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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.11.1883
- Strukturtyp
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- Band
- 1883-11-12
- Erscheinungsdatum
- 12.11.1883
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- Deutsch
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in das Rechtsbewußtsein des Volkes zu übertragen. Erst dann, wenn dieses Recht von der Mehrzahl der intelligenten Bevölke rung anerkannt wird, haben Sie Aussicht, daß die deutsche Ge setzgebung dem von Ihnen gestellten Verlangen die Sanction er- theilen werde. Die Mehrzahl der geehrten Verbandsmitglieder dürfte sich wohl nicht verhehlen, daß die an den Leihbibliothekar gestellte Forderung nur in ihrem Kreise allgemein als berechtigt anerkannt wird; daß die überwiegende Zahl der Leihbibliothekare dagegen bis jetzt den entgegengesetzten Standpunkt einnimmt; daß diese, als die Vermittler zwischen Ihnen und dem Publicum, die Dienste, die sie Ihnen leisten, als genügende Gegenleistung ansehen, und daß der Leihbibliothekar, wie die Verhältnisse bei uns liegen, ein ganz wesentlicher Factor in Ihrem Interesse ist und auch bleiben wird, kann Niemand, der auch nur einiger maßen Einsicht in diese Verhältnisse gewonnen hat, in Abrede stellen. Die mehrfach ausgesprochene Hoffnung, durch Beseitigung der Leihinstitute llebelstände zu heben, ist durchaus irrig; sie würden dadurch nur vermehrt werden; abgesehen davon, daß eine so tief eingewurzelte Institution sich wohl kaum beseitigen ließe. Das Publicum hat bis jetzt für Ihre Forderung kaum ein Verständniß, obwohl es ganz im Rechte begründet findet, daß die Theater Tantiemen an die Autoren abgeben. Wenn man bedenkt, welcher Apparat dazu gehört, um eine dramatische Dich tung durch die Darstellung zum Leben zu bringen, und dagegen die Mühen des Leihbibliothekars abwägt, so ist es geradezu un verständlich, daß man den Leuten erst mühevoll beweisen muß, daß Sie mit Ihrem Ansprüche im Rechte sind. Dies läßt sich allein daraus erklären, daß, wie auch in anderen Fällen, jahre lang geübtes Unrecht als Recht angesehen wird. Genau besehen ist und bleibt das gewerbsmäßige Verleihen von Druckschriften, sowie auch von Musikalien, ohne besondere Entschädigung an den geistigen Eigenthümer, eine Rechtsverletzung, die der Staat bis her nur unbeachtet gelassen. Der Einwand: das Buch sei bezahlt, ein Eigenthum, das beliebig verwendet werden könne, ist nicht stichhaltig; denn auch von anderem Eigenthum verbietet das Gesetz eine beliebige Ver wendung da, wo sie die Rechte Anderer oder das Allgemcininteresse schädigt. Lange bevor Leihbibliotheken existirten, wurden Bücher ge druckt und verlegt, wobei nicht auf Absatz an Leihbibliotheken gerechnet worden ist; erst die Ansammlung von Büchern erzeugte diese Institution, die sich nach und nach derart eingebürgert hat, daß sie heute das Hauptabsatzgcbiet für Belletristik bildet. Wenn man der freien Entwickelung dieser Institution bisher nicht ent- gcgengetreten ist, so ist das sehr leicht dadurch zu erklären, daß sie zu einer Zeit entstand, wo das geistige Eigcnthum überhaupt als vogelfrei betrachtet wurde, und wo noch viel schwerer drückende Mißbräuche aus dem Zeitalter des Faustrechtes hinweg zu räumen blieben. In unserer Zeit aber, die gleiches Recht und gleichen Schutz für Jeden im Staate verlangt, dars man wohl von der Gesetzgebung fordern, daß sic auch in diesem Falle das Recht des Einen gegen das des Anderen abwäge, gesetzlich regele und schütze. Nichtsdestoweniger dürfte eine Eingabe von Seiten des Schriftsteller-Verbandes beim deutschen Reichstage wenig Aus sicht auf sofortigen Erfolg haben, weil, wie schon erwähnt, diese Angelegenheit noch nicht derart in das Rcchtsbewußtsein der Be völkerung eingedrungen ist, als daß sich die Gesetzgebung heute schon damit beschäftigen könnte. Die Mitglieder des Reichstages, ja selbst manche von denen, die sogar unserem Verbände ange- höreu, stehen der Frage fremd oder gleichgültig gegenüber. Hierzu kommt, daß Ihre Forderung als eine gewerbliche Beinträchtigung angesehen werden könnte, die dem herrschenden Grundsatz der freien gewerblichen Entwickelung entgegen erscheinen kann. Eine wesentlich andere Gestalt wird die Sache nun an nehmen, wenn Sie uns Leihbibliothekare als das ansehen, was wir in Wahrheit sind: Ihre Freunde und Förderer Ihrer Inter essen, und so die Frage Hand in Hand mit uns zur Lösung zu führen suchen. Die Gesetzgebung würden Sie dadurch leichter für Ihre Sache gewinnen und nur auf diesem Wege allein ist sie zu einem erfolgreichen Ende zu führen. Es erscheint nun allerdings ein Zusammenwirken der Schrift steller und Leihbibliothekare als unmöglich, weil es sich hier offen bar um Uebernahme von Pflichten nur für den einen Theil handelt, welcher noch dazu so, wie er heute besteht, nicht in der Lage ist, vermehrte Lasten auf sich nehmen zu können. Diese Leistungsunfähigkeit der Leihbibliothckare in ihrer Mehrzahl er zeugte auch in Ihren Kreisen den Gedanken, diese Institution beim Publicum zu discreditiren, sie womöglich zu beseitigen. Zu gleich aber war sie wieder die Ursache, weshalb Ihre beabsich tigte Reform bei manchen von Ihnen Gegner fand, die einen werthvollen Alliirten nicht preisgeben wollten, weil für Ersatz desselben von anderer Seite geringe Aussicht vorhanden ist Die Debatten der vorhergegangenen Schriftstellertage be weisen, daß die Reform selbst von den Mitgliedern des Ver bandes bisher nicht einstimmig verlangt wird; indessen ist wohl anzunehmen, daß nur die Schwierigkeit der Durchführung, der Mangel eines Erfolg versprechenden Reformplanes hieran die Schuld trägt. Diese Schwierigkeiten würden sich bedeutend vermindern, sobald Sie anerkennen, daß der Leihbibliothekar ein wesentlicher Förderer Ihrer Interessen ist, dessen Stärkung mit der Ihren zusammenfällt, nicht aber, wie es von mancher Seite geschehen, den Leihbibliothekar als einen Schädiger derselben betrachten. Mit dieser Anerkennung ist zugleich der feste Boden gewonnen, von wo aus mit Aussicht auf Erfolg vorgegangen werden kann. Als erstes Resultat dieser Anerkennung würde sich die Einigkeit sämmtlicher Verbandsmitglicder in dieser Frage ergeben; als zweites: die Möglichkeit für den Leihbibliothekar, aus seiner bis herigen reservirten, beobachtenden Stellung herauszutreten. Meine Anwesenheit unter Ihnen, als einer der ersten Repräsentanten dieser theilweise angefeindeten Institution, möge Ihnen beweisen, daß mir ein Zusammenstehen mit Ihnen nicht so unmöglich er scheint, als vielleicht von Ihnen angenommen wurde. Um nun einen Reformplan aufstellen zu können, wäre zu nächst zu untersuchen, wie die Verhältnisse für den deutschen Leih bibliothekar liegen, wo auch ihn der Schuh drückt, und welche Verbesserungen auch für ihn wünschcnswerth sind. Es kann nun meine Aufgabe nicht sein, diese Untersuchung hier zu führen; es genüge, die Wurzel aller llebelstände für Schriftsteller, Verleger und Leihbibliothekare zu nennen, und diese ist: die in gar keinem Vcrhältniß stehende Gegenleistung des Publicums für das, was es vom Leihbibliothckar verlangt und was dieser in der That bietet. Mit einem Worte, es ist die viel zu niedrig gestellte Lescgebühr in den Leihinstituten. Diese verursacht die kümmerliche Existenz des Leihbibliothekars, macht ihn leistungsunfähig für Sie und den Verleger. Die Leihgebühren sind überall dieselben geblieben, wie wir sie vor vierzig Jahren hatten; ja sie sind der vermehrten Concurrenz wegen in vielen Fällen herabgesetzt worden, während doch alle Lebensbedürfnisse in diesem Zeiträume auf die dreifache Höhe hinaufgegangen und damit die Anforderungen an den Leihbibliothekar in selbem Maße
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