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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.11.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1883-11-12
- Erscheinungsdatum
- 12.11.1883
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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es nun möglich wäre, daß eine solche Genehmigung eine gewisse Zahlung bedingte, und daß dann der Autor eine entsprechende Entschädigung erhielte, das weiß ich nicht, es wäre über die Modalität weiter zu berathschlagen. Ich möchte mir nur er lauben, da die Sache weitaussehcnd ist, und wir uns Alle dar über keinen Illusionen hingcben können, mit Rücksicht ans den sonst so praktischen Vorschlag des Hrn. Last meinerseits den Vor schlag zu machen, ob wir nicht vorläufig von einem Antrag bei den gesetzgebenden Faetoren absehen und einmal versuchen wollten, ob wir nicht in Verbindung mit den Buchhändlern, die in diesem Falle meines Erachtens keinen Schritt weiter thun können, fried lich zu Ende kommen. Lassen Sie uns versuchen, ob es nicht möglich ist, daß von unserer Seite in Verbindung mit den Buch händlern an die Leihbibliothekenbcsitzer die Aufforderung ergeht, zu einer friedlichen Einigung in der Art, wie Hr. Last sie vor schlägt; so daß nach billigen Sätzen, die noch festgestellt werden könnten, jeder Leihbibliothekenbesitzer an uns, so lauge wir be stehen, eine bestimmte Summe abführt und es uns überläßt, wie sie verwendet werden soll. Wenn die Buchhändler und Ver leger mit uns zusammen zu den Leihbibliothekbesitzern gehen, und wenn Hr. Last sich weiter in seinem Kreise, der leider nicht so organisirt ist, daß man mit einem Verbände verhandeln könnte, zu verwenden sucht, dann wäre es, glaube ich, nicht unmöglich, daß wir ein praktisches Resultat erzielen, welches ganz respcctabel ist. Daß wir den Schleuder-Rabatt abschaffen wollen, soll kein buchhändlerischcs Jnternum bleiben! Aus die kurze Einleitung, mit welcher der Einsender einen der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung entnommenen Artikel unlängst an dieser Stelle begleitete, möchte ich — unus pro innltis — erwidern, daß es für unsere buchhändlerischen, meines Er achtens durchaus nicht „discretionsbedürftigen" Reformbestre bungen nur sehr nützlich sein kann, wenn sie Beachtnng finden in der politischen Presse, namentlich in einer so einflußreichen Zeitung, wie das officiöse Organ des Fürsten Reichskanzlers. Die Schäden des Buchhandels müssen eben nicht lediglich vom egoistisch geschäftlichen Standpunkt erörtert werden, sondern von einer höheren Zinne. Ist es den Reichsbehörden und den Staatsregierungen erst klar gemacht, daß die Erhaltung einer großen Zahl auch kleinerer Sortimentsgeschäfte in kleineren Städten nicht nur für den Buchhandel ersprießlich ist, sondern daß damit auch eine culturelle Aufgabe gefördert und der zum Vortheil der Ceutren fortschreitenden wirthschaftlichen wie geistigen Verödung der Provinzen entgegen gearbeitet wird, und gelingt es, die Behörden davon zu überzeugen, daß es hauptsächlich die „Schleuderei" ist, welche diese früher gesunden Provinzgeschäfte einem Verblutungsprozesse preisgibt, so werden die Behörden als die Ersten aufhören, Rabatt zu verlangen, und damit wäre schon viel gewonnen. Der Artikel der Nordd. Allgem. Zeitung spricht direct das Wort schon aus: „dem Publicum und den Behörden nur bei großem Bedarf Rabatt"; und daß wir den Schleuder-Rabatt abschaffen wolle», soll kein „buchhändlerisches Jnternum" bleiben; im Gegentheil, es kann gar nicht allgemein genug bekannt werden. Mit Recht hat der Börsenvereinsvorstand deshalb auch in seiner October-Sitzung motivirte Eingaben beschlossen in dem Sinne, daß die Behörden den engen fiscalischen Standpunkt verlasse» und, um des allgemeinen Besten willen, aufhören sollten, ihre Bücherlieferanten sich fortwährend in Rabatt überbieten zu lassen. Uebrigens ist seitdem bereits ein zweiter buchhändlerischer Artikel in der Nordd. Allgem. Zeitung erschienen, der sich mit dem Colportageparagraphen der Gewerbcordnungs - Novelle beschäftigt.*) Ein Berliner Verleger. *) In nächster Textnummer. Die Red. Die vrrsuchlichen Vorschläge eines Verlegers in Nr. 241 haben bisher noch keine Entgegnung gefunden; es sei gestattet, auf einige Folgen hinzuweisen, welche die Durchführung derselben haben würde. Dem Herrn Einsender scheint unbekannt zu sein, wie schwierig selbst soliden Sortimentshandlungen die Beschaffung der Oster meßgelder wird; denn nach seinen Vorschlägen hätten die Sorti menter ca. 20»/o mehr nach Leipzig zu senden als bisher. Setzt z. B. eine Firma für ordinär 20,000 M. ab, so zahlt sie jetzt etwa 14,000 M. dafür; nach den neuen Vorschlägen müßte sic 17,000 M. beschaffen. Die meisten Commissionäre werden wohl der Ansicht sein, daß dem Sortimentsbuchhandel diese neue Last nicht auf gebürdet werden kann. Wenn die Firma rein saldirt hat und gegen sie keine Klage wegen Schleuderei vorliegt, soll sie am letzten Juli eine Boni- ficatiou von 10»/o zurückgezahlt erhalten. Würde das immer so glatt gehen? Müßten da den Sortimentern nicht neue Außen stände, die zum Theil schwer, ja vielleicht gar nicht eingingen, entstehen? Und wer soll die Kosten der Mehrbezahlung, wie die der Rückzahlungen tragen? Oder sollen die Commissionäre die Arbeit umsonst machen? Aber auch aufs Baargeschäft dehnen sich die Vorschläge aus: Auch gegen baar sollen vorerst nur 15°/b gewährt werden. Da muß aber an die Commissionäre ca. ^ mehr Cassa für Baar- packete gesandt werden, was wohl auch seine Schwierigkeiten haben dürfte. Und wie oft würde es Vorkommen, daß Ende Juli, am Rück zahltage, eine Verlagshandlung, die immer flott nur baar (mit 15?b!) geliefert hat, gar nicht mehr existirt! Welches Risico würde den Sortimentern also auch beim Baarbezuge erwachsen! Also, so gut auch die Vorschläge gemeint sein mögen, durch führbar sind sie kaum. Leipzig. R. R. MiSkkllen. Soeben wird mir amtlich mitgetheilt, daß nach einer seit Jahren bereits bestehenden Postverordnung die Versendung von Kalendern mit Bleistift als Drucksache gegen ermäßigtes Porto unter Kreuzband nicht zulässig ist, da sie in diesem Falle nicht mehr Drucksachen, sondern Warenproben sind, die hinwieder gegen ermäßigtes Porto unter Kreuzband nur versandt werden dürfen, wenn sie ohne Werth sind, was im vorliegenden Fall nicht zutrifft. Mit Bleistift dürfen Kalender nur gegen Brief porto versandt werden. Berlin, 29. October 1883. Haude- L Spener'sche Buchh. (F. Weidling).
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