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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.08.1864
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.08.1864
- Sprache
- Deutsch
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Den Bundesgesetzentwurf zum Schutze des Urheberrechts betreffend. Dem Frankfurter Journal wird über die neuliche Conferenz in Nürnberg (Nr.103> Folgendes berichtet: „Gut Ding braucht gut Weil", so können die in diesen Tagen hier versammelten Buchhändler sagen, welche an der Seite wesentlich unterstützen der Kräfte aus dem Juristenstande abermals über dem Entwurf eines für ganz Deutschland bestimmten Gesetzes über literarisches und künstlerisches Eigenthum sitzen. Im Jahre 1855 schon ver- anlaßke der Börsenvcrein der deutschen Buchhändler durch seinen damaligen Vorstand vr. Moritz Veit in Berlin einen ersten um fassenden Entwurf über ein solches Gesetz, der unter der höchst dankenswerlhen Mitwirkung der in diesem Gebiet so erfahrenen als einsichtigen preußischen Fachgelehrten, der Herren vr. Heyde- mann, Hinschius und v. Rönne, ausgearbeitet und im Jahre 1857 einem größern, nach Leipzig becufenenAusschusse vorgelegt wurde. Die aus diesen Berathungen hervorgegangene und all seitig als trefflich erkannte Vorlage gelangte nun durch die von jeher für die literarischen und buchhändlerischen Interessen be sorgte sächsische Regierung an den Deutschen Bund, wo sie aber leider nicht sofort durchdringen konnte bei der bekannten Abnei gung mancher Staaten für gemeinsame Schöpfungen und zumal der Weigerung Preußens, von Bundes wegen solche Angelegen heiten zu betreiben. Dennoch vereinigte sich im Winter 1863/64 in Frankfurt a. M. auf Einladung des Bundes eine Anzahl deutscher Regierungen für ein solches Gesetz, worunter Oester reich, Bayern, Hannover, Württemberg, Kurhessen und mehrere andere. Dort wurden ein ocsterreichischer und der oben erwähnte Entwurfdes Börsenvereins der Buchhändler zuGrunde gelegt, und somit wurde ein drittes Kindlein geboren, folgerichtig ausgestat- tct mit den zweifelhaften Eigenschaften doppelten Stammes. Es mußte nun vor allem dem so nahe becheiligten Buchhandel daran liegen, von diesem Fortgang Kenntniß zu nehmen und sich eine fernere Mitwirkung zu sichern, zumal es leider auch in diesem Falle von den Regierungen nicht beliebt worden war, zu jenen Berathungen Kräfte hinzuzuziehen, welche als vollkommen In formiere oder Sachverständige, vor allem nach den Seiten des praktischen Geschäftslebens, gelten können. Man sah es deshalb dem Frankfurter neuen Entwurf auch an sehr vielen Stellen an, daß nur die Unkenntniß der wirklichen Verhältnisse und die man gelnde Erfahrung ihn geschaffen hatte, woraus aber allerhand ir reführende oder unzuträgliche Dinge hätten hervorgehen müssen. So wurde denn vomVorstande des Börsenvcreins eine Einladung an die Mitglieder des 1857er Leipziger Ausschusses, unter Hinzu ziehung weiterer Kräfte aus dem Buchhandel, zu einerEonferenz in der alten Reichsstadt Nürnberg erlassen. Es wäre sehr zu wünschen, daß die mir großer Gründlichkeit und mit steter Rück sicht auf die thatsächlichen Verhältnisse in zwei achtstündigen Si tzungen ausgearbeiceten Bemerkungen an geeigneter Stätte Beach tung fänden und ein Weck vollendet werde, das von so vielen Becheiligten (wir neanen hier nur alle Schriftsteller, Künstler, Musiker, Buchhändler und Buchdrucker und nicht am letzten die ganze periodische Presse) ersehnt wird und als eine der schönsten Errungenschaften nationaler Einheit gelten müßte. Vielleicht bringt uns die dcrmalige Annäherung der beiden Großmächte den endlichen Zutritt Preußens, mit dem das Zustandekommen aller dings am ehesten gesichert wäre. Louis Hachette. Der Pariser „Moniteur" veröffentlicht einen Nekrolog über den Buchhändler Hachette, aus der Federvon Edm. About. Esenl- hält diese Arbeit die verdiente Anerkennung des von allen Par teien hochgeachteten Biedermanns, welche dem Geist wie dem Herzen ihres Verfassers gleich viel Ehre macht. Vorzüglich hebt About das anständige, freigebige Verfahren dieses großen Buch händlers gegenüber den Schriftstellern hervor, was um so höher zu schätzen und zu ehren ist, je seltener es sich, leider müssen wir es gestehen, gerade in unserm deutschen Vaterlande findet. Ha- chelte kaufte selten das Eigenthumsrechl eines Werks, sondern setzte dem Verfasser eine Tantieme für jede neue Auflage aus, so zwar, sagt About, daß mancher, der, wenn er ein Wörterbuch ein- für allemal um 30,000 Fr. hätte verkaufen können, vor Freuden außer sich gewesen wäre, später eine jährliche Rente von 20,000 Fr. aus seinem Werk bezog, indem er auf Hachette's Vorschläge einging. Seine erste Berührung mit Hachette schildert E. About in folgender Weise: „Ein junger, noch gänzlich unbekannter Schriftsteller stellt sich ihm vor etwa zehn Jahren vor und setzt es durch seine Zudringlichkeit durch, daß ihm die Anfertigung eines kleinen Buchs für den einmaligen Preis von 800 Fr. über tragen wird. Der junge Mann schreibt sein Buch, trägt es za genden Herzens hin und wartet ganz still das Weitere ab. Acht Tage später bringt man ihm die Eocreccurbogen und sagt ihm: Wiewohl man gewöhnlich sagt,'Verleger verständen nicht zu lesen, so haben wir doch Ihre Arbeit gelesen und glauben, daß sie Er folg haben wird. Hier sind die Stücke des Vertrags, in dem Sie uns das Eigenthumsrecht Ihres Buchs übertragen. Sie bleiben Eigenthümer desselben und empfangen hiermit 1500 Fr. als den Preis der ersten Auflage. Der Anfänger, der durch eine solche Pforte in die schriftstellerische Laufbahn eintrat, hat von diesem Tag an Hrn. Hachette die achtungsvollste Anhänglichkeit gewid met. Er hat ihm alle seine Bücher gebracht und sie oft nach seinen Vorschlägen verbessert. Er betrachtete sich als den Sohn oder wenigstens als das Palhenkind dessen, der ihm die Taufe einer bescheidenen Berühmtheit ertheilt, und wenn ich euch sage, daß er den Tod dieses Ehrenmanns beweint hat, so werdet ihr gewiß antworten, daß er ihm es wohl schuldig war." (Allgemeine Zeitung.) Miscellcn. Von Hrn. A. Büchting ist vor kurzem ein neues Schrift- chen unter dem Titel erschienen: „Geographie des Buch handels. Ein Namenbuch des Buchhandels in geo graphischer Form" (gr. 16. VII1 u. 56 S. Preis lONgr.). Der Hr. Verfasser hatte sich nämlich die Aufgabe gestellt, von sämmtlichen gegenwärtig existirenden 2814 Firmen des Buch-, Antiquar-, Kunst-, Landkarten - und Musikalienkandels so viel als möglich in ihre allgemeine sprachliche oder wissenschaftliche Bedeutung, und zwar außer der deutschen in lateinischer, grie chischer, englischer, französischer, holländiscber und italienischer Sprache, zu übertragen und nach dieser mühsamen WoriauSbeute von über 1500 Firmen, wovon viele in zwei und dreifachen Sin ne Vorkommen, ein geographisch-statistisches Gemälde des Buch handels zu entwerfen. Hr. Büchting Kat es geschickt verstan den, dem so verschiedenartigen Stoff eine erzählende, scherz hafte Darstellung, mit mancherlei persönlichen und geschäftlichen Anspielungen, zu geben, und so wird das Schriftchcn vermöge der neuen grotesken Beziehungen, in denen man hier dem Buch handel begegnet, gewiß Jedermann eine angenehme Unterhaltung verschaffen. Wir wünschen demselben eine recht freundliche Auf nahme, um den Hrn. Verfasser für seine in der That große Mühe nach Verdienst belohnt zu sehen.
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