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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-02-20
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. W 43, 20, Februar I92L dienen, da deutsche Bücher, infolge der niedrigen örtlichen Währung, hler kaum erschwinglich sind, müssen die Litauische Rundschau, die Libausche Zeitung und Dorpater Nachrichten als überaus bescheidene Presseorgane von einer Auslage, die über Ivüv Exemplare täglich nicht hinauSgcht, bezeichnet werden. Eine gröber« Bedeutung haben dagegen die in den Hauptstädten Lettlands und Estlands erscheinenden Blätter, die Rlgasche Rundschau und der Revaler Bote, von bene» daS crsterc i» einer Auslage von 10- bis LVMV erscheint. Hierbei muh erwähnt werde», daß in den baltischen Staaten, die in wirt schaftlicher Hinsicht als Vermittler zwischen Ost und West gellen, sich ln letzter Zeit der Handel mit Rußland zu entwickeln beginnt und infolgedessen der Zustrom ausländischer Kaufleute «in ungewöhnlich großer ist. Diese Kanslcute, wie Deutsche, so auch Engländer, Fran zosen und Skandinavier, sind alle der Landessprachen, des Estnischen, Lettischen, Litauischen und Russischen nicht mächtig und Deshalb auf eine deutsche Zeitung angewiesen. So ergibt es sich, daß auch die Kausmannschast aus den alliierten Ländern, die bestrebt ist, als erste den rttisibbeu Markt zurückzuerobern, hier nicht ohne die deutsche Sprache auskommen kann. Wett wichtiger ist jedoch die Kulturmission, welche die erwähnten Blätter hier im Osten Europas zu vollbringen haben; die deutsch-baltische Bevölkerung ist bekanntlich nach Abzug der Okkupationstruppen in den Ranbstaate» säst völlig entrechtet und niedergedrückt. Den Gutsbesitzern ist ihr Land genommen worden, der Beamte hat keinen Zutritt zu den Verwaltungsstellen, die deutsche Kunst ist von den Bühnen verdrängt, die deutsch« Jugend großenteils ihrer Schulen beraubt usw. Um die Erhaltung dieser natürlichsten Rechte gilt eS nun einen angestrengten Kamps, den heut« der Rest der deutschen Presse Im Osten ausznsechten hat. So verrichten diese deutschen Blätter, deren Zahl nicht mal ein halbes Dutzend ausweist, hier an der Schwelle Rußlands als Pioniere des deutschen Bortes, von der Öffentlichkeit Deutschlands kaum bemerkt, eine unschätzbare Kulturarbeit und erleichtern dem deutschen Unternehmer, der sich über kurz oder lang doch den Weg nach Osten bahnen wird, seine Ausgabe». Die deutschen Schmiede und die Kü-Psenntg-Marke. — Ter Bund der deutschen Schmiede-Innungen schreibt: Die Tages- und Fachpresse hat sich in der letzten Zeit mit dem Marienbild der VV-Psennig-Bries- marke beschäftigt. Wir gestatten uns dazu zu bemerken, daß die Schmiede auf dieser Marke allerdings eine glatte Unmög lichkeit von, sachlichen Standpunkt aus darstellen. Zunächst ar beiten niemals vier Schmiede zusammen, sondern höchstens drei. Der von den drei Schmieden für den Ausgang der Arbeit verantwortlich« Schmied hält vor, d. h. er hält das Eisen, setzt den Setzhammer, Schrotmeißel usw. auf und schmiedet mit dein Handhammer nach. Hierbei steht er vor der einen Längsseite des Ambosses, sodaß das Horn des Ambosses nach links zeigt. Die anderen beiden Schmiede stehen aus dir anderen Längsseite des Ambosses und schlagen mit dem sogenannten Vorschlaghammer zu. Das zu bearbeitende Stück Eisen ruht beim Schmieden nicht mit seiner Längsrichtung auf dem Amboß, sondern wirb guer aus den Amboß gelegt. Der Vorschlaghammer wird vom Schmied so angesaßt, daß sich die rechte Hand etwa zwei Handbreit vom Hammer am Stiel befindet und von oben greift. Die linke Hand greift den Stiel etwa am Ende von unten. Der Hammer stiel muß sich also beim Zuschlägen unter dem rechten Arm befinden. Tie Hemdärmel endlich werden vom Schmied nicht nach außen, sondern nach innen umgekrempelt. An dem Markenbild ist also vom fachlichen Standpunkt aus nicht mehr als alles falsch. ES bürste deshalb zweck mäßig sein, wenn sich die entwerfenden Künstler das, was sic bar- ftellcn wollen, einmal ansehen. Ein Kuriosum. — Aus eine nicht ganz klare Noten-Bestellung aus Belgrad an eine Leipziger Firma fragte diese an, 2. August 1912 an, ob sie Orchester-Stimmen komplett und 3 Violinen I extra liefern solle. Diese nach den Sätzen der guten alten Zeit mit 10 Pfennigen siankterte Original-Postkarte kam setzt snach S Jahrens aus dem Buch- händlerwege an den Absender zurück mit angeklammertem, den Datum- Stempel: 81. Dezember 1921 tragendem Zettel, enthaltend die Antwort: »meine 8 Violinen und eine Singstimmc». In Leipzig herrscht Freude, tn Belgrad — Ordnung. s»Musikalienhandel».s Eine Briefmarke sllr 2VS9VV Mark. — Was sür Preise heute für Briefmarken gezahlt werden, zeigte eine Briesmarkenverstclgerung, die im Ebenholzsaal des »Rhcingold« in Berlin durch die Firma Paul R. Schwerdtner in Berlin veranstaltet worden war. Die! starke Beteiligung bewies, daß das Interesse sür altdeutsches Material! in Deutschland ungeschwächt wetterbesteht. Es wurden Preise ge zahlt, die auch in der heutigen Zelt ganz gewaltige Summen darstcllcn. Für einen Neunerblock der tV-Gr.-Sannooer, ungestempelt, wurden 28 MV Mark, sür ein Prachtstück tv-Gr.-Hannover a. Br. 2V5VV Mark 22« gezahlt. Einen in Deutschland wohl kaum gesehenen Preis von 205 NM Mark erreichte ein Drcterstreifen 1/3 Gr. Oldenburg der zweiten Emission. Hohe Beiträge und geringe Leistungen bet der staatlichen In validen- und Hinterbliebenen.Versicherung. — Die außerordentlich« Eihöhung der Beiträge zur Invalidenversicherung, die in der höchsten Stufe wöchentlich 12 Mark betragen und von Arbeitgebern und Ar beitnehmern je zur Halste ausgebracht werden müssen, steht ln keinen, Verhältnis zu den Leistungen dieses Gesetzes. Es hat eine starke Verschiebung hinsichtlich der Leistungen zuungunsten der Ver sicherten stattgcsunden. Dieser Tatsache sind sich nicht nur die Ver sicherten selbst bewußt, sondern auch andere Kreise. So haben bei spielsweise die Bereinigten Handelskammern z» Frankfurt a. M. und Hanau tu einem Gutachten zum Ausdruck gebracht, daß daS Miß verhältnis zwischen de,» Wachsen der Beitragsleistung und dem Wachsen der Rente ungünstig beurteilt wird. Die Möglichkeit, daß im Neichsversicherungsamt nicht sparsam genug gewirtschasiet werbe, sei nicht von der Hand zu weisen. Des weitere» wird die Ansicht vertrete», daß bei der starken Geldentwertung eine Herabsetzung der Beitragsleistung sehr schwer sein dürfte. Dagegen müsse eine Er höhung der Rente» als wünschenswert und möglich bezeichnet werden, und zwar unter der Voraussetzung, daß die jetzigen BeitragsleistuN- geu beibehalteu werden. Sodann wirb in dem Gutachten „och be merkt, daß, während früher die Invalidenrente einem normalen Ge halt von zwei Monaten entsprach, diese Rente heute etwa nur zivei Drittel des normalen Monatsgehalts betragen dürste. — ES ist er- srculich, daß von dieser Stelle aus so nachdrücklich sllr «ine Erhöhung der Renten eiugcircten wird. Die Versicherten wie dis Rcnten- beziehcr sind sür dieses Eintreten dankbar, denn bas Verhältnis der Beiträge zu den Leistungen ist eben ein unhaltbares geworden. In der höchste» Stufe wurde früher ein Beitrag von KV Ps. wöchentlich gezahlt, gegenwärtig beträgt der höchste Beitrag, wie bereits ovsge- sührt wurde, 12 Mark wöchentlich, also 24mal so viel. Mit dieser riesige,, Beitragserhöhung haben aber die Leistungen in keiner Weise Schritt gehalten. Gröbliche Verletzung der Bctriebsraispsllchten. — In einer Streit sache der Dresdner Bank gegen ihre» Betriebsrat hat der Vorläufige Neichswirtschastsrat in der Sitzung seines BetriebSräteausschusscs vom 24. Januar dahin entschieden, daß die Mitglieder des Betriebsrats, die Ende September vorigen ^Jahres die Angestelltenschaft zum ttber- stundcnstreik ausgeruse» und sich dabei besonders hervorgetan habe», sich einer gröblichen Verletzung ihrer gesetzlichen Pflichten im Sinne des 8 8S des Betricbsrätegesetzes schuldig gemacht haben. Welches Recht erwächst dem Verkäuscr, wenn er »freibleibend« ver laust? — Das Reichsgericht hat durch Urteil vom 19. Oktober 1021 entschieden, daß »die zugunsten des Verkäufers eingcsllgte, nur das Wort -freibleibend' enthaltene Klausel mangels besonderer dagegen sprechender Umstände dahin zu verstehen ist, baß dem Verkäufer das Recht Vorbehalten ist, den ganzen Vertrag aufzu heben, also von der Lieferung überhaupt Abstand zu nehmen, nicht aber den In halt des Vertrags zu einem Teil, etwa nach Preis, Menge, zu ändern». Aus der Klausel -freibleibend" ohne weiteren Zusatz kann mithin der Verkäufer nur das Recht Herletten, den Vertrag als Ganzes abzu lehnen. Nach Teillieferungen vom Vertrag zurückzuiretcu oder sür Ratcnlicserungcn verschiedene Preise zu berechnen, berechtigt ihn der Freivermerk nicht. Wenn er den ganzen Vertrag nicht an nulliert, gibt er sein Vorrecht, welches ihm durch die Klausel erwächst, auf. Der Käufer kann nunmehr aus Erfüllung der vertraglich ver einbarten Leistungen bestehen. Schenkungsfteucrpslicht offener Handclsgesellschastcn. — Die offene Handelsgesellschaft, die nach 8 124 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingchen, Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden kann, ist ähnlich der juristischen Person mit einer Selbständigkeit des Gcsellschastsoermögcns ausgestattct. Sic stellt eine rechtlich organisierte Vcrmögensmassc dar, die unabhängig von dem sonstigen Vermögen ihrer Gesellschafter und unabhängig von deren sonstigen rechtlichen Beziehungen im Rechtsverkehr aufiriit, wie das namentlich auch In Ansehung der Zwangsvollstreckung gegen die offene Handelsgesellschaft und des selbständigen Konkursverfahrens über ihr Gescllschasisvermögen anerkannt ist. Dieser rechtlichen Selbständigkeit aus bürgerlich-rechtlichem Gebiet kann auch auf steuerlichem Gebiete die Anerkennung zum mindesten dann nicht versagt werden, wenn an bürgerlich-rechtliche Vorgänge steuerliche Folgen geknüpft sind, wie bas Erbschaftssteuergesetz bei der Besteuerung von Schenkungen. Demge mäß ist die unentgeltliche Zuwendung einer offenen Handelsgesellschaft
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