Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.07.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.07.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080722
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190807229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19080722
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-07
- Tag1908-07-22
- Monat1908-07
- Jahr1908
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
7910 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. ^ 168, 22. Juli 1908. Verzeichnis von Neuigkeiten, die in dieser Nummer zum erstenmal angekündigl sind. (Zusammengsstellt von der Redaktion des Börsenblatts). * --- künftig erscheinend, v -- Umschlag. Max Altmann in Leipzig. 7922 'Zentralblatt für Okkultismus, ll. Jahrg. Heft 1. 50 ffr. Bahn in Schwerin. 7924 'Wolfs: Reden am Sarge weiland Ihrer Hoheit der Herzogin Johann Albrecht. 30 -Z. Brnno VeckerS Buchhandlung in Eilenburg. 7929 *Gcrdtell: Rudolf Euckens Christentum. 1 Moritz Dlesterweg in Frankfnrt a. M. 7923 Landsberg: Leitfaden f. d. Handarbeitsunterricht in Land schulen. 8. Aufl. Kart. 60 H. Schallenfeld: Der Handarbeitsunterricht in Schulen. 11. Aufl. 1 Schallenfeld: Praktische Anweisung. Erste Stufe: Das Stricken. 80 Wilhelm Engelman« in Leipzig. 7928 'Lssslborn: lisköau. 3. Luü. 1. 8d. Ltva 12 xob. otva 14 Lar» Fromme in Wien. 7927 '^rodiv kür kdotoxramwotris. U. 2. 6 ^l. C. Heinrich in DreSden-N. 7923 llsllior: llbsr lullaoi-t. 6 Max Hesse- Nerlag in Leipzig. 7920 Fischer: Kampfspielbuch für Turnvereine. 50 H. Henrici: Kolonialwirtsch. Aufgaben des deutschen Kaufmanns. 1 Palme: Klavierunterricht im 1. Monat. 1 — Orgelregistrieren. 1 ^ 50 H. Richter: Herbart-Zillersche form. Stufen. 3 — Ziel, Umfang u. Form des gramm. Unterrichts. 1 Wilhelm Köhler in Minden i. W. 7927 'Köhlers Deutscher Kaiser-Kalender für das Jahr 1909. 50 Albert Lange« in München. 7925 'b'uods: Littsogsgeöiobts. Land 1. I-isksruvg 1—3. s. 1 Carl Marhold Verlagsbuchhandlung in Hall« a S. 7924 'Autogene Metallbearbeitung. Zentralblatt für die Inter essen der autogenen Schweiß- und Schneideverfahren. Pro Semester 2 50 <Z. Hermann Seemann Nachfolger in Berlin. 7926 'Lobrivg: Lpinora, 8sin I-söev unä ssins VVerlrs. 2. ^uü. 1 E. Speidel, Verlag in Zürich. 7924 'Langer: Konstruktionsaufgaben. a>) Planimetrie. 50 -ß. 'Malynicz: Postdiphtherische Lähmungen. 1 20 Or. Arthur Tetzlaff Verlag in Berlitt. 7929 Linke, Säuglingspflege. 30 Alfred Unger in Berlin. 7926 'Das Bandenwesen in Mazedonien. 1 20 <Z. 'Uo drigaoäago 8v Nacockoino. 1 ^ 20 Veit L Comp, in Leipzig. ^ 7924 'Luelroo: Ooistixo Ltrümungon der OvAsoveart. Oer Orund- dsgriL dor Oo^ovvart. 4. ^.uü. Oa. 8 8^6. va. 9 Theodor Oswald Weigel in Leipzig. 7922 Okamura: leovos ok dapanoeo ^lgas. Vol. 1. klo. 1—6. 18 ^s. klo. 7. 3 Nichtamtlicher Teil. Zur Verpfändung eines Verlagsunternehmens. Von geschätzter buchhändlerischer Seite ist der Verfasser gebeten worden, sich an dieser Stelle gutachtlich llber die Konsequenzen des Urteils des Reichsgerichts vom 17. Januar 1908 auszusprechen, durch das die Unstatthaftigkeit der Ver pfändung des Verlags einer Zeitschrift ausgesprochen wurde. Den Wortlaut dieses äußerst interessanten Urteils enthält das soeben ausgegebene Heft 1 von Band 68 der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, Seite 49—55. Es scheint nun, als ob in buchhändlerischen Kreisen die Befürchtung gehegt werde, daß die Möglichkeit rechts geschäftlicher Transaktion über ein Verlagsgeschäft durch das Urteil erschwert werde, und in einer Zuschrift ist die Frage aufgeworfen worden, ob es nicht angezeigt sei, auf eine Änderung des Gesetzbuchs im Hinblick darauf hinzuarbeiten, daß durch den bestehenden Rechtszustand ein wichtiges Be dürfnis des buchhändlerischen Verkehrs nicht befriedigt werden könne. Weder das eine noch das andere ist der Fall. Es ist selbstverständlich, daß durch die Entscheidung des Reichs gerichts nicht die Möglichkeit der Veräußerung eines Verlags berührt wird; sowohl nach dem Wortlaut, als auch nach dem Sinne der Entscheidungsgründe bezieht sich das Er kenntnis nur auf den Fall der Verpfändung. Dies geht schon aus den folgenden Sätzen der Gründe hervor: »Wie schon erwähnt, ging bei dem Verpfändungs vertrag die Absicht der Beteiligten zweifellos dahin, das Geschäft als Ganzes, den Zeitschriftenverlag, zu ver pfänden. Diesen Erfolg konnte der Vertrag keinesfalls haben; denn ein Verlagsunternehmen ist weder eine Sache im Sinne des ß 1204, noch ein Recht im Sinne des Z 1273 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Ein Handels geschäft als solches kann nicht Gegenstand eines Pfand rechts sein; verpfändbar sind nur die einzelnen zum Ge schäft gehörigen Sachen und Rechte. Es mag anzunehmen sein, daß nach dem Willen der Beteiligten das Pfandrecht schon durch den Verpfändungsvertrag auch an diesen Sachen und Rechten soweit als möglich zur Entstehung gelangen sollte, und es bedarf hiernach der Untersuchung, inwieweit solche durch Vertrag oerpfändbare Gegenstände zur Zeit der Konkurseröffnung vorhanden waren.« Handelsgeschäfte können nach deutschem Recht als solche allerdings nicht verpfändet werden; wohl aber ist es zulässig, sie zu verkaufen, und aus der Natur des verkauften Objekts, das eine aus körperlichen und unkörperlichen Vermögens werten, aus Sachen und Rechten bestehende Vermögens gesamtheit darstellt, kann ein Einwand gegen die Rechts wirksamkeit des Kaufs und Verkaufs nicht abgeleitet werden. Hieraus ergibt sich ohne weiteres, daß die vereinzelt aus gesprochenen Befürchtungen, es könne die Kommerziabilität der Verlagsgeschäfte und Verlagsunternehmungen durch die Konsequenzen der Entscheidung des Reichsgerichts be einträchtigt werden, nicht begründet sind. Was nun weiter die Konsequenzen für die Verpfän dungsmöglichkeit betrifft, so bestehen diese darin, daß nicht dieses Ganze, diese aus materiellen und immateriellen Ver mögenswerten bestehende Masse unterpfandlich belastet werden I kann, sondern daß einmal nur die körperlichen Sachen, so-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder