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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1892
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.03.1892
- Sprache
- Deutsch
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1708 Nichtamtlicher Teil. 66, 21. Mürz 1892. Autor und Verleger vom Vertriebe seines Produkts in Amerika aus- zuschließen, wenn er die amerikanischen Gesetzesbestimmungen erfüllt. Da diese Befürchtung auch in anderen Interessentenkreisen verbreitet sein dürste, so halte ich es für notwendig, darauf hinzuweisen, daß im Falle der nicht erfolgten Hinterlegung zweier Exemplare in vorgeschriebener Weise zwar der Nachdruck in der Union selbstverständlich gestattet ist, keineswegs ist aber eine Verfolgung oder ein Ausschluß der eingeführten Originalwerke, und zwar nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes, möglich. Ich sehe mich ferner veranlaßt, mitzuteilen, daß der Vor stand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, des berech tigten Vertreters des deutschen Buchhandels, mit dem Inhalt meiner Ausführungen und derjenigen des Herrn Geheimen Legationsrats Reichardt nicht nur sich vollständig einverstanden erklärt, sondern auch die erforderlichen Schritte zur Errichtung einer Vertretung des deutschen Buch-, Kunst- und Musikverlags in Newyork gethan hat, und daß diese Vertretung gleichzeitig mit dem Vertrag in Kraft tritt. Ich kann also, was ich bei früherer Gelegenheit gesagt habe, hier nur bestätigen und wiederholt die Annahme des Abkommens empfehlen. Bei dieser Gelegenheit gestatte ich mir, wiederholt auf die schweren Mißstände hinzuweisen, welche der Mangel eines Ab kommens mit Holland für den deutschen Buchhandel im Ge folge hat, wie ich sie ja hier bei Begründung der Interpellation dargelegt habe, und bitte den Herrn Staatssekretär auch hierüber, wo möglich, um eine Erklärung. Präsident: Das Wort hat der Herr Bevollmächtigte zum Bundesrat, Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Wirkliche Ge heime Rat Freiherr Marschall von Bieberstein. Bevollmächtigter zum Bundesrat, Staatssekretär des Aus wärtigen Amts, Wirklicher Geheimer Rat Freiherr Mar schall von Bieberstein: Meine Herren, ich bin dem geehrten Herrn Vorredner sehr dankbar dafür, daß er heute wiederum gewissen Mißverständnissen entgegengetreten ist, welche sich an die vorliegende Konvention geknüpft haben. Es handelt sich in der That hierbei gar nicht um eine eigentliche Litterar- kouvcntion, sondern nur darum, die Voraussetzungen unsererseits zn erfüllen, au welche die amerikanische Copyright-Bill den Schutz für ausländische Werke knüpft. Es waren andere Staaten, bei spielsweise England, Frankreich und die Schweiz, in der Lage, die Voraussetzungen einfach durch die Erklärung zu erfüllen, daß nach ihrer inneren Gesetzgebung die ausländischen Werke, d. h. die amerikanischen Werke, geschützt werden wie die inländischen. Diese Erklärung konnten wir nach Lage unserer innere» Gesetz gebung nicht abgeben; wir waren deshalb gezwungen, im Wege des Vertrages mit den Vereinigten Staaten festzu- sctzen, daß auch bei uns die amerikanischen Werke denselben Schutz genießen wie die inländischen. Und das ist die Vor aussetzung, unter welcher die amerikanische Copyright-Bill ihren Schutz auch den ausländischen Werken gewährt. Was nun unser Verhältnis zu den Niederlanden betrifft, so stimme ich mit dem Herrn Vorredner darin überein, daß der gegenwärtige Zustand ein durchaus unbefriedigender ist. Bekanntlich haben wir im Jahre 1884 mit den Nieder landen einen Littercnvertrag abgeschlossen; derselbe ist auch bei uns vom Reichstag und vom Bundesrat angenommen worden. Er stieß dagegen in der Kommission der nieder ländischen Generalstaaten auf so entschiedenen Widerspruch, daß die niederländische Regierung auf die Durchberatung dieses Vertrages verzichtete. Seitdem besteht nun nach wie vor ein vertragsloser Zustand fort. Ich kann im gegenwärtigen Augenblicke dem Herrn Vor redner nichts anderes sagen, als daß ich die Bedeutung dieser Frage voll anerkenne, und daß das auswärtige Amt einer be friedigenden Regelung dieser Sache sein stetes Augenmerk zu wenden wird, in der Hoffnung, daß allmählich in der öffentlichen Meinung der Niederländer die Erkenntnis zum Durchbruch kommen wird, daß die Fortdauer des gegenwärtigen Zustandes vielleicht gewissen speziellen Interessen, nicht aber dem Gesamtinteresse des Landes zn gute kommt. Präsident: Das Wort wird nicht weiter verlangt; die Generaldiskussion ist geschlossen. Ich eröffne die Beratung über Art. 1. — Ich schließe dieselbe, da das Wort nicht verlangt wird, und bitte, daß die Herren, welche dem Art. 1 nach den Beschlüssen der zweiten Lesung zustimme» wollen, sich von ihren Plätzen erheben. (Geschieht.) Das ist die Mehrheit. Ich eröffne die Diskussion über Art. 2, — schließe sie und werde mit Ihrer Erlaubnis ohne Abstimmung konstatieren, daß das Haus dem Art. 2 zustimmt. — Es widerspricht nie mand; ich konstatiere Ihre Zustimmung. Die Diskussion über Art. 3 wird eröffnet — und ge schlossen. In derselben Voraussetzung konstatiere ich Ihre Zu stimmung zn Art. 3; — desgleichen zur Einleitung. — Dem widerspricht niemand; ich darf dies feststellen. Wir haben nunmehr eine Gesamtabstimmung vorzunehmen über das am 15. Januar d. I. in Washington abgeschlossene Uebereinkommen zwischen dem Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Schutz der Urheber rechte, und zwar über dieses Uebereinkommen, wie eS in zweiter und dritter Lesung unverändert beschlossen ist. Ich bitte, daß die Herren, welche dem Uebereinkommen zu stimmen wollen, sich erheben. (Geschieht.) Das ist die Majorität. Damit ist der Gegenstand erledigt. Uebersehuugen aus dem Deutschen in die slavischen, die magyarische, rumänische u. a. osteuropäische Sprachen. (Mitgcteilt von T. Pech.) 1891. II.») Laginsb^, das Leben des Weibes. (Ltuttgart, Unke.) Laginsb/, I. Äz-els icokiotz', list^ o b)'gioii!o kobisosßc» orgauirinu, 2 uajnowsssgo rv^dania niemisolcisgo pruetoLzd! Ld. W. i kd. 6. 2. Xutl. 8". Warsoban, I'. kagroolci L Oo. Lapins)^, Lebrbueb der bindorbranlebsits». (Lerlin, Wredsn.) Larnnosln, X. Vusüiinin .rtroiuixu, 6o.r1>giigii A.-in npaueü n crz^eii- iosr>. IIsxosvL'b o'i, 3-ro uzMni-i LI. Ilona. 8°. Noslrau, L. Larrsvv. 1500 Lx. borg, r, Ledsutung äer Lraulcboitsn kür äiv Lire. (Lerlin, Lteiuitr.) Leiter, k. Donioktoäö oboröb rv watLenstcrie, r rvorglednieniein driedriornoLei, ttomaorz'l I. 8t. 80. Warsebau. LI. Orgslbrand. In „Leersnis doinowe", XXII. Lergsr, Lur kür Nagers naeb diätst. Orundsätrsn. (Lerlin, Ltsinitr.) Lsrgsr, ?. ILusnis x^oür-i na Liororiiueouiixu, ocuaoaiiinxi,. 8°. ketsrsb., D. Latsobenovslrij. 1462 klx. Lraebvogel, dlaroiss. (denn, Oostsnoble.) Uarois Drama v 5 jede, oä Lraobvogla. kiel. I. I. Lolär. 8". krag, I. kos;iLil. In „Diradelnr Libllotbelca", 31. braun, über Onanie. (Leipzig, Laumgärtners Luebb.) Lxa^nr,. Onannsxicb n noxonnin ornpanxssin nexon^na. llspsnoa'L er. iioo.rlMNi'0 (19 - ro) nz.ranin. 8". ketsrsb., N. Lusin. 4000 Lx. Lrsbm, vom lVordpol rum Leguator. (stuttgart, Union.) Lxsxia,, I. ILnzsi. na obnspL n loi-b (oi"n noFiooa «o sicaaroxa). llspesoLi, er, nbmsunaro Loponusnorcaro. 8". kstersbnrg, kacv- Isnbov. 2600 Lx. Lunge, die Xllrotndlrage. (Leipzig, k. 0. W. Vogel.) Lunge, 0. W spiavvie allcobolll, oderzd, r drugisgo vr^dania orz'- giustu prrciorzd N. kl au in. 2. Lull 8". Warsobau, k. kaproelci L Oo. Lusinger, Oberstes in seiner Lirolre. (Linsislon, Osbr. Lenriger.) Lusiiigsr, L. 0. Obi-Mus vr lcosoiels, rarz-s bistorzd lcosoieluej r > ») 1891. I. Vgl. Börsenblatt 1391. Nr. 173.
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