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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-03-24
- Erscheinungsdatum
- 24.03.1892
- Sprache
- Deutsch
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1802 Nichtamtlicher Teil. äS 69, 24. Mürz 1892. durch die Kongresse in Form gebracht und on Fragen der Praxis angcknüvst werden; so werden sie Körper und Leben gewinnen. Diese Aufgabe, eine Ergänzung derjenigen einer immer größeren Erweiterung der Berner Konvention, wird die Arbeit der ver schiedenen inneren Gesetzgebungen, die die vielfältigen besonderen Gebräuche des Buchhandels der einzelnen Länder zusammenfassen, nur sehr wenig hindern.*) Die internationalen Bestimmungen könnten einen Anhang zum Berner Uebereinkommen bilden oder unter der Form einer Vereinbarung, zunächst in einem beschränk ten Gebiete mit einer bestimmten Zahl zustimmender Staaten in die Erscheinung trete». (Fortsetzung folgt) Vermischtes. Reichsgerichts«: »tscheidung. — Bei der Acndcrung der Person des Inhabers einer Firma genügt, nach einem Urteil des Reichsgerichts, I. Civilscnats, vom 9. Dezember l891. Dritten gegen über regelmäßig die Eintragung und öffentliche Bekanntmachung dieser Aendcrung; die Versendung von Cirkularcn an die Personen, mit welchen die Firma bisher gearbeitet hatte, ist im allgemeinen nicht erforderlich. Behauptet aber der Dritte, welcher aus einem mit der Firma nach der Acndcrung geschlossenen Geschäfte den früheren Inhaber der Firma haft bar machen will, daß besondere Umstände Vorlagen, welche die Annahme begründeten, daß er die Aendcrung weder gekannt habe, noch habe kennen müssen, so muß er den Beweis dieser Umstände führen. Unterstützungsverein deutscher Buchhändler und Buch- handlungsgehülfen. — Seitens der Unterzeichner des Antrages vr. Weidling und Genossen ist das nachstehende Schreiben versandt worden: An die Mitglieder des UntcrstützungsvercinS deutscher Buchhändler und Buchhandlungsgchülfen. Sehr geehrter Herr! In der am Sonntag, den 27. März d. I., vormittags 11 Uhr stattfindenden Generalversammlung des Untcrstützungsvcrcins deutscher Buchhändler und Buchhandlungsgehülfcn steht ein wichtiger und ein schneidender Antrag auf Aendcrung der Statuten des Unterstützungs- Vereins zur Beratung. Der Antrag, der in Nr. 293 des Börsenblattes vom 18. Dezember 1891 veröffentlicht worden ist, bezweckt: die dem Vorstände zur Verfügung stehenden Mittel des beweglichen Fonds erheblich zu vermehren, nachdem der Reservefonds wohl eine genügende Höhe erreicht hat. Da nach satzungsgemäßcn Bestim mungen über den Antrag nur abgestimmt werden darf, wenn mindestens fünfzig Vereinsmitglicder anwesend sind, so ist schon aus diesem Grunde Ihr Erscheinen dringend zu wünschen. Wir bitten Sic daher, am Sonntag, den 27. März, vormittags 11 Uhr, im mittleren Saale des Architcktenhauses, Wilhclmstr. 92, erscheinen zu wollen. Berlin, 15. März 1392. Weidling. — Grundmann. — E. Mecklenburg. — Schmcr- sow. — Hüttig — Bollert. — Sprcngholz — Grieben — Küstenmacher — Rohrlack. — Paschkc. — G. Schmidt. — Damcs. — R. Hosmann. — Rühe. — Krehenberg — Kupfer. — Worms. — Czihatzky. — W. Mecklenburg. — H. Brücker. Zur Statistik des Deutschen Schriftsteller-Verbandes. — Das soeben seitens des gcschäftssührcnden Vorstandes des Deutschen Schriststcllcrvcrbandcs an die Mitglieder versandte Mitglieder-Vcrzeichnis weist 870 Namen auf: darunter 163 weibliche (Frauen und Mädchen). Unter den 707 männlichen Bcrbandsmilgliedern sind 2 Herzöge, 1 Prinz und eine Anzahl Grafen und Freiherren. Dem Osfizierstandc gehören 31 an; dem höheren, sowohl richterlichen als Vcrwaltungsbcamtcnstande 57; Lehrer (sowohl Volks- als Realschul- und Gymnasiallehrer), ferner Gymnasial- und Scminardirektorcn, Univcrsitätsprofcssoren und Geistliche sind 89; Künstler (Maler, Bildhauer, Architekten und Ingenieure) 23; Kauslcutc, Banliers und Fabrikanten 22; Schauspieler und Theatcr- direktorcn 9; Acrztc und Apotheker 12. Also etwa 253 Nichtberufs- schriftsteller und 354 Berussschriftsteller. Von den 163 Damen ist *) Wer sich einen Begriff von der Verschiedenheit der Gebräuche in den VerlagshLusern machen will, braucht nur die zwanzig Vcrlags- vertragseniwürfc zu lesen, die Herr Vo i gtländcr veröffentlicht und deren Uebcrsckristcn, entsprechend den verschiedenen Arten heraus zugebender Werke, hier angegeben seien: Wissenschaftliches Werk, Wissenschaftliches Lehrbuch mit Abbildungen, Sammlung wissenschaftlicher Abhandlungen, Schulbuch. Scbulatlas, Jugendschrist, Gcsctzcsausgabe. Adreßbuch, Fremdenführer, Politische Flugschrift, Roman, Novelle, Rcisc- schilderung, Gedichte, Kolportagcroman, Theaterstück, Operette, Musik stücke, Gemälde, Malvorlagen, Lehrerzeitung, Politische Zeitung. etwa die Hälfte Berufsschriststellerinncn, die andere Hälfte Beamten- und Osfizierswitwcn, Gutshcrrinnen, Lehrerinnen und Erzieherinnen ». dcrgl. Es würden sich also eigentliche Berussschriftsteller (männlichen und weiblichen Geschlechts) 536 und Nichtbcrufsschriftsteller (männlichen und weiblichen Geschlechts) 325 ergeben. (Deutsche Presse.) In Oesterreich verboten. — Das -Amtsblatt zur Wiener Zeitung- bringt folgende Erkenntnisse: 1) Das k. k. Landes als Preßgericht in Graz hat mit dem Erkennt nisse vom 8. Jänner 1892, Z. 496, die Wcitcrvcrbreitung der in Leipzig erschienenen Druckschrift: -Der Himmel auf Erden- von Emil Gregoro- vius — Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig, nach den 88 58, 59, 65, 122, 302, 305 und 516 St. G verboten. 2) Das k. k. Landesgcricht Wien als Preßgericht hat auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschast erkannt, daß der Inhalt der ausländischen nicht periodischen Druckschrift mit dem Titel: -Zwei Monate im Wiener Landesgcricht. Ein Beitrag zur niodcrnen Cullurgeschichte des Kaiser reichs Oesterreich. Auf Grund eigener Erlebnisse von Friedrich von Levctzow. Leipzig, Verlag von Carl Minde- — dem ganzen Umfange nach das Vergehen nach 8 300 St. G. begründe, und cs wird nach H 493 St. P. O. das Verbot der Weitcrverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen. Wien, am 17. Februar 1892. Einfuhr von Drucksachen durch die Post in den Ver einigten Staaten N. A. — Dem Leipziger Tageblatt entnehmen wir folgende Cirkularversügung des Schatzdepartemcnts: Durch die Post eingcsührte Drucksachen können von jetzt ab je nach Befinden der Zollkollcktorcn und anderer oberer Zollbeamten gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe des Zolls sreigcgcbcn werden. Gegenstände, welche als unerlaubte Einfuhr durch die Post beschlag nahmt sind, können freigcgeocn und die Geldstrafe kann erlassen werden, wenn dieselben dem Absender aus Kqsten des Adressaten in Gegenwart des Zollbeamten durch die Post zurückgcsandt werden. Erreicht der Zoll für die in den Postsendungen gefundenen Drucksachen nicht 50 Cents im einzelnen Fall, so kann er erlassen, und können die betreffenden Drucksachen mit der Post weiter befördert werden. Diese Verfügung findet jedoch auf die Einfuhr aus Ländern, welche be sondere Pakelpostverträge mit den Vereinigten Staaten haben, keine An wendung. Aus solchen Ländern mit der Post eingcsührte zollpflichtige Gegenstände unterliegen nicht der Beschlagnahme, sondern werden gegen Entrichtung des darauf entfallenden Eingangszolles ausgchändigt. Auf Lotterieen bezügliche Drucksachen sind von der vorgenannten Begünstigung ausgeschlossen. Weltausstellung in Chicago. — Der Rcichsanzeigcr bringt an nichtamtlicher Stelle folgende Mitteilung: Die Anmeldungen sür die deutsche Abteilung auf der Welt-Aus stellung in Chicago lausen noch immer in reichlichem Maße ein. Die auch bei früheren Ausstellungen beobachtete Erscheinung, daß ein großer Tcij von Ausstellern erst in letzter Stunde seine Beteiligung erklärt, macht sich auch jetzt wieder bemerkbar. Der Grund hiervon wird wahrscheinlich in dem Gedanken zu finden sein, daß uns noch fast ein Jahr von der Eröffnung der Ausstellung trennt, ohne daß dabei die sür die planmäßige Vorbereitung der Arbeiten verhältnismäßige Kürze des Zeitraums in Rücksicht gezogen wird. Die im gegenwärtigen Augenblick bereits ziemlich geförderten Raumvertcilungsarbeiten lassen erkennen, daß der Dcutschjand zucrtcilte Raum, namentlich derjenige in der Jndustriehalle, durch die bereits vorliegenden Anmeldungen reichlich in Anspruch genommen ist. Auf eine Berücksichtigung der nunmehr noch eingehenden Anmeldungen, welche immerhin auf Kosten der bisherige» Anmelder erfolgen würde, kann daher nur nock iniofcrn gerechnet werden, als die angcmeldctcn Gegenstände von besonders hervorragender Be deutung und demnach zur Ergänzung des Gesamtbildes der deutschen Abteilung wertvoll und unentbehrlich sind. Universitätsbibliothek zu Toronto. — Wir empfingen mit der Bitte um Veröffentlichung folgende Mitteilung: Bekanntlich hatte sich vor einiger Zeit ein deutsches Komitee ge bildet, welchem eine große Anzahl hervorragender Staatsmänner, Ge lehrter und Buchhändler bcigctretcn war, um Bücherspcnden sür die durch ein Brandunglück völlig zerstörte Universitätsbibliothek von Toronto zu sammeln. Die Bemühungen des Komitees sind vom besten Erfolge begleitet gewesen. Am letzten Jahresschluß waren außer 696 Bänden, welche direkt oder über London nach Toronto gesandt waren, 7495 Bände bei den Sammclstcllcn des Komitees eingcgangen. Seitdem sind weitere Spenden erfolgt, unter ihnen eine äußerst wertvolle, nahezu 500 Bände umfassende von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser. Im ganzen belaufen sich die deutschen Spenden bis jetzt auf etwa 8800 Bände. Von diesen entfallen 500 auf die erwähnte Gabe des Kaisers, 4234 kamen von staatlichen Behörden und Instituten, 1028 von Akademicen und anderen gelehrten Gesellschaften, 2643 von Buch händlern und 407 von Privaten.
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