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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1922
- Strukturtyp
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- 1922-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1922
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- Deutsch
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«brlrrrbllttt » i». Ltschn, V^chhandeL. Redakttoneller Teil. — Sprechsaal. .M 55, 6. März IW. Studenten vom Kontinent als eingeschriebene ordentliche Hörer. Ans, den 16 französichen Universitäten, deren Besucherzahl seit dem Jahre > 1914, also seit Kriegsbeginn auf 10 000 zurückgegangen sei, sollen über die Hälfte fremdländische Studenten sein. Die deutschen Universitäten würden noch immer von 2000 bis 3000 (?) Ausländern besucht. Seit einem halben Jahr hätte der Zustrom ausländischer Studenten nach Deutschland wieder gewaltig zugenommen. Betricbsratsmitglieder im Aufsichtsrat. — Im Netchsnnzeiger (Ar. 49 vom 27. Febr. 1922) wird das vom Reichstag beschlossene Gesetz über die Entsendung von B e t r i e b s r a t s m i t g l i e - dern in den Anfsichtsrat (vom 15. Februar 1922) bekanntge- gcben. Bei der Bedeutung des Gesetzes für die Erwcrbsgesellschaftcn führen wir nachstehend die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen im Wortlaut auf: 8 1- Anfsichtsrat im Sinne des § 70 des Betriebsrätegesetzes ist ohne Rücksicht auf die Bezeichnung im Gesellschaftsvertrage das im Handelsgesetzbuch, im Gesetze, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, im Gesetze, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen schaften, im Gesetze über die privaten Bersicherungsunternehmungen, in den Berggesetzen als Anfsichtsrat bezeichnete Organ der Aktiengesellschaft, der Komman ditgesellschaft auf Aktien, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der eingetragenen Genossenschaft, des Versicherungsvereins auf Gegen seitigkeit und der bergrechtlichen Gewerkschaft. 8 2. Bestehen bei einer der im § 1 genannten Körperschaften für die von ihr beschäftigten Arbeitnehmer ein oder mehrere Betriebsräte oder Gesamtbetriebsräte, so regelt sich die im § 70 des Betriebsräte- gesetzes vorgeschriebene Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat nach den folgenden Bestimmungen. 8 3. Soweit nicht im Betriebsrätegesetz und im folgenden etwas anderes bestimmt ist, finden auf die in den Aufsichtsrat entsandten Bc- triebsratsmitglieder die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung, welche für die übrigen Aufsichtsratsmitglicder gelten. 8 4. Zwei Betriebsratsmitglieder sind zu entsenden, wenn nach dem zur Zeit der Anberaumung der Wahl geltenden Gesellschaftsvertragc (Statut, Satzung) mehr als drei Aufsichtsratsmitglieder gewählt wer den können oder beide Arbeitnehmergruppen (Arbeiter und Angestellte) im Wahlkörper (8 5) vertreten sind. In allen übrigen Fällen ist eins zu entsenden. Zum Ersatz ausscheidender Mitglieder sollen für jedes in den'Auf sichtsrat zu entsendende Mitglied zwei Ersatzmitglieder gewählt weroen. 8 5. Wahlkörper für die Entsendung der Betriebsratsmitglieder ist bei Körperschaften mit einem Etnzelbetriebsrat oder einem Gesamtbetriebs rate dieser, in solchen mit mehreren Einzelbetriebsräten die Gesamt heit dieser, auch wenn sie zum Teil zu einem Gesamtbetriebsrate zu sammengeschlossen sind. Wählbar sind alle Mitglieder des Wahlkorpers, die am Tage der Wahl ein Jahr von der Körperschaft beschäftigt und nicht in den letzten zwei Jahren durch Beschluß gemäß 8 39 des Betriebsrätegesetzes ab- gcsetzt worden sind. Das Erfordernis der einjährigen Beschäftigung entfällt, soweit nicht wählbare Personen in vierfacher Zahl der zu wählenden Mitglieder vorhanden sind. Bei eingetragenen Genossenschaften gilt 8 9 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, für dir in den Aufsichtsrat zu entsendenden Betriebsratsmitgliedcr nur, sofern ihnen der Erwerb der Mitgliedschaft freistcht und billtgerweise zuge mutet werden kann. 8 6. Die Wahl findet geheim und mit Stimmenmehrheit einheitlich durch den ganzen Wahlkörper statt. Sind zwei Mitglieder zu wählen, so kann die Minderheitsgruppe der Arbeitnehmer (8 16 des Betriebsrätegesetzes), sofern ihr mindestens zwei Mitglieder des Wahlkörpcrs angehören, mit Stimmenmehrheit oder Stimmengleichheit die Entsendung eines Vertreters ihrer Gruppe beschließen; alsdann findet eine getrennte Wahl durch jede der beiden Arbeitnehmergruppen statt. Wiederwahl ist zulässig. Das Nähere über das Wahlverfahren bestimmt der Neichsarbeits- mniister. 290 8 7- > Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat endet ausschließlich durch Rück ^ tritt oder durch Verlust der Zugehörigkeit zum Betriebsrat, dem dac Mitglied angehört. 8 8. Scheidet ein Betriebsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus, so tritt ein Ersatzmitglied nach den Bestimmungen der Wahlordnung ein Ist kein Ersatzmitglied des Ausgeschiedenen mehr vorhanden, so findet eine Neuwahl statt. 8 9. Soweit die gegründete, aber noch nicht eingetragene Körperschaft bereits einen Anfsichtsrat hat, finden die 88 1 bis 8 Anwendung. 8 10. Das Gesetz findet auch auf die im 8 62 des Betricbsrätegesetze^ bezeichnten Betriebsvertretungen Anwendung, wenn die Vertretung für die Betriebe nur einer Körperschaft errichtet ist und aus Arbeit nehmern dieser Körperschaft besteht. 8 11- Das Gesetz tritt am 1. Februar 1922 in Kraft. Die ersten Wahlen sind binnen drei Monaten nach Inkrafttreten einzuleiten. Beschlagnahmte Zeitung. — Durch Beschluß des Amtsgerichts Ber lin-Mitte vom 14. Februar 1922 ist die Nr. 11, Jahrgang 3 der K o in munistischen Arbeiterzeitung wegen der in dem Artikel »Illusionen und Tatsachen« enthaltenen Aufforderung zum Hochverrat, bzw. zum Klassenk'ampf beschlagnahmt worden. 67 I 126/22. Berlin, 15. Februar 1922. Der General st aatsanw alt beim Landgericht 1 (Deutsches Fahndungsblatt, 24. Jahrg., Stück 6924 vom 2. März 1922.^ SvrMaal. Warnung vor einem Ladendieb. In Dresden (vermutlich auch in Jena, Berlin und Leipzig) hat ein früherer Student der Medizin B die Buchhandlungen in schamlosester Weise bestohlen. Er hat die zahlreichen Diebstähle (bei einigen Firmen war er täglicher Gast) mit Hilfe einer Aktentasche ans geführt, in die er mit dem Geschick eines Taschenspielers sogar in Gegenwart des bedienenden Personals die Bücher stoßweise verschwin den ließ. Als man den frechen Dieb endlich abfaßte, verteidigte ..r sich höhnisch mit dem Hinweis, er sei Kleptomane und bereits für eine Irrenanstalt angemeldet; weitere Verhandlungen müsse er an seinen Anwalt verweisen!! Tie gestohlenen Bücher hat der Dieb aber sofort zil Gelde gemacht und dürfte deshalb wohl kaum mit seiner Klepto manie beim Psychiater durchkommen. B. ist 30 Jahre alt, von kleiner Figur, hat schwarzes Haar und kleinen Schnurrbart, trägt modische Kleidung und ist literarisch sehr unterrichtet. Der Vorstand des Vereins Dresdner Buchhändler E. P a h l. Zahlkarten als Überweisungen im Postscheckverkehr. Auf die Bitte der Redaktion im Bbl. Nr. 46 um Mitteilung vom Erfahrungen und Wünschen zu dieser Frage sind ihr verschiedene Zu schriften zugegangen, die sie alle (mit Weglassung der Einleitungsworte und Höflichkeitsformeln) nachstehend abdruckt: Die blaue Zahlkarte als llberweisungsformular haben wir in letzter Zeit bei jeder möglichen Gelegenheit benutzt. Aus diesen Weg der Überweisungen sind wir jedoch lediglich durch einen Zufall geführt worden. Würde dafür in geeigneter Form geworben,, so würde mancher die blaue Zahlkarte verwenden, wohingegen er sie jetzt im Papierkorb versenkt. Wir benutzen auch jetzt noch unter Ver-. Wendung zweier entsprechender Stempel die blaue Zahlkarte. Es wäre jedoch dringend erwünscht, die Grenze über 100 Mark weit hinaus zuschieben, möglichst auf 1000 Mark, noch besser auf 2000 oder '1000 Mk Die Verwendung der vorgedrucktcn Zahlkarte erspart viel Zeit und Material, beides heute kostbarer denn je. Leipzig. H a m m e r - V e r l a g T h. Fritsch (Verlag Deutscher Müller). In meinem Betriebe habe ich die Verwendung der Zahlkarte mit vorgedruckter Kontobezeichnung als Überweisung gern benutzt. Bei der heutigen Entwertung der Mark kommt aber kaum ein Fall noch in
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