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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1922
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- 1922-04-06
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- 06.04.1922
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)p° 82, 6. April 1922. Redaktioneller Teil. tar zur Preislreibereiverordnung 1918, S. 36) und Alsberg (PreiLtreibereistrafrecht, 6. Ausl., S. 105) bejaht, wenn auch, so insbesondere Lobe und Alsberg, nicht für alle Arten von Büchern. Geht man zur Beantwortung dieser Frage von dem Zwecke der Preistreibereiverordnung aus, die den Begriff der Gegen stände des täglichen Bedarfs in das Rechtsleben eingeführt hat, so muß man sagen, daß (beistimmend Lobe, S. 32) der Begriff, weil die Verordnung den Schutz der Volksgemeinschaft bezweckt, erweiternd ausgelegt werden mutz, da er die Befriedigung der Be dürfnisse weiterer Volksschichten sicherstellen will. Ganz enorme Bedürfnisse einzelner weniger, seien sie auch noch so hoch geartet und vom kulturellen Standpunkt aus hoch zu bewerten und anzu erkennen, sollen den Schutz nicht genießen. Daher fallen meines Erachtens von Büchern unter den Be griff der Gegenstände des täglichen Bedarfs alle jene, für die in weiteren Volkskreisen Bedarf vorhanden ist. So insbesondere Schulbücher, belletristische Werke, belehrende Schriften, in allge meinverständlicher Form abgefaßt, Kursbücher. Aber auch bei diesen Kategorien sind Ausnahmen dann zu machen, wenn die Art der Vervielfältigung und Verbreitung (so Luxusdrucke und kleine Auflagen) darauf hindeutet, daß aus einen großen Inter essentenkreis von vornherein nicht gerechnet wird, vielmehr den Liebhabereien einzelner weniger gedient werden soll. Ferner er- geben sich (und das gilt besonders für die Schriften belehrenden Inhalts) Ausnahmefälle durch den Gegenstand der Darstellung insofern, als dieser schon unter Umständen darauf hinweist, daß das Buch nur für Wenige bestimmt ist. So z. B. wird man Tagores Sadhana als Gegenstand des täglichen Bedarfs hin stellen, nicht aber die Deussensche Übersetzung der Upanischads. Denn Tagore richtet sich an den Gesamtlreis der Intellektuellen, Deussens Übertragung dagegen nur an den schmalen Ausschnitt derjenigen, die bis zum Texte der Upanischads selbst Vordringen wollen. II. Man muß ferner der Anschauung des Reichsgerichts bei pflichten, daß in den Ausführungen des Reichswirtschasts-Ministe- riums vom 30. April 1920, wonach es einen Sortimenterzuschlag von 207° vorläufig nicht beanstanden will, keine bindende Fest stellung liegt, daß bei Ansetzung eines Zuschlags in dieser Höhe ein übermäßiger, als Preiswucher rechtlich zu bewertender Preis nicht borliege, denn eine solche Feststellung ist lediglich Sache des erkennenden Gerichts. Aber diese Ausführungen des Reichswirt schaftsministeriums bilden einen wertvollen Beitrag zur Urtsils- bildung des Richters betr. Vorliegen eines übermäßigen Ge winnes. III. Der Schlußsatz des Urteils: »Bei Würdigung des Be schlusses des Berliner Sortimenter-Vereins wird davon auszu gehen sein, daß aus einer Vereinbarung die rechtliche Verpflich tung zur Begehung einer strafbaren Handlung niemals entstehen kann«, darf nicht mißverstanden werden. Dieser Satz stellt zunächst nur eine bindende Anweisung an den Unterrichter dar, bestimmte rechtliche Gesichtspunkte bei Auslegung einer Tatsache anzuwen den. Mit Anwendung dieser vom Reichsgericht bezeichneten Rechtsanschauung, daß der Buchhändler, sofern der objektive Tat bestand des Preiswuchers gegeben ist, sich nicht damit verteidigen könne, daß ihn der Beschluß des Berliner Sortimenter-Vereins zu einer solchen Preiserhöhung gezwungen habe, ist mithin unbe dingt zu rechnen. Das Reichsgericht leugnet also für diesen Fall die Existenz einer sog. Pfltchtkollision, daß nämlich die allge meine Rechtspflicht des Unterlassens eines Preiswuchers mit der durch die Zugehörigkeit zur Berufsvertretung dieser gegenüber gebotenen Unterordnungspflicht in Konflikt gerate. Auch dieser Ansicht kann man beipflichten, weil es dem einzelnen Vereinsmit- gliede, das sich einem Vereinsbeschlusse nicht fügen will, mit Rück sicht auf die etwa entstehende Pflichtenkollision freisteht, den be treffenden Beschluß mit den gesetzlichen Mitteln anzufechten oder aus dem Vereine auszuscheiden und sich damit seiner Verpflich tung zu entziehen. Ob dieses aus wirtschaftlichen Gründen über haupt möglich ist, dürfte oft zweifelhaft sein. Daß damit dem erwähnten Beschlüsse des Berliner Sorti-i menter-Vereins in strafrechtlicher Beziehung jede Beachtung zu j versagen ist, ist nicht gesagt worden, woraus das Urteil des Reichs gerichts überdies hinweist. Druckpapierpreis. Vom Verband Deutscher Druckpapier-Fabri ken, G. m. b. H. in B e r l i n wird uns geschrieben: Mit der Preisfrage für Druckpapier haben sich in den letzten Wochen fast alle Tageszeitungen eingehend beschäftigt. Wie ge- ! wöhnlich sind die Druckpapierfabriken für die Preissteigerung auf dem Druckpapiermarkte verantwortlich gemacht worden. Aus drücke wie »gemeiner Papierwucher« usw. sind milde, zum Teil !sind noch viel stärkere Ausdrücke gebraucht worden. So scheut sich sogar der Verein Deutscher Zeitungsverleger — Kreis Mittel deutschland — nicht, in einer am 23. Februar in Weimar gefaßten Entschließung »rücksichtsloses Einschreiten gegen alle wucherischen Maßnahmen, die den wahnsinnigen und unerträglichen Papierpreis bestimmen«, zu fordern. Am Montag, dem 13. März, hat sich der Hauptverein der deut schen Zeitungsverleger in Weimar ebenfalls mit der Preisfrage für Zeitungsdruckpapier, im Zusammenhang mit allen Nöten, die das Zeitungsgewerbe bedrücken, besaßt. Die Kundgebung, die der Verein Deutscher Zeitungsverleger erlassen hat, dürfte allgemein bekannt sein; es erübrigt sich, hier solche wörtlich an zuführen (abgedruckt im Bbl. Nr. 66 vom 18. Mürz). Wenn es in fast allen Zeitungen so hingestellt wird, als ob an dem angekündigten Untergang des Zeitungsgewerbes einzig und allein der hohe Papierpreis schuld sei, so scheint es doch eine ganze Anzahl einsichtiger Verleger zu geben, die den Dingen auf den Grund gehen und dabei die wahre Ursache der Preissteige rung erkannt haben. In der Sitzung in Weimar hat nach dem »Zeitungsverlag« Nr. II vom 17. März 1922 der langjährige Vorsitzende des Vereins Deutscher Zeitungsverleger — jetzt Ehrenvorsitzende — Herr vr. Fab er, Magdeburg, folgendes ausgesührt: »Die Ursache unserer Notlage ist mannigfach — die unausweichlich mit der Verschlechterung der Mark steigenden Löhne und Gehälter, die aller Aufmerksamkeit von Regierung und Parlament bedürfende Papierverteuerung —katastrophal zugeffitzt aber hat sich die Lage erst durch das unglückliche Zusammcntrefsen anderer Momente mit den ebenerwähnten. Erst jetzt wirkt die Einkommensteuer in ihrer volle» Höhe nach einer als viel zu hoch erkannte» und inzwischen abge änderten Staffel sich aus, erst jetzt kommt die Anzelgensteuer in ihrer ganzen Schwere zum Ausdruck, indem die inzwischen elngetretene weitere Markentivcrtung Verleger in höhere Steuerstasseln drängt, für die der Gesetzgeber an eine sehr viel mildere Besteuerung gedacht hat. Das ist die entsetzliche Tragik unserer Lage: im nächsten Jahre haben wir geringere Einkommensteuer zu zahle», im nächsten wird, menschlichem Ermessen nach, die ungerechte Anzelgensteuer sortgesallcn sein; bis dahin aber sind, weil man die Belastung der verfehlten Steuergesetzgebung für jetzt noch sortbestehen läßt, für Deutschland lebenswichtige Zeitungen zusammengebrochen. Hier mutz geholfen werden, hier muß sofort vom Reiche eingegrissen werben unter dem Gesichtspunkte der ganz einzigartigen, bisher in keiner Weise berück sichtigten Eigenart der Zeitungswirtschaft, des aus ihren im höchsten Staatsintcresse liegenden öffentlichen Ausgabe» fließenden wirtschaftlichen, irrationellen Einschlags«. Weitere Redner haben ungefähr den gleichen Standpunkt ver treten, besonders aber ist auf die ungewöhnliche Holz-, Kohlsn- und Frachtenverteuerung hingewiesen worden. Revisionen, die bei den verschiedensten Druckpapierfabriken durch die Preisprü fungsstellen des Reiches sowie der Länder (insbesondere Bayern und Sachsen) vorgenommen wurden, ergaben zweifelsfrei, daß der Märzpreis von etwa 8,25 -lk je Kilogramm Rollenpapier frei Empfangsstation den Gestehungskosten vollkommen entspricht. Eine ganze Anzahl Fabriken hat, wie das von uns nachgewie sen wurde, bei diesem Preise mit Verlust gearbeitet. Demzufolge hat auch Herr Staatssekretär Hirsch in den verschiedenen Sitzungen im Reichswirtschaftsministerium sowie im Reichstage betont, daß der Preis für Druckpapier im Hinblick auf die Gestehungskosten nicht als übermäßig bezeichnet werden könne. In einer der letzten Sitzungen im Reichswirtschaftsministe rium, an der ein Vertreter der Preisprüfungsstelle von Bayern teilgenommen hat, ist von diesem ausdrücklich hervorgehoben wor den, daß es schon in den Monaten Januar und Februar den Fa- n - 447
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