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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1891
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1891
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. 2663 t03, 6. Mai 1891. Steinbach in den Ausschuß; derselbe war jedoch leider wegen Krankheit verhindert, an dessen Arbeiten teilzunehmen. Als ich vor einem Jahre durch Ihr Vertrauen zur Leitung der Korporation berufen wurde, hatte durch früher stattgefundene bedauerliche Vorkommnisse unter einem Teile der Mitglieder eine Mißstimmung platzgegriffen, die zu beseitigen ich als meine ernsteste Aufgabe betrachtete. Wie ich erfreulicherweise konsta tieren kann, ist mir dies zum größten Teile gelungen, so daß ich die Hoffnung hege, daß in absehbarer Zeit wieder eine all seitige lebhafte Anteilnahme an den Geschicken der Korporation stattfinden und das Gefühl der Zusammengehörigkeit erstarken wird, um die Zwecke zu erreichen, die 8 1 unserer Statuten in so beredten Worten ausspricht. Wenn in der Behandlung der Korporations-Angelegenheiten im letzten Jahre ein etwas ruhigeres Tempo einzuhalten für zweckmäßig erachtet wurde, so ist doch nichts versäumt worden, was zur Förderung des Wohles unseres Wiener Buch-, Kunst- und Musikalicnhandels geboten erschien, und es ist erfreulich, diesmal wenigens von einigen Erfolgen Mitteilung machen zu können, wenngleich noch vieles zu wünschen übrig bleibt Durch die Auszüge aus den Protokollen der Ausschuß sitzungen in der »Buchhändler-Correspondenz« und sonstige Mitteilungen sind Sie mit den Arbeiten und Maßnahmen Ihrer Vorstehung auf dem Laufenden erhalten worden und ge statte ich mir in Nachfolgendem eine gedrängte Uebersicht davon zu geben. Es fanden elf Ausschußsitzungen statt, und zwar am 3. Juni, 10. Juli, 1. Oktober, 22. Oktover, 18. November 1890, 21. Januar, 11. Februar, 25. Februar, 17. März, 7. April und 16. April 1891; außerdem mehrere Sitzungen der verschiedenen Komitees. Das Schiedsgerichts-Kollegium hatte erfreulicherweise nur einmal in Aktion zu treten, und zwar dies in einem Ausnahms falle, weil der Kläger eine ausländische Firma war; in einem anderen Falle ergab sich durch Zurückziehung der Klage ein Ausgleich, in einem dritten zwischen einem Autor und einem Verleger konnte eine Verhandlung wegen Nichtunterwerfung des geklagten Teiles nicht stattfindcn. Der schiedsgerichtliche Ausschuß amtierte in vier Fälle». Wie schon gemeldet, hat diese Institution in der Person des Herrn Grenser seinen Obmann-Stellvertreter verloren, und es wird Sache der verehelichen Gehilfen-Versammlung sein, eine Ergänzungswahl vorzunehmen. — In allen vier Fällen war der Ausspruch des Gerichtes ein beide Teile befriedigender, so daß zu hoffen ist, daß auch für die Folge die friedenbringende Wirk samkeit des schiedsgerichtlichen Ausschusses das Verhältnis zwischen Prinzipalen und Gehilfen als ein freundschaftliches zu erhallen nicht verfehlen wird. Die von meinem Vorgänger ins Leben gerufenen Ein richtungen wurden entsprechend beibehalten und haben sich als höchst zweckmäßig wiederum bewährt. Wie Ihnen erinnerlich sein wird, wurde in der vorjährigen Hauptversammlung der Beschluß gefaßt, die Kündigung des Speditions-Vertrages mit der Firma Th. Bindtner vorzu nehmen, und als Erweiterung hierzu der Ausschuß ermächtigt, unter Berücksichtigung sämtlicher vorliegender Offerten neue Ver handlungen mit Th Bindtner oder einer anderen Firma anzu knüpfen. Der Umstand, daß von den offerierenden Firme» jene, Welche iu erster Linie und Wohl allein in Berücksichtigung zu ziehen war, ihr Offert unbedingt zurückgezogen hatte, bewog den Ausschuß, nach eingehender Beratung durch das Verkehrs-Komitee vou der Ausrechterhaltung der Vertragskündigung abzuschen und Th. Bindtner, welcher das Versprechen geleistet hatte, in der Zukunft für Abstellung gerügter Uebelstände nach aller Möglich keit Sorge zu tragen, die Spedition unter den früheren Beding nissen auch fernerhin zu übertrage». Achtundfünszigster Jahrgang. Im großen Ganzen muß konstatiert werden, daß im vorigen Jahre bessere Verhältnisse in dieser Hinsicht eingetreten sind, daß in Bezug auf Zollbehandlung eine mildere Behandlung platz gegriffen hat, und namentlich Strafen, die früher in so unge rechtfertigter Weise gehandhabt worden waren, nicht mehr in diesem Maße verhängt wurden. Freilich bleibt auch da noch viel zu wünschen übrig. Anläßlich der im Zuge befindlichen Verhandlungen über einen Zollvertrag mit Deutschland hat nun der löbliche Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler die Angelegenheit in die Hand genommen und in einer Eingabe an das hohe k. k Handels-Ministerium vom 24. November 1890 die Punkte dargelegt, welche, dem Geiste des Zollgesetzes zuwider lausend, von den Zollbehörden bisher in den Buchhandel oft und in verschiedenster Art schädigender Weise in Anwendung gebracht wurden. Lassen Sie uns hoffen, daß dieser Schritt von günstigem Erfolge sein werde! Eine neue Spescnlast entstand uns durch die Kosten, welche durch das am 1. Januar 1891 in Kraft getretene Gesetz vom 26. Juni >890, betreffend die Statistik des auswärtigen Handels, uns auferlegt wurden Wie Ihnen mitgeteilt wurde, hatte die Firma Bindtner für ihre hieraus entstehende Mühewaltung eine Ge bühr verlangt, die nach örtlicher Prüfung durch das Verkehrs- Komitee als viel zu hoch erkannt wurde. Bindtner wurde ver anlaßt, diese Gebühr — 20 kr. inklusive Bar-Auslagen — auf 15 kr., und zwar vorläufig, herabzusetzen, bis durch Erfahrung ein klares Bild gewonnen sein würde Nachdem dieselbe bisher in glattester Weise ohne Anstände verlaufen ist, wird der Aus schuß bedacht sein, eine weitere Herabminderung durchzusetzen. Was die Steuerverhältnisse anbelangt, so habe ich auf Grund der Einblicke, die ich zu nehmen hatte, gefunden, daß der Buchhandel und seine Nebenzweige im allgemeinen viel zu hoch besteuert sind. Leider läßt sich in diesen Angelegenheiten unter den jetzigen Verhältnissen keine Herabminderung erwarten, und bleibt nur die Hoffnung übrig, daß bei der wohl in nicht allzu- langcr Zeit eintretenden Steuer-Reform eine gerechtere Ver teilung der Lasten stattfinden möge. Der fernere Beschluß der vorigen Hauptversammlung, dem früheren Vorsteher, Herrn k. k. Kommerzialrat Eugen Marx, eine Dank-Adresse zu widmen, wurde iu Ausführung gebracht und dieselbe am 7. August v. I. überreicht. Eine Eingabe der Gehilfen-Versammlung vom 4. November l890, mit welcher die Korpvrations-Vocstehung aufgefordert wurde, ihren Einfluß dahin geltend zu machen, daß 1 die bei einer großen Anzahl von Firmen bestehende zehn- und mehrstündige Arbeitszeit auf neun Stunden herab gesetzt werde; 2. daß wenigstens in der Sommerhälfte des Jahres (Mitte April bis Oktober) vollständige Sonntagsruhe zur Durch führung gelange; 3. daß Gehalte unter 50 fl. als zum Lebensunterhalte un zureichend vermieden werden sollen, fanden wir uns, nachdem die Angelegenheit, auch unter Zuziehung von Korporationsmitgliedern, die dem Ausschüsse nicht angehören, auss eingehendste erwogen worden war, unter Mitteilung der Ansichten und Erwägungen, welche sich bei der Beratung er geben hatten, nicht in der Lage, zustimmend zu antworten, weil wir uns nicht für kompetent erachten konnten, die Beschränkung gesetzlich gewährleisteter Rechte der einzelnen Korporationsmit glieder zu empfehlen. Eine Anzahl der bei Korporationsmitgliedern beschäftigten Gc- schäftsdiener strebt eine Organisation ähnlich der Gehilfeu-Versamm- lung an nnd hatte die Vorstehung um Abordnung von Delegierten zu einer zu diesem Zwecke einberufenen freien Versammlung er sucht. Wir fanden uns auf Grund unserer Statuten nicht ver anlaßt, diesem Wunsche zu willfahren. Ein neu entstandener Fachverein der Kolporteure und Sub skribentensammler trat ebenfalls einigemale an uns heran, Ab- 357
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