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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1892
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1892
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- Deutsch
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mich ein wenig als Autor zu fühlen. Der Autor liebt cs, dem Verleger Schlechtes nachzurcden, wie der Künstler es liebt, dem Liebhaber Schlechtes nachzureden, obwohl der Liebhaber es ist, von dem der Künstler lebt, wie der Autor vom Verleger. Vielleicht ist das gerade der Grund. Dem sei wie ihm wolle, es giebt gegensätzliche Interessen. Der Autor trachtet möglichst viel für sein Werk zu erhalten; der Verleger trachtet, ihm möglichst wenig zu geben. Das ist die Sachlage in ihrer ganzen Brutalität. So unehrerbietig der Vergleich sein mag, es ist der Kampf des irdenen Topfes gegen den eisernen. Ich darf sagen, daß der Verleger hier der eiserne Topf ist. Dank seinen geschäftlichen Fähigkeiten besitzt er Vermögen und vor allem Er fahrung, welche bewirken, daß er selbst immer derjenige ist, der die Vertragsbedingungen stellt, wie der Versicherer die Bestimmungen der Versicherungspolice. Würde es da nicht gut sein, wenn der Gesetzgeber erklärt, daß gewisse Klauseln, die einzelne, zum Mißbrauch ihrer Macht stellung besonders hinncigendc Verleger versucht sein könnten auf zunehmen, wie zum Beispiel den vollständigen Verzicht auf das Urheber recht ohne irgend welche Gegenleistung, nichtig sein sollten als gegen die öffentliche Ordnung? Ich weiß wohl, daß Verleger dieser Art bis jetzt selten sind; aber cs genügt, daß es überhaupt welche geben könnte. Ich werfe diese Frage auf. Ich möchte nicht, daß man in einer absoluten Form erklärt, ein Verlagsgesetz sei nicht erforderlich. Man sollte einen Mittelweg cinschlagen, die Angelegenheit vertagen und zum Beispiel sagen: so lange nicht schreiende Mißbräuche hervortreten, braucht man aus diesem Gebiete nicht gesetzgeberisch thätig zu sein. Das ist mein Vorschlag-. Herr Plon: -Seit dem Schriftstellcrkongrcß in Paris im Jahre 1889, auf dem man Anspielungen wie die eben gehörte gemacht hat, habe ich gegen den Vorschlag angekämpft, der darin bestand, ein Gesetz zu verlangen. Zuerst wollten wir Verleger uns nicht aussprechen, weil wir glaubten, daß die Herbeiführung eines.Gesetzes in den Wünschen der Schriftsteller läge, und wir, in Frankreich wenigstens, keineswegs die feindlichen Brüder sind, als die man uns hingcstcllt hat. Wir wollten bei den Autoren den Verdacht nicht auskommcn lassen, als bekämpften wir den Vorschlag deswegen, weil er von ihnen ausgchc und er uns hinderlich sein könnte. Wir haben uns also im Anfänge zurückgehalten, haben aber bemerkt, daß die Autoren sehr geteilter Ansicht über die Frage waren und viele von ihnen die Sache gefährlich fanden. Die Gesetzgeber machen nicht immer gute Gesetze. Man hat mich oft gedrängt meine Meinung zu äußern, die, wie man behauptete, interessant sein könnte. Man vergleicht den Muster vertrag, der zu machen sein würde, mit dem Mustcr-Ehevcrlrag; nun, es giebt keine Möglichkeit einer Vergleichung in dieser Richtung^ Der Gesetzgeber hat es nützlich und notwendig gefunden, einen Muster-Ehevertrag vorzuschrcibcn, weil in einem Staate die Leute, die sich verheiraten, nach Tausenden und Millionen zählen. Es giebt deren, die mehr oder weniger arm sind, es giebt deren, die garnichts haben, cs giebt deren, die jung sind und nur daran denken, sich zu kriegen. Aus diesen Verbindungen erwachsen Kinder und Interessen, es kommen Vcrmögenssragen hinzu, und da ist cs nötig, daß alles seine Ordnung hat. Diese Ordnung schafft der Muster-Ehcverlrag für alle die Personen, die sich nicht darum bekümmert haben, festzusetzen, unter welchen Rechtsverhältnissen sie leben wollten. Aber da es sich hier nicht darum handelt, die Verhältnisse von Mil lionen von Individuen zu ordnen, da cs sich darum handelt, wie z. B. in den betreffenden Bcrussgattungen Frankreichs, nur die Beziehungen zwischen einigen Hundert Verlegern und einigen Tausend Schriftstellern zu regeln, so ist die Sachlage durchaus nicht die gleiche. Sind die Schriftsteller und Verleger unfähig, ungebildet? Ich glaube nicht. Was mich und andre Verleger betrifft, so weise ich diese An nahme entschieden zurück. Wir können lesen und schreiben, wir verstehen einen Vertrag zu machen, und die Autoren auch. Ueberdies, in Frank reich wenigstens, kann man sagen, wenn wir Verleger eiserne Töpfe sind, dann sind die Schriftsteller eherne Töpfe. Sic wissen sich sehr gut zu ver teidigen, und ich will sie deswegen keineswegs tadeln. Die erfolgreichen Schriftsteller kennen den Preis dessen vollkommen, was man hier in einer aus dem gegenwärtigen Kongreß aufgeworfenen Frage, diese »Ware» (»clonräs») genannt hat. Sic kennen den Preis der Littcratur vom ge schäftlichen Standpunkte, sic bestimmen den Preis vom künstlerischen Standpunkte vielleicht zu bescheiden, aber nicht vom geschäftlichen. Es versteht sich, daß der Autor sein VerlagshauS wählen und mit ehrenhaften Leuten verhandeln muß. In diesem Falle giebt es keine Schwierigkeiten. Was vor allem den Pariser Kongreß bestimmt hat, den Vorschlag abzulehncn, war die Behauptung, daß man seit zwanzig oder fünfund zwanzig Jahreu sozusagen keinen Prozeß zwischen Schriftsteller und Ver leger erlebt habe. So etwas ist also nicht vorgekommen Wenn man zufällig von einem Prozesse hört, dann handelt es sich niemals um eine Rechts- oder Prinzipicnsragc, sondern um die Begleichung einer Rechnung. Das kann zwischen dem, der ein Werk verkauft und dem der cs kaust, ebensogut Vorkommen, wie zwischen dem, der ein Pferd verkauft, und dem Käufer, und da steht man unter dem gemeinen Recht. Weil wir in Frankreich nun unter so glücklichen Verhältnissen leben, daß wir keine Prozesse mit einander haben, so halten wir es für weise, nichts an diesen Verhältnissen zu ändern. (Fortsetzung folgt.); sj ^ Die Vorbildersammlung des Deutschen Buchgewerbe-Museums.l Die Sammlungen des Buchgewerbe-Museums setzen sich aus zwei Hauptbeständen zusammen, aus der von der Kgl. Säch sischen Regierung seiner Zeit erworbenen ehemals Klemmschen bibliographischen Sammlung, und aus den von den Freunden und Gönnern des Museums gestifteten neueren Erzeugnissen der Buchgewerbe. Neben diesen Sammlungen ist von vornherein die Gründung einer Vorbildersammlung ins Auge gefaßt worden, über deren Anlage in dem Jahresbericht des Centralvereins für das gesammte Buchgewerbe für 1887 Bericht erstattet worden ist. Bei den geringen für diese Zwecke zur Verfügung stehenden Mitteln hat bis jetzt nur ein Teil dieser Sammlung, der Buch einband, eine gewisse Abrundung erfahren. In 1000 Abtei lungen auf 800 Kartons in 44 Mappen wird die Entwickelung des Bucheinbands von der frühesten Zeit bis jetzt vor Augen geführt. Für einen andern Teil der Vorbildersammlung ist nament lich durch eine Schenkung der Firma Breitkopf L Härtel schon ein großes Material vereinigt worden, nämlich für eine Geschichte der Schrift. Aus den alten Beständen der Buchdruckerei von Breitkopf L Härtel ist dem Museum eine Anzahl von ältere» Schrift proben und Probenbüchern überwiesen worden Außerdem be sitzt das Museum eine leider ganz und gar nicht vollständige Sammlung moderner Schriftproben. Die aus einzelnen Blättern bestehende Sammlung von Schriftproben, die durch das Zerlegen von einigen in zwei Exemplaren vorhandenen Schriftprobenbänden erweitert wurde, konnte leider aus Mangel an Mitteln noch nicht montiert werden. Indem wir zum Schluß ein Verzeichnis der vorhandenen Schriftproben und eine Uebersicht über den jetzigen Bestand dieser Abteilung der Vorbildersammlung geben, richten wir an alle Herren Buchdrucker, Schriftgießer und Schriftschneider die Bitte, nicht allein je zwei Exemplare ihrer eigenen Schriftproben über senden zu wollen, sondern auch aus den älteren nicht mehr brauchbaren Beständen alle Schriftproben anderer Firmen — seien es auch nur einzelne Blätter — dem Buchgewerbe-Museum zur Vervollständigung der Vorbildersammlung stiften zu wollen. Vorbildersammlung zur Geschichte der Druckschrift. 19. Jahrhundert. Gotisch 120 Bl. Transport 1255 Bl. Schwabachcr 10 „ Zierschristen 150 ,. Fraktur 300 „ Plakatschriften 90 „ Kanzlei, Midoline 40 „ Griechisch 10 „ Antiqua 400 „ Russisch IS „ Egypticnne, Mediaeval 200 „ Hebräisch 15 Kursiv 25 ,. Sonstige fremde Schriften 15 „ Schreibschriften 110 ,. Noten 25 „ Initialen bO „ 1575 Bl. Z1L55 Bl. Schriftproben von Schriftgießereien und Buchdruckcreien in Bandform. Andreaesche Buchhandlung, Schriftgießerei. Proben. Frankfurt a. M. 1826. 4. und 1834. 4°. 2 Bde. — Buchbindcrjchriftcn. 1830. qu. 8". Xudort krsrss, Aravgurs. ksris (ea. 1850). 8". 16 LI. Bär L Hermann, Buchdruckerci, Leipzig. Proben ca. 1890. 8°. Lara st Osrarä, suecesüsurs äs Vibert ÜIs, Aravsurs. karis c>. 4. Ar. 8». Baucrschc Gießerei, Frankfurt a. M. Fortsetzung Nr. 5. Jan. 1877. Fol. Baur L Co., Schriftgießerei. Stuttgart, (ca 1885.) 8°. Blender, I. W., Schriftgießerei. Köln a. Rh. Kaleidoskop-Einfas sungen. 1842. 4°. 6 Bl. Locloni, Oiawb., Naouale tipoAratieo. Larwa 1818. 4". 2 öäo. Breitkops L Härtel, Leipzig. Notenproben. 1885. Fol. — Schriftproben, o. I (ca 1888). 8". Brönner, H. L., Frankfurt a. M. Proben. 1844. 4'. 24 Bl. Lrues'a Hsv lkoric txps-fouaär/. Lxsoimsn, 1858. 4".
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