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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1893
- Sprache
- Deutsch
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5490 Künftig^ erscheinende Bücher. 219, 20. September 1893. Otto l.iebm«mn, VMMMMm. vuchhandlung sür A»cht»> und »taat»wlss«nlchast«n, NsrII» N. S5, lützowstratze L7. s37074j Heute versandte ich folgendes Cirkular: ?. ?. iNeränrc/i dreäre »o/r mieä, Ke von äem atebatcklAen Lr«e?ie»nen /olAen-ier Novitäten meine» perlaAe» evAedenet in Lennknr« en »eisen: Komplett. Die strafrechtlichen Dkbengksrhe des Deutschen Keiches. Erläutert von vi. M. Stenglein, RetchSgrrichtSrat, in Verbindung mit vr. H. Appelius, und vr. G. Kleiufellcr, Staatßanwalt in Privatdo^ent Böttingen. an der Univ. München. 72 Sogen Lrrikon-8°. örosch. 20 50 ord., 2l 35-^ netto, 20 ^ bar; inrleg.Lialbfraii)ba»d31^ord., 23 ^ 35-Z no., 22 ^ bar. Einbanddecke 1^75-^ ord, 1 ^ 40 bar. Areieremplare unter Berechnung des Kinvandes: 13/12 in Htechnung, 9/8 gegen Var, wenn auf einmal bezogen. Vorstehendes Werk hat sich bereits während des Erscheinens der Lieferungsausgabe eines außergewöhnlichen Erfolges zu erfreuen gehabt. Die bislang vorliegenden Kritiken nennen das selbe „eine der wertvollsten Erscheinungen auf strafrechtlichem Gebiete" und rühmen ohne Ausnahme den trefflichen, dem Buche zu Grunde liegenden Gedanken, sämtliche, znm Teil noch gar nicht erläuterte strafrechtlichen Rcichsgesetze mit Ausnahme des Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung eingehend kommentiert in einem Bande zu vereinigen. Hinsichtlich der Bearbeitung und des inneren Wertes wird es allenthalben mit den Kommentaren von Ols- hauscn, Löwe, Wilmowski-Levh u. a. verglichen, zum Teil diesen sogar noch vvrangestellt. Ver möge dieser Thatsache und dank der Bemühung einer größeren Anzahl Sortimentshandlungen war denn auch der Absatz des Buches bereits ein so außergewöhnlicher, daß schon bei Ausgabe der letzten Lieferung der weitaus größere Teil der starken Auflage vergriffen war. Meine Erwartungen, welche ich an dieses Unter nehmen zu knüpfen wagte, sind dadurch weitaus übertroffen worden, und ich darf deshalb auch hoffen, daß das Werk zu dem unentbehrlichen Hilfs- material der Richter, Staats- und Rechts anwälte gerechnet werden und einen hervor ragenden Platz in der strafrechtlichen Litteratur dauernd einnehmen wird. Da ich nur noch eine ganz geringe Anzahl Exemplare kommissionsweise zur Verfügung stellen kann, werde ich zunächst die jenigen geehrten Handlungen dabei berücksichtigen, welche sich bereits der Lieferungsausgabe ange nommen haben und welche sich auch für meine anderen Werke zu verwenden Pflegen. Schließlich mache ich noch ergebenst darauf aufmerksam, daß das Werk durch illachträge, welche alle noch er scheinenden Gesetze mit Strafandrohungen ent halten werden, ergänzt werden wird, und daß es sich deshalb empfiehlt, Kontlnnattonslistrn an zulegen. Der erste Nachtrag erscheint bereits in etwa vier Wochen. Gleichzeitig habe ich von einigen Ab teilungen vorstehenden Werkes Separat- ausgaben veranstaltet. Diese Separa!- ausgabcn, welche vollkommen selbständige Erscheinungen darstellen und mit besonderen Registern rc. versehen sind, werden von solchen mit Freuden ausgenommen werden, welchen das ganze Werk zu kostspielig ist und die sich speziell sür eine dieser Ab teilungen interessieren. Dieselben erscheinen unter den Titeln: Die Reichsgesetze zum Schutz des geistigen Eigentums. Erläutert von vr. M. Stengleiu, und vr. H. Appelius, ReichSgrrtchisrat. Staatsanwalt. Brosch. 5 ord., in eleg. Ganzleineuband 5 80 H ord. Bezugsbedingungen wie bei den „Straf rechtlichen Nebengesetzen". Bezüglich dieser Abteilung mache ich darauf aufmerksam, daß die Kritik gerade diese Be arbeitungen besonders anerkennend ausgenommen hat und speziell die von dem Reichsgerichtsrat v>.Stenglein herrührenden Erläuterungen des Ge setzes, betr. das Urheberrecht an Schriftwerken ic. „als eine der vortrefflichsten der bisher erschie nenen Kommentierungen dieses Gesetzes" be zeichnet wurden. Noch höheren Wert aber erhält diese Ausgabe durch den Umstand, daß in dieser sämtliche sog. Schutzgesetze vereinigt sind, wäh rend die bisher erschienenen Bearbeitungen fast ausschließlich nur einen Teil derselben umfassen. Auch verfolgen diese Bearbeitungen mehr all gemeinere Gesichtspunkte, während mit Rücksicht aus die praktische Brauchbarkeit obiger Ausgabe be sonderes Gewicht aus die strafrechtlichen Teile der Gesetze gelegt ist. Ich glaube.deshalb, daß dieselbe sowohl vonJuristcn, wie auch von Schriftstellern, Künstlern, Sachvcrständtgcnvcreinen und deren Mitgliedern, Kunstvcrcinen, Patentanwälten u. s. w. mit Beifall ausgenommen werden wird. Aber auch für den Buchhandel selbst, wie für alle mit dem Buchgewerbe in Verbindung Stehenden, ist dieser Band von hohem Interesse. Um Ihnen selbst die Anschaffung des Buches zu erleichtern, bin ich deshalb bereit, Ihnen 1 Exemplar für Ihre Privatbibliothck mit ipo/o abzulasscn. ' Gewerbeordnung für das Deutsche Reich in ihrer gegenwärtigen Gestaltung, nebst den für das Reich und für Preußen erlassenen Ausführungsbestimmungen und einem An hänge, enthaltend die wichtigsten bezüglichen Gesetze und Verordnungen. Erläutert von vr. <H. Appelius, Staatsanwalt. In eleg. Ganzleinenband 7 ^ ord. Bezugsbedingungen wie bei den „Straf rechtlichen Nebengesetzen. Das Buch ist ein sehr erweiterter Ab druck aus den „Strafrechtlichen Nebengesetzen" und dürfte den größeren Bearbeitungen des Gesetzes zuzurechnen sein. Obwohl bereits eine ganze Reihe neuerer Ausgaben desselben erschie nen ist, fehlt es doch an einem Kommentar, in dem der preußische Richter, insbesondere der Strafrichter, sowie die sonst in Frage kommen den Interessenten (Staats- und Rechts anwälte, Gewerbe- und Regierungsräte, Gewerbeinspektoren u. s. w.) über alle die Fragen Ausschluß erhalten, welche sür die Praxis von besonderem Werte sind. Der Vorzug dieser, in erster Linie für den preußischen Praktiker bestimmten Ausgabe besteht somit vor allem in der hier zum ersten Male gegebenen eingehenden Erläuterung auch derjenigen Paragraphen, über welche Entscheidungen der Gerichte noch nicht ergangen sind. Da außerdem bereits die durch Gesetz vom 19. Juli 1893 bezw. 8. Juli 1893 erfolgten Abänderungen noch in den Text mit ausgenommen sind, das Buch also bis aus den heutigen Tag ergänzt ist, zweifle ich nicht, daß die Appeliussche Ausgabe sich ebenfalls bald einer allgemeinen Beliebtheit erfreuen wird. 4 Die Bost-, Aaön- und Tclcgraphcngcsctzgcbung des Deutschen Reiches. Erläutert von vr. M. St eng lein, Reichsger!chtsrat. Brosch. 2 ^ 50 -Z ord. Bezugsbedingungen wie bei den „Straf rechtliche» Nebengesetzen". Diese Ausgabe verdankt ihre Entstehung einer wiederholt an mich herangetretenen Nach frage nach einer Veranstaltung einer solchen und der Thatsache, daß es an einer knappen, biS auf die heutige Zeit ergänzten Kommentierung dieser Gesetze gänzlich fehlt. Die Auflage ist nur sehr klein, und kann ich deshalb ausnahmsweise nur einzelne Exemplare ä cond. zur Verfügung stellen, sür welche dann in erster Reihe die hühcrrn Post-, Bahn- und TelegraphcnbchSr- dcn und -Beamten ins Auge zu fassen sind.
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