X 38, 14. Februar 1922. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchbandcl. 16 11 >!!!>!>!!>!!!>!!!!!!!!!»!!!!! Versand- und Lieferungsbedingungen des Stuttgarter Verlags I. Berechnung der Mehrauslagen für Verpackung direkter Gendungen: s) Kreuzbänder: Ausland bis 250 ßr. 40 pfg. 60 pfg. 250 - 500 ge. 50 pfg. 00 pfg. 500-4000 ge. 60 pfg. 4.20 M. Über 4000 8- 2.- M. 1 DeutschesWelsch Oie übrigen Länder des ehemaligen Üslerreich.üngarn Ausland bis 5 kg. M. 2.- M. 2.40 M. 4.- bis 40 Kg M. 3.50 jedes weitere kg. 40 pfg. SO pfg. 60 pfg. Stuttgart, den 45. Februar 4922. Auf Kreuzbänder, die im Auftrag des Sortiments an eine Privatadresse gehen, erfolgt ein Zuschlag von ZV Pfennig für jedes Kreuzband. b) Postpakete: Auf Pakete, die im Auftrag des Sortiments an eine Privatadresse gehen, erfolgt M Zuschlag von so pfg. für jedes Paket. c) Kisten werden zu den Selbstkosten in Rechnung gestellt und zu des Wertes bei freier Rück' scndung gutgeschrieben. 6) Ballen. Bis zu 20 HZ. Bruttogewicht werden M. s.—, für jedes weitere kg. 40 pfg. für die Der- Packung berechnet. c) Die Berechnung der Verpackung bei direkten Sendungen von Zeitschriften und Fortsetzungen bleibt dem einzelnen Verleger Vorbehalten. II. Berechnung von Porto und Aachnahmekosten: Die tatsächlichen Auslagen für porto>, Fracht- und Expreßgebühren bei direkten Sendungen aller Art, sowie die Nachnahmekosten werden dem Besteller belastet. III. Lieferungsbedingungen: s) Die Einrichtung von Barkonten (Monats- oder Vierteljahrskonti) wird dem einzelnen Verleger frei- gestellt. Soweit Barkonten eingeführt sind, hat die Regelung des Saldos bis zum 20. des nächsten Monats zu erfolgen, ohne Rücksicht darauf, ob der Verlag einen Rechnungsauszug übersandt hat oder nicht. Am Monatsende werden die noch nicht eingegangenen Beträge ohne vorhergehende Ankündigung durch Nachnahme erhoben. Wird diese nicht eingelöst, so werden 5"/o Verzugszinsen belastet. d) Firmen ohne Barkonto erhalten kleinere Sendungen bar durch Kommissionär oder Postnach nahme,- befreundeten Firmen werden größere Sendungen, von 400 Mk. an, gegen Einsendung des Betrags innerhalb 30 Tagen vom Datum der Faktur ab geliefert. Bei nicht rechtzeitiger Einsendung erfolgt ohne vorhergehende Ankündigung Einzug durch Postnachnahme. c) Sämtliche Mahnspesen gehen zu Lasten des Schuldners. Für Mahnbriefe wird außer dem Porto eine Gebühr von mindestens M. 3.— in Anrechnung gebracht. c>) Geldeingänge werden nicht mehr bestätigt, Posteinlieferungsschein dient als Quittung. Diese Bestimmungen treten heute in Kraft. Die Versandbedingungen I und II gelten nur im Verkehr mit den Firmen, mit denen keine Abkommen getroffen sind. Siuttgarier Verleger-Vereinigung. -IS'