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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1891
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1891
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- Deutsch
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2664 Nichtamtlicher Teil. 103, 6. Mai 1891. ordnung von Delegierten in seine Versammlungen und Zulassung solcher seinerseits in gewissen Fällen zu unseren Beratungen er bittend, was wir aus den gleichen Gründen ablehnen mußten. Die Gehilfcnkrankenkasse hat sich, nachdem die Influenza- Kalamität ohne erhebliche Schädigung überstanden war, unter be währter Leitung in sehr erfreulicher Weise weiter entwickelt, und war bereits in der Lage, eine Kapitalssumme zinstragend an zulegen. Entsprechend Z 11 der Statuten wurde die Einrichtung einer Arbeitsvermittlung für Gehilfen durch Auflegen von Mappen in der Bestellanstalt ins Werk gesetzt. Leider ist dieselbe ohne jeden Erfolg geblieben. Nur wenige, darunter meist auswärtige Gehilfe», für welche die Vermittlung garnicht berechnet sein konnte, sandten Offerten ein, Stellen-Angebote der Herren Kol legen erfolgten nicht Es ist hieraus zu schließen, daß man be züglich Engagements-Vermittlung vorzieht, sich der Inserate oder anderweitiger Agenturen zu bedienen. Wie schon öfter, muß die Vorstehuug auch heute an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, daß bezüglich der An- und Abmeldung der Gehilfen die größte Pünktlichkeit und Genauigkeit einzuhalten von dringender Notwendigkeit ist, was leider nicht immer beachtet wird; ebenso muß die Einreichung der Lehrver träge bei neu eintretcndcn Lehrlingen wiederholt in Erinnerung gebracht werden. Durch Nachfragen ist der Vorstehung bekannt geworden, daß diesem gesetzlichen Erfordernis nicht immer ent sprochen wird, und müßte es sehr bedauert werden, wenn sich die Nötigung Herausstellen würde, mit Zwangsmaßregeln vor zugehen. Eine in der Hauptversammlung vom 15 Mai 1889 be schlossene Resolution, wonach bei Aufnahme von Lehrlingen als Vorbildung die absolvierte untere Abteilung einer Mittelschule als Bedingung ausgestellt wurde, ist mit H 10, a>. ä. unserer Statuten nicht ganz übereinstimmend, so daß die Vorstehung be- müssigt war, in verschiedenen Fällen auch absolvierten Bürger schülern den Eintritt nicht zu versagen. Unsere Statuten, deren Fertigstellung so viel Zeit und Kosten verursachte, mußten leider vielfach nach der Schablone des Gewerbegesetzes gearbeitet werden, um die Genehmigung zu er halten, so daß sich jetzt in vielen Fällen Mängel und Unklarheiten Herausstellen. Was für Handwerker geeignet ist, paßt aber in viele» Fällen nicht für Buch-, Kunst- und Musikalienhändler! Sobald gewisse Verhältnisse sich günstiger gestalten, dürfte eine Revision der Statuten als dringendes Bedürfnis ins Auge zu fassen sein Der löbliche Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler war an uns mit dem Ersuchen herangetreteu, den für die Benutzung der Korporationsaustaltcn vereinbarten Betrag von 400 fl. pro anno zu erlassen, und zwar in Anbetracht der kostenfreien Ver öffentlichung unserer Publikationen in der Bnchhändlcr-Corre- spvndenz; wir haben dies für ein Jahr, vom 1. Juli 1890 bis 30. Juni 1^9 t bewilligt. Ihrem Ausschuß ist im vergangenen Verwaltungsjahre mehr fach die Aufgabe geworden, Gutachten an Behörden zu erstatten, die stets veröffentlicht wurden. Von Erlassen, die aus früher gemachte Eingaben eingingen, gestatte ich mir die hauptsächlichsten hier anzusühren. In günstigem oder teilweise entsprechendem Sinne wurden erledigt: 1. Die Eingabe an die k. k. Central-Direktion der Schulbücher- Verläge um Abänderung der Expeditions-Normen. Es wurde die Expeditionszeit von drei auf zwei Tage reduziert und die Bedingung, wonach eine Bestellung unter 5 fl. nicht effektuiert wurde, aufgehoben. 2. Die Eingabe an das k. k. Central Stempelamt betreffs Er leichterungen bei Stempelbehandlung der Zeitschriften. Es wurden, um die bisherigen Verunstaltungen zu verringern, Marken ä 2 kr. und 25 kr. eingesührt. 3. Die Eingabe an die k. k. Post- und Telegraphen-Direktion wegen Frankierung von Zeitschriften und Lieferungswerken mit Zeitungsmarken. Es wurde zugestanden, daß jede Firma, welcher der Bezug von Zeitungsmarken bewilligt wurde, ohne weiteres Ansuchen dieselben für jene Artikel in Anwendung bringen könne, welche im Verzeichnisse der k. k. Zeitungs-Expedition aufgeführt erscheinen Diese Errungen schaft von größter Tragweite wurde allseitig dankend begrüßt. 4. Eine Eingabe an dieselbe Behörde, wegen eines entsprechend billigeren Kreuzbandtarifes. Wurde eingeführt. 5 Die Eingabe an die gleiche Behörde wegen Benützung von Korrespondenzkarten in anderem als dem gewöhnlichen For mate. Wurde, als Drucksachen betreffend, für zulässig erklärt. 6. Die Eingabe an die hohe k. k. Statthalterei behufs Regelung des Sammelns von Pränumeranten u s. w. Es wurden Erleichterungen bezüglich der Erlaubnisscheine zugestanden und eine Liste mit 298 als zur Kolportage zulässig erklärten Werken hinausgegeben, welche von Zeit zu Zeit Zusätze erfahren soll. Vor prinzipieller Abänderung des Preß- gesetzes läßt sich aus diesem Gebiete weiteres nicht erwarten. 7 Eine Eingabe an die k. k. Hos- und Staatsdruckerei mit dem Ersuchen, dieselbe möge bei ihren Expeditionen ent sprechend der Vcrkehrsordnung Vorgehen. Wurde in be friedigender Weise zugesagt. 8 Eine Eingabe an die k. k Finanz-Landes-Direktivn wegen Abstempelung der Zeitschriften auch auf dem Westbahnhofe. Wurde zustiinmend erledigt 9. Eine Eingabe an die Gewerbebehörde um Hintanhallung der Erteilung von Buchhandlungskonzessionen im IX. Bezirk. Wurde zwar wegen Nicht-Kompetenz des löblichen Magi strates zurückgestellt, jedoch dabei erklärt, bei vorkommeuden Fällen auf die Wünsche Rücksicht zu nehmen und die löb liche k. k. Polizei Direktion in Kenntnis zu setzen. In ablehnender Weise wurden nachstehende Eingaben erledigt: vom k. k. Handelsgericht wegen Mitteilung über Konkurse, von der k. k. Finanz-Landes-Direktion betreffs Ver zollung im Jnlande erzeugter, von Triest oder dem Aus lande retournierter Artikel; von der hohen k. k Statthaltern betreffs der Errich tung und Manipulation von Bibliotheken und Lesehallen. Denselben kann die Ausleihung von Büchern, sobald nicht ein Erwerbszweck damit verbunden ist, nicht verwehrt werden, doch wurde eine Ueberwachung der betreffenden Vereine in dieser Hinsicht ungeordnet; vom hohen k. k. Handelsministerium um Zulassung der Versendung von Einbanddecken unter Kreuzband. An die k. k. Polizei-Direktion wurden mehrere Anzeigen wegen unbefugten Bücherhandels erstattet, darunter eine solche, betreffend die Portiers und Schuldiener an den Anstalten im IX. Bezirk, dann die Verkäufer von Jugendschristen auf dem Weihnachtsmarkte »am Hof«. Hierüber sind uns Erledigungen nicht zugegangen, solche hoffentlich noch zu erwarten über eine Eingabe an die hohe k. k. Statthalterei, betreffend die Teil-Konzessionen, namentlich Reisebnreaux re.; an die k. k. Polizei-Direktion wegen überhandnehmender un befugter Kolportage in Wirtshäusern. In Verbindung mit dem Vereine der österreichisch-unga rischen Buchhändler wurde durch eine gemischte Kommission eine Petition an das hohe Abgeordnetenhaus des Reichsrares betreffs des in dieser Session zur Verhandlung kommenden Ratengesetz- Entwurfes beraten und fertiggestellt Hoffentlich werden die Härten dieses Gesetzentwurfes einer Abänderung unterliegen. Eine weitere Kommission, zusammengesetzt aus Mitgliedern desselben Vereines, der Korporation, des Gremiums der Buch drucker und Schriftgießer Niederösterreichs, dann des Journalisten-
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