7. Bericht des Vorstandes über den Beschluß der Hauptversammlung Kantate 1891: Die Hauptversammlung beschließt, den Vorstand zu beauftragen, den Antrag des Vereins Dresdener Buchhändler einer sorgfältigen Prüfung auf seine Durchführbarkeit sowohl nach finanzieller, als auch nach technischer Seite zu unterziehen und der nächsten ordentlichen Hauptversammlung darüber Bericht zu erstatten. 8. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle genehmigen, daß den im großen Festsaale des Deutschen Buchhändlerhauses bereits befindlichen Bildnissen eine weitere Reihe von Bildnissen hervorragender Berufsgenossen angefügt werde. 9. Antrag des Herrn Theodor Ackermann-München im Namen des Münchener Buchhändler-Vereins (unterstützt von mehr als 60 Mitgliedern, entsprechend Z 56 der Satzungen): Die Hauptversammlung wolle beschließen, den in 8 1 Abs. 2 der Satzungen enthaltenen Ausdruck „Bücherladen preise" in „Ladenpreise" umzuändern, oder dem betreffenden Satze eine sonstige passende Umformung zu geben, welche den Beschränkungen vorbengt, die bei buchstäblicher Auslegung dem jetzigen Wortlaute ent nommen werden könnten. Mitglieder der einunddreißig vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten Vereine können sowohl bei den Wahlen, als bei allen auf der Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung stehenden Gegenständen ihre Stimme auf ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten, und am Orte der Hauptversammlung anwesende Börsenvereins - Mitglieder können nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen. Die Vollmachten müssen lt. ß 17 der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle einge gangen und nach den Bestimmungen der Geschäfts-Ordnung für den Wahl-Ausschuß ausgefcrtigt sein (vgl. Börsenbl. Nr. 65 vom 19. März d. I.). Eintrittskarten zur Hauptversammlung, Ausweiskarten zur Stimmstellvertretung, Stimmzettel für geheime Abstimmung und Wahlzettel sind möglichst am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend den 14. Mai 1892, nachmittags von 3—5 Uhr (ev. Sonntag Kantate, vormittags von 8—9 Uhr) im Ausschußzimmer, Eingang nächst der Platostraße, parterre links, vom Wahl-Ausschuß in Empfang zu nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden die Drucksachen durch die Bestellanstalt zugesandt. In das alljährlich auszugebende Fremdenverzeichnis werden alle diejenigen auswärtigen Mitglieder ausgenommen, welche spätestens bis Freitag den 13. Mai 1892, nachmittags 3 Uhr, mittels ihnen noch zugehenden Anmeldezettels der Geschäftsstelle angezcigt haben, ob sie zur Buchhändlermesse selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten ver treten sein, ob sie selbst oder durch ihren Kommissionär abrechnen und wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremden- verzeichnis steht von Sonnabend den 14. Mai 1892, vormittags 9 Uhr, ab in der Geschäftsstelle zur Verfügung der Mitglieder. In der diesjährigen Buchhändlermesse findet die Abrechnung am Montag nach Kantate, ^6. Mai 18^2 von morgens 8 Uhr bis nachmittags 1 Uhr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, welche Mitglieder des Börsenvereins sind, wollen sich zu diesen Tages stunden zur Abrechnung einfinden (Z 49 der Satzungen). Dieselben sind verpflichtet, die Zahlzettel für diejenigen aus wärtigen Verleger zur Stelle zu haben, welche sich rechtzeitig als selbst bezw. durch einen beglaubigten Angestellten ab- rcchuend bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins angemeldet haben und in den: von derselben anzufertigenden Fremdcn- verzeichnis aufgeführt sind. Diejenigen Mitglieds-:-, welche durch einen Angestellten abrechnen und Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, haben demselben eine Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift auszustellen. Die Beglaubigung geschieht durch den Leipziger Kommissionär des Ausstellers, falls derselbe Mitglied des Börsenvereins ist, andernfalls behördlich oder durch zwei Mit glieder des Börsenvereins. Die Vollmacht ist dem Geschäftsführer des Börsenvereins zur Prüfung vorzulegen; dieselbe bleibt bei den Akten, während dem Bevollmächtigten eine Legitimationskarte ausgehändigt wird. Nichtmitglieder des Börsenvereins dürfen die Abrechnung nur durch solche Leipziger Kommissionäre bewirken, welche Mitglieder des Börscnvereins sind, und nur mit Genehmigung des Vorstandes. Für ausgeschlossene Mitglieder und solche Firmen, über welche der Vorstand Vereinsmaßregeln verhängt hat, darf im Buchhändlerhause nicht abgerechnet werden.