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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1893
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- Erscheinungsdatum
- 02.03.1893
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- Deutsch
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51, 2. März 1893. Nichtamtlicher Teil. 1347 führer bei der schleswig-holsteinischen Artilleriebrigade und erwarb nach Schluß des Kampfes das sogenannte »Storchnest«, eine Wirtschaft in Eimsbüttel, welche er längere Zeit inne hatte. In den sechziger Jahren war er Berichterstatter für die Ham burger Nachrichten und während des deutsch-französischen Krieges Lazareth-Inspektor in Sondecburg. Er starb 1871 in Altona. Von Bünsow ging das Geschäft an F. Rose über, der es 1839 an Perthes, Besser L Mauke in Hamburg und Theodor Klose in Kiel verkaufte. Bünsow gründete noch eine andere Buchhandlung, die später an Na eck überging. Die neuen Besitzer Perthes, Besser L Mauke und Theodor Klose führten zuerst das Geschäft unter der Firma D. C. Schwers Wittwe, dann seit 1840 unter der Firma Schwers'sche Buch handlung weiter. An Stelle von Klose, der ein Verwandter der Besitzer von Perthes, Besser L Mauke war, trat am 1. Juni 1852 Ernst Homann als Teilhaber ein, der nach vierzig jähriger Thätigkeit als selbständiger Buchhändler diesem Beruf Lebewohl gesagt hat. 1856 erwarb Ernst Homann das Ge schäft als alleiniger Besitzer und führte das Sortiment noch bis 1864 weiter, um es dann an C. Friedrichs zu verkaufen, unter dem zwanzig Jahre später das über hundert Jahre alte Geschäft aushörte zu existieren. Bereits 1860 war der Verlag vom Sortiment getrennt, Ernst Homann führte denselben unter seinem Namen fort. An älteren Artikeln, die von 1780—1860 erschienen waren, sind die bedeutenderen das Archiv für Geschichte, Statistik, Kunde der Verwaltung und Landesrechte der Herzogtümer, 4 Bände, heraus gegeben von Falck 1842—1845, Suvins Briese von Pfaff, Esmarch, Beiträge zur praktischen Chirurgie 1/2., Forchhammer, Geschichte der Herzogtümer, Harms, Gnomon, Hanssen, das Amt Bordelsholm, Th. Mommsen, äo eolloxiis ot ooäalieiis Romauorum 1843, Niebuhr, Carsten Niebuhrs Leben, Pfaff, Lebenserinne rungen, Stein, Geschichte des dänischen Zivilprozesses, Biernatzki, Volksbuch, 1844 und 1845, Müllenhoff, Sagen, sowie zahlreiche Schriften früherer Größen der Kieler Hochschule, wie Chalybaeus, Claudius, Herrmann, Jahn, Nitzsch, Olshausen, Osenbrügge», Panum, Twesten, ferner verschiedene vortreffliche Arbeiten des jetzt noch lebenden Nestors unter den klassischen Philologen, Professor Forchhammer. Auch das bekannte, leider längst vom Büchermarkt verschwundene »Liederbuch dreier Freunde« von Storm, Tycho und Theodor Mommsen erschien im Schwers'sche» Verlage, sowie die erste Ausgabe der Gedichte von Storm. Das bedeutendste und wertvollste Verlagswerk war jedoch die be rühmte Verfassungsgeschichte von Georg Waitz (jetzt Verlag von Weidmann-Berlin). Homann vervollständigte den Verlag nach mancher Richtung hin, er kultivierte besonders die theologische und pädagogische Richtung desselben, ohne allerdings Werke anderer Richtung zu rückzuweisen, wie Brinkmann, Aus dem deutschen Rechtsleben, Buchwald, Gesellschaftsleben, Buchwald, Kulturhistorische Er zählungen, Geerz, Historische Karte, Haupt, Bau- und Kunstdenk mäler von Schleswig-Holstein, Jansen, Uwe Jens Lornsen, Waitz, Landesgeschichte und Grundzüge der Politik zeigen. Sein eigenstes Werk war das mit einer peinlichen Sorgfalt und Gewissenhaftig keit zusammengestellte Provinzialhandbuch, von dem der 6. Jahr gang erschienen ist, ein Werk, ebenso unentbehrlich für die Be- Hörden wie für den Geschäftsmann. Zu den Werken theologischer Richtung gehören vor allem die vorzüglichen Werke von Chaly baeus, Sammlung von Vorschriften und Entscheidungen, betr. das schleswig-holsteinische Kirchcnrecht, und Mommsen und Chalybaeus, Kommentar zu Kirchengemeinde- und Synodalord nung, eine kleine Ausgabe der Kirchengemeinde- und Synodal ordnung, die Gottesdienstordnung, die Bücher vom Versmann, die Jensen - Michelsen'sche Kircheugeschichte und die bekannten Werke von verschiedenen Mitgliedern der Familie Nissen über den Katechismus, die Bibelkunde, die biblische Geschichte und über geistliche Lieder. Gediegene Schulbücher sind Buttel, Raum lehre, Schlichting, chemische Versuche, die Choralbücher von Fromm und Stange und Jansen, Abriß der Geschichte. Jahrzehnte lang hat so die Firma Ernst Homann mit zu den ersten Verlagshandlungen der Provinz gezählt und im großen deutschen Buchhandel war ihr Besitzer bekannt und geachtet. Alljährlich ging er selbst nach Leipzig zur Abrechnung am Montag nach Kantate, und manche alte Freunde werden ihn, der fast ein halbes Jahrhundert die Messe besuchte, dort vermissen. Auch aus Kiel haben viele Herrn Homann ungern scheiden sehen, in manchen, ja in den meisten wissenschaftlichen Vereinen hat er fast dreißig Jahre lang verantwortungsreiche Ehrenämter bekleidet und hat in aufopferndster Weise diese Posten versehen. Mag daher auch die alte Firma erloschen und sein Name aus der Kieler Geschäftswelt geschwunden sein, sein Name wird stets fortleben im Gedächtnis und Herzen mancher, die ihm eine» recht langen, ungetrübten, glücklichen Lebensabend wünschen. Die Entwickelung des deutschen Buchhandels ist ein wich tiger Faktor in dem kulturhistorischen Leben unseres Volkes; hat der Kieler Buchhandel und die mit ihm innig verbundene Druck kunst auch nie eine leitende Stellung eingenommen, so dürfte doch die allmähliche Entwickelung der beiden innig mit einander verbundenen Gewerbe ein interessantes kulturhistorisches Blatt der Kieler Stadtgeschichte geben. Kiel. H. Eckardt. Centralverrin Deutscher Colportage-Buchhän-ler. Die am 27. Februar in Helbigs Etablissement in Dresden zusammengetretene und zahlreich, auch von Vertretern anderer Vereine, besuchte Wanderversammlung des Centralvereins Deutscher Colportagebuchhändler nahm folgende Resolution an: »Die am 27. Februar 1893 im Etablissement Helbig zu Dresden tagende Versammlung von Verlags- und Kolportage- Buchhändlern, Buchbindern, Buchdruckereibcsitzern und In teressenten der Papierfabrikation, zahlreich beschickt von Dele gierten aus allen Teilen Deutschlands, insbesondere von 16 buchhändlerischen Vereinen und Korporationen, erwarten von dem hohen Reichstag, daß derselbe die Anträge auf Abände rung der Gewerbe-Ordnung, soweit dieselben das Buchhändler gewerbe betreffen (Drucksache des Reichstages Nr. 73), ob lehnen werde, weil die von den Antragstellern (Gröber, Hitze und Genossen) beigefügten Begründungen in keinerlei Hin sicht bei dem Kolportagebuchhandel zutreffen, ein Bedürfnis auch von keiner Seite anerkannt worden ist. Das nach 8 44, Abs. 3 in der Gesetzesvorlage vorgesehene Verbot des Aussuchens von Bestellungen auf Waren bei Personen, in deren Gewerbebetrieb Waren der angegebenen Art keine Ver wendung finden, seitens der Detailreisenden, sowie die Gleich achtung der letzteren mit Hausierern in Verbindung mit dem 8 56, Abs. 10, nach welchem Druckschriften und Bildwerke, die in Lieferungen erscheinen, von dem Hausierhandel aus geschlossen werden sollen, sowie mit dem 8 55 a, Abs. 4, wonach das Aufsuchen von Bestellungen auf Waren und das Feilbieten von Waren, die gegen ratenweise Bezahlung (Ab zahlungsgeschäfte) verkauft werden, verboten werden soll, würde einer gänzliche» Vernichtung des Kolportage- und Reise buchhandels gleichkommen. »Es ist seit langer Zeit von buchhändlerischen Korpo rationen und Vereinen statistisch nachgewiesen worden, daß circa 66^/, Prozent aller litterarischen Erscheinungen in Liefe rungen veröffentlicht werde», worunter ebensowohl billige Zeit schriften und Romane, als auch religiöse, patriotische, populär wissenschaftliche und Fach-Werke enthalten sind. Dieselbe können aber in erster Reihe nur auf dem Wege der Kolportage durch Detailreisende dem Publikum zugänglich gemacht werden. Es 181»
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