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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1892
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- Deutsch
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5834 Nichtamtlicher Teil. 280, 3. Oktober 1892. gemacht habe; er erwähnte die sicheren Anhaltspunkte, welche seit Schottel (1663), Adelung (1782) und R. v. Raumer (1855) gewonnen wurde», wonach man von einer allgemeinen besten Aussprache reden könne, so daß die Wortabstammung nur noch einen untergeordneten Einfluß haben darf und für schwankende Fälle allgemein giltige Normen aufgestellt werden sollen. »Besser eine minder gute Orthographie, der ganz Deutschland zustimmt, als eine vorzüglichere, die sich auf einen Teil Deutschlands be schränkt«. (Raumer). Die Bestrebungen in der Schweiz waren soweit gediehen, daß man 1881 bei dem neuen Abdruck des schweizerischen Recht schreibebüchleins sich leicht hätte an Preußen anschließen können, wenn man die Inkonsequenz beim th hätte mit in den Kauf nehmen wollen. Auch der Verein Schweizerischer Buchdruckerei besitzer suchte durch ein eigenes Rechtschreibebüchlei» den Ueber- gang zu erleichtern. Eine Anregung, die von der aargauischen Kantonallehrerkonferenz ausging (1885) und von einer inter kantonalen Konferenz in Aarau unterstützt wurde, eine inter nationale Regelung anzubahnen, fand bei Deutschland und Oester reich kein Entgegenkommen; auch ein Versuch, durch den deutschen Sprachverein zum Ziele zu gelangen, scheiterte. Endlich gelang es Herrn Büchler unter Leitung des Bundes eine offizielle interkantonale Verhandlung zustande zu bringen, welche, freilich ohne Verbindlichkeit für die Kantone, Beschlüsse fassen sollte. Aus der Geschichte der Orthographiesrage ergaben sich für den Referenten von selbst folgende zwei Thesen: 1) Die interkantonale Orthographie-Konferenz hält an dem Wunsche einer internationalen Verständigung fest, an welcher auch Oesterreich teilhaben soll. 2) Da eine internationale Verständigung in nächster Zeit wahrscheinlich sich nicht verwirklichen wird, so spricht sich die interkantonale Konferenz für Anschluß an die preußische Orthographie aus. (Damit stimmt auch ein Antrag der vier vereinigten Gesellschaften überein.) Die erste These wurde ohne Diskussion angenommen. Die zweite führte zu eingehenden Erörterungen, welche ausgingen von der Schule, von den geschäftlichen Interessen und von littera- rischen Gesichtspunkten. Auf dem Gebiete der Schule traten sich zwei Ansichten gegenüber. Die eine schilderte die Schwierig keiten, welche dem Kinde erwachsen, wenn es inkonsequente Schreibweise lernen soll; die andere hielt an dem Wortbilde fest, welche ohne Regel sich einprägt. Die Erziehungsdirektoren teilten sich auch in zwei Gruppen. Die einen begrüßten die These, die andern wollten bei den Beschlüssen der Erziehungs direktoren von 1861 stehen bleiben; sie wollten noch abwarten, bis Deutschland selbst jene störende Inkonsequenz aushebe. Der Vertreter des schweizerischen Lehrervereines hatte keine Vollmacht, bis zuni Anschlüsse an die preußische Orthographie zu gehen, sprach sich aber durchaus in fortschrittlichem Sinne aus. Die geschäftlichen Interessen fanden ihre gebührende Berücksichtigung zumal durch Professor Stephan Zorn. Die Stimmung war insofern einheitlich, als man einen Fortschritt suchte; nur zögerten die eine», die andern wollten nicht bedingungslos ihr konse quentes t preisgeben. Der Referent fügte zur These noch einen Satz, welcher den Wunsch ausspricht, daß in nicht gar zu ferner Zeit in der deutschen Orthographie die Inkonsequenz in der Be handlung des th verschwinden werde. Bei der Hauptäbstimmung standen sich nun zwei Anträge gegenüber. Der eine wollte bei den Beschlüssen von 1881 stehen bleiben, der andere enthielt die erweiterte These des Referenten. Für den ersten stimmten Zürich, Bern, Glarus, Basel-Land, Appenzell a/R., Thurgau und der Lehrerverein; für den zweiten alle anderen Kantone und die vier Gesellschaften. Diese Gesell schaften erhielten die Zustimmung der Konferenz auch in dem Wunsche, daß der hohe Bundesrat ersucht werden möge, die eid genössischen Druckschriften nach der preußischen Orthographie ausgehen zu lassen. ^ 8. Vermischtes. Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt ist Lieferung 4 und 5 der von Ferd. von Feldegg herausgegebeneu »Wiener Kunst- Buchbinder- und Lederarbeiten- (Verlag von A. Schroll L Co. in Wien). Die in vortrefflichem Lichldruck ausgeführten Tafeln geben Einbände und Kassetten, Arbeiten von Julius Franke, F W. Papke, Paul Pollack und aus der Wiener Buchbinder-Fachschule wieder. Sämtliche Arbeiten, von denen sich ein Teil im Besitz des k. k. Oesterreichischen Museums für Kunst und Industrie befindet, legen Zeugnis ab von dem hohen Staude, den die Kunstbuchbinderei in Wien einnimmt. Vom Postwesen. — In Nr. 189 des Börsenblattes vom 16. Au gust d I. (Seite 4816) fand unter der Ileberschrift -Postkarte, nicht Bücherzettel- eine Mitteilung der Herren Freytag L Berndt in Wien Aufnahme, worin gesagt wurde, daß Bücherzettel aus Deutschland in Oesterreich nicht zulässig seien. Die vielen Proteste österreichischer Handlungen veranlaßten uns zu einer Anfrage an amtlicher Stelle, auf die folgende Antwort erfolgte: K. K Post- u. Telegraphen-Direktion für Wien, de» 20. September 1892. Oesterreich u. der Enns Wien 1/1. Euer Wohlgeborcu! I» Bezug auf Ihre Eingabe vom 10. d. M. betreffend die rück geschlossene Anzeige der Firma G. Freytag L Berndt, wird Ihnen hiermit eröffnet, daß nach den Bestimmungen des Wcltpostvertrages vom -t. Juli 1891, in Kraft seit 1. Juli 1892, buchhändlerische Be stellzettel zwar als Drucksachensendungen zu behandeln sind, daß aber die handschriftliche Bezeichnung der angeboteuen oder bestellten Werke nur aus der Rückseite des Bestellzettels angesetzt werden darf; ebenso kann auf der Vorderseite der gedruckte Text ganz oder teil weise unter- oder durchstrichen sein. Hingegen sind Abänderungen oder Zusätze, welcher einer per sönlichen Korrespondenz gleichkommen, also aus die Bezeichnung der in Frage kommenden Werke sich nicht beziehen, untersagt. Für den k. k. Hofrat und Vorstand Der k. k. Oberpostrath Efsenberger. An die Redaktion des Börsenblattes f. d. Deutschen Buchhandel in Leipzig. Eine ähnliche Antwort empfing auf seine Anfrage Herr Wilhelm Müller (R. Lechner's k. k. Hof- u. Univ.-Buchhdlg.) in Wien. Diese lautet: K. K. Post- u. Telegraphen-Direktion für Wien, den 20. September 1892. Oesterreich u. d. Enns. Wien I/I. Euer Wohlgeboren! In Erledigung Ihrer Zuschrift vom 23. August l. I. betreffend eine Anzeige der Firma G. Freytag L Berndt, laut welcher soge nannte Bücherzettel in Oesterreich nicht zulässig sind, wird Ihnen er öffnet, daß derartige Bücherzettel als Drucksache zu behandeln sind, daß aber der handschriftliche Vormerk der augebotenen oder bestellten Werke auf der Rückseite des Bücherzettels gestattet ist. Jeder andere schriftliche Vvrmerk hat die Behandlung eines solchen Bücherzettels als ungenügend Hantierten Briefes zur Folge. Für den k. k. Hvsrat und Vorstand der k. k. Postrath: Jelth. An die k. u. k. Hof- und Univerfitäts- Buchhandlung R. Lechner (Wilh. Müller) in Wien. Vom Postwesen. — Die Einführung von Postpaketen aus Deutsch land nach Bulgarien ist wegen der Choleragefahr bis aus weiteres verboten. Ebenso wird im Reichsanzeiger bekannt gemacht, daß Postpakete auS Deutschland nach Columbien infolge der von der columbischen Regie gierung getroffenen Maßregeln gegen die Cholera bis auf weiteres keine Beförderung erhalten können. Vom Postwesen. — In der Sammlung national-ökonomischer und statistischer Abhandlungen des staatswisscnschaftlichen Seminars zn Halle (Jena, Verlag von Gustav Fischer) ist eine Arbeit, betitelt »Die deutsche Reichspacketpost- von Ile. Charles Henry Hüll erschienen. Unter Hinweis aus das enorme Anwachsen der Zahl der beförderten Pakete, die 1890 die Ziffer 97 470 690 erreichte, und die Bareinnahmen, die 1890/91 51 674 5!0 betrugen, wirst der Verfasser die Frage auf: Wie wirkt dlePaketpost als Beförderungsmittel auf das Wirtschaftsleben? Wie wirkt sie als Staatserwerbsanstalt? Die Antwort lautet, daß wirt schaftlich die Paketpost, namentlich mit dem 0,50 ^ Portosatz, so sehr auf eine Förderung des Massenhandels auf Kosten des -kleinen Mannes- hinausläust, daß in Anbetracht des wesentlich dadurch zwischen den Ausgaben und Einnahmen dieses Postzweiges ent stehenden Defizits eine Steigerung deS Portos finanztheoretisch
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