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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.08.1864
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.08.1864
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18640815
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M 102, 15. August. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1767 Sccmann in Leipzig. 6375. Becker, A. W., die Kunst u. die Künstler d. 16. 17. u. 18. Jahrh. 23. u. 24. Lsg. gr. 8. Geh. s * U ^ B. Lauch,litz in Leipzig. 6376.lLökIer, L 6., Ivßsritkniisck-rri^onometrisckes Hanstbuck. 9. äusg. Uex.-8. «ek. 27 Lhkisssng'schc Buchh. in Münster. 6377.Schröter, G. H. v., der souveraine Orden vom heil. Johann ».Je rusalem u- seine Wiederbelebung, gr- 8. Geh. 12sH N-f Vcith in Karlsruhe. 6378. Friedhof, der. Allgemeines Musterbuch ausgeführter Grab-Denk- mäler u. Monumente. 31. u. 32. Hst. qu. 4. s 6379. Ltoevessnäl, 8., inoäernes ölöbel - IVIa^Lnin. lVIusteckuck der neueste» IVlökeln fester^rt u. in versckiest 8t)stei>. 6. klkt. NU. 4. 18 IX-f Voigl de Günther in Leipzig. 6380. Äscher, O., Lxercises an tke kabituai uiistalees vf 6er,»uns in enxlisk evnversstiu». 2. Kstit. 8. 6eli. 6I4^f; He^. 2. klstit. 6 ^ 6381. — die Fehler der Deutschen beim mündlichen Gebrauch der englische» Sprache. 2. Aust. 8. Geh. 6 N-f 6382.1-ikrsi^, entertainiux, tor tbe ^ounx. VVitl, explsntor)' Notes aust complete vooabuiLries tor trsnslation into germau 1). ^sker. I. llncle 8am's mone^-box b/ 8. 6. Hali. 8. 6e!>. ^ Wagner in Leipzig. 6383.Dolmetscher, neuer russischer, f. Deutsche. 11-Aufl. gr. 8. Moskau. Geh. U O. Wigand in Leipzig. 6384. Rötscher, H. Th., dramaturgische u. ästhetische Abhandlungen. Gesammelt u. Hrsg. v. E. Schröder, gr. 16. Geh. * tzß ^ C. K. Wintcr'sche Verlagsh. in Leipzig. 6385. vorneliL. Zeitschrift f. häusliche Erziehung. Hrsg. v. C. Pilz. 2. Btu 1. Hst. gr. 8. pro cplt. U 6386. lleuniA, D., Uekrknck ster t^ranlikeitsn st. Klustes. 3. ^uU. er. 8. 6et>. » 3 v. Zabern in Mainz. 6387. llsniies, ll., stie LelLZeruns v. Mainx in, st. 1689. sr. 8. 6ell. Franck'sche Buchh. in Paris. Dletvker, 6., Ia Hussie su 16. siecle. ^vec uns introstuction pur 6. ste öouret. Zr. 16. 6eli. * 1 ^ Hachcttc 8 Co. in Paris. vesl^s, DU., I'lieritsLe ste Lksrlemaune. 2 Domes. 8. 6ei>. ** 1 ^ 18^ Dlemoires ste IVIastLme Holanst Berits sturLnt sa captivitä. dlouvelle estit. revue et completse per D. k'LUsere. 2 Domes. 8. 6ek. * 1 26 Diloüx, DU. ste, le roman st'un komme ssrieux. 8. 6ek. 24 lodert, le combat ste I'konneur. 8. 6ek. 24 Lacroir, Berbocckhoven 8 Co. in Brüssel. Oörisoust, D. st., les petits crimes. 8. 6ek. * 1 Nichtamtlicher Th eil. Entgegnung auf den Artikel „Verpackte Remittcndcn". In Nr. 90 d. Bl. geht cs wieder einmal tüchtig über die armen Sortimenter her, und zwar wegen Rcmittenden, socntwcder ganz oder theilwcise gefehlt haben sollen. Einsender dieses, mehr denn 50 Jahre im Sortimentsbuchhandel lebend, hat, was das Schicksal von Rcmittenden betrifft, manches erlebt, wovon sich scineSchulweisheit früher nichts träumen ließ. Ich will ein paar' bezügliche Falle erzählen. Einst behauptete der Verleger, meine Rcmittenden nicht er halten zu haben, und in Folge dessen wurden dieselben auf neue Rechnung vorgetragen. Nach Verlauf von etwa einem halben Jahre erhalte ich aus Rußland eine Remittcndenfactur mit der ^'Anfrage: was soll ich damit? Es war dicFacluc zu dem angeblich nicht eingegangencn Remittendenpackct, versehen mit allen Bewei sen, daß der Inhalt s. Z. allerdings richtig cingetroffen ist. Wie nun, wenn dieses Beweismittel nicht in meine Hände kam? — Ohne Zweifel hätte ich Zahlung leisten müssen! Ein anderes Mal sollte an meinen Rcmittenden nicht weni ger als die Hälfte gefehlt haben. Da ich gerade in Leipzig war, schritt ich sofort zur genauen Prüfung dieser Angabe. Viel Ja und Nein wurden gewechselt, ohne auch nur cincnSchritt weiter zu kommen, bis ich, des Streitens müde, mich an dcnOrt führen ließ, wo noch meine Rcmittenden ausgcpackt beisammen lagen. In kaum fünf Minuten lag der ganze Inhalt meiner Sendung vor dem Empfänger ausgebrcitet, und die Reihe war nun an ihm, seine Behauptung weiter zu führen! Wenn ich dieses Ergebnis nun nicht erreichte? — Ich mußte wiederum zahlen, wie im ersten Fall! Ich könnte zwar noch mehr Fälle aus meinen Erlebnissen mittheilcn, durch welche die in dem genannten Artikel ausgestellten Behauptungen noch mehr zum Bedenken finden würden, doch mögen die angeführten bis auf Weiteres genügen. Wer übrigens einmal zur Ostermcsse in Leipzig gewesen ist und gesehen hat, welche ungeheure Menge Packele ankommen und abgehcn und wie viele Hände diese passircn, muß sich wundern, daß nicht mehr Versehen jeder Art Vorkommen. Der Grund da von liegt eben in der ungemeinen technischen Ausbildung der dor tigen Markthelfer. Einsender dieser Zeilen ist auch Verleger, macht aber nicht viel Umstände, wenn einmal eine Sendung verloren gegangen ist. Stellen sich solcheVerlustehcraus, so denkt er, der Verleger könne solche eher kragen als der Sortimenter. Der erstere verliert Bü cher, aber der letztere Geld; — der Unterschied liegt wohl auf der Hand! " A. Zur Beantwortung der Rechtsfrage in Nr. 94 d. Bl. Die erwähnteFrage ist nach buchhändlerischen und kaufmän nischen Rechtsgrundsätzen wohl folgendermaßen zu beantworten. A. bestellt von B. ein Buch eiligst mit direkter Post, streicht jedoch die Bestimmungen ,,ä cond., fest, baar" aus, hat also das Buch unter allen Umständen fest bestellt; willB. das Buch nicht in Rechnung liefern, dann hat er dies auf der Factuc zu bemer ken; convenirt dies demA.nicht, dann ist er verpflichtet, dasBuch entweder nicht anzunehmen oder sofort zu remittiren. Hat B. das Buch aber ohne jede weitere Bemerkung, daß der Nettobetrag Baarpreis sei ic., effcctuirt, dann ist das Buch unzweifelhaft in Rechnung geliefert und braucht erst zur nächsten Messe bezahlt zu werden; die Bestellung ist und bleibt aber unter allen Umständen fest und A. kann das Buch nicht remittiren. Der Umstand, daß der Gehilfe des B. mit derRemission ein verstanden, verpflichtet denB. nicht zurZurücknahme, obgleich die meisten der Herren Collegcn in einem solchen Falle die Hand lungsweise ihrer Mitarbeiter gewiß respectiren würden. Ist das fragliche Buch durch die Hände des Eommissionärs gegangen, ohne jede weitere Bemerkung, also fest, bestellt, hat der Verleger baar expedirt und der Eommissionär das Packet baar ho- norirt, dann ist der Verleger nicht verpflichtet, dasselbe zurück- zunehmcn. Deshalb, Ihr Herren Collegcn im Sortiment, paßt auf, verlangt das, was Ihr baar haben wollt oder nicht anders bekommen könnt, baar, revidirt Eure Verschreibungen, ehe sie zur Post gegeben werden, gründlich und laßt Euch, wie ich dies schon seit längerer Zeit in meinem Geschäft mitErfolg eingefühct 247*
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