IlilllUllMllUlllllNNlllilillllklllMNillllUUHllllUllllllllllUllMlllllllrillllMlillilllklllillllllllllllllllllllllilllilMlttllllllMliUIilllliNIUlllUllNilllillllllllllllllllUIllllilllttrlilNilllililllllllllll» .Xi 55, 6. März 1822. Fertige Bücher «iqmllE I. «, L,I4» 28 lL üunnnunllnnululllimnuulj »UlMMNtMMlMMgINMN Die Wahrheit über Sie -rutschen kriegsverbrechen Otto von Stülpnagel 6te unveränderte Auslage. 19 2 2 Ladenpreis geheftet Mark 18.—, bar Mark 12.80. Partie 11/10. Drahtwort: Brover. Die gebundene 'Ausführung befindet sich in Vorbereitung. (Z) Vier Auslagen sind von diesem so außerordentliches Aus sehen erregenden Buches in ganz kurzer Zeit abgesetzt worden. Die 2te bis einschließlich 4le Auslage konnte zu einem ausnahmsweise niedrigen Preise verkauft wer de» Die jetzt vorliegende 5te Auslage mußte, da Mittel zur Senkung des Ladenpreises nicht mehr zur Verfügung stehen, zu einem auf den Herstellungskosten beruhenden Preise ausgegeben werden. Die täglich eingehenden Nachbestel lungen haben uns veranlaßt, das Werk neu aufzulegen und wir zweifeln nicht daran, daß auch diesmal die Vor räte schnell vergriffen sein werden. Wir liefern nur bar, Bestellzettel anbei. Drahtanschrift: Staaispolitisch-Berlin. ^ee-»ii,l>,»l..>uu>iuu,„„,„»k,nuiuni»i»ii„»,„>>i,en»v,nv»u.>uik,„i> BerlrnSw4S.K-'kdrichftv22S MMMNMMMMMMUNNUI !UNMII»»»UMMNUMMM> i»i Das Urteil im Leipziger U-öoots-prozeß ein Zehlspruch' Juristische un- militärische Gutachten herausgegeben von vize-/l-miral a. V. Nich elfen im Kriege Befehlshaber der U-Boote 1 S 2 2 Ladenpreis geheftet Mark 3.50, bar Mark 2.45. Partie 11/10. Drahtwort: Brosall, O Der Reichsgerichts-Prozeß gegen die beiden ehemaligen U-Boots-Osfiziere Boldt und Dithmar, der seinerzeit so großes Aussehen im In- und Auslande erregte, da beide Angeklagte zu schweren Gefängnisstrafen verurteilt wurden, kommt scheinbar nicht zur Ruhe. Der damalige Führer der U-Boote, Kontreadmiral Mtchclsen, veröffentlicht in einer Broschüre: „Das Urteil im Leipziger U-Boots-Prozeß ein Fehlspruch?" eine Zusammenstellung von drei Gut achten, und zwar des militärischen Sachverständigen, des früheren Oberreichsmilitäranwalles und eines anderen be kannten Juristen. Sie kommen alle zu dem Schluß, daß das Urteil sich nicht ausrecht erhalten läßt. Das inter essante Argument, das gegen die Stichhaltigkeit des Urteils vorgebracht wird, ist das, daß die beiden Offiziere wegen Befolgung einer vom Frieden her bestehenden Dienstvor schrift verurteilt wurden, deren Nichtbefolgung ihnen not gedrungen eine schwere gerichtliche Verurteilung eingetra gen hätte. Besonders für alle Juristen und Offiziere dürste das Buch interessante und wichtige Darlegungen bringen Wir liefern nur bar. Bestellzettel anbei. Drahtanschrift: Slaatspolitisch-Berlin. Staatspolitisthev DertinSw4S'Mk-richstv2r6 ' 34b*