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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1922
- Strukturtyp
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- 1922-02-25
- Erscheinungsdatum
- 25.02.1922
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- Deutsch
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vdrsendlatr f. d. Dtschn. vnchhandel. Sprechsaal. 46, 25. Februar 1922. vollen Saldos durch Nachnahme. Bleibt diese uneingelöst, so werden die Spesen und Verzugszinsen der säumigen Firma belastet und ihr zugleich eine nochmalige Zahlungsfrist von 8 Tagen gestellt. Bleibt auch dann noch Zahlung oder Mitteilung aus, so bleibt als letztes und wirksamstes Mittel die Licferungssperrc, sozusagen die Selbst hilfe jedes Verlegers iibrig. Für den Augenblick klingt dieser Vorschlag wenig rücksichtsvoll und wird daher auch wenig Gegenliebe in bestimmten Sortimenter- krcisen geniesten. Andererseits läßt sich nicht ableugncn, daß auf diese Weise die Schlamperei im Zahlungsverkehr am erfolgreichsten bekämpft würde und der Vorteil letzten Endes denen zugute käme, die, an Ord nung und Pünktlichkeit gewöhnt, unter den teilweise ungünstigen Liefe- rungs- und Zahlungsbedingungen jetzt noch zu leiden haben. Ich bin überzeugt, das; das gute Einvernehmen zwischen den meisten Firmen durch diese Maßnahmen, die ja auch schließlich nicht täglich angewendet werden, nicht beeinträchtigt würde. Sonderabkommcn würden von dieser Maßregel überdies nicht berührt. Eine strikte Durchführung der Maßnahmen wäre allerdings notwendig, und jede Ausnahme, es sei denn, daß die Verzögerung durch höhere Gewalt hervorgerufcn ist, wäre nach Möglichkeit zu vermeiden, nur dann ist das Ergebnis wirklich erfolgreich. 2. Die Bezeichnung der Fakturen: Wenn stets an der oberen linken Ecke der Faktur die genaue Bezeichnung, ob Monats-, Quartals-, Ziel oder Jahres-Konto zu finden wäre, so bliebe stundenlanges Suchen beim Aussortieren der Fakturen erspart und ein falsches Versuchen wäre ausgeschlossen. 3. Warum Barlieferungen, wenn Konto geführt wird? Sofern es sich nicht mit dem Gcschäftsprinzip der liefernden Firma irgendwie vereinbaren läßt, müssen die Leipziger Barsendungen bestimm: unter bleiben. Einmal entstehen hohe Spesen, doppelte Arbeit und Verzöge rung in der Zustellung der Ware, denn meistens dürfen Barpakcte mit hohen Beträgen vom Kommissionär nicht eingelöst werden. Jede Verleger-Firma sollte ihren Vertreter von der Einrichtung eines Kon tos verständigen. Auch dieser llbclstaud muß beseitigt werden, wenn von einer rentablen Kontenführung überhaupt noch die Rede sein soll. Die Beachtung, die nach Wünschen der Verleger den »Zahlbar-uach- Empfang-Faktureu« geschenkt werden soll, können sie wohl von Firmen erwarten, die wöchentlich an Fakturen nur die Menge erhalten, die kaum einer Tagesmenge in größeren Betrieben entspricht. Bei letzteren kann von einer sofortigen Begleichung dieser Rechnungen einfach nicht die Rede sein. Nun ist ja mit einer Zahluugsverzögeruug dieser Posten nicht immer die Aufhebung des Zielkontos verbunden, offenbar in der Erkenntnis, daß selbst beim besten Willen der sofortige Aus gleich nicht vorgcnommen werden kann. Jedenfalls ändert das an der Tatsache nichts, daß die Einziehung dieser Fakturcnbeträge recht viel Mühe und Spesen verursacht. Und darum bringe ich in Vorschlag: Beträge bis zu 20 Mark werden ausnahmslos bar nachgenommcn, für Lieferungen höheren Betrags wird ein regelrechtes Monatskomo eröffnet. Vier Wochen Ziel ist jeder Verleger zu gewähren imstande. Von einer ausschließlichen Bar-Expedition gegen Vergütung von 2"z Skonto möchte ich jedoch abraten. In den meisten Fällen würden diese 2°/o (wenn sie überhaupt gewährt werden) allein durch die hor renden Portospeseu verzehrt. Vor allem aber würde man bei Remission der bereits bezahlten Werke auf Schwierigkeiten stoßen, mögen sich diese in der Verbuchung oder in der Zurücknahme überhaupt geltend machen. Ob schließlich auch bei zufällig regem Eingang solcher Post- Nachnahmen das nötige Bargeld zur Stelle ist, bezweifle ich letzten Endes. Denn gerade in solch ungewissen Verhältnissen, in denen wir leben, erhält man oft Sendungen mit weit höheren Beträgen, als vorausgesehen. Eine glatte Verweigerung solcher Sendungen könnte dann mitunter kostspielig werden. In der Tat gibt es Firmen, die die Zusendung unter Nachnahme als Beleidigung ansehen, und auf entgegengesetzter Seite daher ebenfalls Firmen, die grundsätzlich keine Nachnahme-Pakete zur Versendung bringen. Ter Standpunkt ist löblich, und ich vertrete ihn voll und ganz, nur muß dieses Vertrauen und Entgegenkommen auch seitens des Sortiments genügend gewürdigt werden, indem es auf prompte Erledigung der Konto-Auszüge achtet. Ich vermag nicht einzuschen, warum gerade der Buchhauoel für die Behebung des Nicsendcfizits der Post seine Gelder opfern soll. Zum Schluß noch ein Wort über die Beifügung von Zahlkarten- formularen, einen Modus, der durch die veränderten Verhältnisse eben falls längst hinfällig geworden und daher abzuschasfcn ist. Bon 100 solchen beigcfügtcn Formularen wandern 99 in den Papierkorb. Bei einem Selbstkostenpreise von 10 Pf. das Stück schlummert in dem vor mir liegenden »Berge« solcher Zahlkarten ein Wert von 10 Mark. Die Zahlkarten sind für Private da, nicht für Firmen, die bei dem gegenwärtigen hohen Posttarif nur »och die Beträge überweise». Es sollte mich freuen, wenn meine Ausführungen dazu beitragen würden, den in mancher Beziehung noch recht umständlichen Rcchuungs- verkchr im Buchhandel modern-kaufmännischen Grundsätzen uäherzu- bringen und den veränderten Zeitvcrhältnisscu anzupassen. Hamburg. Helmuth Alter. Zu dem Artikel Verlegersorgen. (Vgl. Bbl. Nr. 33.) Herr F. S. klagt darüber, daß verschiedene Sortimenter sich 2^ Skonto abgezogen haben. Obwohl ich nicht zu diesen gehöre, sei Herrn F. S. erwidert: In keiner andern Branche kennt man ein Zahlen nach Empfang der Ware, sondern überall wird ein Ziel von mindestens 30 Tagen und bei Barzahlung ein Skonto von 2, oft sogar 3°/« gewährt. Tenn dort liegt die Sache so, daß man einem unfreundlichen Lieferanten nichts mehr abkauft; seine Konkurrenz macht bestimmt bessere Bedingungen. Die Herren Verleger haben dies nicht nötig; bei ihnen gilt nur der Großabnehmer; der kleine Kunde muß mit ihren Bedingungen wohl oder übel zufrieden sein, denn sie haben ja die Konkurrenz nicht zu befürchten. Ta werden Spesen draufgepfeffert, daß es »man so raucht^, möglichst per Nachnahme geliefert, und wenn auch die Spesen größer sind als der Verdienst, wenn sie auch 15—20, ja manchmal 25^ vom Betrag des Ordinärpreises ausmachen, was geht es die Herren Ver leger an, wovon der Sortimenter lebt. Er muß ja!! Sein Kunde will das Buch, also!!! Die Herren Verleger sind eben gute Kauslcute, aber das darf eiu Sortimenter nicht sein, wenn der mal einen Ansatz dazu macht, dann wehe ihm. Warum kann die Firma Karl Robert Longe- wiesche bei allerhöchstem Rabatt noch 2°^, Skonto gewähren? Fragen Sie mal Herrn Langcwiesche, welche Erfahrungen er damit gemacht hat! Ich glaube, Herr F. S., Sie werden staunen! Pforzheim, den 15. Februar 1922. Egon Marctan. Umkehr? »Allen Leuten recht getan ist eine Kunst, die niemand kann.' Ein größeres Sortiment sandte mir folgende Aufforderung: »Betrag Ihrer direkten Sendung vom .... über Mk. . . bitten wir in Leipzig bar zu erheben. Tie außerordentlich große Anzahl direkt eingehender und direkt zu begleichender Sendungen nötigt uns zu der Bitte, künftig nnr Sendungen über Mk. 100.— zahlbar nach Empfang zu buchen.« Erst kommt man allen Wünschen des Sortiments wegen direkter Zusendung und Zahlung nach, stellt den Betrieb unter großen Opfern hierauf ein, und nun? Wahrscheinlich muß infolge Erhöhung der Porti und der steigenden Unkosten des Postscheckverkehrs nun wieder alge baut werden. Auch eine der vielen Nevolutionserscheinungeu! Je mehr wir wieder zu geordneten Verhältnissen kommen, desto mehr werden sich anscheinend die alten Bezugswege für den Buchhandel mit seinem umfangreichen Einzeleinkauf und seiner vielen Kleinarbeit doch wieder bewähren. Ein Verleger. Achtstundentag. (Vgl. Bbl. Nr. 27, 36 und 12.) In der Sprcchsaal-Notiz auf Seite 220 in Nr. 12 des Börsen blattes ist ein Druckfehler unterlaufen, und zwar ist nn dritten Absatz anstelle des Jahresarbeitsverdienstes von 7 0 000 Mark die Zahl von 7V0V Mark zu setzen. So unwahrscheinlich diese niedrige Zahl ist, so ist sie doch Gesetz, und eine Änderung ist bisher nicht erfolgt. Unter den Achtstundentag fallen also nicht: Angestellte in leitender Stellung, die Vorgesetzte von regelmäßig mindestens zwanzig Ange stellten sind, oder deren Jahresarbeitsverdienst 7000 Mark übersteigt. Es braucht nur eine der beiden Forderungen erfüllt zu sein. Ta heutzutage wohl jeder Angestellte mehr als 7000 Mark Jahresarbeitsverdienst hat, würde er, sofern man ihn als An gestellten »in leitender Stellung - bezeichnen kann, ohne weiteres nicht unter den Achtstundentag fallen. Der Begriff der leitenden Tätigkeit ist natürlich von Fall zu Fall zu prüfen. Näheres siche unsere »Karten-Auskunftei des Arbeitsrechts ! Stuttgart, Pfizerstr. 5. Volksverlag für Wirtschaft und Verkehr. Adressengesuch. Für gütige Angabe der jetzigen oder genauen Heimats-Adresse des Diplom-Landwirts Heß aus Hocchstadt (?), Hessen-Nassau, zulcvt Referent für Volkswirtschaft an der Mecklenburgischen Handelskammer in Rostock, wäre ich dankbar. Kosten vergüte ich gern. N o sto ck i. Meckl. ErnstIoerge s. Verantwort!. Redakteur: Richard Albert i. — Verla«: Der Bvrsenvcretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsche- VuchhändlerhiuL. Truck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig — Adresse -er Redaktion und Spedition: Leipzig, Gerichtsweg S6 sBuchhändlerhauSi. 252
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