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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.11.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.11.1883
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18831105
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257, 5. November. Nichtamtlicher Theil. 4985 A. Weftphalen in Flensburg. Drccsen'S Vorschule d, Zeichnens u. der Formenlehre. S. Hst. 3 Ausl. 4°. * —. 20 Noirsen, D. og F. F. Hansen, Billed-ABC og Laesebog for Smaabörn. 3. Oplag. 8°. Geb. * —. 75 Gebr. Wiemann in Barmen. Wangemann, Lutherbüchlein (polnisch). 16°. *' —- 25 Nichtamtli Buchhändlrrische Interna in der Tagespresse. Mit sehr gemischten Gefühlen lasen wir vor einigen Tagen in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung einen Artikel, dessen Gattung wir bislang nur in den Spalten unseres Börsen blattes als äußerst lebenskräftige pisos äs rüsistanes zu finden ge wohnt waren. Wir begegnen hier auf ungewöhnlichem Wege dem „nicht mehr ungewöhnlichen" Thema der „Schleuderei und ihrer Be kämpfung" und beeilen uns, dasselbe für unsere geehrten Leser sofort in die gewohnten Schranken zu bannen. Ist der Artikel an und für sich auch keiner von der berühmt gewordenen offi- ciöscn Sorte des „kalten Wasserstrahles", so mag es immerhin abkühlend wirken, unsere discretionsbedürftigen inneren An gelegenheiten vor das Forum der Oeffentlichkeit getragen zu sehen. Der übrigens sehr beachtenswerthe Artikel lautet: Auch im deutschen Buchhandel machen sich diejenigen Strö mungen bemerkbar, welche in fast allen Gewerbszweigen auf corporative Standcsorganisationen hindrängen, und es gibt Miß stände im deutschen Buchhandel, welche sehr wohl durch gemein sames Zusammenwirken des Standes als solchen behoben wer den könnte». Um einen dieser offenbaren Mißstände namhaft zu machen, ist es nur durch gemeinsames, zielbewnßtes Handeln möglich, der die Verleger wie Sortimenter in gleicher Weise, in letzter Linie aber stets das Publicum schädigenden Schleuder- concurrenz ein Ende zu machen oder doch wenigstens ihr in so weit den Boden zu entziehen, daß sie nicht mehr wie bisher die Interessen des reellen Buchhandels in weitestgehendem Maße zu schädigen vermag. Auf der letzten Cantate-Versammlung des Börsenvereins der deutschen Buchhändler kamen diese Bestrebungen bereits zur Sprache, und man war von vielen Seiten dahin einverstanden, daß nur durch planmäßiges Hand in Hand Gehen des gesammten Buchhandels Abhilfe geschaffen werden könne. Vereinigung, engeres Aneinanderschließen wurde allseitig betont, und es wurde auch das Stichwort „Innung" in die Debatte geworfen. Der Vorstand des Börseuvereins wurde beauftragt, dieses Thema zu erörtern und Weiteres zu veranlassen. Seither hat nun in der buchhändlerischcn Fachpresse und auch in den Tageblättern die „deutsche Buchhändlerinnung" eine Rolle gespielt, wie angenommen werden muß, ohne daß da bei die gesetzlichen und thatsächlichen Verhältnisse volle Beach tung gefunden haben. Abgesehen nun gänzlich davon, daß die in der Gewerbeordnung über Innungen gegebenen Bestimmungen wenig oder gar nicht für den Buchhandel geeignet sein dürften, da in den innungbildenden Gewerben — auf Handwerke ist ja in erster Linie gerücksichtigt — stets gleichartige, in einer Richtung lau fende Interessen vorhanden sind, während im Buchhandel die Interessen der Fabrikanten — Verleger — mit denen der Dis tribuenten — Sortimenter — fast stets anseinanderlaufcn, — abgesehen also davon, daß die bestehenden gesetzlichen Normen über Innungen deni Buchhändlergewerbe weder angepaßt, noch entsprechend sind, gibt es noch einen anderen durchschlagenden Grund, welcher die Constituirung einer deutschen Buchhändler- O. H. Wigand in Cassel. Bender, I-, Geschichte d. römischen Privatrcchts. Pandekten. Repeti torium u. Examinatorium. 8°. * 4. — I. A. Wohlgemuth'S VerlagSbuchh. in Berlin. Wangcmann, das Lutherbüchlein. Eine kurze Geschichte der Reforma tion u. ihrer Segnungen. 31. Ausl. Jubiläumsausg. 16°. ** —. 25 o»- Berichtigung auS Nr. 252. cher Theil. innung verbietet. Der deutsche Buchhandel ist nämlich keines wegs auf das Geltungsgebiet der Gewerbeordnung, d. h. das Reichsgebiet beschränkt, ist vielmehr gewissermaßen international, er umfaßt das ganze deutsche Sprachgebiet, außer Deutschland vornehmlich Oesterreich, die Schweiz rc. Eine aus das Reichs gebiet beschränkte deutsche Buchhändlerinnung würde nun in den genannten Ländern und sonst im Auslande jeder gesetzlichen Grundlage und Competenz ermangeln, und die erhofften Vor theile würden wegen dieses Mangels wohl leicht in Nachtheile umschlagen. Der Börsenverein der Buchhändler umfaßt jedoch bereits jetzt alle hervorragenden Firmen, welche sich in Deutsch land und im Auslande mit deutsch-sprachlicher Literatur be schäftigen; es würde also das, was durch eine deutsche Buch händlerinnung erreicht werden soll, aber nicht kann, zu erreichen sein durch eine Erweiterung der Ziele und Aufgaben des Börsen vereins der Buchhändler. Dieser Deutsche Buchhändlerverein müßte als obersten Grund satz proclamiren, daß seine Mitglieder ihre Verlagsobjecte nur an Verbandsmitglieder abzugeben sich verpflichten. Mitglied müßte nur derjenige Buchhändler werden können, der die Ver- einsbedingnngen erfüllt, das heißt im Wesentlichen, den Nach weis einer bei einem Buchhändler ordnungsmäßig absolvirten Lehrzeit zu erbringen vermag, eventuell sich über den Besitz einer höheren allgemeinen Bildung ausweist und die Statuten bedingungslos hält, d. h. also z. B. dem Publicum und den Be hörden nur bei großem Bedarf Rabatt gewährt und keinenfalls mehr als zehn Procent. Man wird annehmen dürfen, daß die im deutschen Buch handel bestehenden und berechtigten corporativen Standesbestre bungen, da ihnen der Weg der Jnnungsbildung nach dem oben Gesagten Genüge zu thun kaum geeignet sein dürfte, durch eine derartige Erweiterung des Buchhändler-Börsenvereins au ihr Ziel gelangen können und werden. Der Verein wäre ja schließ lich nichts Anderes, als eine freie Innung des gesammten deutsch sprachlichen Buchhandels, welche sich ihre Gesetze und Normen selbst gegeben hat, da eine international verbindliche Gesetzgebung für ihre Zwecke wohl stets im Gebiete der frommen Wünsche verbleiben dürfte. Die Dresdner Ausstellung. Die „Ausstellung seltener kirchenhistorischer Manuskripte und Druckwerke", welche der „Verein Dresdner Buchhändler" veran staltete, wurde am 30. Oktober im Doublettensaal auf der Brühl'- schen Terrasse eröffnet. Die Mitglieder des Vereins und des Ausstellnngscomitss, an der Spitze Herr Geh. Commerzienrath Consul von Baensch, sowie Herr Verlagsbuchhändler Heinrich Klemm, der Besitzer des „Bibliographischen Museums", aus welchem obengenannte Schätze entnommen, hatten sich vollzählig zur Begrüßung der zur Eröffnung geladenen Besucher einge- fnnden. Unter denselben befanden sich hohe Würdenträger, der Oberbürgermeister der Stadt, Vertreter hoher Behörden und wissenschaftlicher Corporationen. Besonders zahlreich war die
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