandslos immer darauf eingehen. Es ist praktisch doch ganz ausgeschlossen, daß selbst das um fangreichste Sortiment mit sämtlichen, sagen wir nur deutschen Ver legern in ständigem Jahresrechnungsverkehr stehen kann. Zu 2. .Ich kann Ihnen versichern, daß z. B. bei mir aus dem 1. und 2. Semester 1921, ausgenommen die Jahreskonten, die zur Ostermesse erledigt werden, keine Konten mehr offenstehen. Aber um sich hierüber ein vollgültiges Urteil zu bilden, wie es bei anderen Firmen aussieht, müßte man wohl, um ehrlich zu sein, erst Umfrage halten. Das Er gebnis wäre sicher interessant und neu, besonders für die Verleger. Ich stehe auf dem Standpunkte, daß kein Sortimenter absichtlich oder aus Nachlässigkeit eine Zahlung verzögert oder unterläßt, weil er selbst nur Kosten und Mühen davon hätte. Allerdings ist für die Konten führung nur die gewissenhafteste Arbeitskraft gerade gut genug. Zu 3. Diesen Modus kann ich nur billigen! Ich selbst lasse seit langem die Zahlungen anwcisen, ohne einen Auszug abznwartcn: schon aus dem Grunde, weil die Auszüge doch nicht alle zu gleicher Zeit eintreffen und durch besondere Behandlung und Bezahlung jedes einzelnen Falles nur unnütze Zeit vergeudet wird, und man auch nie mals ein klares Bild der bereits bezahlten Gesamtbeträge haben wird. Auch zu Abs. 4, 1 kann ich nur meine Zustimmung äußern, ob wohl auch dadurch Verzögerungen nicht immer behoben werden können. Man staunt oft, wie lange eine Nückschrift unterwegs ist. Zu Abs. 4, 2 jedoch muß i ch dem Einsender den Vorwurf der Einseitigkeit machen. Böswillig mag eine Bestellung nicht verzögert werden — jedoch aus Unachtsamkeit. Die Kosten, die dem Sortimenter unter Umständen bei einer Lieferungsverzögerung entstehen, möchte ich einmal vorrechnen: 1. Bestellkarte —.56 Mk. (Mit Karte) 2. wiederholte Bestcllkarte 1.30 Mk. (Mit Karte) Telegramm 10.— Mk. (Unter Umständen) Brief 2.— Mk. 13.85 Mk. Zwei solche Fälle liegen mir aus letzter Zeit vor! Ja ja, verehrter Herr Kollege aus der andern Fakultät, so lange dauert es manchmal, bis man in den Besitz des Gewünschten kommt, — und diese Summe soll der Sortimenter einfach stillschweigend auf Unkosten buchen? Ver langt er doch weiter nichts, als daß er bei Nichtlieferung auf seine eigenen Kosten direkt benachrichtigt werde. Ist das vielleicht auch ein unbilliges Verlangen? Daß eine derartige Bearbeitung möglich ist, beweist mir u. a. die Firma Julius Springer in Berlin, die doch gewiß ein umfangreiches Verlagsuntcrnehmen bildet. Auch die kleinste Be stellung wird pttnktlichft und gewissenhaft erledigt, und unausführ bare Bestellungen werden sofort direkt — oder wie sonst gewünscht — beantwortet. Warum geht's also da? Von einer Skontogewährung war in meinem Artikel überhaupt nicht die Rede, eben aus der Erkenntnis heraus, daß es sich eigentlich um Barsendungen handelt. Aber ein Wort noch über den Ausdruck »Zufallsbestcllung«. In anderen Branchen gibt es eben kaum »Zufallsbestellungen«, weil das kaufende Publikum die Lieferanten und Fabrikanten seines Verkäufers nicht in dem Maße kennt wie der Bücherkäuser die Verleger, und dies leider dank der Abfassung der Bücheranzeigcn in den Tageszeitungen durch die Verleger. Der richtige Bücherkäuser verlangt meist ein be stimmtes Buch aus einem bestimmten Verlage, und nur sehr selten — ausgenommen Romane — kann man dafür ein anderes Buch ähnlicher Art wie das gewünschte verkaufen. Daher kommen die »Zufalls bestellungen«. Der Sortimenter trägt gewiß nicht die Schuld daran: viel eher der Verleger, der dem Bücherkäuser das Buch — wenn er es in seinem Buchladen nicht bekommt — sehr gern und nur allzu gern direkt unter Umgehung des Sortiments liefert. Dies ist eine Unsitte, die in anderen Branchen kaum vorkommt. Jeder Sortimenter verwendet sich für den Verlag, der ihm kulant entgegenkommt. Ergo liegt es im eigenen Interesse des Verlegers, wenn er günstige Bezugsbedingungen stellt. Tie meisten Verleger sitzen aber auf dem hohen Pferde und denken: der Sortimenter muß ja bestellen, denn sein Kunde verlangt das Buch, wie von anderer Seite hier schon einmal sehr richtig bemerkt wurde. Weißen fcls a. S. Mar Lehmstedts Buchhandlung.
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