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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1893
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1893
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- Deutsch
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1658 Nichtamtlicher Teil. 62, 16. März 1893. so durchgreifende Umgestaltung erfahren hat, daß die früheren Auflagen daneben nicht mehr wohl verwendbar sind, angeordnet, daß für die Zu lassung dieser neuen Auflage in den Schulgebrauch auch eine neue be hördliche Genehmigung einzuholen ist. Druckfehler im Handelsgesetzbuch — Die Thatsache eines nicht berichtigten Druckfehlers in einem Gesetzbuche dürfte, obwohl der in Frage kommende Gegenstand an sich den buchhändlerischen Interesse» sernlicgt, doch auch für unsere Leser der Mitteilung wert sein Im Art 520 des Handelsgesetzbuchs »Endet die Rückreise des Schiffes nicht in dem Hcimatshasc», und war der Schiffer für die Aus- und Rückreise oder aus bestimmte Zeit angestellt, so hat der Schiffer Anspruch auf freie Zurückbeförderung nach dem Hase», wo er geheuert worden ist ic.» muß es, nach einem Urteil des I. Civil- senats des Reichsgerichts, vom 19, September 1892, statt -aus be stimmte Zeit» nach den, Willen des Gesetzgebers heißen: -aus un bestimmte Zeit». .-Obwohl eine Berichtigung bisher nicht erfolgt ist, so darf dies den Richter nicht abhalten, den zweifellosen Druckfehler als solchen zu behandeln und das Gesetz so anzuwcnden, wie man es ausweise der im Aufträge der Kommission erfolgten und von der Bundesversammlung des vormaligen Deutschen Bundes als authentisch anerkannten Publikation seinerzeit in den Gesetz- und Regierungsblättern der Einzelstaaten und später im Bundesgesetzblatte des Norddeutschen Bundes hat veröffentlichen «vollen. Die Statthaftigkeit einer solchen gerichtsseitig an der Gcsctzesurkunde zu übenden Textkritik erscheint um so unbedenklicher, als mit dem vormaligen Reichs-Ober-Handelsgericht sogar die Korrektur eines auch schon in dem Kommissionsentwurse des Handelsgesetzbuchs zweifellos fehlerhaft abgedruckten Passus für zulässig erachtet werden muß.» Verlegung der Bußtage. — Wie der -Evangelische Kirchliche Anzeiger- mitteilt, sind die Verhandlungen über die Ver legung des Bußtages auch in Preußen nunmehr zum Abschluß gelangt. Die Publikation des betreffenden Staatsgesetzes und der Kirchengesetze steht unmittelbar bevor. Von den norddeutschen Bundes staaten haben sich außer Pnußen das Königreich Sachsen, Sachsen- Weimar , Braunschweig, Sachsen - Meiningen, Sachsen - Altenburg, Sachsen - Coburg - Gotha, Anhalt, Schwarzburg - Rudolstadt, Schwarz burg-Soudcrshausen, Waldeck, Neuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg dem Vorgehen angeschloffen und die gesetzgeberischen Vorbereitungen für ihre Laude so getroffen, daß, sobald die Verlegung in Preußen erfolgt sein wird, sie auch mit ihren Landen Nachfolgen lönncn. In Oldenburg und Lippe kann die Verlegung erst im Jahre 1895 erfolgen, weil bis dahin die Shnoden dort nicht zusammen- lreten. Ausgeschlossen haben sich allein die beide» Mecklenburg und Neuß ältere Linie. Bekanntlich soll der preußische Bußtag voni Mittwoch vor Kantate auf den Mittwoch vor dem letzten Trinitatissonntag verlegt werden. Die beiden sächsischen Bußtage bleiben in denselben Wochen bestehen wie bisher, werden aber innerhalb dieser vom Freitag aus den Mittwoch ver legt. Der sächsische Frühjahrsbußtag würde somit aus den Mittwoch vor dem Sonntag Oculi fallen, der sächsische Herbstbußtag aber aus den Mittwoch vor dem letzten Trinitatissonntag nnd da mit dem preußischen Bußtage zusammeusallen, auf welchen Tag unseres Wissens auch die Bußtage der übrigen hier genannten Landesgebiete verlegt werden sollen. Gerichtsverhandlung. — Der vor einigen Tage» wieder in Haft 'genommene Kaufmann Carl Paasch wurde gestern der VII. Strafkammer des Landgerichts I zu Berlin zugesührt, um sich Wege« eines Verstoßes gegen das Preßgesetz zu verantworten. Gegen den An geklagten schwebt bekanntlich ein umsaugreiches Strafverfahren wegen der von ihm verfaßten Broschüre: »Eine Protcsteingabe an den Reichs kanzler von Caprivi». Auch diesmal handelte es sich um diese Bro schüre, jedoch stand nur eine formelle Ilebertretung des Prcßgesctzes in Frage. Der Angeklagte hatte auf dem Titclblatte jener Broschüre fälsch lich sich selbst als den Drucker und Verleger bezeichnet. Er gab zu, daß er eine Druckerei nicht besessen und die falsche Angabe zu dem Zweck ge macht habe, um den wirklichen Drucker vor allen Unannehmlichkeiten zu bewahren. Der Staatsanwalt beantragte 150 Geldbuße, der Ge richtshof erkannte auf 50 ^ Geldbuße, event. 5 Tage Hast. Mitteleuropäische Zeit. — Am 1. April d. I. tritt das Reichs gesetz, betreffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung, in Kraft. Falsches Geld. — Falsche silberne Fünsmarkstücke sind in jüngster Zeit mehrsach in Erfurt vorgekommen. Das Falschstück ist ausgezeichnet geprägt und zeigt aus der einen Seite das Bildnis des Großherzogs von Baden, aus der anderen die Ilmschrist »Deutsches Reich 1876». Es fühlt sich weich an und hat einen dumpfen Klang. Von falschen österreichischen Fünsziggulden-Staatsnoten, über deren Vorkommen wir kürzlich berichtet haben, sind in den letzten Tagen wieder 14 Stück angehalten worden. Die Fälschungen sind auf lithographischem Wege und durch Plattendruck hergestellt und machen einen leicht täuschen den Gesamteindruck. Setzmaschine. -- Nach einer Mitteilung im Leipziger Tageblatt hat sich die in der Druckerei der Wolfenbütteler Zeitung eingesührle Thorne-Setzmaschine, worüber wir kürzlich berichtet haben, ausgezeichnet bewährt. Die Maschine lieferte, von zwei Setzern und einem Knaben bedient, die erst seit 1. Februar in der Hebung waren, in der Woche vom 6.—11. Februar 167 076 Buchstaben, in der Woche vom 13. bis 18. Februar 242 486 Buchstaben fertig ausgeschlossenen Satz, während sie gleichzeitig automatisch ablegte. Leistungen von 5000 Buchstaben in der Stunde sind schon mehrfach erreicht und selbst übertroffen worden. Berichtigung. — Zu unserer Mitteilung -Gerichtlicher Geschäfts schluß» in Nr. 56 d. Bl. teilte uns Herr Ernst Leich in Rudolstadt mit, daß sein Laden nur einige wenige Tage im Februar d. I. wegen einer Wechselforderung, die er nicht sofort ganz hatte begleichen können, geschlossen gewesen sei. Nach Bezahlung der Wechselschuld, die nach wenigen Tagen erfolgt sei, sei der Laden wieder geöffnet worden Eine Ueberschuldung liege nicht vor. Englische Rechtschreibung. — In Nord-Amerika ist eine Be wegung im Gange, die eine Vereinfachung der englischen Rechtschreibung rach dem Klange der Aussprache anstrebt und anscheinend große Be teiligung in maßgebenden Kreisen findet Königlicher Besuch. — Am 7. März beehrte Se. Majestät der König von Sachsen das musikhistorische Museum des Herr» Paul de Wit in Leipzig mit seinem Besuche. Diese wer.volle Sammlung histo rischer Instrumente ist durch die Wiener Musikausstellung in den Kreisen der Sachkenner hinreichend bekannt geworden. Herr de Wit ließ Sr. Majestät die Instrumente durch bewährte Kreiste des Gewand- hausorchcstcrs und der Kapelle des 134. Regiments vorführen. Die ge samte Ausstellung hatte den Monarchen, der hierbei ein ausgezeichnetes Musikversländnis bekundete, sichtlich interessiert, und er sprach Herrn de Wit seine königliche Anerkennung und seinen Dank ans. Personalnachrichteil. Jubiläum. — Am gestrigen 15. März waren fünsundzwauzig Jahre verflossen, seit der hvchbetagte Inhaber und Begründer der Ver lagsbuchhandlung und Buchdruckcrei Philipp Reclam jun. in Leipzig, Herr Philipp Reclam, seinen einzigen Sohn, Hans Heinrich Reclam, als Teilhaber in die Firma ausgenommen hat. Es dürste gewiß zu den Seltenheiten gehören, daß nach verschiedenen Jubiläen des Vaters dieser auch Zeuge des Ehrentages seines Sohnes ist. Unsere aufrichtigen Glückwünsche, denen sich gewiß weite Kreise des deutschen Buchhandels gern anschließcn, begleiten den frohen Tag der hochgeachteten Firma und ihrer Inhaber. Ordensverleihung. — Dem Verlagsbuchhäudler Herrn Otto Mühlbrecht in Berlin ist vom Großhcrzog von Luxemburg das Ritter kreuz des Ordens zur Eichenkrone verliehen worden. Hoftitel. — Herr Heinrich Uhlenhuth in Bamberg ist von Seiner königlichen Hoheit dem Prinzregcnten von Bahern zum königl. bayerischen Hofbuchhändler ernannt worden Verhaftung. — Herr I. Laurencic, der frühere Direktor der in Konkurs geratenen Aktieugcsellschast -Helvetia- in Zürich, über dessen Verurteilung wir kürzlich berichtet haben, war gegen eine Kaution von 10000 ./ü aus freiem Fuß belassen worden. Da er sich aber ohne Er laubnis der Gerichtsbehörde nach Leipzig begeben hatte, so wurde er in diesen Tagen hier verhaftet. G e st o r b e n: am 11. März im iieunundsechzigsten Lebensjahre Herr Theodor Lausfer in Budapest, seit 1867 Inhaber der dort unter der Firma seines Namens bestehenden Leihbibliothek und Buchhandlung; am 13. März im zweiundachtzigsten Lebensjahre Herr Gottlieb Mchley, der siebcnundsünszig Jahre lang der Firma F. A. Block haus in Leipzig als Markthelfer diente und sich stets durch muster hafte Thätigkeit, Treue und Anhänglichkeit auszcichnelc. Eine besondere Freude war ihm kurz vor seinem Tode beschicken, indem Se Majestät der König von Sachsen, der ihn vor mehreren Jahren durch Verleihung des Allgemeinen Ehrenzeichens ausge zeichnet hatte, bei dem Besuche des BrockhauS'schen Geschäftes am 9. d. Mts. geruhte, Sich ihn vorstellen zu lassen und huldvolle Worte an ihn zu richten. am 6. d. M. in Haidgau in Württemberg Herr Norbert Groß, früher langjähriger Mitarbeiter im Hause Greiner L Pfeiffer in Stuttgart.
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