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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1893
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1893
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- Deutsch
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1056 Nichtamtlicher Teil. 62, 16. Mürz 1893. »ach Formular das Erzeugungs-, beziehungsweise Ursprungsland nachzuweise». Das Zolldepartement wird ermächtigt, ausnahms weise auch andere Belege als gleichwertig mit den Ursprungs zeugnissen anzuerkennen, sofern aus denselben der Ursprung der Ware ganz zweifellos zu erkennen ist. Art. 2. Für solche Waren dagegen, deren Zollansätze weder durch Handelsverträge noch durch den Differentialtarif gegenüber Frankreich eine Veränderung erlitten haben, sind be sondere Ursprungszeugnisse nicht erforderlich. Art. 3. Diejenigen Waren der unter Art. 1 genannten Gattung, für welche weder ein giltiges Ursprungszeugnis noch sonstige von der Zollverwaltung als genügend anerkannte Belege beigebracht werden können, unterliegen den Ansätzen des gegen über Waren französischen Ursprungs zur Anwendung kommenden schweizerischen Höchsttariss. Art. 4. Unter dem ausdrücklichen Vorbehalte, daß Frank reich der Schweiz Gegenrecht hält, werden solche aus meistbe günstigten Staaten herkommende und mit Ursprungszeugnissen versehene Waren, welche im direkten Transit durch Frankreich und unter französischem Zollverschluß nach der Schweiz gelangen, zu den Ansätzen des Mindesttarifs zugelassen. Das nämliche gilt bezüglich solcher Waren, welche direkt und unter zollamtlicher Verbleiung aus französischen Zollfrei lagern nach der Schweiz eingeführt werden, sofern durch eine Bescheinigung der zuständigen französischen Amtsstelle oder durch andere genügende Ausweise nachgewiesen ist, daß die betreffende Ware aus einem Lande herkommt, welches von der Schweiz auf dem Fuße der Meistbegünstigung behandelt wird. Art. 5. Die Bestimmungen von Art. 4 treten sofort, die jenigen von Art. 1—3 mit 1. März 1893 in Kraft. Inzwischen ist die Zollverwaltung ermächtigt, wie seit 1. Januar, die Vor lage von Ursprungsnachweisen zu verlangen. Art. 6. Das Finanz- und Zolldepartement wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt. Bern, den 14. Februar 1893. Im Namen des schweiz. Bundesrates: Der Bundespräsident: gez. Schenk. Der Kanzler der Eidgenossenschaft: gez. Ringier.« ^Ür688bl16ll Ü6r v6Ut80llvII KIdUotIl6k6N, bö arbeitet von vr. kg>ul LvstvSllKk, Libliotbebar au äsr XSaigl. Universitäts-Lidliotbslc (löttinssen. Dsiprig, OttoUarrassovitr. 1893. 80. (Helmtes Leibest rum 6sntraldlatt kür Libliotbelrs- V68en.) XX, 411 8. 10 Mit besonderer Freude wird das Adreßbuch der deutschen Bibliotheken, das wir hiermit anzeigen, von allen den Kreisen be grüßt werden, die in irgend einer Beziehung auf die Benutzung der Bibliotheken angewiesen sind. Die letzte Auflage von Petzholdts »Adreßbuch der Bibliotheken Deutschlands mit Einschluß von Oesterreich-Ungarn und der Schweiz« erschien in den Jahren 1874 und 1875. Die außerordentlichen Fortschritte, die in den verflossenen Jahren gerade aus dem Gebiete des Bibliotheks wesens gemacht worden sind, die vielfachen Aenderungen, die in einem so langen Zeitraum sich naturgemäß eingestellt haben, haben schon lange ein neues Hilfsmittel zur Orientierung auf diesem Gebiete nötig gemacht. Die Anregung zur Bearbeitung dieses neuen Adreßbuches ist von dem Herausgeber des Centralblattes für Bibliothekswesen Herrn Geheimen Regierungsrat vr. Hartwig in Halle aus gegangen; es ist ihm gelungen, in Herrn vr. Paul Schwenke eine Kraft zu finden, die die gestellte Aufgabe in glänzender Weise gelöst hat. Während Petzholdt für sein Adreßbuch auf die ihm privatim zugehenden Mitteilungen angewiesen war, ist es dank dem regen Interesse, das das preußische Kultusministerium dem gesamten Bibliothekswesen entgegenbringt, und dank der besonderen Förde rung des Unternehmens durch den Decernenten für das Biblio thekswesen, Herrn Geheimen Ober-Regierungsrat vr. Althosf, gelungen, durchweg authentisches und amtliches Material für die Ausführung des Planes zu gewinnen. In dem Adreßbuch sind alle diejenigen Büchersammlungen behandelt, die vorzugsweise für die wissenschaftliche Be nutzung in Betracht kommen. Nicht ausgenommen sind Biblio theken zur Unterhaltung und Volksbelehrung, zu praktischen und technischen Zwecken. Neben den öffentlichen Bibliotheken im engere» Sinne sind auch die Bibliotheken von wissenschaftlichen Anstalten und von Behörden verzeichnet, die nicht lediglich dem Handgebrauch der Beamten dienen. Die Bibliotheken sind alphabetisch nach den Orten, in denen sie sich befinden, aufgezählt. Innerhalb der einzelnen Orte gruppieren sich die Bibliotheken folgendermaßen: 1. Oeffentliche Landesbiblio theken und Bibliotheken der regierenden Fürstenhäuser, Provinzial-, Stadt- und andere öffentliche selbständige Bibliotheken, darunter auch die Universitätsbibliotheken, 2. Bibliotheken der höheren Unter richtsanstalten, Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, 3. Bibliotheken anderer Schulen und die sonstiger wissenschaftlicher Anstalten, 4. Bibliotheken der Behörden, 5. kirchliche Bibliotheken, 6. Militärbibliotheken, 7. Vereinsbibliotheken, 8. Privat- und Familienbibliotheken. Den außerordentlich zahlreichen Biblio theken von Berlin und München sind besondere alphabetische Verzeichnisse vorausgeschickt. Das auf die einzelnen Bibliotheken bezügliche Material ist in derselben Ordnung bei allen Artikeln in folgender Weise ge gliedert und ausgearbeitet worden: Ort, Name und Lokal, Haupt fach, Bestand, Vermehrungsetat, Vorsteher und Zahl der übrigen Beamten, Kataloge, Geschichte und Litteratur. Besonders dankbar werden die Benutzer des Buches für die in dem Vorwort mitgeteilten zusammenfassenden Bemer kungen über die Benutzungsbestimmungen der einzelnen Gruppen von Bibliotheken sein. Die in dem Adreßbuch verzeichneten Bibliotheken gruppieren sich nach den im statistischen Anhang gegebenen Tabellen fol gendermaßen: In Preußen sind insgesamt 929 Bibliotheken mit 12 105 287 Bänden und 98 281 Handschriften und einem jähr lichen Vermehrungsetat von 1 190 306 in Bayern 191 Bibliotheken mit 4 440 705 Bänden, 66 334 Handschriften und einem Etat von 288 505 im Königreich Sachsen 104 Biblio theken mit 1991911 Bänden, 15 214 Handschriften und 209 683 ^ Etat. Im ganzen Deutschen Reich sind ins gesamt 1609 Bibliotheken mit 27 091 288 Drucken, 240 416 Handschriften und einem jährlichen Etat von 2 323 101 ^ für Vermehrungen. Neben den ferneren im Anhang beigegebenen statistischen Tabellen, die die Bibliotheken nach den verschiedensten Gesichts punkten geordnet gruppieren, verdient ganz besonders das am Schluß beigegebene Register das höchste Lob. Es umfaßt die im Adreßbuch erwähnten Privatsammlungen nach dem Namen des Besitzers und die an andere Orte verlegten bezw. in Biblio theken anderer Orte einverleibten öffentlichen Sammlungen. Konnte man im Petzholdt, den, erp derartiges Register durchaus fehlte, erst nach langem Suchen finden, in welcher Bibliothek früher bestandene Bibliotheken aufgegangen waren, so ist mit Hilfe des Registers dieser Uebelstand hier beseitigt. Das beste Beispiel von der Sorgfalt und Genauigkeit, mit der das Adreßbuch bearbeitet ist, dürfte den Lesern des Börsen blattes der Artikel gebe», der die Bibliothek des Börsenvereins behandelt, den wir nachstehend wortgetreu abdrucken: S. 228 u. 229: 933. Bibl. des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, im Buchhändlerhause (Hospitalstr.). Sammelt alles, was sich auf die Gesch. des Buches u. d. Manipulationen mit demselben als materiellem Objekt be-
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