Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.08.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-08-21
- Erscheinungsdatum
- 21.08.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18930821
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189308212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18930821
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1893
- Monat1893-08
- Tag1893-08-21
- Monat1893-08
- Jahr1893
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
193, 21. August 1898. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 4803 halte und seine Ausnahme in das Blatt veranlaßte. Demnach hat das Gericht seine Thäterschaft als sestgestellt erachtet und damit ist er zugleich als der Verbreiter anzusehen. Er muhte sich auch bewußt sein, daß der Artikel geeignet ist, das Scham- und Sittlichkeitsgesühl in geschlechtlicher Beziehung gröblich zu verletzen, und da dieser Tendenz ernsthaft entgegen- getreten werden muß, so hat das Gericht nicht auf Geld-, sondern auf Gefängnisstrafe erkannt. Vom Kolportagebuchhandel. — Dem Leipziger Tageblatt ent nehmen wir folgenden Bericht: Die am 14. d. M im Saale des Handwerkervereins in Chemnitz abgehaltene Versammlung sächsischer Kolportage-Buchhändler, zu der sich Vertreter des Kolportagebuchhandels aus Leipzig, Oederan, Frankenberg, Stollberg, Oelsnitz i. E., Limbach, Meerane, Glauchau, Gesau, Netzschkau, Thalheim, Chemnitz und den umliegenden Ortschaften ein gesunden hatten, befaßte sich zunächst mit der Frage der Gewerbe-Legiti mationskarten. dem das Vorkommnis zu Grunde lag, daß zwei Kolportäge- buchhändlern die Legitimalionskarten von der Behörde versagt worden seien und den Kolporteuren bedeutet worden sei, sie dürsten keine Probehefte von Werken auslegcn, die noch nicht abgeschlossen seien. In der Aussprache dar über wurde hervorgehoben, daß andere Behörden die Karten unbeanstandet ausstellen; man solle es im Verweigerungsfalle auf gerichtliche Entschei dung ankommen lassen Es wurde folgende Resolution angenommen: »Die Versammlung erklärt, daß die Vorenthaltung der Gewerbe-Legiti- mationskarten im Sinne des Z 446 der Gewerbeordnung die größte Schädigung des Abonnements-Buchhandels iiz sich schließt, und beschließt, mit allen gesetzlichen Mitteln für Erlangung derselben zu wirken » — Der Vorsitzende des Centralvereins deutscher Kolporlage-Buchhändler, Herr Ernst Schnitze aus Berlin, mahnte zum engen Zusammenschluß aller Kolportagebuchhändler und znm Eintritt in den Verein, der die beste Stätte biete, sich über die gemeinsamen Interessen zu beraten. — Schließlich gelangte auf Anregung aus der Versammlung noch folgende Resolution zur Annahme: »Bei den Verlegern fortgesetzt vorstellig zu werden, den ersten Hessen der einzelnen Werke die Anzahl der erscheinen den Hefte aufzudrucken und sich verbindlich zu machen, in Zukunft nur ^ solche Werke zu vertreiben.» Zur Choleragesahr. — Unter Aushebung der früheren Bestim mungen hat Ende Juli der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten den königlichen Eisenbnhndirektionen Grundsätze für die Einrichtung des Eisenbahnverkehrs in Cholerazeiten mitgeteilt. Aus den -Grundsätzen» ergiebt sich, daß in Cholerazeiten eine Beschränkung des Eisenbahn-Ge päck- und -Güterverkehrs, abgesehen von etwaigen Ausfuhr- und Einfuhr verboten, nicht stattfindet. Eine Desinfektion von Reisegepäck und Gütern findet nur in folgenden Fällen statt: Auf den von den Landescentral behörden im gegebenen Falle zu bezeichnenden Zollrevisionsstalionen des Grenzgebietes, wo ein erheblicher Zutritt von Reisenden auS einem von der Cholera ergriffenen Lande stattfindct, erfolgt aus Anordnung der ständig anwesenden Aerzte die Desinfektion von schmutziger Wäsche, alten und getragenen Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen, welche znm Gepäck eines Reisenden gehören, sofern dieselben nach ärztlichem Ermessen als verdächtig zu erachten sind. Die Desinfektion von Expreß-, Eil- und Frachtgütern erfolgt nur bei solchen Gegenständen, welche nach Ansicht der Orts-Gesundheitsbehörde als verdächtig zu erachten sind Briese und Korrespondenzen, Drucksachen, Bücher, Zeitungen, Geschäftspapiere u. s. w. unterliegen keiner Desinfektion. Drucksachenumschlag. Berichtigung. — In unserer Beschreibung der von der Papicrzcitung gebrachten Zeichnung zu einem zweckmäßigen Drucksachenumschlag (Börsenblatt Nr. 190: -Vom Postwesen-, am Schluffe der Mitteilung) muß es richtig lauten: -Hier greist in der ganzen Breite des Briefumschlags tc. re. . .- (nicht: Seite). Unsere Leier werden den unliebsamen Druckfehler, der ein ganz unklares Bild giebt, vermutlich selbst bemerkt haben. Zum besseren Verständnis geben wir nachstehend die Zeichnung selbst. Die nicht gummierte Klappe a wird nicht eingesteckt, sondern einfach umgeklappt. Da sie nur einen schmalen Streifen bildet, so kann sie unterwegs nicht so leicht unbeabsichtigt hochgeklappt werden wie größere Klappen. Es scheinen uns also in diesem höchst einfachen Verschluß die vier Forderungen an einen praktischen Drucksachenumschlag: leichte Hand habung beim Einstecken des Inhalts, Offenhaltung der Sendung, ge- j nügender Schutz des Inhalts und Verhinderung des selbstthätigen Ein schiebens anderer Postsachen, in denkbar vollkommenster Weise erfüllt zu sein. Sprechsaal. Der Centrumsantrag und der Kolportagebuchhavdel- Eine Erwiderung. lVgl. Börsenblatt Nr. 181, auch 187.) Der iin Sprechsaale des Börsenblattes Nr. 181 vom 7. August 1893 enthaltene Aufsatz zwingt die Unterzeichnete Kommission, welche dazu be rufen ist, unberechtigten Angriffen auf den Kolportagebuchhandel ent gegenzutreten, zu folgender Erwiderung: In dem genannten Artikel sind dem Kolportagebuchhandel, gewiß aus Unkenntnis desselben, sehr ungerechte Vorwürfe gemacht worden Der Herr Einsender giebt in erster Linie zu, daß sämtliche belletristische Zeitschriften, Modeblätter und Konversationslexika zum größten Teile vom Kolportagebuchhandcl Vertrieben werden. Billige Lieferungswerke werden allerdings, um rationell zu arbeiten, von Haus zu Haus an- geboten; aber der Herr Einsender scheint die Tausende von Kolportage buchhändlern und Reisenden nicht zu kennen, die täglich das Publikum in den Bureaux, Werkstätten re aussuchen, um Lieferungswerke und Zeitschriften in reicher Auswahl anzubieteu. Daß bei der überaus großen Zahl der neuen Erscheinungen nicht alles so beachtet werden kann, wie dies wohl wünschenswert wäre, liegt aus der Hand. Gerade in der Zeit, wo keine neuen Jahrgänge von Zeitschriften er scheinen , verwendet sich der Kolportagebuchhandel ausschließlich für Lieserungswerke; daß er dabei besonders Werke mit praktischem Inhalt, die die täglichen Lebensfragen berühren, bevorzugt, kann man ihm nicht verdenken: denn in unserer materialistisch veranlagten Zeit finde» andere Werke leider zu wenig Absatz, als daß der Kolportagebuchhandel seine bedeutenden Vertriebsspesen dabei herausholen könnte. Es ist dabei nicht zu verkennen, daß sich in den letzten Jahren die sittliche Qualität unserer Reisenden erheblich gebessert hat. Auswüchse kommen in jedem Stande vor. Grade bei dem geringen Verdienst, den der Kolportagebuchhandel an vielen Artikeln bisher hatte, ist es ihm i nicht möglich, sein Personal besser zu besolden; sonst würde er es sich mehr auswählen können. Ein Beispiel, daß der Kolportagebuchhandel auch schwerer absetzbare Lieserungswerke vertreibt, zeigt die jetzige Auflage des Andree'sche« Hand- Atlas. Man frage bei dem Verleger an, wer davon größere Bezüge hat, der Kolportage- oder der Sortimentsbuchhandel: die Antwort wird zu unseren Gunsten aussallen. Der Herr Einsender scheint nicht zu wissen, daß durch den Kolpor tagebuchhandel das Publikum zum Bücherkausen erzogen wird; jedem von uns ist es bekannt, daß die Abonnenten, nachdem sie einige Werke in Lieferungen bezogen haben, zum Kaufen kompletter Werke übergehen und zu diesem Zwecke dann natürlich die Sortimeutsbuchhandlungcn aufsuchen Was nun die Ausführungen über den Kolportageroman betrifft, so müssen wir entgegnen, daß wir nicht das verkaufen, was wir wollen, sondern das, was das Publikum verlangt. Mit der gerühmten Schul bildung im Volke ist es doch nicht so glänzend bestellt, wie der Herr Einsender annimml; wir haben noch mit dem Publikum zu rechnen, das in den fünfziger und sechziger Jahren die Volksschule besucht hat. Nachdem die große Masse des Volkes die Schule verlassen hat, nimmt sie gewöhnlich einige Jahre kein Buch zur Hand, so daß dann erst wieder die Leselust durch leicht faßliche Lektüre geweckt ivcrden muß. Wir wollen hierbei nicht näher darauf eingehen, daß im großen und ganzen der Kolporteroman besser ist als sein Rus. Er wird, wie gesagt, nicht eher verschwinden, che nicht allgemein die Bildung des Volkes sich gehoben hat. Ohne uns würde bis jetzt ein großer Teil des Volkes das Lesen und Schreiben vollständig verlernen. Die Hauptsache für uns ist aber die, daß gegen die den Kolportage buchhandel bedrohenden Centrumsanträge der gesamte Buchhandel auf stehen muß, um einer Schädigung unseres Gewerbes vorzubeugcn, die diejenigen, die direkt und indirekt davon betroffen werden, nicht genügend zu würdigen scheinen; denn sonst könnte niän sich einen derartigen Angriff . 644»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder