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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1922
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- 1922-02-20
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1922
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43, 20, Februar 1922, Redaktioneller reil. gleich gekauft und bezahlt und dann nach abgeschlossenem Kauf das Ersuchen gestellt, die gekauften Bücher nach dem Ausland zu versenden, was als Gefälligkeit betracht?! und ausgeführt wurde. Auf solche Weise haben mehr als zwanzig Angestellte Wiener Buchhändler die ihnen gestellte Falle nicht erkannt, und die betreffenden Beamten zogen aus dieser Unachtsamkeit den Schluß, daß der Firmeninhaber, der in den meisten Fällen gar keine Kenntnis von dem Vorfall erlangte, sein gegebenes Ver sprechen überhaupt gewohnheitsmäßig und wissentlich nicht ein halle, und die Autzenhandelsnebenstelle ergriff daraufhin sofort die denkbar schärfsten Maßregeln, indem sie ohne vorherige Verständigung und Aufforderung zur Rechtfertigung die Sperre über die betreffenden Firmen verhängte und die als Sicherheit deponierten Stchtwechsel in Umlauf setzte. Auch der Verein der österreichischen Buchhändler erhielt den Auftrag, die in seiner Verwahrung befindlichen Wechsel der beschuldigten Firmen so fort in Umlauf zu setzen, was jedoch der Verein mit der Begrün dung ablehnte, daß man bei uns in Österreich niemand bestrafe, ohne ihm vorher Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Man lud nun die betreffenden Firmen zu diesem Zwecke vor, und das Resultat der Erhebungen war das oben mitgeteille. Man hatte es nicht der Mühe wert gehalten, den Geschäfts inhaber auf die vorgefallene angebliche Verletzung einer Ver- Iragsbestimmung aufmerksam zu machen, sondern gleich jene Maßnahme ergriffen, die den Ruin eines jeden Sortiments- geschästs nach sich ziehen muß, wenn die Angelegenheit nicht schnell bcigelegt und die Sperre nicht ausgehoben würde. Ich selbst betrachtete die Sache für so ernst und wichtig, daß ich sofort im Wege der Handels- und Gewerbekammer bei dem österreichischen Gesandten in Berlin um Schutz österreichischer Staatsbürger gegen diese Willkür und Rücksichtslosigkeit der Leipziger Nebenstelle ersuchte und außerdem selbst nach Leipzig reiste, um gegen ein solches Vorgehen energisch zu protestieren. Einige andere Wiener Buchhändler taten dasselbe und reisten auch nach Berlin, um bet der dortigen Hauptaussuhrstelle gegem das Vorgehen der Nebenstelle in Leipzig Protest zu erheben. Wohl infolge dieses Protestes und der Weigerung des Vorstan des des Vereins der österreichischen Buchhändler, ohne vorherige Einvernahme eine Buße einzuheben, kamen vor einigen Tagen zwei Beamte nach Wien und erreichten, daß fast alle beschuldigten Firmen eine Butze erlegten, damit nur so schnell als möglich die Sperre wieder ausgehoben werde. In einer großen Versamm lung der Buchhändler aber wurde der schärfste Protest gegen dieses Vorgehen der Außenhandelsnebenstelle in Leipzig erhoben, und es ist anzunehmen, daß einig« Prozesse die Folge sein werden. Zur Ehre unseres Standes hasse ich, daß dies der Fall sein möge, da ich es für ganz ausgeschlossen halte, daß wissentlich so viele Buchhändler ein gegebenes Versprechen nicht gehalten hätten. Da gegen halte ich es für wahrscheinlich und sehr leicht möglich, daß einzelne Angestellte nicht genügend informiert worden waren und ohne Absicht gegen die Valutaordnung in einigen Fällen ver stoße» haben. Dafür aber den Firmeninhaber verantwortlich zu machen und ihn deshalb an Ehre und Geld zu schädigen, halte ich für durchaus unzulässig. Zweck dieser Zeilen war für mich, jene Firmen in Schutz zu nehmen, bei denen man eine absichtliche Verletzung ein gegangener Verpflichtungen im vorhinein als ausgeschlossen hätte Hallen sollen, da Wohl kein andrer kaufmännischer Beruf aus derart solider Grundlage organisiert ist wie gerade der Buchhandel, der nur in den letzten Jahren vielfach auf Un kenntnis der Verhältnisse aufgebaute Vorwürfe (Preistreiberei usw.) erfahren mußte, auf die ich vielleicht ein andresmal noch werde zu sprechen kommen. (Ob übrigens die Annahme, daß sehr große Mengen von Büchern von Privaten oder Buchhändlern, die keine Verpflichtung eingcgangen sind, nach dem Auslande »ver schoben- worden sind, berechtigt ist, läßt sich schwer bestimmen. Immerhin ist es interessant, zu erfahren, daß einer Einfuhr von Büchern aus Deutschland von zirka 24,000 Meterzentner eine Ausfuhr zum Beispiel nach der Schweiz von nur 1440 Meter zentner im Jahre 1920 gegenübersteht. In dieser Menge sind die Erzeugnisse der österreichischen Verleger inbegriffen.) Herr Handelskammerrat Wilhelm Müller in Wien hat uns vorstehende Ausführungen zur Veröffentlichung im Bbl, übersandt. Wir sind seinem Wunsche gern nachgekommen, haben es aber für unsere Pflicht gehalten, der Aubcnhandcls- nebcnstelle für das Buchgewerbe Gelegenheit zur RüSäuste- rung zu geben. Sie hat uns nachstehende Entgegnung ein gesandt: Zu dem Artikel vou Herrn Handelskammsrrat Müller ln Nr, 39 des Neuen Wiener Tagblattes vom I, Februar 1922 ge stattet sich der Unterzeichnete nachfolgendes zu entgegnen: Der Außenhandelsnebenstelle für das Buch gewerbe zu Leipzig sind die wiederholten Presseerörte rungen, die unter gleichen oder ähnlichen Spitzmarken in der letz ten Zeit erschienen sind, nicht entgangen. Die Außenhandels- Nebenstelle hat jedoch zu diesen Auslassungen geschwiegen — im Interesse des Wiener Buchhandels —, denn es ist nicht ihre Aus gabe, eine für den Wiener Buchhandel peinliche Angelegenheit in Zeitungsartikeln zu beleuchten. Von Herrn Handelskammer- rat Müller wird nunmehr der Außenhandelsnebenstelle Willkür und Rücksichtslosigkeit vorgeworfen. Aus diesem Grunde glaubt der Unterzeichnete eine den Tatsachen entsprechende Darstellung geben zu müssen. Aus der Schweiz und anderen übervaluttgen Ländern häuf, ten sich in letzter Zeit die Klagen immer mehr, daß von Wien aus deutsche Bücher ohne Balutazuschlag zu haben seien. Da die Außenhandelsnebenstelle zu den Wiener buchhändlerischen Firmen auf Grund deren eidesstattlicher Versicherungen, Verkauf nach dem übervalutigen Ausland nur nach den Bestimmungen der Verkaufsordnung zu tätigen, das vollste Vertrauen hatte, lehnte sie die fortwährenden Klagen mit dem wiederholten Hinweis ab, daß diese Beschwerden übertrieben seien und die Außenhandels nebenstelle keinen Grund sähe, in den bestehenden Verhältnissen eine Änderung eintreten zu lassen. Um schließlich den Klage führenden mit noch deutlicheren Beweisen über das einwand freie Verhalten der Wiener Buchhandlungen unter die Augen treten zu können, wurde schließlich ein Beamter der Außcnhan- delsnebenstelle, und zwar der Letter des Überwachungsdienstes, beauftragt, in Wien in allen größeren Buchhandlungen Käufe für Holland zu versuchen, um mit Hilfe der voraussichtlichen Ab lehnungen solcher Geschäfte durch die Wiener Buchhandlungen den Klagen aus der Schweiz usw. entgegentreten zu können. Der Beamte der Außenhandelsnebenstelle hat sich beim Ein tritt in die Buchhandlungen an den betr, Angestellten oder Ge schäftsleiter mit folgenden Worten gewandt: »Ich soll für emen Freund in Holland Bücher kaufen. Können Sie mir diese Bücher verkaufen und nach Holland schicken?« Das Resultat dieses Besuches war für die Außenhandels- Nebenstelle ein geradezu erschreckendes, denn es hat bewiesen, daß in Wien von den Buchhandlungen mit der von Deutschland zur Erhaltung seiner notleidenden Wissenschaft usw, eingeführ ten Valutaordnung sehr leichtfertig umgegangen wird. Von den besuchten 30 Firmen sind ohne weiteres 20 Firmen auf diesen Verkauf und den Versand unter Berechnung des Portos und der Verpackung, ohne jeden Valutazuschlag, eingegangen. Drei Fir men haben gegen die direkte Versendung Bedenken gehabt und haben den betr, Herrn gebeten, die Versendung selbst vorzuneh. men, unter dem Vorwand, die Post nehme Sendungen der Buch- Handlung nicht an. In drei Fällen waren die von dem Herrn gewünschten Bücher nicht vorrätig, und nur bei vier Firmen wurde sein Antrag mit dem Bemerken auf den Valutazushlag glatt abgelehnt. Es entzieht sich der Kenntnis der Autzenhandelsnebenstelle, ob Herr Handelskammerrat Müller für seine oben wiedergegebe nen Angaben durch die Aussagen der schuldigen Verkäufer ge- täuscht worden ist. Jedenfalls war das Vorhaben des Beamten der Außenhandelsnebenstelle absichtlich so plump, daß jeder Ver käufer wissen mußte, daß es sich bei dem Verkaufe um einen Ver stoß gegen die eidesstattliche Versicherung der Wiener Buchhänd ler handeln sollte. Denn die Außenhandelsnebenstelle hatte nicht die Absicht, den Wienern eine Falle zu stellen, sondern ihr ein wandfreies Geschäftsgebaren zu beweisen. 223
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