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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1893
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1893
- Sprache
- Deutsch
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Paragraphen und Bestimmungen in den Centrumsanträgen be zeichnet werden, die dem Buchhandel schädlich seien. Den neuen Bestimmungen müsse das bisherige Gesetz gegenüber gestellt sein und genau bei jedem Paragraphen ausgeführt werden, wie das Gesetz bisher gehandhabt worden sei, welche nützlichen oder schädlichen Seiten es habe, und wie die neuen Bestimmungen in der Praxis wirken würden. Nur wenn die Eingabe so ausgearbeitet sei, werde es möglich sein, daß auch die mit dem buchhändlerischen Vertriebe nicht vertrauten Reichstagsabgeordneten der Sache näher treten und den Buchhandel unterstützen könnten. Er (Redner) werde sein Möglichstes thun, um den hier geäußerten Beschwerden im Reichstage Ausdruck zu verleihen; doch vorläufig sei er selbst noch Laie und müsse erst in die Sache eindringen. Für wichtig hielt es der Redner, die im Reichstage bestehende mächtige »Wirtschaftliche Vereinigung« dafür zu gewinnen. Diese Ver einigung sei aus Mitgliedern aller Parteien zusammengesetzt; nur die Centrumspartei sei darin nicht vertreten. Infolgedessen sei die »Wirtschaftliche Vereinigung« eine natürliche Gegnerin aller Centrumsanträge, und, gewänne man diese Vereinigung für die Sache, so hätte man alle Parteien dafür. Er werde thun, was er vermöge; doch möge man nicht zu viel von ihm erwarten, denn er sei ja doch nur ein einzelner Mensch. Gleichsam zur Information für Herrn Professor Hasse erläuterte Herr von Biedermann auf Grund seines bereits in der früheren Versammlung in der »Bauhütte« gehaltenen Referates*) die schwerwiegende Bedeutung der Centrumsanträge. Nach diesen Anträgen sei ein jedes Von Haus zu Haus er folgende Angebot, auch wenn es nur innerhalb des Wohnortes eines Gewerbetreibenden erfolge, den Bestimmungen für das Hausiergewerbe unterworfen. Wenn z. B eine der beiden großen Leipziger Verlagsfirmen ihr Konversations-Lexikon innerhalb Leipzigs durch einen Reisenden vertreiben wollte, so müßte für diesen Reisenden ein Wandergewerbeschein gelöst werden. Einen solchen Schein hätte man aber nur der Gnade der Behörde zu verdanken; denn diese solle stets für ein Jahr im voraus das Bedürfnis feststellen; es läge also im Ermessen der Behörde, wegen angeblichen Mangels eines Bedürfnisses den Wandergewerbeschein zu versagen. Schließlich solle dieser Schein nur für das Gebiet der ausstellenden Behörde, nicht aber wie bisher für das ganze Reich Geltung haben. Es wären da, wenn z. B. jemand aus Leipzig nur zehn Meilen im Umkreise dieser Stadt den Kolportage- buchhandcl betreiben wollte, etwa dreißig Wandergewerbescheine zu lösen. Im Anschluß an diese Beleuchtungen der neugeplanten Be stimmungen bemerkte Herr Payne, daß der Buchhandel auch die bisherigen Bestimmungen des sogenannten Kolportage gesetzes nicht gutheißen könne. Er zeigte, welchen unrichtigen Ge brauch die ausführenden Behörden von dem Z 56, 10 der Ge werbeordnung machten, indem sie ihn auf den Kolportagebuch handel zur Anwendung brächten, der gar kein Wandergewerbe sei. Aus diese von den Herren v. Biedermann und Payne ge gebenen ausführlicheren Erläuterungen hin erklärte Herr Professor Hasse wiederholt, die Wünsche des Buchhandels im Reichstage vertreten zu wollen. Herr Hesse schlug vor, eine Kommission zu wählen, der die Ausführung der Vorschläge des Herrn Jahn zu übertragen sei. Diesem Vorschläge wurde zngestimmt, und es wurden die Herren F. W. v. Biedermann, E. O. Jahn, A. Payne, Max Hesse und G. W. Bösenberg in diese »Agitations kommission zur Abwehr der Centrumsanträge« gewählt. Die Kosten der Agitation sollen durch Beteiligung des Ver- lagshundels und seiner Lieferanten gedeckt werden. Nachdem den Einberufern für ihre Mühewaltung und Herrn Professor Hasse für sein Erscheinen der Dank der Versammlung ausgedrückt war, wurde die Sitzung geschlossen. Die Teilnehmer der Versammlung blieben aber noch geraume Zeit im gemütlichen Plaudern beisammen. Wir hegen die Hoffnung, daß die erwählte Kommission in allen beteiligten Kreisen jene Unterstützung finden wird, deren sie bedarf, um ihre schwere Aufgabe zu einem erfolgreichen Ende zu führen. k'- 8tr. Vermischtes. Buchhandlungs-Gehilfinnen. — Wie wir dem Gehilfeublatt -Unser Blatt- entnehmen, haben 27 Buchhandlungsgehilfen-Vercine die nachfolgend abgedruckte Eingabe an die Vorstände buchhändlerischer Ver eine und Korporationen gerichtet: -Die Unterzeichneten Buchhandlungsgehilsen-Vereine beehren sich das Nachstehende ganz ergebenst zu unterbreiten: Bei Errichtung seines Mädchen-Gymnasiums in Wien hat der dor tige Verein für Frauenhilfe Veranlassung genommen, sich an das Gre mium der Wiener Buchhändler zu wenden, um den Schülerinnen im Buchhandel einen neuen Erwerbszweig zu eröffnen. Die erhaltene Aus kunft fand so optimistische Auslegung, daß der Verein sich beeilte, in der österreichischen Presse die Aussichten für weibliche Buchhandlungs lehrlinge und -Gehilfen auf das allerglänzendste darzustellen und damit eine kräftige Reklame für das Mädchen-Gymnasium zu verbinden. Da nun auch in Deutschland Mädchen-Gymnasien in der Gründung begriffen sind, so ist anzunehmen, daß allgemein versucht werden wird, dem Buchhandel weibliche Lehrlinge und Gehilfen zuzusühren. Es hat sich indes aus den meisten Erwerbsgebleten, die außerhalb des natürlichen Berufes der Frau stehen, gezeigt, daß sich weibliche Arbeit nicht bewährt. Ganz abgesehen davon, daß Frauenarbeit im Staatsdienst auf dem Anssterbe-Etat steht, haben sich weibliche Hilfskräfte auch im Handels stande, in Anstellungen als Korrespondentinnen, Buchhalterinnen u. s. w., als unzuverlässig erwiesen. Wie viele junge Mädchen auch dazu allsgebildet worden sind, nach kurzer Zeit haben sie sich, wenn sie nicht zu einem ihrem Geschlechte angemessenen Berufe zurückkehrten, nur als Schreiberinnen ver wendbar gezeigt. Und auch da noch hält ihre Thätigkeit einen Vergleich mit männlichen Arbeitskräften nicht aus. Zu körperlichen Anstrengungen, wie sie sowohl die Arbeiten im Sortiment als auch im Verlage (bei der Auslieferung, Remission, zur Weihnachts- und Schulbücherzeit u. s. w.) erfordern, sind die Kräfte junger Mädchen unzureichend. Im Verkehr mit Kunden, Autoren — mit dem Unterpersonal (Markthelsern u. s. w.) werden sie sich nicht den nötigen Respekt zu verschaffen ver mögen. Korrekturenlesen, sowie Herstellungsarbeiten im Verlage dürfte man weiblichen Gehilfen ohnehin nicht anvertrauen wollen. Für ein Sortiment kann, selbst wenn ihre Schulkenntnisse denen unserer Lehrlinge gleich kämen, ihre Arbeit umsoweniger von Nutzen sein, als ja nur eine kleine Anzahl die Absicht haben wird, sich dauernd dem buchhündlerischen Berufe zu widmen. Meistens wird ihr Ziel bleiben, sich zu verheiraten, auch werden sie sich nur in seltenen Fällen entschließen, den Zusammenhang mit ihrer Familie auszugeben und den Ort ihrer Ausbildung zu verlassen. Sie können sich darum niemals die Kenntnisse eines erfahrenen Gehilfen aneignen, nie eine verläßliche Stütze des Geschäftes sein. In wissenschaftlichen Sortimenten scheint daher ihre Anstellung schon unter allen Umständen ausgeschlossen. Aber auch aus Gründen der Moral und Aesthetik dürste es sich ver bieten, ein junges achtbares Mädchen aus einen Posten zu setzen, der sie oft der peinlichsten Verlegenheit aussetzt, der sie zwingt, heut einem Studierenden ein medizinisches Buch aus dem Regal her unterzuholen, morgen einem jungen Lebemann die neuesten Pikanterieen vorzulegen oder doch seine Nachfrage danach anzuhören. Zudem sind von jeher die Fälle nicht selten, wo sich ein Kunde scheut, in Gegenwart einer Dame eine Bestellung aus manches wissenschaftliche oder populäre Werk auszugeben, und es vorzieht, in ein anderes Geschäft zu gehen; das dürfte in erhöhtem Maße der Fall sein, wenn er sich an eine junge Ge hilfin wenden müßte. Die Großstädte werden freilich auch darin eigene, abnorme Verhältnisse erzeugen, die jedoch unserem Stande keineswegs zur Ehre gereichen dürften. Aus allen diesen Gründen glauben wir zwar, daß etwa unter nommene Versuche, weibliche Buchhändler-Lehrlinge und -Gehilfen zu schaffen, mißlingen werden, wir verkennen aber nicht die Gesahr, daß unsere Saläre, die ohnehin im Vergleich zu anderen Berusszweigen mit gleicher Vorbildung karg sind, durch scheinbar billigere Konkurrenten noch mehr herabgedrückt werden. Aber auch der Stand des Buchhändlers dürste darunter leiden. Bringt man ihm jetzt noch im allgemeinen eine höhere Achtung entgegen, da er von seinen Angehörigen einen höheren Grad von Bildung ver langt, so dürste dieses Anrecht erlöschen, sobald unsere Geschäfte mit weiblichen Kräften arbeiten und somit zu Buchbazaren herab sinken —, sobald weibliche Kollegen, ihren Lehrherren Konkurrenz schaffend, selber Geschäfte eröffnen. Den verehrten Vorstand bitten wir daher ergebenst, im Falle der artige Anliegen an ihn gerichtet werden, diese ab ratend zu bescheiden. *) Vgl. Börsenblatt 1893, Nr. 39.
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