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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.06.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.06.1891
- Sprache
- Deutsch
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3636 Nichtamtlicher Teil. 141, 22. Juni 1891. dem jungen Nachwuchs im Sortiment nicht gar zu bequem. Spezial- bibliographicen werden freilich immer von unschätzbarem Werte sein, was aber die neueste Litteratur anbclangt, so sollte und wird man sich im Sortiment immer wieder am besten auf die eigene Arbeit verlassen. Dahin gehören außer dem Gedächtnis sorgfältig geführte Zettelkataloge u. a. m. Wo alles das nicht ausrcicht, haben wir in Deutschland so vortreffliche Kataloge jauch wir erinnern hier gern an den neuesten Band des Heinsius, der immerhin doch auf Hinrichs'scher Vorarbeit aufgcbaut ist), daß cs wahrlich nicht nötig ist, sich für ein teures und umständliches »Deutsches Buchamt» zu begeistern. Mit Unrecht bemängelt Herr Georg, daß wir im deutschen Buch handel keinen Bibliographen mehr haben. -Es fehlt an solchen Kräften, die allgemeine in wissenschaftlicher Weise geordnete Kataloge schaffen können. Oder ist es anders?- Wieder ein leider sehr gewagtes Urteil! Freilich, so große bibliographische Arbeiten wie die von Enslin und Wilhelm Engclmann, die Herr Georg anführt, sind in neuerer Zeit nicht mehr hcrvorgetrctcn. Solche weitgreifenden Unternehmungen mögen sich mit dem materiellen Risico des Verlegers schwer vereinbaren lassen; immerhin darf auch der jetzige Buchhandel mit den tüchtigen Arbeiten von Mühlbrecht, Baldamus, Klemm, Ruprecht, Hahn, Grack- laucr u. a. m., auch mit manchem vortrefflichen Zeitschriftcn-Katalogc und besonders auch vielen Spczialkatalogcn unserer großen wissenschaft lichen Antiquariate recht zufrieden sein. Herr Georg greift mit seinen Forderungen vom rein praktischen Gebiet des Buchhändlers auf das wissenschaftliche des Bibliothekars be denklich über. Nichts anderes kann seine Anforderung an das crstrebtx deutsche Buchamt bedeuten, wo er aä 3 von diesem die Ausbildung ge schulter Bibliographen erwartet, als die Ausbildung eines geschulten Stabes zur Verwendung in den Bibliotheken Man wird erleben, daß sich der in dieser Richtung amtlich geschulte Nachwuchs dem Bibliothcksach zuwcndet, wenn er nicht Verzicht, beim wissenschaft lichen Antiquariat Verwendung für seine Dienste zu suchen. Allerdings würde er im letzteren Falle innerhalb des Gcsamtbuchhandels bleiben und zwar im Buchhandel pur exesUsues; ob aber das eigent liche Sortiment, dem Herr Georg helfen will, hiervon Nutzen haben würde, müßte zunächst in Frage bleiben. Eine Verkennung des buchhändlcrisch Nützlichen zu gunsien der akademischen Bibliothekwisscnschaft ist cs auch, wenn der Verfasser ver langt, daß die tägliche Bibliographie im Börsenblatt nicht nach Verlegern, sondern nach Titeln sund übrigens außerdem auch täglich nach Stoffen) geordnet erscheinen soll. -Wer in aller Welt», so ruft er aus, -ist zuerst auf diese absolut unbrauchbare und meines Erachtens in keiner Weise zu begründende Anordnung verfallen, die cs dem Sortimenter unmöglich macht, dies wichtige Verzeichnis zum Nachschlagen benutzen zu können?» Wir antworten, daß das Börsenblatt in erster Linie den geschäftlichen Interessen zu dienen hat, und daß in deren Wahrnehmung die gegen wärtige Anordnung sich als die zweckmäßigste bewährt hat sowohl für die Verleger, wie für die Sortimenter, die es in erster Linie für ihre Verschreibungen benutzen. Der Börscnverein ist überhaupt in allererster Linie ein Verein zur Wahrung geschäftlicher Interessen; akademische Ziele, die dem Berufe seiner Mitglieder vielleicht nahe liegen könnten, sind immerhin aller Pachtung wert, müssen sich aber naturgemäß untcrordnen. Diesen rein geschäftlichen Zwecken würde übrigens als einziger Gesichtspunkt Punkt 5 der Forderungen des Verfassers von seinem deutschen Buchamt ent sprechen: -das Buchamt muß die letzte Instanz werden, bei der jedes Börscnvcrcinsmitglied sich Rat holen kann über anderweitig nicht zu trmittclnde Biichcrtitcl». Diese Einrichtung würde wenigstens einen Unmittelbaren praktischen Nutzen haben; nur ist zu fürchten, daß sic leicht gar zu ausgiebig in Gebrauch genommen werden und die mit ihr vcr- b.pndcne Arbeitslast alsbald alle andere Thätigkeit im Buchamt über Mischern möchte. Zudem ist ja für derartige Auskuuftsstcllen im deutschen Buchhandel schon durch Privatuntcrnchmungcn gesorgt, denen die Kon- mrrcnz des Börscnvcrcins nicht angenehm sein könnte. Ob diese «Dauernde Zurückdrängung sorgfältig gepflegter Privatgeschäfte und eine sy 'weitgehende Ccntralisierung aller gemeinnützigen buchhändlerischcn Thätigkeit im Börscnverein sich empfehlen möchte, wagen wir nicht zu ^scheiden. Wir wollen cs doch getrost dem Auslände überlassen, uns um Mwre Bibliographie zu beneiden oder es bleiben zu lassen. Das Ms .uns nicht kümmern, wenn wir nur in unseren Grenzen mit unseren MUsmittcln zufrieden sind und neben der eigenen täglichen Arbeit damit Rrdrich auskommcn. Daß unsere Bibliographie nicht so übel beraten M wie der Verfasser cs glauben machen will, lehrt die tägliche prak- Ächtz Erfahrung. Manches mag der Besserung bedürfen, mancher Gc- schaftsbibliothek im Sortiment könnte aufgeholfen werden, manche Spczialbibliographic harrt ihres Bearbeiters. Sicher gicbt es unter lhd)Mn manchen dankbaren Stoff auch für Herrn Georg, der sich mit M ^ ^ <-»-». ^sachkundiger Inangriffnahme neue Verdienste erwerben und viel ftrnten könnte. Es wäre entschieden verdienstvoller, frisch Hand Werk zu legen, als sich in absprcchcndster Form, wie hier leider Heu, in Klagen zu ergehen und einem unpraktischen Ideale nach- chuä öS Vermischtes. Kreisvercin Ost- und Westprcußischer Buchhändler. — Die elfte ordentliche Hauptversammlung des Krcisvcreins Ost- und West- preußischer Buchhändler wild am Sonntag den 28. d. M., vormittags II Uhr, im Victoriagarten zu Thorn stattfinden. (Vergl die Bekannt machung im amtlichen Telle der vorigen Nummer.) Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt ist eine Auswahl von Tafeln aus dem von Lambert und Stahl hcrausgcgcbcnen Werke: Motive der deutschen Architektur des 16., 17. und 18. Jahr hunderts. Stuttgart, I. Engelhorn. Die erste mit 100 Tafeln in Großfolio abgeschlossen vorliegende Abteilung behandelt die Früh- und Hochrenaissance (1500—1650) und bringt eine außerordentliche Fülle vor züglich gezeichneter und reproduzierter architektonischer und ornamentaler Details nach deutschen Bauwerken. Ein kurzer Text von H. E. von Berlepsch gicbt in klaren, kurzen Zügen einen allgemeinen Uebcrblick über die Stilbcwcgungcn in Deutschland vom ersten Auftreten der Re naissance an bis zu ihrem Erlöschen im 18. Jahrhundert. Vom Postwesen. — (Umtausch der Postwertzeichen älterer Art). Die Frist für den Umtausch der in den Händen des Publikums verbliebenen, seit dem 31. Januar d. I. zur Frankierung von Post sendungen nicht mehr verwendbaren Postwertzeichen älterer Art läuft mit dem 30. Juni ab. Nach diesem Zeitpunkt findet ein Umtausch der gedachten Wertzeichen nicht mehr statt. — (Postvcrbindung mit Helgoland.) Vom 16. Juni bis Ende September findet eine täglich einmalige Postdampfschiff-Verbindung in jeder Richtung zwischen Hamburg bczw. Cuxhaven und Helgoland durch die Schnelldampfer »Cobra» und -Ariadne» statt. Abfahrt von Hamburg früh 8 Uhr. Telegraphen-Vcrkehr. — Bekanntmachung. Vom I.Juli 1891 ab wird die Wortgebühr für Telegramme nach Frankreich von 15 auf 12^ und für Telegramme nach Rußland (europäisches und kaukasisches), sowie nach Spanien und Portugal von 25 H auf 20 H ermäßigt. Die Wortgebühr für Telegramme nach Algerien und Tunis beträgt von demselben Zeitpunkt ab ebenfalls 20 A statt- bisher 27 Die Mindcstgcbühr von 50 H für ein Telegramm bleibt unverändert. Berlin IV., den 15. Juni 1891. Der Staatssekretär des Reichs-Post amts. von Stephan. Schwedisches Konkursgesetz. —Z 10 des schwedischen Konkurs gesetzes wurde wie folgt abgeändert: -Vom Gericht darf ein Akkord, selbst wenn er nicht bestritten wird, nicht bestätigt werden, wenn der Beschluß nicht in gesetzlicher Ordnung zu stände gekommen ist; wenn der Schuldner wegen betrüglichen oder unredlichen Verhaltens gegen seine Gläubiger verurteilt worden oder er dieserhalb unter Anklage gesetzt ist; wenn die Vermutung vorliegt, daß der Schuldner einen anderen Gläubiger bei dem Akkord heimlich begünstigt oder andere Betrügerei dabei stattgefunden hat; wenn der Akkord nicht allen denjenigen Gläubigern, welche er angeht und die sich nicht außerdem ausdrücklich mit dem Akkord zufrieden erklärt haben, gleiches Recht und nicht wenigstens 50"/o des Forderungsbetrages gewährt, die spätestens ein Jahr nach Bestätigung des Akkords zu bezahlen sind; wenn der Akkord den Gläubigern zum offenbaren Schaden gereicht. Wenn der Akkord aus dem Grunde bestritten wird, daß keine Sicherheit für seine Erfüllung vorhanden ist, dann hat das Gericht die Umstände zu erwägen, ob die Bestätigung aus solchem Grunde verweigert werden darf.» Buchhändlerisches Hilfsmittel. — Ucber ein neues geschäftliches Hilfsmittel berichtet ein uns vorliegendes Cirkular des Herrn W. Fiedler in Zittau, in dessen Verlage ein »Abreiß- und Bestcllkalendcr fürBuchhändlcr auf das Jahr 1892» erscheinen wird. Derselbe wird nach dem beigefügten Probeblatt so eingerichtet sein, daß er einerseits dem Sortimenter ein täg liches Memorandum bietet, welchem Buche er nach Maßgabe der Jahres zeit oder sonstigen Gelegenheit des Tagesinteresses seine Aufmerksamkeit zuzuwenden hat, anderseits dem Verleger das Mittel bieten soll, dessen Verlagsartikel dem Sortimenter rechtzeitig in Erinnerung zu bringen. Die Bestellzettel werden jedem Blatte unmittelbar angesügt sein. Vom Antiquariat. — Die Bibliothek des verstorbenen vr. Robert Boxbergcr ist in den Besitz des Herrn Joseph Jolowicz in Posen übergcgangcn. Namentlich reichhaltig ist die Litteratur über Goethe, Schiller, Lessing, Herder, Nückert, Uhland rc.. die der Verstorbene herausgegebcn oder mit deren Herausgabe er beschäftigt war. Die Firma S. Kende in Wien erwarb eine große Urkundensamm lung aus dem Archive eines uralten Adelsgeschlcchts, dessen letzter Sprosse vor kurzem mit Tode abging. Die Sammlung umfaßt Urkunden aus dem 11.—18. Jahrhundert in schönster Erhaltung und mit guten Siegeln versehen. Sehr gut vertreten sind die Urkunden der deutschen Kaiser, Könige von Ungarn und Böhmen, ferner Urkunden von Brandenburg, Preußisch-Schlcsicn, Augsburg, Lübeck, Frankfurt a. M.
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