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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1892
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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91. 21. April 1892. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 2399 Telephon. — Eine kleine Ermäßigung der Fernsprechtaxen ist in Württemberg in Kraft getreten. Die Gebühr für ein Gespräch im Fernverkehr ist von 6V aus 50 herabgesetzt worden. Dabei beträgt die Gesprächsdauer fünf Minuten gegen drei Minuten im Reichs-Post- gcbiete, wo ein solches Gespräch 1 ^ kostet. Mitteleuropäische Zeit. — DaS k. württcmbergische Justiz ministerium hat sich für Einführung der Einheitszeit auch bei den Justiz behörden entschieden. Der betreffende, vom 7. März d. I. datierende Erlaß betont, daß die allgemeine Einführung der neuen Verkehrszcit in das bürgerliche Leben im Hinblick auf die Bedenken Hegen ein längeres Nchcncinanderbcstehcn verschiedener Zeitrechnungen für das Verkehrs- lcben einerseits und sür das bürgerliche Leben anderseits als erstrebens wert erscheint. Es solle deshalb vom I. April d I. an bei Festsetzung des Beginnes und Endes der Geschäfts- und Kanzlcistundcn, der Ter mine, Sitzungen u. s. w. die neue Verkehrszcit angegeben werden. Daneben aber werde cs sich wenigstens für den Anfang, bis die neue Verkehrszcit im bürgerlichen Leben vollständig durchgedrungen sein würde, empfehlen, neben der neuen Verkehrszcit zugleich die bisherige Zeit an- zuführcn und diese doppelte Zeitangabe insbesondere auch in Vor ladungen in einer jeden Irrtum ausschlicßenden Weise aufzunehmcn, z B. in einer Ladung vor das Stuttgarter Amtsgericht den Termin fcstzusctzen -ans den 26. April, vormittags !> llhr nach neuer Verkehrszeit (nach bisheriger Stuttgarter Zeit aus 8 Uhr 37 Minuten). - Aus dem Antiquariat — Die Bibliothek des verstorbenen Majors von Stülpnagcl in Hamburg, umfassend eine große Anzahl wertvoller kricgsgeschichtlichcr Werke, ging in den Besitz des neu- gegründeten Antiquariats von Adolf Weigel in Leipzig, Wtnter- gartenstr. 4, über. — Die namentlich an deutsch-rechtlichen, sowie staats-und vcrwaltungs- rcchtlichen Werken reiche Bibliothek des verstorbenen Professors vr. W. Vogel in Erlangen ist in das Eigentum des Spezialgeschäfts für Rechts und StaatswisseNschaftcn und Geschichte R. L. Prager in Berlin über gegangen. VomBuchdruckwescn. — In der -Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker- fordert der Prinzipals-Vorsitzende der Tarifkommission, deren Gehilfenmitglieder bekanntlich vor Ausbruch des Streiks ihre Aemter niedergelegt haben, die Gesamtheit der in den tariszahlenden Druckereien beschäftigten Gehilfen aus, die Ersatzwahlen der Gehilfen- mitglieder vorzunehmcn, damit die Tarifkommission zur Beratung der künftigen Tarifverhältnisse demnächst zusammcntreten könne. Stuttgarter Buchhandlungs-Gchilfen-Vercin. — Der Stuttgarter Buchhandlungs-Gchilscn-Bcrein, der früher lange Jahre den mit Unrecht angescindetcn und übrigens noch immer populären Namen -Ulk- führte, wird in den Tagen des 2. u 3. Juli d. I. sein fünfund zwanzigstes Stiftungsfest feiern. Er hofft, bei diesem Anlaß manchen seiner -alten Herren- persönlich begrüßen zu dürfen und bittet in einer Anzeige in diesem Blatte um gefällige baldige Mit teilung der gegenwärtigen Adressen dieser alten Mitglieder. Gewiß werden viele der letzteren sich gern der Tage ihrer Jugend im schönen Stuttgart und der fröhlichen Lebenslust im Kreise lieber Freunde bei den häufigen Zusammenkünften im -Ulk« erinnern und dem Rufe mit besonderem Vergnügen Folge leisten. ^ Sprechsaal. Preisunterbietung. Im Börsenblatt Nr. 80 vom 6. April d. I. veröffentlichten wir folgende Erklärung: Aus einem uns vorliegenden Cirkular des Post-Spar- und Vor schuß-Vereins zu Leipzig ersehen wir, daß dieser Verein seinen Mit gliedern die neue Auflage des Andrce'schen Handatlas zu 35 H pro Lieferung anbictct. Wir können eine solche Schleuderet nur auss lebhafteste bedauern und werden bemüht sein, die buchhändlerischcn Hintermänner dieser Offerte zu ermitteln und die Wege zu ver legen, aus denen die Lieferung etwa ersolgen könnte. Bielefeld und Leipzig, 4. April 1892. gez. Velhagcn L Klasing. Trotz dieser Erklärung gehen fortgesetzt zahlreiche Reklamationen und Zuschriften aus den Kreisen unsrer Geschäftsfreunde und sogar von buchhändlerischen Korporationen bei uns ein, die entweder schleunige Abhilfe von uns fordern oder uns direkt sür diese Schleuderofferte ver antwortlich machen; in einzelnen Zuschriften wird sogar behauptet, die Lieferung an den Post-Spar-Vcrein ginge direkt von der Vcrlagshand- lung aus. Demgegenüber erklären wir wiederholt, daß wir das Vorgehen des Post-Spar-Vereins, durch welches unsre eignen Interessen ebenso verletzt werden, wie die des gesamten Sortimentsbuchhandels, aufs lebhafteste beklagen und diesem Vereine nicht mir selbst nichts geliefert haben noch liefern werden, sondern auch die Lieferung an denselben durch dritte Hand aus alle Weise zu verhindern suchen werden. Im übrigen müssen wir unsre Herren Kollegen vom Sortiment bitten, auch selbst die Mühe weiterer Nachforschung in dieser Angelegenheit nicht zu scheuen und die Resultate ihrer Ermittlungen auf dem satzungsmäßigen Wege dem Vor stande des Börsenvereins znr weiteren Veranlassung zu unterbreiten, den wir auch unsrerseits von der Angelegenheit in Kenntnis gesetzt haben Bielefeld und Leipzig, 14. April 1892. Velhagcn L Klasing. Zu den »Neugründuilgeu«. Der geehrte Herr Einsender des Artikels -Neugründungen« in Nr. 78 des Börsenblatts spricht jedenfalls nur pro clomo. Zunächst stützt er sich auf das Schreiben eines Verlegers an einen Ortsvcrcin. Es ist wohl richtig, daß eine Ncugründung zum Teil auf Kosten der bereits bestehenden Handlungen geschieht; mit dem aber, was jener Herr Verleger weiter sagt, läßt er ein Bild vor uns erstehen, wie es sich bis jetzt dem Buchhandel noch nicht geboten, und das wohl den An fang einer gotdnen Zeit verheißen soll. Er ist nicht nur zufrieden mit dem Absatz seines Verlages seitens der Sortimente jener Stadt, sondern deren Erfolge genügen ihm sogar, es wäre ihm also gar nicht lieb, wenn an jenem Platz mehr verkauft werden würde. Glücklicher Mann! Doch Scherz beiseite! — Geschieht eine Neugründung auf Kosten anderer, warum will man es einem tüchtigen, strebsamen Anfänger ver denken, seine Existenz sich zu gründen, zumal wenn er nur in reeller und rechtlicher Weise vorgeht? Hat er nicht die gleiche Existenzberech tigung wie jeder andere? -Jeder ist sich selbst der Nächste- muß er eben sich auch sagen. Ist cs aber so unmöglich, daß ein Anfänger, ohne ein gehässiger Konkurrent werden zu müssen, sich neue Absatzgebiete zu er schließen weiß, die eben die bereits bestehenden Handlungen, weil sie -alte angesehene Häuser- sind, auszusuchcn nicht für nötig halten ? Dar über ließe sich noch viel sagen. Einer Neugründung, die sich aus unreelle Basis stützt, wird es nie gelingen, festen Fuß zu fassen. Wollte ich ein kindliches Gemüt sein, so würde ich mich auf den alten Satz berufen: Das Gute wird belohnt und das Böse bestraft! Darüber bin ich aber längst hinaus und ich halte mich an die notwendige Folge jeder Handlungsweise. Jedenfalls ist es Sache der Herren Verleger, sich sehr zu besinnen, ehe sic das Veto wie jener Zufriedene ihrer Kollegen aussprcchen. Ist die Neugründung unreell, was sich sehr bald herausstellt, so ist cS immer noch Zeit genug, Konto zu sperren und sich mit den »alten Häusern- zu begnügen. X. X. 2 Beachtenswert für Zeitnngsverleger. Es ist bisher wohl allgemein in den betreffenden Kreisen die An nahme verbreitet, daß die Rechnung über ein Inserat dem Belegblatte bcigefügt und das Ganze als Drucksache zu der für solche ermäßigten Taxe befördert werden könne. Eine diesbezügliche gelegentliche An frage beantwortete das Kaiser!. Postamt I zu Leipzig wie folgt: -Auf das Schreiben v. 24. d. M. wird unter gleichzeitiger Rück gabe der mit demselben hier vorgelcgten Gegenstände ergebenst mitgeteilt, daß nach den Bestimmungen der Postordnung nur bei gegen die ermäßigte Taxe versandten Büchern, Musikalien, Zeitschriften, Landkarten und Bildern die Beifügung einer die Sendung betreffenden, keine schriftlichen Mitteilungen enthaltenden Rechnung gestaltet ist. Ein Belegexemplar, wie das beigcfügte, ist nicht als Zeitschrist und demnach die beigefügte Rechnung über Inserate nicht als Drucksachensendung anzusehen.- Solchc Drucksachensendungen sind also nicht statthaft, und hat der Zeitungsvcrleger hierfür das volle Briefporto zu zahlen, oder er muß Belege besonders und Rechnung besonders senden. Frage. Ist der Sortimenter rechtlich verpflichtet seine O.-M.-Remitten- den über Leipzig abgehen zu lassen? Ist es unzulässig dieselben dem Verleger direkt franko an den Ver lagsort zuzustcllen? Kann der Verleger die Annahme solcher direkten Sendungen ver weigern? In der neuen Verkehrs-Ordnung fehlt leider eine diesbezügliche Be stimmung; wohl aber finden sich auf den Remittendenfakturen sehr ver schiedene Bestimmungen. Direkten Anlaß zu obiger Frage giebt die nachfolgende Stelle aus einem dem Einsender zugekommenen Schreiben: -Im Besitz Ihrer diesjährigen O.-M.-Remittenden, welche Sie un begreiflicher Weise in 7 Paketen a 5 icx nach hier sandten, erlaube ich mir vor allem zu bemerken, daß ich solche sür die Folge nicht mehr annehme, sondern retour gehen lasse. ES ist doch im Buchhandel Usus, die O.-M-Remittenden nach dem Kommissionsplatze, also Leipzig zu senden.» 0. 1,. 324»
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