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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.07.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.07.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18930724
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189307244
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169, 24. Juli 1893. Nichtamtlicher Teil 4347 art. 498 6. p. Iwpruäsoes, äowma^ss-iotsrdts ä esuss äs psrts ä'vu wanuserit sovoxs pur la posts, Oowmanäs par l')6ts.t, oblixation äs livrsr. — ^urrsxiruckenee. Oranäe-Krsts^ns. ke- proävetioo von sotorises, par I» pdotoArspbie, ä'un tsbleau »IlewÄiiä sur äes cartss-rselames. krateetion sn 6rauäs-8rs- tkßlls so vertu äs la Oovvsvtion äs 8eros. Liemption äs la korwalitö ä'sorsßistrsmsnt ev 6rLlläs-8istsZvs pour Iss osavres nniooistss. Rstroaetivits. — et renselynement«. 4. veile sst I» eouäitiou aetnslls äes Loeiötös rnasieales ä'amatsvrs, sv Luisss, vis ü vis äs la Looiöts äes autsnrs, oompositsurs et säitsurs äs wvsigae äe karis? — MbkroAna/ikrre. Rsousils pörioäigass. Verbotenes Buch. — Unter den »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buchhandels- ist in Nr. 154 d Bl. vom 6. Juli versehentlich aufgeführt: Verstoßene Kinder der Musen. 2 Bde. (I: 5. Aust., II: 2. Aust.) (Verlag von W. Malende in Leipzig). Nach Mitteilung in diesem Blatte 1893. Nr. 48 vom. 27. Februar hat daS Hamburger Schöffengericht die Gedichtsammlung »Verstoßene Kinder der Musen- als unsittlich bezeichnet und den Vertrieb verboten. Die Verhandlung gegen den Hamburger Sortimenter fand am 11. Mai 1892 vor dem dortigen Schöffengericht III statt. Das zur Weihnachtszeit 1991 ä condition eingetroffene Buch war als broschierte Gedichtsammlung sogleich ins Lager geräumt worden, ohne daß es versandt oder im Laden oder Fenster ausgelegt worden war und auch ohne daß jemand im Ge schäft Kenntnis vom Inhalt genommen hatte. Die Anklage erfolgte, nachdem ein unbekannter Herr (Geheimpolizist) das Buch verlangt und gekauft hatte, und der vorgeladene Sortimenter hatte thatsächlich erst beim Untersuchungsrichter Gelegenheit, es sich näher anzusehen. Die meisten Gedichte der Sammlung sind von bekannten Dichtern und Klassikern und können in deren gesammelten Werken nicht beanstandet werden; wohl aber liegt es nahe, in dieser Zusammenstellung als einer pikanten Blutenlese den unsittlichen Zweck als beabsichtigt anzunehmen. Dementsprechend lautete auch das Urteil. Der angeklagte Sortimenter, dem absolut kein Verschulden uachgewiesen werden konnte, wurde frei- gesprochen. Dagegen hielt das Gericht für erwiesen, daß der Inhalt des Buches unsittlich sei, und ordnete die Einziehung aller dort vorfind- lichen Exemplare an. Weltausstellung in Chicago. — Der deutsche Reichskommissar, Herr Geheime Regierungs-Rat Wermuth, reiste ani 20. d. M. von New Dork an Bord der -Normannia- nach Deutschland ab. Die ausländischen Kommissare richteten am 17. d. M an den General-Direktor der Ausstellung Davis das Ersuchen, den Verkauf von Duplikaten der Ausstellungsgegenstände in den Ausstellungs gebäuden zu gestatten. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen. Bücher-Einfuhr in Spanien. — Nach Verordnung vom 15. Fe bruar 1893 ist die Bestimmung über zollfreie Wiedereinfuhr von Druck werken in spanischer Sprache folgendermaßen erweitert worden: 1. Damit Druckwerke in spanischer Sprache aus dem Auslande zollfrei wieder eingehen können, ist es in den Fällen, in welchen die Vorschriften des Falles 2 der angezogenen Bestimmung nicht erfüllt werden konnten, erforderlich, daß die Autoren, Herausgeber oder Ueber- setzer derselben die Wiedereinfuhr nachsuchen. 2. Der Titel und Druckveelag dieser Werke wird den Zollämtern zur Beurteilung der Staatsangehörigkeit derselben dienen. 3. In Zweifelsfällen ist die General-Zolldlrektion zu benachrichtigen, damit daselbst die notwendig erscheinende Prüsung an der Hand der im Ministerin äs Moment» vorhandenen Exemplare der fraglichen Werke geschehen kann, um seslzustellen, daß die Bücher, um deren Wiedereinfuhr es sich handelt, in Spanien gedruckt sind. (Papier-Ztg) Gestohlenes Bild. — In Sachen deS Mannheimer Gemälde- diebstahls, den wir kürzlich an dieser Stelle gemeldet haben, ist zu be richten. daß das gestohlene Bild, eine lesende Frau darstellend, wieder erlangt worden ist Der Dieb, angebliche Maler Bincenz. hat es noch am Tage des Diebstahls in einem Gasthose zu Frankfurt a/M. verkauft. Ausstellungspreis. — Auf der Züricher internationalen Post wertzeichen-Ausstellung, die vom 25. Juni bis 2. Juli d. I. stattfand, erhielt die Firma A. Larisch in München für die in ihrem Verlag erscheinenden Alben von Koeppe, und zwar auf Bordruck-Alben für Sammler, die alle Unterschiede berücksichtigen, den einzigen ersten Preis, sowie auf Spezial-Alben eines Erdteils (Europa) gleichfalls den ersten Preis. Der Larlsch'sche Postwertzeichenkatalog wurde mit einem zweiten Preise ausgezeichnet; den ersten Preis dieser Abteilung erhielt nur Moens in Brüssel. Personalnachrichten. Gestorben: am 18. Juli in München Herr Joseph Sepberth. Der nur zwei undzwanzig Jahre alt gewordene Berussgenosse hatte am 1. Januar 1892 seine Selbständigkeit durch Uebernahme der von Rudolf Abt in München eröffneten katholischen Ccntralbuchhandlung Bayerns gegründet. Er erlag einem Lungenleiden, am 18. Juli nach kurzem Krankenlager unerwartet Herr Balduin Edwin Schneider, Inhaber der Firma I. H. Robolsky in Leipzig, die er im Jahre 1882 übernommen und in treuer Er füllung der Berufspflicht umsichtig und erfolgreich geführt hat. Anzeigeblatt. Gerichtliche Bekanntmachungen. Oesfentliche Berstcigerung. (29636) Am Dienstag den 25. Juli 1893, vor mittags 10 Uhr, sollen Kr. Zicichenftr. 15/17, Mittelhaus Part., das Verlagsrecht an der Stade'schen Karöenkehre, sowie eine Partie Bücher, Papiere rc., worunter Stade, praktische Farbenlehre, öffentlich meistbietend gegen Bar zahlung verkauft werden. Hamburg, den 20. Juli 1893. Das Gerichtsvollzieher-Amt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. (29443) Kommissions-Wechsel. Meine Vertretung für Leipzig besorgt nicht mehr Herr K. F. Koehler, sondern Herr K. Keßler- Berlin, den 17. Juli 1893. Fnssingcr's Buchhandlung. (29473) Forderungen an die Schrobsdorff'sche Buchhandlg. in Düsseldorf bis zur O.-M. 1893 bitte ich um gehend specifiziert anmelden zu wollen. Nach dem 15. August d. I. werde ich diese Forde rungen, die meinen Vorgänger <H Kusittich, jetzt Inhaber der Militairverlagsanstalt in Mainz) noch betreffen, nicht mehr berücksichtigen und mich event. auf dieses dreimal im B.-Bl. abgedruckte Inserat herusen. Ergebenst C. Bcringer i/Fa.: Schrobsdorff'sche Buchh. (29685) Bremen,,den 18. Juli 1893. Hierdurch beehren wir uns anzuzeigen, daß die Borstädtische Buchhandlung Warnemünde L Fraude durch Kauf heute in unseren Besitz überging*) und von uns unter der Firma Borstädtische Buchhandlung Warnemünde L Fronde Nachf. weitergeführt wird. *) Wird bestätigt: Jorjiädtische Auchhandluug Warnemünde L Fraude. Die Aktiven und Passiven haben wir über nommen und bitten die Herren Verleger, uns behufs Vergleichung und Ordnung etwaiger Differenzen baldmöglichst specifizierten Conto- Auszug übermitteln zu wollen. Herr F Volckmar in Leipzig hatte die Güte, auch für diese Firma die Kommission zu übernehmen. Mit der Bitte, dem neu erworbenen Ge schäft dasselbe Vertrauen widmen zu wollen, dessen sich das Hauptgeschäft erfreut, zeichnen Hochachtungsvoll ergebenst M. W Schlenker, Inhaber der Firma Rühle L Schlenker. «. Gillhoff. Prokurist der Firma Rühle L Schlenker. (27596) I^om 16. Tntr 6rs 26. ^UAUst Mctet ctrs -4as7r«/«nnnA mer'nss PTsntaAss nun rn 7/ 6 r/» 2 rA <7unc6 T/snn» L. 77« n- rnanrr, l7ka7«tnasss 2, statt. 7)«ntrn F 87 (^48), ZZ UTtttstmstn. 581*
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